publié le 20 avril 2021
Loi modifiant le Code des impôts sur les revenus 1992, en ce qui concerne l'exonération d'impôt pour la cession de l'emphytéose. - Traduction allemande
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22 AVRIL 2019. - Loi modifiant le Code des impôts sur les revenus 1992, en ce qui concerne l'exonération d'impôt pour la cession de l'emphytéose. - Traduction allemande
Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de la loi du 22 avril 2019 modifiant le Code des impôts sur les revenus 1992, en ce qui concerne l'exonération d'impôt pour la cession de l'emphytéose (Moniteur belge du 29 avril 2019, err. du 9 mai 2019).
Cette traduction a été établie par le Service central de traduction allemande à Malmedy.
FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST FINANZEN 22. APRIL 2019 - Gesetz zur Abänderung des Einkommensteuergesetzbuches 1992 hinsichtlich der Steuerbe-freiung für die Abtretung der Erbpacht PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, Unser Gruß! Die Abgeordnetenkammer hat das Folgende angenommen und Wir sanktionieren es: Artikel 1 - Vorliegendes Gesetz regelt eine in Artikel 74 der Verfassung erwähnte Angelegenheit. Art. 2 - Artikel 12 des Einkommensteuergesetzbuches 1992, zuletzt abgeändert durch das Gesetz vom 8. Mai 2014, wird durch einen Paragraphen 4 mit folgendem Wortlaut ergänzt: " § 4 - In Abweichung von Artikel 7 § 1 Nr. 3 ist die entgeltliche Abtretung eines Erbpachtrechts oder Erbbaurechts oder gleichartiger Rechte an unbeweglichen Gütern in Bezug auf ein Grundstück, auf dem ein Gebäude errichtet ist, ein bebautes unbewegliches Gut oder ein Gebäude steuerfrei: 1. entweder wenn das Recht frühestens fünf Jahre nach dem Datum der authentischen Urkunde über die Begründung oder den Erwerb des Rechts abgetreten worden ist 2.oder wenn die Wohnung für einen ununterbrochenen Zeitraum von mindestens zwölf Monaten vor dem Monat der Veräußerung die eigene Wohnung des Steuerpflichtigen war. Zwischen dem Zeitraum von mindestens zwölf Monaten und dem Monat der Veräußerung kann jedoch ein Zeitraum von höchstens sechs Monaten liegen, in dem die Wohnung ungenutzt war, 3. oder wenn das Recht: a) für mündig oder nicht für mündig erklärten Minderjährigen zusteht, wenn eine Gerichtsinstanz diese Abtretung erlaubt hat, b) Personen zusteht, denen gemäß den Bestimmungen von Teil IV Buch IV Kapitel X des Gerichtsgesetzbuches aufgrund einer Sondergenehmigung des Friedensrichters ein Betreuer zugewiesen wurde, 4.oder im Falle von Enteignungen oder gütlichen Abtretungen von unbeweglichen Gütern zum Nutzen der Allgemeinheit, wenn diese Abtretungen gemäß Artikel 161 des Registrierungs-, Hypotheken- und Kanzleigebührengesetzbuches kostenlos der Registrierungsformalität unterworfen sind." Art. 3 - Vorliegendes Gesetz ist ab dem Steuerjahr 2020 anwendbar.
Wir fertigen das vorliegende Gesetz aus und ordnen an, dass es mit dem Staatssiegel versehen und durch das Belgische Staatsblatt veröffentlicht wird.
Gegeben zu Brüssel, den 22. April 2019 PHILIPPE Von Königs wegen: Der Vizepremierminister und Minister der Finanzen A. DE CROO Mit dem Staatssiegel versehen: Der Minister der Justiz, K. GEENS