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Circulaire relative aux modifications et aux collectes dans le registre d'attente Traduction allemande | Omzendbrief betreffende wijzigingen en collectes in het wachtregister Duitse vertaling |
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SERVICE PUBLIC FEDERAL INTERIEUR | FEDERALE OVERHEIDSDIENST BINNENLANDSE ZAKEN |
16 MAI 2003. - Circulaire relative aux modifications et aux collectes | 16 MEI 2003. - Omzendbrief betreffende wijzigingen en collectes in het |
dans le registre d'attente Traduction allemande | wachtregister Duitse vertaling |
Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de la | De hiernavolgende tekst is de Duitse vertaling van de omzendbrief van |
circulaire du Ministre de l'Intérieur du 16 mai 2003 relative aux | de Minister van Binnenlandse Zaken van 16 mei 2003 betreffende |
modifications et aux collectes dans le registre d'attente (Moniteur | wijzigingen en collectes in het wachtregister (Belgisch Staatsblad van |
belge du 10 novembre 2003), établie par le Service central de | 10 november 2003), opgemaakt door de Centrale Dienst voor Duitse |
traduction allemande auprès du Commissariat d'arrondissement adjoint à Malmedy. | vertaling bij het Adjunct-arrondissementscommissariaat in Malmedy. |
16. MAI 2003 - Rundschreiben über Änderungen im Warteregister und das | 16. MAI 2003 - Rundschreiben über Änderungen im Warteregister und das |
Sammeln von Daten in diesem Register | Sammeln von Daten in diesem Register |
An die Frauen und Herren Bürgermeister des Königreichs | An die Frauen und Herren Bürgermeister des Königreichs |
Da über die Befugnis, im Warteregister Änderungen vorzunehmen und | Da über die Befugnis, im Warteregister Änderungen vorzunehmen und |
Daten zu sammeln, vor allem in Bezug auf abgewiesene Asylsuchende und | Daten zu sammeln, vor allem in Bezug auf abgewiesene Asylsuchende und |
ihre Kinder noch Unklarheit herrscht, bezweckt das vorliegende | ihre Kinder noch Unklarheit herrscht, bezweckt das vorliegende |
Rundschreiben, verschiedene Problembereiche eingehend zu erläutern und | Rundschreiben, verschiedene Problembereiche eingehend zu erläutern und |
sie zu koordinieren. | sie zu koordinieren. |
1. Änderungen im Warteregister | 1. Änderungen im Warteregister |
a) Änderungen in Bezug auf Name, Vornamen, Geschlecht, Geburtsdatum | a) Änderungen in Bezug auf Name, Vornamen, Geschlecht, Geburtsdatum |
beziehungsweise Geburtsort oder Staatsangehörigkeit | beziehungsweise Geburtsort oder Staatsangehörigkeit |
Es ist im Einverständnis mit dem Nationalregister beschlossen worden, | Es ist im Einverständnis mit dem Nationalregister beschlossen worden, |
dass alle Änderungen dieser persönlichen Daten des Warteregisters vom | dass alle Änderungen dieser persönlichen Daten des Warteregisters vom |
Ausländeramt vorgenommen werden müssen. | Ausländeramt vorgenommen werden müssen. |
Der Asylbewerber hat die Möglichkeit, bei der Anhörung auf eventuelle | Der Asylbewerber hat die Möglichkeit, bei der Anhörung auf eventuelle |
Fehler in seinen persönlichen Daten hinzuweisen. Wenn er bei der | Fehler in seinen persönlichen Daten hinzuweisen. Wenn er bei der |
Anhörung nicht auf diese Fehler hinweist, wird das Ausländeramt | Anhörung nicht auf diese Fehler hinweist, wird das Ausländeramt |
Änderungen nur auf Vorlage eines gültigen Passes vornehmen. In diesem | Änderungen nur auf Vorlage eines gültigen Passes vornehmen. In diesem |
Fall kann der Asylbewerber einen Termin mit dem Büro RF | Fall kann der Asylbewerber einen Termin mit dem Büro RF |
beziehungsweise RN abmachen und am vorgesehenen Datum mit seinem Pass | beziehungsweise RN abmachen und am vorgesehenen Datum mit seinem Pass |
vorstellig werden. | vorstellig werden. |
b) Adressenwechsel | b) Adressenwechsel |
Ein Adressenwechsel muss immer von der Gemeinde des neuen Wohnortes | Ein Adressenwechsel muss immer von der Gemeinde des neuen Wohnortes |
vorgenommen werden, also auch bei abgewiesenen Asylbewerbern, die sich | vorgenommen werden, also auch bei abgewiesenen Asylbewerbern, die sich |
illegal im Land aufhalten. | illegal im Land aufhalten. |
Für abgewiesene Asylbewerber, die sich illegal im Land aufhalten und | Für abgewiesene Asylbewerber, die sich illegal im Land aufhalten und |
von Amts wegen gestrichen worden sind, gilt eine besondere Regel. Sie | von Amts wegen gestrichen worden sind, gilt eine besondere Regel. Sie |
müssen zuerst die Annullierung der Streichung bei der Gemeinde | müssen zuerst die Annullierung der Streichung bei der Gemeinde |
beantragen, die diese vorgenommen hat. Diese Annullierung kann | beantragen, die diese vorgenommen hat. Diese Annullierung kann |
allerdings nur gewährt werden, wenn der Betreffende beweisen kann, | allerdings nur gewährt werden, wenn der Betreffende beweisen kann, |
dass er das Staatsgebiet nicht verlassen hat. | dass er das Staatsgebiet nicht verlassen hat. |
Vollständigkeitshalber erinnere ich Sie daran, dass ein Asylbewerber | Vollständigkeitshalber erinnere ich Sie daran, dass ein Asylbewerber |
als abgewiesen gilt, wenn weder beim Generalkommissariat für | als abgewiesen gilt, wenn weder beim Generalkommissariat für |
Flüchtlinge und Staatenlose noch beim Ständigen Widerspruchsausschuss | Flüchtlinge und Staatenlose noch beim Ständigen Widerspruchsausschuss |
für Flüchtlinge die Möglichkeit noch besteht, Widerspruch einzulegen, | für Flüchtlinge die Möglichkeit noch besteht, Widerspruch einzulegen, |
und dass er sich illegal im Land aufhält, wenn ihm eine vollstreckbare | und dass er sich illegal im Land aufhält, wenn ihm eine vollstreckbare |
Anweisung das Staatsgebiet zu verlassen notifiziert worden ist. | Anweisung das Staatsgebiet zu verlassen notifiziert worden ist. |
2. Sammeln von Daten im Warteregister | 2. Sammeln von Daten im Warteregister |
a) Sammeln der Daten in Bezug auf Kinder, die in Belgien geboren sind | a) Sammeln der Daten in Bezug auf Kinder, die in Belgien geboren sind |
und deren Eltern im Warteregister eingetragen sind | und deren Eltern im Warteregister eingetragen sind |
Die Geburtsurkunde wird dem Büro RF beziehungsweise RN per Fax | Die Geburtsurkunde wird dem Büro RF beziehungsweise RN per Fax |
zugeschickt. Das Sammeln der Daten wird vom Büro Warteregister des | zugeschickt. Das Sammeln der Daten wird vom Büro Warteregister des |
Ausländeramts durchgeführt. Die Gemeinde kann das Kind auf der Anlage | Ausländeramts durchgeführt. Die Gemeinde kann das Kind auf der Anlage |
eines der Elternteile (normalerweise der Mutter) hinzuschreiben. | eines der Elternteile (normalerweise der Mutter) hinzuschreiben. |
b) Sammeln der Daten in Bezug auf Kinder, die nicht in Belgien geboren | b) Sammeln der Daten in Bezug auf Kinder, die nicht in Belgien geboren |
sind und deren Eltern im Warteregister eingetragen sind | sind und deren Eltern im Warteregister eingetragen sind |
Ein Termin wird mit dem Büro R-Mena abgemacht. Eines der Elternteile | Ein Termin wird mit dem Büro R-Mena abgemacht. Eines der Elternteile |
muss mit dem Kind, dessen Identitätsdokumenten (Geburtsurkunde) und | muss mit dem Kind, dessen Identitätsdokumenten (Geburtsurkunde) und |
seinen eigenen Aufenthaltsdokumenten zu diesem Termin erscheinen. Es | seinen eigenen Aufenthaltsdokumenten zu diesem Termin erscheinen. Es |
ist möglich, das Kind und die Eltern anzuhören. Wird das | ist möglich, das Kind und die Eltern anzuhören. Wird das |
Abstammungsverhältnis in ausreichendem Masse nachgewiesen, wird das | Abstammungsverhältnis in ausreichendem Masse nachgewiesen, wird das |
Kind auf der Anlage eines der Elternteile (normalerweise der Mutter) | Kind auf der Anlage eines der Elternteile (normalerweise der Mutter) |
hinzugeschrieben. | hinzugeschrieben. |
c) Bemerkungen | c) Bemerkungen |
Künftig erfolgt das Sammeln von Daten für alle Kinder, deren Eltern im | Künftig erfolgt das Sammeln von Daten für alle Kinder, deren Eltern im |
Warteregister eingetragen sind, also auch für Kinder abgewiesener | Warteregister eingetragen sind, also auch für Kinder abgewiesener |
Asylbewerber, die sich illegal im Land aufhalten. | Asylbewerber, die sich illegal im Land aufhalten. |
Die Gemeinden sind nicht befugt, Personen ins Warteregister eintragen | Die Gemeinden sind nicht befugt, Personen ins Warteregister eintragen |
zu lassen. Sie sind daher bestimmt nicht ermächtigt, Personen zunächst | zu lassen. Sie sind daher bestimmt nicht ermächtigt, Personen zunächst |
ins Fremdenregister einzutragen und danach das Nationalregister zu | ins Fremdenregister einzutragen und danach das Nationalregister zu |
bitten, sie ins Warteregister zu übertragen. | bitten, sie ins Warteregister zu übertragen. |
3. Schlussbestimmung | 3. Schlussbestimmung |
Punkt II Buchstabe C Nr. 4.1 (« Sammeln der Daten und Anpassungen im | Punkt II Buchstabe C Nr. 4.1 (« Sammeln der Daten und Anpassungen im |
Warteregister ») der Näheren Angaben vom 17. Juli 2001 zu der Rolle | Warteregister ») der Näheren Angaben vom 17. Juli 2001 zu der Rolle |
der Gemeindeverwaltung im Rahmen der Anwendung des Gesetzes vom 15. | der Gemeindeverwaltung im Rahmen der Anwendung des Gesetzes vom 15. |
Dezember 1980 über die Einreise ins Staatsgebiet, den Aufenthalt, die | Dezember 1980 über die Einreise ins Staatsgebiet, den Aufenthalt, die |
Niederlassung und das Entfernen von Ausländern und zu den Aufgaben | Niederlassung und das Entfernen von Ausländern und zu den Aufgaben |
bestimmter Büros des Ausländeramts (Belgisches Staatsblatt vom 28. | bestimmter Büros des Ausländeramts (Belgisches Staatsblatt vom 28. |
August 2001, deutsche Übersetzung Belgisches Staatsblatt vom 13. | August 2001, deutsche Übersetzung Belgisches Staatsblatt vom 13. |
Februar 2002) wird aufgehoben. | Februar 2002) wird aufgehoben. |
Nähere Auskünfte zu vorliegendem Rundschreiben erteilt das | Nähere Auskünfte zu vorliegendem Rundschreiben erteilt das |
Ausländeramt: | Ausländeramt: |
Büro RF beziehungsweise RN: | Büro RF beziehungsweise RN: |
Tel : 02-205 54 85 (F) beziehungsweise 02-205 54 14 (N) | Tel : 02-205 54 85 (F) beziehungsweise 02-205 54 14 (N) |
Fax : 02-274 66 63 oder 64 (F) beziehungsweise 02-274 66 62 (N) | Fax : 02-274 66 63 oder 64 (F) beziehungsweise 02-274 66 62 (N) |
E-mail: Bur_RO2@dofi.fgov.be beziehungsweise Bur_RO1@dofi.fgov.be | E-mail: Bur_RO2@dofi.fgov.be beziehungsweise Bur_RO1@dofi.fgov.be |
Büro R-Mena: | Büro R-Mena: |
Tel: 02-205 57 63 (F) beziehungsweise 02-205 57 31 (N) | Tel: 02-205 57 63 (F) beziehungsweise 02-205 57 31 (N) |
Fax: 02-274 66 61 | Fax: 02-274 66 61 |
E-mail: Bur_RMENA@dofi.fgov.be | E-mail: Bur_RMENA@dofi.fgov.be |
Brüssel, den 16. Mai 2003 | Brüssel, den 16. Mai 2003 |
Der Minister des Innern | Der Minister des Innern |
A. DUQUESNE | A. DUQUESNE |