publié le 27 janvier 2021
Loi relative à la protection des secrets d'affaires
SERVICE PUBLIC FEDERAL INTERIEUR
30 JUILLET 2018. - Loi relative à la protection des secrets d'affaires
Traduction allemande d'extraits Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de l'article 43 de la loi du 30 juillet 2018 relative à la protection des secrets d'affaires (Moniteur belge du 14 août 2018).
Cette traduction a été établie par le Service central de traduction allemande à Malmedy.
FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST WIRTSCHAFT, KMB, MITTELSTAND UND ENERGIE 30. JULI 2018 - Gesetz über den Schutz von Geschäftsgeheimnissen PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, Unser Gruß! Die Abgeordnetenkammer hat das Folgende angenommen und Wir sanktionieren es: (...) KAPITEL 4 - Abänderung des Gesetzes vom 3. Juli 1978 Art. 43 In Artikel 17 des Gesetzes vom 3. Juli 1978 über die Arbeitsverträge wird Nr. 3 wie folgt ersetzt: "3. sowohl während der Dauer des Vertrags als auch nach Vertragsende Folgendes zu unterlassen: a) Geschäftsgeheimnisse im Sinne von Artikel I.17/1 Nr. 1 des Wirtschaftsgesetzbuches, von denen er bei der Ausübung seiner beruflichen Tätigkeit Kenntnis erlangen kann, im Sinne von Artikel XI.332/4 desselben Gesetzbuches auf rechtswidrige Weise zu erwerben, zu nutzen oder offenzulegen, sowie Geheimnisse in Zusammenhang mit persönlichen oder vertraulichen Angelegenheiten, von denen er bei der Ausübung seiner beruflichen Tätigkeit Kenntnis erlangen kann, offenzulegen, b) jegliche unlautere Wettbewerbshandlung zu begehen oder sich daran zu beteiligen,". (...) Wir fertigen das vorliegende Gesetz aus und ordnen an, dass es mit dem Staatssiegel versehen und durch das Belgische Staatsblatt veröffentlicht wird.
Gegeben zu Ile-d'Yeu, den 30. Juli 2018 PHILIPPE Von Königs wegen: Der Minister der Wirtschaft K. PEETERS Der Minister der Justiz K. GEENS Mit dem Staatssiegel versehen: Für den Minister der Justiz, abwesend: Der Minister der Wirtschaft K. PEETERS