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Loi du 21 décembre 2018
publié le 18 mai 2020

Loi portant des dispositions diverses en matière sociale. - Traduction allemande d'extraits

source
service public federal interieur
numac
2020041202
pub.
18/05/2020
prom.
21/12/2018
ELI
eli/loi/2018/12/21/2020041202/moniteur
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SERVICE PUBLIC FEDERAL INTERIEUR


21 DECEMBRE 2018. - Loi portant des dispositions diverses en matière sociale. - Traduction allemande d'extraits


Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande des articles 74 et 75 de la loi du 21 décembre 2018 portant des dispositions diverses en matière sociale (Moniteur belge du 17 janvier 2019, err. du 31 janvier 2019).

Cette traduction a été établie par le Service central de traduction allemande à Malmedy.

FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST SOZIALE SICHERHEIT 21. DEZEMBER 2018 - Gesetz zur Festlegung verschiedener Bestimmungen im Bereich Soziales PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, Unser Gruß! Die Abgeordnetenkammer hat das Folgende angenommen und Wir sanktionieren es: (...) KAPITEL 13 - Abänderung des Einkommensteuergesetzbuches 1992 (EStGB 92) hinsichtlich der Zahlung von Steuerschulden durch einen gesamtschuldnerisch Haftenden Art.74 - Artikel 400 Absatz 1 Nr. 1 Buchstabe a) des Einkommensteuergesetzbuches 1992, ersetzt durch das Gesetz vom 29.

März 2012, wird wie folgt ersetzt: "a) in Artikel 20 § 2 des Königlichen Erlasses Nr. 1 vom 29. Dezember 1992 über Maßnahmen im Hinblick auf die Gewährleistung der Zahlung der Mehrwertsteuer erwähnte Tätigkeiten sowie die Lieferung von Frischbeton wie erwähnt in Artikel 1 Buchstabe a) Absatz 4 achtundzwanzigster Bindestrich des Königlichen Erlasses vom 4. März 1975 zur Einrichtung und Festlegung der Bezeichnung und Zuständigkeit der Paritätischen Kommission für das Bauwesen und zur Festlegung der Mitgliederzahl, mit Ausnahme folgender Tätigkeiten: 1. Anbau von Getreide (ohne Reis), Hülsenfrüchten und Ölsaaten, 2.Anbau von Reis, 3. Anbau von Gemüse und Melonen sowie Wurzeln und Knollen, 4.Anbau von Zuckerrohr, 5. Anbau von Tabak, 6.Anbau von Faserpflanzen, 7. Anbau von Blumen, 8.Anbau von sonstigen einjährigen Pflanzen, 9. Anbau von Wein- und Tafeltrauben, 10.Anbau von tropischen und subtropischen Früchten, 11. Anbau von Zitrusfrüchten, 12.Anbau von Kern- und Steinobst, 13. Anbau von sonstigem Obst und Nüssen, 14.Anbau von ölhaltigen Früchten, 15. Anbau von Pflanzen zur Herstellung von Getränken, 16.Anbau von Gewürzpflanzen, Pflanzen für aromatische, narkotische und pharmazeutische Zwecke, 17. Anbau sonstiger mehrjähriger Pflanzen, 18.Baumschulen mit Ausnahme von Forstbaumschulen, 19. sonstige Pflanzenvermehrung, 20.Erbringung von landwirtschaftlichen Dienstleistungen für den Pflanzenbau, 21. Vorbereitung von Feldern, 22.Anlage von Kulturen, 23. Besprühen von Kulturen, auch aus der Luft, 24.Beschneiden von Obstbäumen und Reben, 25. Umpflanzen von Reis und Vereinzeln von Rüben, 26.Vermietung von landwirtschaftlichen Maschinen und Geräten mit Bedienungspersonal, 27. Schädlingsbekämpfung (einschließlich Kaninchenbekämpfung) in der Landwirtschaft, 28.Betrieb von landwirtschaftlichen Bewässerungsanlagen, 29. Forstwirtschaft und sonstige forstwirtschaftliche Tätigkeiten, 30.Holzeinschlag, 31. Sammeln von wildwachsenden Produkten (ohne Holz), 32.Erbringung von Dienstleistungen für Forstwirtschaft und Holzeinschlag, 33. Garten- und Landschaftsbau sowie Erbringung von sonstigen gärtnerischen Dienstleistungen,". Art. 75 - Vorliegendes Kapitel tritt am ersten Tag des Quartals nach dem Quartal seiner Veröffentlichung im Belgischen Staatsblatt in Kraft. (...) Wir fertigen das vorliegende Gesetz aus und ordnen an, dass es mit dem Staatssiegel versehen und durch das Belgische Staatsblatt veröffentlicht wird.

Gegeben zu Brüssel, den 21. Dezember 2018 PHILIPPE Von Königs wegen: Der Minister der Beschäftigung K. PEETERS Der Minister des Innern P. DE CREM Der Minister der Justiz K. GEENS Die Ministerin der Sozialen Angelegenheiten M. DE BLOCK Der Minister der Pensionen D. BACQUELAINE Der Minister der Finanzen, beauftragt mit der Bekämpfung der Steuerhinterziehung A. DE CROO Der Minister des Mittelstands, der Selbständigen, der KMB, der Landwirtschaft und der Sozialen Eingliederung D. DUCARME Die Ministerin des Haushalts und des Öffentlichen Dienstes S. WILMES Der Staatssekretär für die Bekämpfung des Sozialbetrugs Ph. DE BACKER Mit dem Staatssiegel versehen: Der Minister der Justiz, K. GEENS

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