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| Omzendbrief betreffende wijzigingen en collectes in het wachtregister Duitse vertaling | Omzendbrief betreffende wijzigingen en collectes in het wachtregister Duitse vertaling |
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| FEDERALE OVERHEIDSDIENST BINNENLANDSE ZAKEN | FEDERALE OVERHEIDSDIENST BINNENLANDSE ZAKEN |
| 16 MEI 2003. - Omzendbrief betreffende wijzigingen en collectes in het | 16 MEI 2003. - Omzendbrief betreffende wijzigingen en collectes in het |
| wachtregister Duitse vertaling | wachtregister Duitse vertaling |
| De hiernavolgende tekst is de Duitse vertaling van de omzendbrief van | De hiernavolgende tekst is de Duitse vertaling van de omzendbrief van |
| de Minister van Binnenlandse Zaken van 16 mei 2003 betreffende | de Minister van Binnenlandse Zaken van 16 mei 2003 betreffende |
| wijzigingen en collectes in het wachtregister (Belgisch Staatsblad van | wijzigingen en collectes in het wachtregister (Belgisch Staatsblad van |
| 10 november 2003), opgemaakt door de Centrale Dienst voor Duitse | 10 november 2003), opgemaakt door de Centrale Dienst voor Duitse |
| vertaling bij het Adjunct-arrondissementscommissariaat in Malmedy. | vertaling bij het Adjunct-arrondissementscommissariaat in Malmedy. |
| 16. MAI 2003 - Rundschreiben über Änderungen im Warteregister und das | 16. MAI 2003 - Rundschreiben über Änderungen im Warteregister und das |
| Sammeln von Daten in diesem Register | Sammeln von Daten in diesem Register |
| An die Frauen und Herren Bürgermeister des Königreichs | An die Frauen und Herren Bürgermeister des Königreichs |
| Da über die Befugnis, im Warteregister Änderungen vorzunehmen und | Da über die Befugnis, im Warteregister Änderungen vorzunehmen und |
| Daten zu sammeln, vor allem in Bezug auf abgewiesene Asylsuchende und | Daten zu sammeln, vor allem in Bezug auf abgewiesene Asylsuchende und |
| ihre Kinder noch Unklarheit herrscht, bezweckt das vorliegende | ihre Kinder noch Unklarheit herrscht, bezweckt das vorliegende |
| Rundschreiben, verschiedene Problembereiche eingehend zu erläutern und | Rundschreiben, verschiedene Problembereiche eingehend zu erläutern und |
| sie zu koordinieren. | sie zu koordinieren. |
| 1. Änderungen im Warteregister | 1. Änderungen im Warteregister |
| a) Änderungen in Bezug auf Name, Vornamen, Geschlecht, Geburtsdatum | a) Änderungen in Bezug auf Name, Vornamen, Geschlecht, Geburtsdatum |
| beziehungsweise Geburtsort oder Staatsangehörigkeit | beziehungsweise Geburtsort oder Staatsangehörigkeit |
| Es ist im Einverständnis mit dem Nationalregister beschlossen worden, | Es ist im Einverständnis mit dem Nationalregister beschlossen worden, |
| dass alle Änderungen dieser persönlichen Daten des Warteregisters vom | dass alle Änderungen dieser persönlichen Daten des Warteregisters vom |
| Ausländeramt vorgenommen werden müssen. | Ausländeramt vorgenommen werden müssen. |
| Der Asylbewerber hat die Möglichkeit, bei der Anhörung auf eventuelle | Der Asylbewerber hat die Möglichkeit, bei der Anhörung auf eventuelle |
| Fehler in seinen persönlichen Daten hinzuweisen. Wenn er bei der | Fehler in seinen persönlichen Daten hinzuweisen. Wenn er bei der |
| Anhörung nicht auf diese Fehler hinweist, wird das Ausländeramt | Anhörung nicht auf diese Fehler hinweist, wird das Ausländeramt |
| Änderungen nur auf Vorlage eines gültigen Passes vornehmen. In diesem | Änderungen nur auf Vorlage eines gültigen Passes vornehmen. In diesem |
| Fall kann der Asylbewerber einen Termin mit dem Büro RF | Fall kann der Asylbewerber einen Termin mit dem Büro RF |
| beziehungsweise RN abmachen und am vorgesehenen Datum mit seinem Pass | beziehungsweise RN abmachen und am vorgesehenen Datum mit seinem Pass |
| vorstellig werden. | vorstellig werden. |
| b) Adressenwechsel | b) Adressenwechsel |
| Ein Adressenwechsel muss immer von der Gemeinde des neuen Wohnortes | Ein Adressenwechsel muss immer von der Gemeinde des neuen Wohnortes |
| vorgenommen werden, also auch bei abgewiesenen Asylbewerbern, die sich | vorgenommen werden, also auch bei abgewiesenen Asylbewerbern, die sich |
| illegal im Land aufhalten. | illegal im Land aufhalten. |
| Für abgewiesene Asylbewerber, die sich illegal im Land aufhalten und | Für abgewiesene Asylbewerber, die sich illegal im Land aufhalten und |
| von Amts wegen gestrichen worden sind, gilt eine besondere Regel. Sie | von Amts wegen gestrichen worden sind, gilt eine besondere Regel. Sie |
| müssen zuerst die Annullierung der Streichung bei der Gemeinde | müssen zuerst die Annullierung der Streichung bei der Gemeinde |
| beantragen, die diese vorgenommen hat. Diese Annullierung kann | beantragen, die diese vorgenommen hat. Diese Annullierung kann |
| allerdings nur gewährt werden, wenn der Betreffende beweisen kann, | allerdings nur gewährt werden, wenn der Betreffende beweisen kann, |
| dass er das Staatsgebiet nicht verlassen hat. | dass er das Staatsgebiet nicht verlassen hat. |
| Vollständigkeitshalber erinnere ich Sie daran, dass ein Asylbewerber | Vollständigkeitshalber erinnere ich Sie daran, dass ein Asylbewerber |
| als abgewiesen gilt, wenn weder beim Generalkommissariat für | als abgewiesen gilt, wenn weder beim Generalkommissariat für |
| Flüchtlinge und Staatenlose noch beim Ständigen Widerspruchsausschuss | Flüchtlinge und Staatenlose noch beim Ständigen Widerspruchsausschuss |
| für Flüchtlinge die Möglichkeit noch besteht, Widerspruch einzulegen, | für Flüchtlinge die Möglichkeit noch besteht, Widerspruch einzulegen, |
| und dass er sich illegal im Land aufhält, wenn ihm eine vollstreckbare | und dass er sich illegal im Land aufhält, wenn ihm eine vollstreckbare |
| Anweisung das Staatsgebiet zu verlassen notifiziert worden ist. | Anweisung das Staatsgebiet zu verlassen notifiziert worden ist. |
| 2. Sammeln von Daten im Warteregister | 2. Sammeln von Daten im Warteregister |
| a) Sammeln der Daten in Bezug auf Kinder, die in Belgien geboren sind | a) Sammeln der Daten in Bezug auf Kinder, die in Belgien geboren sind |
| und deren Eltern im Warteregister eingetragen sind | und deren Eltern im Warteregister eingetragen sind |
| Die Geburtsurkunde wird dem Büro RF beziehungsweise RN per Fax | Die Geburtsurkunde wird dem Büro RF beziehungsweise RN per Fax |
| zugeschickt. Das Sammeln der Daten wird vom Büro Warteregister des | zugeschickt. Das Sammeln der Daten wird vom Büro Warteregister des |
| Ausländeramts durchgeführt. Die Gemeinde kann das Kind auf der Anlage | Ausländeramts durchgeführt. Die Gemeinde kann das Kind auf der Anlage |
| eines der Elternteile (normalerweise der Mutter) hinzuschreiben. | eines der Elternteile (normalerweise der Mutter) hinzuschreiben. |
| b) Sammeln der Daten in Bezug auf Kinder, die nicht in Belgien geboren | b) Sammeln der Daten in Bezug auf Kinder, die nicht in Belgien geboren |
| sind und deren Eltern im Warteregister eingetragen sind | sind und deren Eltern im Warteregister eingetragen sind |
| Ein Termin wird mit dem Büro R-Mena abgemacht. Eines der Elternteile | Ein Termin wird mit dem Büro R-Mena abgemacht. Eines der Elternteile |
| muss mit dem Kind, dessen Identitätsdokumenten (Geburtsurkunde) und | muss mit dem Kind, dessen Identitätsdokumenten (Geburtsurkunde) und |
| seinen eigenen Aufenthaltsdokumenten zu diesem Termin erscheinen. Es | seinen eigenen Aufenthaltsdokumenten zu diesem Termin erscheinen. Es |
| ist möglich, das Kind und die Eltern anzuhören. Wird das | ist möglich, das Kind und die Eltern anzuhören. Wird das |
| Abstammungsverhältnis in ausreichendem Masse nachgewiesen, wird das | Abstammungsverhältnis in ausreichendem Masse nachgewiesen, wird das |
| Kind auf der Anlage eines der Elternteile (normalerweise der Mutter) | Kind auf der Anlage eines der Elternteile (normalerweise der Mutter) |
| hinzugeschrieben. | hinzugeschrieben. |
| c) Bemerkungen | c) Bemerkungen |
| Künftig erfolgt das Sammeln von Daten für alle Kinder, deren Eltern im | Künftig erfolgt das Sammeln von Daten für alle Kinder, deren Eltern im |
| Warteregister eingetragen sind, also auch für Kinder abgewiesener | Warteregister eingetragen sind, also auch für Kinder abgewiesener |
| Asylbewerber, die sich illegal im Land aufhalten. | Asylbewerber, die sich illegal im Land aufhalten. |
| Die Gemeinden sind nicht befugt, Personen ins Warteregister eintragen | Die Gemeinden sind nicht befugt, Personen ins Warteregister eintragen |
| zu lassen. Sie sind daher bestimmt nicht ermächtigt, Personen zunächst | zu lassen. Sie sind daher bestimmt nicht ermächtigt, Personen zunächst |
| ins Fremdenregister einzutragen und danach das Nationalregister zu | ins Fremdenregister einzutragen und danach das Nationalregister zu |
| bitten, sie ins Warteregister zu übertragen. | bitten, sie ins Warteregister zu übertragen. |
| 3. Schlussbestimmung | 3. Schlussbestimmung |
| Punkt II Buchstabe C Nr. 4.1 (« Sammeln der Daten und Anpassungen im | Punkt II Buchstabe C Nr. 4.1 (« Sammeln der Daten und Anpassungen im |
| Warteregister ») der Näheren Angaben vom 17. Juli 2001 zu der Rolle | Warteregister ») der Näheren Angaben vom 17. Juli 2001 zu der Rolle |
| der Gemeindeverwaltung im Rahmen der Anwendung des Gesetzes vom 15. | der Gemeindeverwaltung im Rahmen der Anwendung des Gesetzes vom 15. |
| Dezember 1980 über die Einreise ins Staatsgebiet, den Aufenthalt, die | Dezember 1980 über die Einreise ins Staatsgebiet, den Aufenthalt, die |
| Niederlassung und das Entfernen von Ausländern und zu den Aufgaben | Niederlassung und das Entfernen von Ausländern und zu den Aufgaben |
| bestimmter Büros des Ausländeramts (Belgisches Staatsblatt vom 28. | bestimmter Büros des Ausländeramts (Belgisches Staatsblatt vom 28. |
| August 2001, deutsche Übersetzung Belgisches Staatsblatt vom 13. | August 2001, deutsche Übersetzung Belgisches Staatsblatt vom 13. |
| Februar 2002) wird aufgehoben. | Februar 2002) wird aufgehoben. |
| Nähere Auskünfte zu vorliegendem Rundschreiben erteilt das | Nähere Auskünfte zu vorliegendem Rundschreiben erteilt das |
| Ausländeramt: | Ausländeramt: |
| Büro RF beziehungsweise RN: | Büro RF beziehungsweise RN: |
| Tel : 02-205 54 85 (F) beziehungsweise 02-205 54 14 (N) | Tel : 02-205 54 85 (F) beziehungsweise 02-205 54 14 (N) |
| Fax : 02-274 66 63 oder 64 (F) beziehungsweise 02-274 66 62 (N) | Fax : 02-274 66 63 oder 64 (F) beziehungsweise 02-274 66 62 (N) |
| E-mail: Bur_RO2@dofi.fgov.be beziehungsweise Bur_RO1@dofi.fgov.be | E-mail: Bur_RO2@dofi.fgov.be beziehungsweise Bur_RO1@dofi.fgov.be |
| Büro R-Mena: | Büro R-Mena: |
| Tel: 02-205 57 63 (F) beziehungsweise 02-205 57 31 (N) | Tel: 02-205 57 63 (F) beziehungsweise 02-205 57 31 (N) |
| Fax: 02-274 66 61 | Fax: 02-274 66 61 |
| E-mail: Bur_RMENA@dofi.fgov.be | E-mail: Bur_RMENA@dofi.fgov.be |
| Brüssel, den 16. Mai 2003 | Brüssel, den 16. Mai 2003 |
| Der Minister des Innern | Der Minister des Innern |
| A. DUQUESNE | A. DUQUESNE |