gepubliceerd op 23 juli 2021
Koninklijk besluit tot wijziging van het koninklijk besluit van 16 mei 2004 betreffende de bestrijding van de mensensmokkel en mensenhandel. - Duitse vertaling
FEDERALE OVERHEIDSDIENST JUSTITIE
21 JULI 2014. - Koninklijk besluit tot wijziging van het koninklijk besluit van 16 mei 2004 betreffende de bestrijding van de mensensmokkel en mensenhandel. - Duitse vertaling
De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van het koninklijk besluit van 21 juli 2014 tot wijziging van het koninklijk besluit van 16 mei 2004 betreffende de bestrijding van de mensensmokkel en mensenhandel (Belgisch Staatsblad van 1 september 2014).
Deze vertaling is opgemaakt door de Centrale dienst voor Duitse vertaling in Malmedy.
FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST JUSTIZ 21. JULI 2014 - Königlicher Erlass zur Abänderung des Königlichen Erlasses vom 16.Mai 2004 über die Bekämpfung des Menschenschmuggels und des Menschenhandels PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, Unser Gruß! Aufgrund des Artikels 108 der Verfassung;
Aufgrund des Gesetzes vom 13. April 1995 zur Festlegung von Bestimmungen zur Bekämpfung des Menschenhandels und des Menschenschmuggels, der Artikel 11 § 2, abgeändert durch das Gesetz vom 10. August 2005, und 12;
Aufgrund des Gesetzes vom 15. Dezember 1980 über die Einreise ins Staatsgebiet, den Aufenthalt, die Niederlassung und das Entfernen von Ausländern, des Artikels 61/2, eingefügt durch das Gesetz vom 15.
September 2006;
Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 16. Mai 2004 über die Bekämpfung des Menschenschmuggels und des Menschenhandels;
Aufgrund der Stellungnahme des Finanzinspektors vom 20. Februar 2014;
Aufgrund des Einverständnisses des Ministers des Haushalts vom 12.
März 2014;
Aufgrund des Gutachtens Nr. 55.853/2 des Staatsrates vom 23. April 2014;
Auf Vorschlag der Ministerin der Justiz, der Ministerin der Chancengleichheit und der Staatssekretärin für Asyl und Migration Haben Wir beschloßen und erlassen Wir: Artikel 1 - § 1 - In der Überschrift von Kapitel 1 und in den Artikeln 1, 2, 3, 4 und 18 des Königlichen Erlasses vom 16. Mai 2004 über die Bekämpfung des Menschenschmuggels und des Menschenhandels wird der Begriff "Zentrum für Chancengleichheit und Bekämpfung des Rassismus" jeweils durch den Begriff "Föderales Zentrum für die Analyse der Migrationsströme, den Schutz der Grundrechte der Ausländer und die Bekämpfung des Menschenhandels" ersetzt. § 2 - In den Artikeln 18 und 19 desselben Erlasses werden die Wörter "der Dienststelle für Kriminalpolitik des Föderalen Öffentlichen Dienstes Justiz" jeweils durch die Wörter "der Generaldirektion Gesetzgebung, Grundrechte und Grundfreiheiten des Föderalen Öffentlichen Dienstes Justiz, beauftragt mit der Koordinierung der Bekämpfung des Menschenhandels und des Menschenschmuggels," ersetzt.
Art. 2 - In Artikel 1 desselben Erlasses werden die Wörter ", zu koordinieren" gestrichen.
Art. 3 - Artikel 3 desselben Erlasses wird wie folgt ersetzt: "Das Föderale Zentrum für die Analyse der Migrationsströme, den Schutz der Grundrechte der Ausländer und die Bekämpfung des Menschenhandels überwacht die Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen zugelassenen privaten Stellen, die auf die Hilfe und Betreuung der Opfer von internationalem Menschenhandel spezialisiert sind." Art. 4 - In Artikel 4 desselben Erlasses werden die Wörter "Den Vorsitz führt der Föderale Öffentliche Dienst Justiz" durch die Wörter "Den Vorsitz führt der Minister der Justiz oder sein Vertreter" ersetzt.
Art. 5 - Artikel 5 § 1 desselben Erlasses wird wie folgt ersetzt: " § 1 - Das Büro setzt sich wie folgt zusammen: - ein Vertreter des Premierministers, - ein Vertreter für jeden Vizepremierminister, der keinen Vertreter in einer anderen Eigenschaft stellt, - ein Vertreter des Ministers der Justiz, - ein Vertreter des Ministers des Innern, - ein Vertreter des Ministers der Auswärtigen Angelegenheiten, - ein Vertreter des Ministers der Beschäftigung, - ein Vertreter des Ministers der Sozialen Angelegenheiten, - ein Vertreter des Ministers der Sozialen Eingliederung, - ein Vertreter des Ministers der Entwicklungszusammenarbeit, - ein Vertreter des für die Einreise ins Staatsgebiet, den Aufenthalt, die Niederlassung und das Entfernen von Ausländern zuständigen Ministers, - ein Vertreter des für die Chancengleichheit zuständigen Ministers, - ein Vertreter der Region Brüssel-Hauptstadt, - ein Vertreter der Flämischen Region, - ein Vertreter der Wallonischen Region, - ein Vertreter der Flämischen Gemeinschaft, - ein Vertreter der Französischen Gemeinschaft, - ein Vertreter der Deutschsprachigen Gemeinschaft, - der Vertreter der Generaldirektion Gesetzgebung, Grundrechte und Grundfreiheiten des Föderalen Öffentlichen Dienstes Justiz, der mit dem Vorsitz des Präsidiums des Interministeriellen Koordinationsbüros zur Bekämpfung des Menschenschmuggels und des Menschenhandels beauftragt ist, - ein Vertreter der Generaldirektion Gesetzgebung, Grundrechte und Grundfreiheiten des Föderalen Öffentlichen Dienstes Justiz, - ein Vertreter des Kollegiums der Generalprokuratoren, - ein Vertreter der Föderalstaatsanwaltschaft, - ein Vertreter des Büros für die Verarbeitung finanzieller Informationen, - ein Vertreter des Zentralbüros "Menschenhandel" der föderalen Polizei, - ein Vertreter der Staatssicherheit, - ein Vertreter des Ausländeramts des Föderalen Öffentlichen Dienstes Inneres, - ein Vertreter des Dienstes Inspektion der Sozialgesetze des Föderalen Öffentlichen Dienstes Beschäftigung, Arbeit und Soziale Konzertierung, - ein Vertreter der Sonderinspektion der Steuern des Föderalen Öffentlichen Dienstes Finanzen, - ein Vertreter des Sozialinspektionsdienstes des Föderalen Öffentlichen Dienstes Soziale Sicherheit, - ein Vertreter des Föderalen Öffentlichen Dienstes Auswärtige Angelegenheiten, Außenhandel und Entwicklungszusammenarbeit, - ein Vertreter des Föderalen Zentrums für die Analyse der Migrationsströme, den Schutz der Grundrechte der Ausländer und die Bekämpfung des Menschenhandels, - ein Vertreter der anerkannten Aufnahmezentren, die auf die Betreuung von Opfern des Menschenhandels spezialisiert sind, - ein Vertreter von Child Focus. 2. Der Vertreter der anerkannten Aufnahmezentren, die auf die Betreuung von Opfern des Menschenhandels spezialisiert sind, ist stimmberechtigt, außer bei Angelegenheiten, in denen ein Interessenkonflikt besteht. Art. 6 - In Artikel 10 § 1 desselben Erlasses wird nach dem Satz "Das Büro umfasst ein Präsidium, das damit beauftragt ist, dem Büro Vorschläge zu unterbreiten, die Beschlüsse des Büros umzusetzen und die Sitzungen zu koordinieren." der Satz "Das Präsidium dient auch als Anlaufstelle für amtliche multidisziplinäre Informationsanfragen im Bereich Menschenhandel und umgesetzte Politik." eingefügt.
Art. 7 - Artikel 11 desselben Erlasses wird wie folgt ersetzt: "Art. 11 - Das Präsidium setzt sich wie folgt zusammen: - ein Vertreter der Generaldirektion Gesetzgebung, Grundrechte und Grundfreiheiten des Föderalen Öffentlichen Dienstes Justiz, beauftragt mit der Koordinierung der Bekämpfung des Menschenhandels und des Menschenschmuggels, der den Vorsitz führt, - ein Vertreter des Föderalen Zentrums für die Analyse der Migrationsströme, den Schutz der Grundrechte der Ausländer und die Bekämpfung des Menschenhandels, der die Sekretariatsaufgaben wahrnimmt, - ein Vertreter des Ausländeramts des Föderalen Öffentlichen Dienstes Inneres, - ein Vertreter des Föderalen Öffentlichen Dienstes Auswärtige Angelegenheiten, Außenhandel und Entwicklungszusammenarbeit, - ein Vertreter des Zentralbüros "Menschenhandel" der föderalen Polizei, - ein Vertreter der Staatssicherheit, - ein Vertreter des Sozialinspektionsdienstes des Föderalen Öffentlichen Dienstes Soziale Sicherheit, - ein Vertreter des Dienstes Inspektion der Sozialgesetze des Föderalen Öffentlichen Dienstes Beschäftigung, Arbeit und Soziale Konzertierung, - ein Vertreter des Kollegiums der Generalprokuratoren als Beobachter." Art. 8 - In denselben Erlass wird ein Artikel 11bis mit folgendem Wortlaut eingefügt: "Art. 11bis - Das Präsidium organisiert zwei Versammlungen pro Jahr mit den anerkannten Aufnahmezentren, die auf die Betreuung von Opfern des Menschenhandels spezialisiert sind.
Art. 9 - In denselben Erlass wird ein Artikel 11ter mit folgendem Wortlaut eingefügt: "Art. 11ter - Das Präsidium kann bei Bedarf die Mitarbeit anderer Sachverständiger und fachkundiger Personen oder Dienste anfordern und sie an Versammlungen teilnehmen lassen." Art. 10 - In demselben Erlass wird die Überschrift von Kapitel 4 wie folgt ersetzt: "KAPITEL 4 - Nationaler Berichterstatter oder ein gleichwertiger Mechanismus" Art. 11 - Artikel 21 desselben Erlasses wird wie folgt ersetzt: "Art. 21 - Der Nationale Berichterstatter oder ein gleichwertiger Mechanismus setzt sich zusammen aus: 1. dem Interministeriellen Koordinationsbüro zur Bekämpfung des Menschenschmuggels und des Menschenhandels als Koordinierungsorgan und Berichterstatter des Staats aufgrund seines gesetzlichen Auftrags in Ausführung von Artikel 12 des Gesetzes vom 13.April 1995 zur Festlegung von Bestimmungen zur Bekämpfung des Menschenhandels und des Menschenschmuggels und aufgrund von Kapitel 2 des vorliegenden Erlasses, 2. dem Föderalen Zentrum für die Analyse der Migrationsströme, den Schutz der Grundrechte der Ausländer und die Bekämpfung des Menschenhandels als unabhängigem Berichterstatter aufgrund seines gesetzlichen Auftrags gemäß Artikel 3 des Gesetzes vom 17.August 2013 zur Anpassung des Gesetzes vom 15. Februar 1993 zur Schaffung eines Zentrums für Chancengleichheit und Bekämpfung des Rassismus im Hinblick auf dessen Umwandlung in ein Föderales Zentrum für die Analyse der Migrationsströme, den Schutz der Grundrechte der Ausländer und die Bekämpfung des Menschenhandels und aufgrund von Kapitel 1 des vorliegenden Erlasses." Art. 12 - Der für Inneres zuständige Minister und der für Justiz zuständige Minister sind, jeder für seinen Bereich, mit der Ausführung des vorliegenden Erlasses beauftragt.
Gegeben zu Brüssel, den 21. Juli 2014 PHILIPPE Von Königs wegen: Die Vizepremierministerin, Ministerin des Innern und der Chancengleichheit J. MILQUET Die Ministerin der Justiz A. TURTELBOOM Die Staatssekretärin für Asyl, Migration, Soziale Eingliederung und Armutsbekämpfung M. DE BLOCK