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Loi portant des dispositions diverses en matière sociale. - Traduction allemande d'extraits Wet houdende diverse bepalingen inzake sociale zaken. - Duitse vertaling van uittreksels
SERVICE PUBLIC FEDERAL INTERIEUR FEDERALE OVERHEIDSDIENST BINNENLANDSE ZAKEN
21 DECEMBRE 2018. - Loi portant des dispositions diverses en matière 21 DECEMBER 2018. - Wet houdende diverse bepalingen inzake sociale
sociale. - Traduction allemande d'extraits zaken. - Duitse vertaling van uittreksels
Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande des De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van de artikelen 74 en
articles 74 et 75 de la loi du 21 décembre 2018 portant des 75 van de wet van 21 december 2018 houdende diverse bepalingen inzake
dispositions diverses en matière sociale (Moniteur belge du 17 janvier sociale zaken (Belgisch Staatsblad van 17 januari 2019, err. van 31
2019, err. du 31 janvier 2019). januari 2019).
Cette traduction a été établie par le Service central de traduction Deze vertaling is opgemaakt door de Centrale dienst voor Duitse
allemande à Malmedy. vertaling in Malmedy.
FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST SOZIALE SICHERHEIT FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST SOZIALE SICHERHEIT
21. DEZEMBER 2018 - Gesetz zur Festlegung verschiedener Bestimmungen 21. DEZEMBER 2018 - Gesetz zur Festlegung verschiedener Bestimmungen
im Bereich Soziales im Bereich Soziales
PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen,
Unser Gruß! Unser Gruß!
Die Abgeordnetenkammer hat das Folgende angenommen und Wir Die Abgeordnetenkammer hat das Folgende angenommen und Wir
sanktionieren es: sanktionieren es:
(...) (...)
KAPITEL 13 - Abänderung des Einkommensteuergesetzbuches 1992 (EStGB KAPITEL 13 - Abänderung des Einkommensteuergesetzbuches 1992 (EStGB
92) hinsichtlich der Zahlung von Steuerschulden durch einen 92) hinsichtlich der Zahlung von Steuerschulden durch einen
gesamtschuldnerisch Haftenden gesamtschuldnerisch Haftenden
Art. 74 - Artikel 400 Absatz 1 Nr. 1 Buchstabe a) des Art. 74 - Artikel 400 Absatz 1 Nr. 1 Buchstabe a) des
Einkommensteuergesetzbuches 1992, ersetzt durch das Gesetz vom 29. Einkommensteuergesetzbuches 1992, ersetzt durch das Gesetz vom 29.
März 2012, wird wie folgt ersetzt: März 2012, wird wie folgt ersetzt:
"a) in Artikel 20 § 2 des Königlichen Erlasses Nr. 1 vom 29. Dezember "a) in Artikel 20 § 2 des Königlichen Erlasses Nr. 1 vom 29. Dezember
1992 über Maßnahmen im Hinblick auf die Gewährleistung der Zahlung der 1992 über Maßnahmen im Hinblick auf die Gewährleistung der Zahlung der
Mehrwertsteuer erwähnte Tätigkeiten sowie die Lieferung von Mehrwertsteuer erwähnte Tätigkeiten sowie die Lieferung von
Frischbeton wie erwähnt in Artikel 1 Buchstabe a) Absatz 4 Frischbeton wie erwähnt in Artikel 1 Buchstabe a) Absatz 4
achtundzwanzigster Bindestrich des Königlichen Erlasses vom 4. März achtundzwanzigster Bindestrich des Königlichen Erlasses vom 4. März
1975 zur Einrichtung und Festlegung der Bezeichnung und Zuständigkeit 1975 zur Einrichtung und Festlegung der Bezeichnung und Zuständigkeit
der Paritätischen Kommission für das Bauwesen und zur Festlegung der der Paritätischen Kommission für das Bauwesen und zur Festlegung der
Mitgliederzahl, mit Ausnahme folgender Tätigkeiten: Mitgliederzahl, mit Ausnahme folgender Tätigkeiten:
1. Anbau von Getreide (ohne Reis), Hülsenfrüchten und Ölsaaten, 1. Anbau von Getreide (ohne Reis), Hülsenfrüchten und Ölsaaten,
2. Anbau von Reis, 2. Anbau von Reis,
3. Anbau von Gemüse und Melonen sowie Wurzeln und Knollen, 3. Anbau von Gemüse und Melonen sowie Wurzeln und Knollen,
4. Anbau von Zuckerrohr, 4. Anbau von Zuckerrohr,
5. Anbau von Tabak, 5. Anbau von Tabak,
6. Anbau von Faserpflanzen, 6. Anbau von Faserpflanzen,
7. Anbau von Blumen, 7. Anbau von Blumen,
8. Anbau von sonstigen einjährigen Pflanzen, 8. Anbau von sonstigen einjährigen Pflanzen,
9. Anbau von Wein- und Tafeltrauben, 9. Anbau von Wein- und Tafeltrauben,
10. Anbau von tropischen und subtropischen Früchten, 10. Anbau von tropischen und subtropischen Früchten,
11. Anbau von Zitrusfrüchten, 11. Anbau von Zitrusfrüchten,
12. Anbau von Kern- und Steinobst, 12. Anbau von Kern- und Steinobst,
13. Anbau von sonstigem Obst und Nüssen, 13. Anbau von sonstigem Obst und Nüssen,
14. Anbau von ölhaltigen Früchten, 14. Anbau von ölhaltigen Früchten,
15. Anbau von Pflanzen zur Herstellung von Getränken, 15. Anbau von Pflanzen zur Herstellung von Getränken,
16. Anbau von Gewürzpflanzen, Pflanzen für aromatische, narkotische 16. Anbau von Gewürzpflanzen, Pflanzen für aromatische, narkotische
und pharmazeutische Zwecke, und pharmazeutische Zwecke,
17. Anbau sonstiger mehrjähriger Pflanzen, 17. Anbau sonstiger mehrjähriger Pflanzen,
18. Baumschulen mit Ausnahme von Forstbaumschulen, 18. Baumschulen mit Ausnahme von Forstbaumschulen,
19. sonstige Pflanzenvermehrung, 19. sonstige Pflanzenvermehrung,
20. Erbringung von landwirtschaftlichen Dienstleistungen für den 20. Erbringung von landwirtschaftlichen Dienstleistungen für den
Pflanzenbau, Pflanzenbau,
21. Vorbereitung von Feldern, 21. Vorbereitung von Feldern,
22. Anlage von Kulturen, 22. Anlage von Kulturen,
23. Besprühen von Kulturen, auch aus der Luft, 23. Besprühen von Kulturen, auch aus der Luft,
24. Beschneiden von Obstbäumen und Reben, 24. Beschneiden von Obstbäumen und Reben,
25. Umpflanzen von Reis und Vereinzeln von Rüben, 25. Umpflanzen von Reis und Vereinzeln von Rüben,
26. Vermietung von landwirtschaftlichen Maschinen und Geräten mit 26. Vermietung von landwirtschaftlichen Maschinen und Geräten mit
Bedienungspersonal, Bedienungspersonal,
27. Schädlingsbekämpfung (einschließlich Kaninchenbekämpfung) in der 27. Schädlingsbekämpfung (einschließlich Kaninchenbekämpfung) in der
Landwirtschaft, Landwirtschaft,
28. Betrieb von landwirtschaftlichen Bewässerungsanlagen, 28. Betrieb von landwirtschaftlichen Bewässerungsanlagen,
29. Forstwirtschaft und sonstige forstwirtschaftliche Tätigkeiten, 29. Forstwirtschaft und sonstige forstwirtschaftliche Tätigkeiten,
30. Holzeinschlag, 30. Holzeinschlag,
31. Sammeln von wildwachsenden Produkten (ohne Holz), 31. Sammeln von wildwachsenden Produkten (ohne Holz),
32. Erbringung von Dienstleistungen für Forstwirtschaft und 32. Erbringung von Dienstleistungen für Forstwirtschaft und
Holzeinschlag, Holzeinschlag,
33. Garten- und Landschaftsbau sowie Erbringung von sonstigen 33. Garten- und Landschaftsbau sowie Erbringung von sonstigen
gärtnerischen Dienstleistungen,". gärtnerischen Dienstleistungen,".
Art. 75 - Vorliegendes Kapitel tritt am ersten Tag des Quartals nach Art. 75 - Vorliegendes Kapitel tritt am ersten Tag des Quartals nach
dem Quartal seiner Veröffentlichung im Belgischen Staatsblatt in dem Quartal seiner Veröffentlichung im Belgischen Staatsblatt in
Kraft. Kraft.
(...) (...)
Wir fertigen das vorliegende Gesetz aus und ordnen an, dass es mit dem Wir fertigen das vorliegende Gesetz aus und ordnen an, dass es mit dem
Staatssiegel versehen und durch das Belgische Staatsblatt Staatssiegel versehen und durch das Belgische Staatsblatt
veröffentlicht wird. veröffentlicht wird.
Gegeben zu Brüssel, den 21. Dezember 2018 Gegeben zu Brüssel, den 21. Dezember 2018
PHILIPPE PHILIPPE
Von Königs wegen: Von Königs wegen:
Der Minister der Beschäftigung Der Minister der Beschäftigung
K. PEETERS K. PEETERS
Der Minister des Innern Der Minister des Innern
P. DE CREM P. DE CREM
Der Minister der Justiz Der Minister der Justiz
K. GEENS K. GEENS
Die Ministerin der Sozialen Angelegenheiten Die Ministerin der Sozialen Angelegenheiten
M. DE BLOCK M. DE BLOCK
Der Minister der Pensionen Der Minister der Pensionen
D. BACQUELAINE D. BACQUELAINE
Der Minister der Finanzen, beauftragt mit der Bekämpfung der Der Minister der Finanzen, beauftragt mit der Bekämpfung der
Steuerhinterziehung Steuerhinterziehung
A. DE CROO A. DE CROO
Der Minister des Mittelstands, der Selbständigen, der KMB, Der Minister des Mittelstands, der Selbständigen, der KMB,
der Landwirtschaft und der Sozialen Eingliederung der Landwirtschaft und der Sozialen Eingliederung
D. DUCARME D. DUCARME
Die Ministerin des Haushalts und des Öffentlichen Dienstes Die Ministerin des Haushalts und des Öffentlichen Dienstes
S. WILMES S. WILMES
Der Staatssekretär für die Bekämpfung des Sozialbetrugs Der Staatssekretär für die Bekämpfung des Sozialbetrugs
Ph. DE BACKER Ph. DE BACKER
Mit dem Staatssiegel versehen: Mit dem Staatssiegel versehen:
Der Minister der Justiz, Der Minister der Justiz,
K. GEENS K. GEENS
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