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Loi du 11 juillet 2018
publié le 23 mars 2020

Loi portant des diverses dispositions en matière pénale. - Traduction allemande d'extraits

source
service public federal interieur
numac
2020030269
pub.
23/03/2020
prom.
11/07/2018
ELI
eli/loi/2018/07/11/2020030269/moniteur
moniteur
https://www.ejustice.just.fgov.be/cgi/article_body(...)
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SERVICE PUBLIC FEDERAL INTERIEUR


11 JUILLET 2018. - Loi portant des diverses dispositions en matière pénale. - Traduction allemande d'extraits


Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande des articles 10 et 11 de la loi du 11 juillet 2018 portant des diverses dispositions en matière pénale (Moniteur belge du 18 juillet 2018).

Cette traduction a été établie par le Service central de traduction allemande à Malmedy.

FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST JUSTIZ 11. JULI 2018 - Gesetz zur Festlegung verschiedener Bestimmungen in Strafsachen PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, Unser Gruß! Die Abgeordnetenkammer hat das Folgende angenommen und Wir sanktionieren es: KAPITEL 1 - Allgemeine Bestimmung Artikel 1 - Vorliegendes Gesetz regelt eine in Artikel 74 der Verfassung erwähnte Angelegenheit. (...) KAPITEL 5 - Abänderungen des Gerichtsgesetzbuches Art. 10 - In Artikel 92bis des Gerichtsgesetzbuches, eingefügt durch das Gesetz vom 17. März 2013 und abgeändert durch die Gesetze vom 19.

Oktober 2015 und 4. Mai 2016, werden die Wörter "zu einer Freiheitsstrafe von dreißig Jahren" durch die Wörter "zu einer Korrektionalgefängnisstrafe von dreißig bis zu vierzig Jahren, zu einer Zuchthausstrafe von dreißig Jahren oder mehr" ersetzt.

Art. 11 - Artikel 196ter des Gerichtsgesetzbuches, eingefügt durch das Gesetz vom 17. Mai 2006 und abgeändert durch die Gesetze vom 5. Mai 2014 und 4. Mai 2016, wird wie folgt abgeändert: 1. Paragraph 2 wird durch einen Absatz mit folgendem Wortlaut ergänzt: "Die Ernennung zum effektiven Beisitzer am Strafvollstreckungsgericht wird für die Eröffnung des Anspruchs auf und die Berechnung der Pension einer endgültigen Ernennung gleichgesetzt.Für die Berechnung der Ruhestandspension werden die in dieser Eigenschaft erbrachten Dienstleistungen zu einem Sechzigstel pro Dienstjahr berücksichtigt." 2. In § 3 Absatz 1 wird zwischen dem Wort "Der" und dem Wort "Beisitzer" das Wort "effektive" eingefügt.3. In § 3 Absatz 2 wird zwischen dem Wort "der" und dem Wort "Beisitzer" das Wort "effektive" eingefügt.4. In § 3 Absatz 4 wird zwischen dem Wort "Der" und dem Wort "Beisitzer" das Wort "effektive" eingefügt.5. In § 3 Absatz 7 werden die Wörter "in § 3 Absatz 1 und 4" durch die Wörter "in den Absätzen 1 und 4" ersetzt. (...) Wir fertigen das vorliegende Gesetz aus und ordnen an, dass es mit dem Staatssiegel versehen und durch das Belgische Staatsblatt veröffentlicht wird.

Gegeben zu Brüssel, den 11. Juli 2018 PHILIPPE Von Königs wegen: Der Minister der Justiz K. GEENS Mit dem Staatssiegel versehen: Der Minister der Justiz, K. GEENS

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