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Loi du 26 janvier 2018
publié le 04 mars 2021

Loi modifiant la loi du 21 mars 1991 portant réforme de certaines entreprises publiques économiques en ce qui concerne la transparence administrative au sein des filiales de la SNCB et d'Infrabel. - Traduction allemande

source
service public federal interieur
numac
2021020437
pub.
04/03/2021
prom.
26/01/2018
ELI
eli/loi/2018/01/26/2021020437/moniteur
moniteur
https://www.ejustice.just.fgov.be/cgi/article_body(...)
Document Qrcode

SERVICE PUBLIC FEDERAL INTERIEUR


26 JANVIER 2018. - Loi modifiant la loi du 21 mars 1991Documents pertinents retrouvés type loi prom. 21/03/1991 pub. 09/01/2013 numac 2012000673 source service public federal interieur Loi portant réforme de certaines entreprises publiques économiques. - Coordination officieuse en langue allemande type loi prom. 21/03/1991 pub. 18/01/2016 numac 2015000792 source service public federal interieur Loi portant réforme de certaines entreprises publiques économiques. - Traduction allemande de dispositions modificatives fermer portant réforme de certaines entreprises publiques économiques en ce qui concerne la transparence administrative au sein des filiales de la SNCB et d'Infrabel. - Traduction allemande


Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de la loi du 26 janvier 2018 modifiant la loi du 21 mars 1991Documents pertinents retrouvés type loi prom. 21/03/1991 pub. 09/01/2013 numac 2012000673 source service public federal interieur Loi portant réforme de certaines entreprises publiques économiques. - Coordination officieuse en langue allemande type loi prom. 21/03/1991 pub. 18/01/2016 numac 2015000792 source service public federal interieur Loi portant réforme de certaines entreprises publiques économiques. - Traduction allemande de dispositions modificatives fermer portant réforme de certaines entreprises publiques économiques en ce qui concerne la transparence administrative au sein des filiales de la SNCB et d'Infrabel (Moniteur belge du 1er mars 2018).

Cette traduction a été établie par le Service central de traduction allemande à Malmedy.

FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST MOBILITÄT UND TRANSPORTWESEN 26. JANUAR 2018 - Gesetz zur Abänderung des Gesetzes vom 21.März 1991 zur Umstrukturierung bestimmter öffentlicher Wirtschaftsunternehmen hinsichtlich der Transparenz der Verwaltung in den Tochterunternehmen der NGBE und von Infrabel PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, Unser Gruß! Die Abgeordnetenkammer hat das Folgende angenommen und Wir sanktionieren es: Artikel 1 - Vorliegendes Gesetz regelt eine in Artikel 74 der Verfassung erwähnte Angelegenheit.

Art. 2 - Artikel 25 des Gesetzes vom 21. März 1991 zur Umstrukturierung bestimmter öffentlicher Wirtschaftsunternehmen, zuletzt abgeändert durch den Königlichen Erlass vom 11. Dezember 2013, wird wie folgt abgeändert: 1. Ein § 1/1 mit folgendem Wortlaut wird eingefügt: " § 1/1 - Die Bestimmungen von § 1 sind ebenfalls anwendbar auf die Tochterunternehmen von Infrabel beziehungsweise der NGBE und auf ihre Gesellschaften, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, an denen alle öffentlichen Behörden direkt oder indirekt einen Kontrollanteil von mehr als 50 Prozent halten." 2. In § 7 erster Satz werden die Wörter "Artikel 27 § 3" durch die Wörter "Artikel 27 §§ 3, 4, 5 und 6" ersetzt. Art. 3 - Artikel 27 desselben Gesetzes, zuletzt abgeändert durch den Königlichen Erlass vom 11. Dezember 2013, wird wie folgt abgeändert: a) In § 2 wird ein Absatz 4 mit folgendem Wortlaut eingefügt: "Der Lagebericht der NGBE und von Infrabel enthält außerdem eine vollständige Liste aller Gesellschaften, Vereinigungen und Einrichtungen, an denen das Unternehmen direkt oder indirekt Beteiligungen hält, mit Angabe des Beteiligungsprozentsatzes." b) Ein § 2/1 mit folgendem Wortlaut wird eingefügt: " § 2/1 - Die Bestimmungen von § 2 sind ebenfalls anwendbar auf die Tochterunternehmen von Infrabel beziehungsweise der NGBE und auf ihre Gesellschaften, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, an denen alle öffentlichen Behörden direkt oder indirekt einen Kontrollanteil von mehr als 50 Prozent halten." c) In § 4 werden zwischen den Wörtern "und Infrabel" und den Wörtern "übermittelt der Verwaltungsrat" die Wörter "und ihre jeweiligen Tochterunternehmen und ihre Gesellschaften, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, an denen alle öffentlichen Behörden direkt oder indirekt einen Kontrollanteil von mehr als 50 Prozent halten," eingefügt.d) In § 5 werden zwischen den Wörtern "und die NGBE" und den Wörtern "ist das Datum" die Wörter "und ihre jeweiligen Tochterunternehmen und ihre Gesellschaften, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, an denen alle öffentlichen Behörden direkt oder indirekt einen Kontrollanteil von mehr als 50 Prozent halten," eingefügt.e) Der Artikel wird durch einen Paragraphen 6 mit folgendem Wortlaut ergänzt: " § 6 - Für die NGBE und Infrabel kann der Rechnungshof in Abweichung von § 3 Absatz 4 durch seine Vertreter im Kollegium der Kommissare vor Ort eine Kontrolle der Konten und Verrichtungen ebenfalls organisieren: 1.von öffentlichen Unternehmen, 2. von Tochterunternehmen und Gesellschaften, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, an denen alle öffentlichen Behörden direkt oder indirekt einen Kontrollanteil von mehr als 50 Prozent halten." Wir fertigen das vorliegende Gesetz aus und ordnen an, dass es mit dem Staatssiegel versehen und durch das Belgische Staatsblatt veröffentlicht wird.

Gegeben zu Brüssel, den 26. Januar 2018 PHILIPPE Von Königs wegen: Der mit der Nationalen Gesellschaft der Belgischen Eisenbahnen beauftragte und für Infrabel zuständige Minister Fr. BELLOT Mit dem Staatssiegel versehen: Der Minister der Justiz, K. GEENS

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