publié le 28 novembre 2024
Loi-programme Traduction allemande d'extraits
20 DECEMBRE 2020. - Loi-programme Traduction allemande d'extraits
Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande des articles 67 à 70 et 92 de la loi du 20 décembre 2020 (Moniteur belge du 30 décembre 2020).
Cette traduction a été établie par le Service central de traduction allemande à Malmedy.
FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST KANZLEI DES PREMIERMINISTERS 20. DEZEMBER 2020 - Programmgesetz PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, Unser Gruß! Die Abgeordnetenkammer hat das Folgende angenommen und Wir sanktionieren es: (...) TITEL 7 - Sozialtarif (...) KAPITEL 2 - Abänderungen des Gesetzes vom 29. April 1999 über die Organisation des Elektrizitätsmarktes
Art. 67 - In Artikel 20 § 2/1 Absatz 2 des Gesetzes vom 29. April 1999 über die Organisation des Elektrizitätsmarktes, eingefügt durch das Gesetz vom 2. Mai 2019, wird das Wort "abändern" durch die Wörter "abändern oder ergänzen" ersetzt.
Art. 68 - Artikel 21bis desselben Gesetzes, eingefügt durch das Gesetz vom 20. Juli 2005 und zuletzt abgeändert durch das Gesetz vom 18. März 2018, wird wie folgt abgeändert: 1. In § 1 Absatz 4 Nr.5 werden die Wörter "wie in Artikel 20 § 2 bestimmt" durch die Wörter "wie in Artikel 20 § 2/1 Absatz 1 Nr. 1 bis 5 des vorliegenden Gesetzes und in Artikel 4/1 des Programmgesetzes vom 27. April 2007 erwähnt" ersetzt. 2. Ein § 1/1 mit folgendem Wortlaut wird eingefügt: " § 1/1 - Die Finanzierung der tatsächlichen Nettokosten, die aus der Anwendung der Höchstpreise für die Lieferung von Elektrizität an die anderen gemäß Artikel 20 § 2/1 Absatz 2 vom König bestimmten geschützten Haushaltskunden hervorgehen, wird durch den Staatshaushalt getragen, der durch einen im Ministerrat beratenen Erlass zur Neuverteilung die zu diesem Zweck vorgesehenen Mittel dem in Artikel 21ter § 1 Absatz 1 Nr.5 erwähnten Fonds zuweist."
Art. 69 - In Artikel 21ter § 1 Absatz 1 Nr. 5 desselben Gesetzes, eingefügt durch das Gesetz vom 20. Juli 2005, werden die Wörter "Artikel 21bis § 1 Absatz 1 Nr. 5" durch die Wörter "Artikel 20 § 2/1" ersetzt.
Art. 70 - Der König legt das Datum des Inkrafttretens des vorliegenden Kapitels fest. (...) TITEL 10 - Abänderung des Gesetzes vom 21. März 1991 zur Umstrukturierung bestimmter öffentlicher Wirtschaftsunternehmen
Art. 92 - In Artikel 141quinquies des Gesetzes vom 21. März 1991 zur Umstrukturierung bestimmter öffentlicher Wirtschaftsunternehmen werden die Wörter "31. Dezember 2020" durch die Wörter "31. Dezember 2021" ersetzt. (...) Wir fertigen das vorliegende Gesetz aus und ordnen an, dass es mit dem Staatssiegel versehen und durch das Belgische Staatsblatt veröffentlicht wird.
Gegeben zu Brüssel, den 20. Dezember 2020 PHILIPPE Von Königs wegen: Der Premierminister A. DE CROO Der Minister der Wirtschaft und der Arbeit P.-Y. DERMAGNE Der Minister der Finanzen V. VAN PETEGHEM Der Minister der Sozialen Angelegenheiten und der Volksgesundheit Fr. VANDENBROUCKE Der Minister der Justiz, beauftragt mit der Nordsee V. VAN QUICKENBORNE Der Minister der Selbständigen D. CLARINVAL Die Ministerin der Pensionen K. LALIEUX Die Staatssekretärin für Haushalt E. DE BLEEKER Mit dem Staatssiegel versehen: Der Minister der Justiz, V. VAN QUICKENBORNE