publié le 05 février 2019
Loi portant des dispositions diverses en matière d'environnement. - Traduction allemande d'extraits
SERVICE PUBLIC FEDERAL INTERIEUR
23 MAI 2018. - Loi portant des dispositions diverses en matière d'environnement. - Traduction allemande d'extraits
Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande des articles 1 à 3 de la loi du 23 mei 2018 portant des dispositions diverses en matière d'environnement (Moniteur belge du 29 octobre 2018).
Cette traduction a été établie par le Service central de traduction allemande à Malmedy.
FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST VOLKSGESUNDHEIT, SICHERHEIT DER NAHRUNGSMITTELKETTE UND UMWELT 23. MAI 2018 - Gesetz zur Festlegung verschiedener Bestimmungen in Sachen Umwelt PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, Unser Gruß! Die Abgeordnetenkammer hat das Folgende angenommen und Wir sanktionieren es: KAPITEL 1 - Allgemeine Bestimmung Artikel 1 - Vorliegendes Gesetz regelt eine in Artikel 74 der Verfassung erwähnte Angelegenheit. KAPITEL 2 - Zuschüsse für Dachorganisationen von nichtstaatlichen Umweltorganisationen Art. 2 - Der König legt durch einen im Ministerrat beratenen Erlass die neuen Modalitäten für die Gewährung der Zuschüsse, die den Dachorganisationen von nichtstaatlichen Umweltorganisationen jährlich gewährt werden, fest, was die in die Zuständigkeit der Föderalbehörde fallenden Angelegenheiten betrifft.
KAPITEL 3 - Abänderung des Gesetzes vom 28. Juli 1981 zur Billigung des Übereinkommens über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen und der Anlagen, abgeschlossen in Washington am 3. März 1973, und der Änderung des Übereinkommens, angenommen in Bonn am 22. Juni 1979 Art. 3 - In Artikel 7 § 1 Absatz 1 Nr. 3 des Gesetzes vom 28. Juli 1981 zur Billigung des Übereinkommens über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen und der Anlagen, abgeschlossen in Washington am 3. März 1973, und der Änderung des Übereinkommens, angenommen in Bonn am 22. Juni 1979, ersetzt durch das Gesetz vom 16. Dezember 2015, werden die Wörter "den statutarischen CITES-Inspektoren und vertraglich angestellten CITES-Inspektoren" durch die Wörter "den statutarischen CITES-Inspektoren und CITES-Kontrolleuren und den vertraglich angestellten CITES-Inspektoren und CITES-Kontrolleuren" ersetzt. (...) Wir fertigen das vorliegende Gesetz aus und ordnen an, dass es mit dem Staatssiegel versehen und durch das Belgische Staatsblatt veröffentlicht wird.
Gegeben zu Brüssel, den 23. Mai 2018 PHILIPPE Von Königs wegen: Die Ministerin der Umwelt M. C. MARGHEM Mit dem Staatssiegel versehen: Der Minister der Justiz K. GEENS