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Vue multilingue de Circulaire du 16/05/2003
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Circulaire relative aux modifications et aux collectes dans le registre d'attente Traduction allemande Omzendbrief betreffende wijzigingen en collectes in het wachtregister Duitse vertaling
SERVICE PUBLIC FEDERAL INTERIEUR FEDERALE OVERHEIDSDIENST BINNENLANDSE ZAKEN
16 MAI 2003. - Circulaire relative aux modifications et aux collectes 16 MEI 2003. - Omzendbrief betreffende wijzigingen en collectes in het
dans le registre d'attente Traduction allemande wachtregister Duitse vertaling
Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de la De hiernavolgende tekst is de Duitse vertaling van de omzendbrief van
circulaire du Ministre de l'Intérieur du 16 mai 2003 relative aux de Minister van Binnenlandse Zaken van 16 mei 2003 betreffende
modifications et aux collectes dans le registre d'attente (Moniteur wijzigingen en collectes in het wachtregister (Belgisch Staatsblad van
belge du 10 novembre 2003), établie par le Service central de 10 november 2003), opgemaakt door de Centrale Dienst voor Duitse
traduction allemande auprès du Commissariat d'arrondissement adjoint à Malmedy. vertaling bij het Adjunct-arrondissementscommissariaat in Malmedy.
16. MAI 2003 - Rundschreiben über Änderungen im Warteregister und das 16. MAI 2003 - Rundschreiben über Änderungen im Warteregister und das
Sammeln von Daten in diesem Register Sammeln von Daten in diesem Register
An die Frauen und Herren Bürgermeister des Königreichs An die Frauen und Herren Bürgermeister des Königreichs
Da über die Befugnis, im Warteregister Änderungen vorzunehmen und Da über die Befugnis, im Warteregister Änderungen vorzunehmen und
Daten zu sammeln, vor allem in Bezug auf abgewiesene Asylsuchende und Daten zu sammeln, vor allem in Bezug auf abgewiesene Asylsuchende und
ihre Kinder noch Unklarheit herrscht, bezweckt das vorliegende ihre Kinder noch Unklarheit herrscht, bezweckt das vorliegende
Rundschreiben, verschiedene Problembereiche eingehend zu erläutern und Rundschreiben, verschiedene Problembereiche eingehend zu erläutern und
sie zu koordinieren. sie zu koordinieren.
1. Änderungen im Warteregister 1. Änderungen im Warteregister
a) Änderungen in Bezug auf Name, Vornamen, Geschlecht, Geburtsdatum a) Änderungen in Bezug auf Name, Vornamen, Geschlecht, Geburtsdatum
beziehungsweise Geburtsort oder Staatsangehörigkeit beziehungsweise Geburtsort oder Staatsangehörigkeit
Es ist im Einverständnis mit dem Nationalregister beschlossen worden, Es ist im Einverständnis mit dem Nationalregister beschlossen worden,
dass alle Änderungen dieser persönlichen Daten des Warteregisters vom dass alle Änderungen dieser persönlichen Daten des Warteregisters vom
Ausländeramt vorgenommen werden müssen. Ausländeramt vorgenommen werden müssen.
Der Asylbewerber hat die Möglichkeit, bei der Anhörung auf eventuelle Der Asylbewerber hat die Möglichkeit, bei der Anhörung auf eventuelle
Fehler in seinen persönlichen Daten hinzuweisen. Wenn er bei der Fehler in seinen persönlichen Daten hinzuweisen. Wenn er bei der
Anhörung nicht auf diese Fehler hinweist, wird das Ausländeramt Anhörung nicht auf diese Fehler hinweist, wird das Ausländeramt
Änderungen nur auf Vorlage eines gültigen Passes vornehmen. In diesem Änderungen nur auf Vorlage eines gültigen Passes vornehmen. In diesem
Fall kann der Asylbewerber einen Termin mit dem Büro RF Fall kann der Asylbewerber einen Termin mit dem Büro RF
beziehungsweise RN abmachen und am vorgesehenen Datum mit seinem Pass beziehungsweise RN abmachen und am vorgesehenen Datum mit seinem Pass
vorstellig werden. vorstellig werden.
b) Adressenwechsel b) Adressenwechsel
Ein Adressenwechsel muss immer von der Gemeinde des neuen Wohnortes Ein Adressenwechsel muss immer von der Gemeinde des neuen Wohnortes
vorgenommen werden, also auch bei abgewiesenen Asylbewerbern, die sich vorgenommen werden, also auch bei abgewiesenen Asylbewerbern, die sich
illegal im Land aufhalten. illegal im Land aufhalten.
Für abgewiesene Asylbewerber, die sich illegal im Land aufhalten und Für abgewiesene Asylbewerber, die sich illegal im Land aufhalten und
von Amts wegen gestrichen worden sind, gilt eine besondere Regel. Sie von Amts wegen gestrichen worden sind, gilt eine besondere Regel. Sie
müssen zuerst die Annullierung der Streichung bei der Gemeinde müssen zuerst die Annullierung der Streichung bei der Gemeinde
beantragen, die diese vorgenommen hat. Diese Annullierung kann beantragen, die diese vorgenommen hat. Diese Annullierung kann
allerdings nur gewährt werden, wenn der Betreffende beweisen kann, allerdings nur gewährt werden, wenn der Betreffende beweisen kann,
dass er das Staatsgebiet nicht verlassen hat. dass er das Staatsgebiet nicht verlassen hat.
Vollständigkeitshalber erinnere ich Sie daran, dass ein Asylbewerber Vollständigkeitshalber erinnere ich Sie daran, dass ein Asylbewerber
als abgewiesen gilt, wenn weder beim Generalkommissariat für als abgewiesen gilt, wenn weder beim Generalkommissariat für
Flüchtlinge und Staatenlose noch beim Ständigen Widerspruchsausschuss Flüchtlinge und Staatenlose noch beim Ständigen Widerspruchsausschuss
für Flüchtlinge die Möglichkeit noch besteht, Widerspruch einzulegen, für Flüchtlinge die Möglichkeit noch besteht, Widerspruch einzulegen,
und dass er sich illegal im Land aufhält, wenn ihm eine vollstreckbare und dass er sich illegal im Land aufhält, wenn ihm eine vollstreckbare
Anweisung das Staatsgebiet zu verlassen notifiziert worden ist. Anweisung das Staatsgebiet zu verlassen notifiziert worden ist.
2. Sammeln von Daten im Warteregister 2. Sammeln von Daten im Warteregister
a) Sammeln der Daten in Bezug auf Kinder, die in Belgien geboren sind a) Sammeln der Daten in Bezug auf Kinder, die in Belgien geboren sind
und deren Eltern im Warteregister eingetragen sind und deren Eltern im Warteregister eingetragen sind
Die Geburtsurkunde wird dem Büro RF beziehungsweise RN per Fax Die Geburtsurkunde wird dem Büro RF beziehungsweise RN per Fax
zugeschickt. Das Sammeln der Daten wird vom Büro Warteregister des zugeschickt. Das Sammeln der Daten wird vom Büro Warteregister des
Ausländeramts durchgeführt. Die Gemeinde kann das Kind auf der Anlage Ausländeramts durchgeführt. Die Gemeinde kann das Kind auf der Anlage
eines der Elternteile (normalerweise der Mutter) hinzuschreiben. eines der Elternteile (normalerweise der Mutter) hinzuschreiben.
b) Sammeln der Daten in Bezug auf Kinder, die nicht in Belgien geboren b) Sammeln der Daten in Bezug auf Kinder, die nicht in Belgien geboren
sind und deren Eltern im Warteregister eingetragen sind sind und deren Eltern im Warteregister eingetragen sind
Ein Termin wird mit dem Büro R-Mena abgemacht. Eines der Elternteile Ein Termin wird mit dem Büro R-Mena abgemacht. Eines der Elternteile
muss mit dem Kind, dessen Identitätsdokumenten (Geburtsurkunde) und muss mit dem Kind, dessen Identitätsdokumenten (Geburtsurkunde) und
seinen eigenen Aufenthaltsdokumenten zu diesem Termin erscheinen. Es seinen eigenen Aufenthaltsdokumenten zu diesem Termin erscheinen. Es
ist möglich, das Kind und die Eltern anzuhören. Wird das ist möglich, das Kind und die Eltern anzuhören. Wird das
Abstammungsverhältnis in ausreichendem Masse nachgewiesen, wird das Abstammungsverhältnis in ausreichendem Masse nachgewiesen, wird das
Kind auf der Anlage eines der Elternteile (normalerweise der Mutter) Kind auf der Anlage eines der Elternteile (normalerweise der Mutter)
hinzugeschrieben. hinzugeschrieben.
c) Bemerkungen c) Bemerkungen
Künftig erfolgt das Sammeln von Daten für alle Kinder, deren Eltern im Künftig erfolgt das Sammeln von Daten für alle Kinder, deren Eltern im
Warteregister eingetragen sind, also auch für Kinder abgewiesener Warteregister eingetragen sind, also auch für Kinder abgewiesener
Asylbewerber, die sich illegal im Land aufhalten. Asylbewerber, die sich illegal im Land aufhalten.
Die Gemeinden sind nicht befugt, Personen ins Warteregister eintragen Die Gemeinden sind nicht befugt, Personen ins Warteregister eintragen
zu lassen. Sie sind daher bestimmt nicht ermächtigt, Personen zunächst zu lassen. Sie sind daher bestimmt nicht ermächtigt, Personen zunächst
ins Fremdenregister einzutragen und danach das Nationalregister zu ins Fremdenregister einzutragen und danach das Nationalregister zu
bitten, sie ins Warteregister zu übertragen. bitten, sie ins Warteregister zu übertragen.
3. Schlussbestimmung 3. Schlussbestimmung
Punkt II Buchstabe C Nr. 4.1 (« Sammeln der Daten und Anpassungen im Punkt II Buchstabe C Nr. 4.1 (« Sammeln der Daten und Anpassungen im
Warteregister ») der Näheren Angaben vom 17. Juli 2001 zu der Rolle Warteregister ») der Näheren Angaben vom 17. Juli 2001 zu der Rolle
der Gemeindeverwaltung im Rahmen der Anwendung des Gesetzes vom 15. der Gemeindeverwaltung im Rahmen der Anwendung des Gesetzes vom 15.
Dezember 1980 über die Einreise ins Staatsgebiet, den Aufenthalt, die Dezember 1980 über die Einreise ins Staatsgebiet, den Aufenthalt, die
Niederlassung und das Entfernen von Ausländern und zu den Aufgaben Niederlassung und das Entfernen von Ausländern und zu den Aufgaben
bestimmter Büros des Ausländeramts (Belgisches Staatsblatt vom 28. bestimmter Büros des Ausländeramts (Belgisches Staatsblatt vom 28.
August 2001, deutsche Übersetzung Belgisches Staatsblatt vom 13. August 2001, deutsche Übersetzung Belgisches Staatsblatt vom 13.
Februar 2002) wird aufgehoben. Februar 2002) wird aufgehoben.
Nähere Auskünfte zu vorliegendem Rundschreiben erteilt das Nähere Auskünfte zu vorliegendem Rundschreiben erteilt das
Ausländeramt: Ausländeramt:
Büro RF beziehungsweise RN: Büro RF beziehungsweise RN:
Tel : 02-205 54 85 (F) beziehungsweise 02-205 54 14 (N) Tel : 02-205 54 85 (F) beziehungsweise 02-205 54 14 (N)
Fax : 02-274 66 63 oder 64 (F) beziehungsweise 02-274 66 62 (N) Fax : 02-274 66 63 oder 64 (F) beziehungsweise 02-274 66 62 (N)
E-mail: Bur_RO2@dofi.fgov.be beziehungsweise Bur_RO1@dofi.fgov.be E-mail: Bur_RO2@dofi.fgov.be beziehungsweise Bur_RO1@dofi.fgov.be
Büro R-Mena: Büro R-Mena:
Tel: 02-205 57 63 (F) beziehungsweise 02-205 57 31 (N) Tel: 02-205 57 63 (F) beziehungsweise 02-205 57 31 (N)
Fax: 02-274 66 61 Fax: 02-274 66 61
E-mail: Bur_RMENA@dofi.fgov.be E-mail: Bur_RMENA@dofi.fgov.be
Brüssel, den 16. Mai 2003 Brüssel, den 16. Mai 2003
Der Minister des Innern Der Minister des Innern
A. DUQUESNE A. DUQUESNE
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