publié le 30 janvier 2019
Loi modifiant la loi du 25 ventôse an XI contenant organisation du notariat en ce qui concerne les commissions de nomination pour le notariat. - Traduction allemande
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23 NOVEMBRE 2018. - Loi modifiant la loi du 25 ventôse an XI contenant organisation du notariat en ce qui concerne les commissions de nomination pour le notariat. - Traduction allemande
Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de la loi du 23 novembre 2018 modifiant la loi du 25 ventôse an XI contenant organisation du notariat en ce qui concerne les commissions de nomination pour le notariat (Moniteur belge du 6 décembre 2018).
Cette traduction a été établie par le Service central de traduction allemande à Malmedy.
FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST JUSTIZ 23. NOVEMBER 2018 - Gesetz zur Abänderung des Gesetzes vom 25.Ventôse des Jahres XI zur Organisierung des Notariats, was die Ernennungskommissionen für das Notariatswesen betrifft PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, Unser Gruß! Die Abgeordnetenkammer hat das Folgende angenommen und Wir sanktionieren es: Artikel 1 - Vorliegendes Gesetz regelt eine in Artikel 74 der Verfassung erwähnte Angelegenheit.
Art. 2 - Artikel 38 § 7 des Gesetzes vom 25. Ventôse des Jahres XI zur Organisierung des Notariats, abgeändert durch das Gesetz vom 27. April 2016, wird wie folgt abgeändert: 1. In Absatz 1 werden die Wörter "ein ausscheidendes Mitglied ist nicht sofort wieder wählbar.Niemand darf während mehr als zwei Mandaten in der Ernennungskommission tagen" aufgehoben. 2. Zwischen Absatz 1 und Absatz 2 werden zwei Absätze mit folgendem Wortlaut eingefügt: "Die Mitglieder treten ihr Amt am 1.Juli des Jahres an, in dem die Mandate erneuert werden.
Ein ausscheidendes Mitglied ist nicht sofort wieder wählbar. Niemand darf während mehr als zwei Mandaten in der Ernennungskommission tagen." Art. 3 - Das Mandat der am Datum des Inkrafttretens des vorliegenden Gesetzes amtierenden Mitglieder der Ernennungskommissionen läuft weiter bis zum 30. Juni des Jahres, in dem ihr derzeitiges Mandat endet.
Wir fertigen das vorliegende Gesetz aus und ordnen an, dass es mit dem Staatssiegel versehen und durch das Belgische Staatsblatt veröffentlicht wird.
Gegeben zu Brüssel, den 23. November 2018 PHILIPPE Von Königs wegen: Der Minister der Justiz K. GEENS Mit dem Staatssiegel versehen: Der Minister der Justiz, K. GEENS