publié le 28 décembre 2023
Loi visant à reporter l'entrée en vigueur des dispositions relatives à l'exécution des peines privatives de liberté de trois ans ou moins. - Traduction allemande d'extraits
SERVICE PUBLIC FEDERAL INTERIEUR
18 MAI 2022. - Loi visant à reporter l'entrée en vigueur des dispositions relatives à l'exécution des peines privatives de liberté de trois ans ou moins. - Traduction allemande d'extraits
Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande des articles 1, 2 et 6 de la loi du 18 mai 2022 visant à reporter l'entrée en vigueur des dispositions relatives à l'exécution des peines privatives de liberté de trois ans ou moins (Moniteur belge du 25 mai 2022).
Cette traduction a été établie par le Service central de traduction allemande à Malmedy.
FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST JUSTIZ 18. MAI 2022 - Gesetz zur Aufschiebung des Inkrafttretens der Bestimmungen über die Vollstreckung von Freiheitsstrafen von drei Jahren oder weniger PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, Unser Gruß! Die Abgeordnetenkammer hat das Folgende angenommen und Wir sanktionieren es: KAPITEL 1 - Allgemeine Bestimmung Artikel 1 - Vorliegendes Gesetz regelt eine in Artikel 74 der Verfassung erwähnte Angelegenheit. KAPITEL 2 - Abänderungen des Gesetzes vom 17. Mai 2006 über die externe Rechtsstellung der zu einer Freiheitsstrafe verurteilten Personen und die dem Opfer im Rahmen der Strafvollstreckungsmodalitäten zuerkannten Rechte Art. 2 - Artikel 109 des Gesetzes vom 17. Mai 2006 über die externe Rechtsstellung der zu einer Freiheitsstrafe verurteilten Personen und die dem Opfer im Rahmen der Strafvollstreckungsmodalitäten zuerkannten Rechte, zuletzt abgeändert durch das Gesetz vom 28. November 2021, wird wie folgt abgeändert: 1. Die Wörter "und spätestens am 1.Juni 2022" werden durch die Wörter "und spätestens am 1. September 2022" ersetzt. 2. Der Artikel wird durch einen Absatz mit folgendem Wortlaut ergänzt: "In Abweichung von Absatz 1 treten die Bestimmungen des vorliegenden Gesetzes, die sich auf die vom Strafvollstreckungsgericht zu gewährenden und in Titel 5 erwähnten Strafvollstreckungsmodalitäten beziehen, für Verurteilte, die eine oder mehrere Freiheitsstrafen verbüßen, deren zu vollstreckender Teil zwei Jahre oder weniger beträgt, an einem vom König festzulegenden Datum und spätestens am 1. September 2023 in Kraft." (...) KAPITEL 5 - Inkrafttreten Art. 6 - Vorliegendes Gesetz tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Belgischen Staatsblatt in Kraft.
Wir fertigen das vorliegende Gesetz aus und ordnen an, dass es mit dem Staatssiegel versehen und durch das Belgische Staatsblatt veröffentlicht wird.
Gegeben zu Brüssel, den 18. Mai 2022 PHILIPPE Von Königs wegen: Der Minister der Justiz V. VAN QUICKENBORNE Mit dem Staatssiegel versehen: Der Minister der Justiz, V. VAN QUICKENBORNE