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Loi du 22 avril 2019
publié le 20 avril 2021

Loi visant à rendre plus accessible l'assurance protection juridique. - Traduction allemande d'extraits

source
service public federal interieur
numac
2021020771
pub.
20/04/2021
prom.
22/04/2019
ELI
eli/loi/2019/04/22/2021020771/moniteur
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SERVICE PUBLIC FEDERAL INTERIEUR


22 AVRIL 2019. - Loi visant à rendre plus accessible l'assurance protection juridique. - Traduction allemande d'extraits


Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande des articles 13 à 19 de la loi du 22 avril 2019 visant à rendre plus accessible l'assurance protection juridique (Moniteur belge du 8 mai 2019).

Cette traduction a été établie par le Service central de traduction allemande à Malmedy.

FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST JUSTIZ 22. APRIL 2019 - Gesetz zur Erleichterung des Zugangs zu einer Rechtsschutzversicherung PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, Unser Gruß! Die Abgeordnetenkammer hat das Folgende angenommen und Wir sanktionieren es: (...) KAPITEL 5 - Abänderung des Einkommensteuergesetzbuches 1992 Art. 13 - Artikel 53 des Einkommensteuergesetzbuches 1992, zuletzt abgeändert durch das Gesetz vom 26. März 2018, wird durch eine Nr. 27 mit folgendem Wortlaut ergänzt: "27. Prämien für eine Rechtsschutzversicherung wie in Artikel 14549 § 1 erwähnt." KAPITEL 6 - Steuerermäßigung für Rechtsschutzversicherungsprämien Art. 14 - In Titel II Kapitel 3 Abschnitt 1 des Einkommensteuergesetzbuches 1992 wird ein Unterabschnitt 2vicies semel mit folgender Überschrift eingefügt: "Unterabschnitt 2vicies semel - Ermäßigung für Rechtsschutzversicherungsprämien".

Art. 15 - In Titel II Kapitel 3 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2vicies semel desselben Gesetzbuches, eingefügt durch Artikel 14 des vorliegenden Gesetzes, wird ein Artikel 14549 mit folgendem Wortlaut eingefügt: "Art. 14549 - § 1 - Eine Steuerermäßigung wird für Prämien gewährt, die der Steuerpflichtige während des Besteuerungszeitraums tatsächlich gezahlt hat für einen Rechtsschutzversicherungsvertrag im Sinne von Artikel 154 des Gesetzes vom 4. April 2014 über die Versicherungen, den er individuell bei einem Versicherungsunternehmen abgeschlossen hat, das im Europäischen Wirtschaftsraum ansässig ist, und der alle in Kapitel 2 des Gesetzes vom 22. April 2019 zur Erleichterung des Zugangs zu einer Rechtsschutzversicherung erwähnten Bedingungen erfüllt.

In Absatz 1 erwähnte Zahlungen kommen für die Steuerermäßigung nur bis zu einem Betrag von 195 EUR pro Besteuerungszeitraum in Betracht.

Die Steuerermäßigung beträgt 40 Prozent des in Betracht kommenden Betrags. § 2 - Die Steuerermäßigung wird auf der Grundlage einer jährlichen Bescheinigung gewährt, die der Versicherer ausstellt und in der bestätigt wird, dass der Vertrag alle in Kapitel 2 des Gesetzes vom 22. April 2019 zur Erleichterung des Zugangs zu einer Rechtsschutzversicherung erwähnten Bedingungen erfüllt. Der König bestimmt Form und Inhalt der in Absatz 1 erwähnten Bescheinigung und die Frist, innerhalb deren die Bescheinigung ausgestellt werden muss." Art. 16 - Im einleitenden Satz von Artikel 171 Nr. 5 und 6 desselben Gesetzbuches, zuletzt abgeändert durch das Gesetz vom 26. März 2018, werden die Wörter "14548 und 154bis" jeweils durch die Wörter "14548, 14549 und 154bis" ersetzt.

Art. 17 - In Artikel 178 § 3 Absatz 2 desselben Gesetzbuches, eingefügt durch das Programmgesetz vom 19. Dezember 2014 und abgeändert durch das Gesetz vom 11. März 2018, wird zwischen der Zahl "14548," und der Zahl "147" die Zahl "14549," eingefügt.

Art. 18 - In Artikel 178/1 § 1 Absatz 1 desselben Gesetzbuches, eingefügt durch das Gesetz vom 8. Mai 2014 und zuletzt abgeändert durch das Gesetz vom 26. März 2018, werden die Wörter "14548 und 154bis" durch die Wörter "14548, 14549 und 154bis" ersetzt.

Art. 19 - Artikel 323/1 § 1 desselben Gesetzbuches, eingefügt durch das Gesetz vom 18. Dezember 2016, wird durch einen Absatz 3 mit folgendem Wortlaut ergänzt: "Stellen Versicherungsunternehmen im Hinblick auf den Erhalt der in Artikel 14549 erwähnten Steuerermäßigung eine Bescheinigung aus, müssen sie der Verwaltung jährlich Daten in Bezug auf die Rechtsschutzversicherungsverträge mitteilen." (...) Wir fertigen das vorliegende Gesetz aus und ordnen an, dass es mit dem Staatssiegel versehen und durch das Belgische Staatsblatt veröffentlicht wird.

Gegeben zu Brüssel, den 22. April 2019 PHILIPPE Von Königs wegen: Der Minister der Justiz K. GEENS Mit dem Staatssiegel versehen: Der Minister der Justiz, K. GEENS

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