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Koninklijk Besluit van 11 november 2002
gepubliceerd op 26 november 2002

Koninklijk besluit tot vaststelling van de officiële Duitse vertaling van het koninklijk besluit van 4 september 2002 tot vaststelling van het model van het formulier voor aanvraag tot inschrijving als kiezer voor de verkiezingen van de Federale Wetgevende Kamers voor de Belgen die in het buitenland verblijven

bron
federale overheidsdienst binnenlandse zaken
numac
2002000771
pub.
26/11/2002
prom.
11/11/2002
ELI
eli/besluit/2002/11/11/2002000771/staatsblad
staatsblad
https://www.ejustice.just.fgov.be/cgi/article_body(...)
Document Qrcode

11 NOVEMBER 2002. - Koninklijk besluit tot vaststelling van de officiële Duitse vertaling van het koninklijk besluit van 4 september 2002 tot vaststelling van het model van het formulier voor aanvraag tot inschrijving als kiezer voor de verkiezingen van de Federale Wetgevende Kamers voor de Belgen die in het buitenland verblijven


ALBERT II, Koning der Belgen, Aan allen die nu zijn en hierna wezen zullen, Onze Groet.

Gelet op de wet van 31 december 1983 tot hervorming der instellingen voor de Duitstalige Gemeenschap, inzonderheid op artikel 76, § 1, 1°, en § 3, vervangen bij de wet van 18 juli 1990;

Gelet op het ontwerp van officiële Duitse vertaling van het koninklijk besluit van 4 september 2002 tot vaststelling van het model van het formulier voor aanvraag tot inschrijving als kiezer voor de verkiezingen van de Federale Wetgevende Kamers voor de Belgen die in het buitenland verblijven, opgemaakt door de Centrale dienst voor Duitse vertaling van het Adjunct-arrondissementscommissariaat in Malmedy;

Op de voordracht van Onze Minister van Binnenlandse Zaken, Hebben Wij besloten en besluiten Wij :

Artikel 1.De bij dit besluit gevoegde tekst is de officiële Duitse vertaling van het koninklijk besluit van 4 september 2002 tot vaststelling van het model van het formulier voor aanvraag tot inschrijving als kiezer voor de verkiezingen van de Federale Wetgevende Kamers voor de Belgen die in het buitenland verblijven.

Art. 2.Onze Minister van Binnenlandse Zaken is belast met de uitvoering van dit besluit.

Gegeven te Brussel, 11 november 2002.

ALBERT Van Koningswege : De Minister van Binnenlandse Zaken, A. DUQUESNE

Bijlage - Annexe MINISTERIUM DES INNERN UND MINISTERIUM DER AUSWÄRTIGEN ANGELEGENHEITEN, DES AUSSENHANDELS UND DER INTERNATIONALEN ZUSAMMENARBEIT 4. SEPTEMBER 2002 - Königlicher Erlass zur Festlegung des Musters des Formulars für den Antrag auf Eintragung als Wähler für die Wahl der Föderalen Gesetzgebenden Kammern für die im Ausland ansässigen Belgier ALBERT II., König der Belgier, Allen Gegenwärtigen und Zukünftigen, Unser Gruss! Aufgrund des Wahlgesetzbuches, insbesondere des Artikels 180bis , § 1, eingefügt durch das Gesetz vom 7. März 2002;

Aufgrund des Gutachtens des Staatsrates vom 24. Juni 2002;

Auf Vorschlag Unseres Ministers des Innern und Unseres Ministers der Auswärtigen Angelegenheiten Haben Wir beschlossen und erlassen Wir: Artikel 1 - Das Formular, das im Ausland ansässige Belgier ausfüllen müssen, um ihre Eintragung als Wähler für die Wahl der Föderalen Gesetzgebenden Kammern zu beantragen, wird gemäss dem Muster in der Anlage zu vorliegendem Erlass erstellt.

Art. 2 - Unser Minister des Innern und Unser Minister der Auswärtigen Angelegenheiten sind, jeder für seinen Bereich, mit der Ausführung des vorliegenden Erlasses beauftragt.

Gegeben zu Brüssel, den 4. September 2002 ALBERT Von Königs wegen: Der Minister des Innern A. DUQUESNE Der Minister der Auswärtigen Angelegenheiten L. MICHEL

Formular für den Antrag auf Eintragung als Wähler für die Wahl der Föderalen Gesetzgebenden Kammern LESEN SIE DIE DEM VORLIEGENDEN FORMULAR BEIGEFÜGTEN ANWEISUNGEN BITTE AUFMERKSAM, BEVOR SIE ES AUSFÜLLEN Name: . . . . .

Vorname: . . . . .

Geburtsdatum: . . . . . Geburtsort: . . . . .

Anschrift: . . . . .

Postleitzahl: . . . . . Ortschaft: . . . . . .

Land: . . . . .

Bezeichnung der diplomatischen oder berufskonsularischen Vertretung: . . . . .

Ich möchte meine Stimme wie folgt abgeben:  per Briefwahl  persönlich in Belgien  mittels Vollmacht in Belgien  persönlich in der diplomatischen oder konsularischen Vertretung, bei der ich eingetragen bin  mittels Vollmacht in der diplomatischen oder konsularischen Vertretung, bei der ich eingetragen bin Ich möchte in die Wählerliste folgender Gemeinde eingetragen werden...: [Achtung: Wenn Sie persönlich oder per Briefwahl wählen möchten, müssen Sie die Anschrift, an die Ihre Wahlaufforderung und eventuell Ihr Stimmzettel geschickt werden müssen, angeben, wenn sie verschieden von der weiter oben angegebenen Anschrift ist: Anschrift: . . . . .

Postleitzahl: . . . . . Ortschaft: . . . . .

Land: . . . . . ] Ich erkläre, dass ich die belgische Staatsangehörigkeit besitze und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen bin.

Datum: Unterschrift: PS: Ein im Ausland ansässiger belgischer Wähler, der sich für die Wahl mittels Vollmacht entscheidet, wird gebeten, die dem vorliegenden Formular beigefügte Vollmacht auszufüllen.

Erkennungsnummer des Nationalregisters       -    -   (vor Übermittlung an die belgische Wahlgemeinde von der diplomatischen oder berufskonsularischen Vertretung oder vom Ministerium der Auswärtigen Angelegenheiten auszufüllen) Gesehen, um Unserem Erlass vom 4. September 2002 beigefügt zu werden ALBERT Von Königs wegen: Der Minister des Innern A. DUQUESNE Der Minister der Auswärtigen Angelegenheiten L. MICHEL

Anweisungen für den Wähler 1. Wer ist Wähler? Um ein Formular für den Antrag auf Eintragung als Wähler zu erhalten, muss die im Ausland ansässige belgische Person in den Bevölkerungsregistern, die in den diplomatischen oder berufskonsularischen Vertretungen geführt werden, eingetragen sein. Um Wähler zu sein, muss man die belgische Staatsangehörigkeit besitzen, am Tag der Wahl mindestens achtzehn Jahre alt sein und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sein.

Anmerkung: Einspruchsverfahren Die diplomatische oder berufskonsularische Vertretung, bei der die im Ausland ansässige belgische Person eingetragen ist, überprüft die Wahlberechtigungsbedingungen.

Weigert die diplomatische oder berufskonsularische Vertretung sich, einen im Ausland ansässigen Belgier als Wähler zuzulassen, notifiziert sie dem Betreffenden schriftlich ihren mit Gründen versehenen Beschluss und übermittelt eine Abschrift dieses Beschlusses über das Ministerium der Auswärtigen Angelegenheiten an die belgische Gemeinde, in der der Betreffende als Wähler eingetragen werden wollte.

Ein Einspruchsverfahren gegen diesen Beschluss wird durch Artikel 180bis , § 5 des Wahlgesetzbuches organisiert. Ein Auszug aus diesem Artikel und aus den Artikeln 28 bis 39 desselben Gesetzbuches wird den vorliegenden Anweisungen beigefügt. ! Für jeden Belgier, der in den konsularischen Bevölkerungsregistern eingetragen ist und die Wahlberechtigungsbedingungen erfüllt, ist die Stimmabgabe OBLIGATORISCH. 2. Für welche Wahlen? Die Wahl der Mitglieder der Abgeordnetenkammer und die Wahl des Senats.3. Eintragung als Wähler Durch das vorliegende Eintragungsformular wählt der im Ausland ansässige belgische Wähler unter den 589 Gemeinden Belgiens die Gemeinde, in der er als Wähler eingetragen werden möchte. ! Das Formular muss in der Sprache der gewählten Gemeinde ausgefüllt werden. ! Wählerinnen müssen auf dem Formular ihren Mädchennamen angeben.

Die gewählte Gemeinde übermittelt die Wahlaufforderung über die diplomatische oder konsularische Vertretung, bei der der Wähler eingetragen ist. 4. Arten der Stimmabgabe (wie können Sie wählen?) Der Belgier/Die Belgierin kann seine/ihre Stimme auf fünf verschiedene Weisen abgeben: persönlich in Belgien, mittels Vollmacht in Belgien, persönlich in der konsularischen Vertretung, bei der er/sie eingetragen ist, mittels Vollmacht in der konsularischen Vertretung, bei der er/sie eingetragen ist, oder per Briefwahl.a) Persönliche Stimmabgabe in Belgien Wenn Sie sich in ein Wahlbüro in Belgien begeben wollen, erhalten Sie mindestens fünfzehn Tage vor der Wahl (1) eine Aufforderung an der Anschrift, die Sie auf dem vorliegenden Formular angegeben haben. Darin werden Sie aufgefordert, sich am Wahltag nach Belgien zu begeben, um Ihre Wahlpflicht in der Gemeinde zu erfüllen, die Sie anhand des vorliegenden Formulars gewählt haben. b) Wahl mittels Vollmacht in Belgien Wenn Sie sich für die Wahl mittels Vollmacht entscheiden, müssen Sie neben dem Eintragungsformular die beigefügte Vollmacht ausfüllen. Sie können gleich welchen Wähler in Belgien bestimmen. Die Gemeinde, der Sie angegliedert werden, ist jedoch die Gemeinde, in der Ihr Bevollmächtigter als Wähler eingetragen ist.

Beispiel: Wenn Sie einen Wähler aus Lüttich bestimmen, um an Ihrer Stelle zu wählen, ist Lüttich zwangsläufig die Gemeinde, bei der Sie als Wähler eingetragen werden.

Sie müssen sich von der Bereitschaft der Person vergewissern, deren Name Sie auf der Vollmacht angeben.

In der Tat ergibt sich ihre Annahme der Vollmacht aus ihrer Anwesenheit am Wahltag im Wahlbüro, das für sie auf der Aufforderung bestimmt ist.

Die als Bevollmächtigter bestimmte Person erhält als Anlage zu ihrer eigenen Aufforderung einen Auszug aus der Vollmacht, die sie ermächtigt, in Ihrem Namen zu wählen. c) Persönliche Stimmabgabe in der konsularischen Vertretung Wenn Sie sich für diese Art der Stimmabgabe entscheiden, können Sie Ihre Stimme in der diplomatischen oder konsularischen Vertretung, bei der Sie eingetragen sind, abgeben. Zu diesem Zweck werden in der erwähnten diplomatischen oder konsularischen Vertretung ein oder mehrere Wahlbüros eingerichtet.

Sie erhalten ebenfalls eine Aufforderung mindestens fünfzehn Tage vor der Wahl (2).

In den belgischen berufskonsularischen Vertretungen erfolgt die Stimmabgabe am Samstag in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union und am Freitag in den anderen Ländern. d) Wahl mittels Vollmacht in der konsularischen Vertretung Durch diese Art der Stimmabgabe wählen Sie als Bevollmächtigten einen belgischen Wähler, der in den konsularischen Bevölkerungsregistern der diplomatischen oder berufskonsularischen Vertretung eingetragen ist, bei der auch Sie eingetragen sind. Dagegen muss die Gemeinde, in der Sie als Wähler eingetragen werden möchten, nicht zwangsläufig dieselbe wie diejenige Ihres Bevollmächtigten sein.

Ihr Bevollmächtigter erhält als Anlage zu seiner eigenen Aufforderung einen Auszug aus der Vollmacht, die ihn ermächtigt, in Ihrem Namen zu wählen. e) Briefwahl Wenn Sie sich für die Briefwahl entscheiden, erhalten Sie an der Anschrift, die Sie auf dem Eintragungsformular angegeben haben, einen Wahlumschlag mit einem Stimmzettel, einem Rückumschlag, einem Erkennungsformular und Anweisungen. Anhand dieses Stimmzettels geben Sie Ihre Stimme vom Ausland aus ab.

Diese Unterlagen werden Ihnen spätestens am zwölften Tag vor dem Wahltag übermittelt.

Der Stimmzettel muss spätestens zum Zeitpunkt der Schliessung der Wahlbüros in Belgien eingehen, um berücksichtigt zu werden.

Für die Wahl der Abgeordnetenkammer wird der Rückumschlag an den Hauptwahlvorstand des Wahlkreises Ihrer Angliederungsgemeinde und für die Wahl des Senats an den Hauptwahlvorstand der Provinz Ihrer Angliederungsgemeinde gerichtet.

Da die durch das Briefwahlverfahren vorgesehenen Fristen sehr kurz sind, ist es wichtig, dass Sie sich darüber informieren, ob von Ihrem Wohnstaat aus eine rechtzeitige Rücksendung Ihres Stimmzettels nach Belgien gewährleistet werden kann.

Wenn Ihnen auf diese Frage eine unsichere Antwort gegeben wird, sollten Sie sich vielleicht für eine andere Art der Stimmabgabe entscheiden.

Vorliegendes Formular muss der diplomatischen oder berufskonsularischen Vertretung, bei der die im Ausland ansässige belgische Person eingetragen ist, spätestens am ................ ordnungsgemäss ausgefüllt zurückgeschickt werden. _______ Fussnoten (1) Bei vorgezogenen Wahlen erhalten Sie Ihre Aufforderung mindestens zehn Tage vor der Wahl.(2) Bei vorgezogenen Wahlen erhalten Sie Ihre Aufforderung mindestens zehn Tage vor der Wahl. Gezien om te worden gevoegd bij Ons besluit van 11 november 2002.

ALBERT Van Koningswege : De Minister van Binnenlandse Zaken, A. DUQUESNE

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