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Loi du 06 novembre 2022
publié le 02 septembre 2024

Loi relative à l'amélioration de la qualité de l'air intérieur dans les lieux fermés accessibles au public. - Traduction allemande de dispositions modificatives

source
service public federal interieur
numac
2024008231
pub.
02/09/2024
prom.
06/11/2022
ELI
eli/loi/2022/11/06/2024008231/moniteur
moniteur
https://www.ejustice.just.fgov.be/cgi/article_body(...)
Document Qrcode

6 NOVEMBRE 2022. - Loi relative à l'amélioration de la qualité de l'air intérieur dans les lieux fermés accessibles au public. - Traduction allemande de dispositions modificatives


Les textes figurant respectivement aux annexes 1 et 2 constituent la traduction en langue allemande : - de l'article 14 de la loi du 13 novembre 2023Documents pertinents retrouvés type loi prom. 13/11/2023 pub. 24/11/2023 numac 2023047331 source service public federal sante publique, securite de la chaine alimentaire et environnement Loi portant des dispositions diverses en matière de santé fermer portant des dispositions diverses en matière de santé (Moniteur belge du 24 novembre 2023); - de l'article 8 de la loi du 18 mai 2024Documents pertinents retrouvés type loi prom. 18/05/2024 pub. 04/06/2024 numac 2024005087 source service public federal sante publique, securite de la chaine alimentaire et environnement Loi portant dispositions diverses en matière de santé et de finances fermer portant dispositions diverses en matière de santé et de finances (Moniteur belge du 4 juin 2024).

Ces traductions ont été établies par le Service central de traduction allemande à Malmedy


Anlage 1 FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST VOLKSGESUNDHEIT, SICHERHEIT DER NAHRUNGSMITTELKETTE UND UMWELT 13. NOVEMBER 2023 - Gesetz zur Festlegung verschiedener Bestimmungen im Bereich Gesundheit PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, Unser Gruß! Die Abgeordnetenkammer hat das Folgende angenommen und Wir sanktionieren es: (...) KAPITEL 6 - Abänderung des Gesetzes vom 6. November 2022 über die Verbesserung der Innenraumluftqualität in den für die Öffentlichkeit zugänglichen geschlossenen Räumlichkeiten

Art. 14 - Artikel 9 des Gesetzes vom 6. November 2022 über die Verbesserung der Innenraumluftqualität in den für die Öffentlichkeit zugänglichen geschlossenen Räumlichkeiten wird wie folgt abgeändert: 1. In § 5 Absatz 2 werden die Wörter "Beschwerde gegen diesen Beschluss kann beim Staatsrat eingereicht werden." durch die Wörter "Beschwerde gegen die Geldbuße wird in Anwendung von Artikel 14 § 1 Nr. 1 der koordinierten Gesetze über den Staatsrat beim Staatsrat eingelegt." ersetzt. 2. [Abänderung des niederländischen Textes] 3.In § 5 wird zwischen den Absätzen 4 und 5 ein Absatz mit folgendem Wortlaut eingefügt: "Der Beschluss des in § 3 erwähnten Beamten ist vollstreckbar." 4. Paragraph 6 wird wie folgt ersetzt: " § 6 - Bei Nichtzahlung binnen der in Ausführung von § 5 Absatz 4 festgelegten Frist, wird die administrative Geldbuße von der mit der Einnahme und Beitreibung von Steuerforderungen und nichtsteuerlichen Forderungen beauftragten Verwaltung des Föderalen Öffentlichen Dienstes Finanzen gemäß den Artikeln 3 und folgenden des Domanialgesetzes vom 22.Dezember 1949 beigetrieben. Nach Abzug etwaiger Kosten werden die von dieser Verwaltung beigetriebenen Beträge dem Föderalen Öffentlichen Dienst Volksgesundheit, Sicherheit der Nahrungsmittelkette und Umwelt überwiesen.

Die Klage auf Rückforderung der administrativen Geldbuße verjährt in fünf Jahren ab dem Tag, an dem gegen die Entscheidung der zuständigen Verwaltung keine Beschwerde mehr eingereicht werden kann." Wir fertigen das vorliegende Gesetz aus und ordnen an, dass es mit dem Staatssiegel versehen und durch das Belgische Staatsblatt veröffentlicht wird.

Gegeben zu Brüssel, den 13. November 2023 PHILIPPE Von Königs wegen: Der Minister der Volksgesundheit F. VANDENBROUCKE Mit dem Staatssiegel versehen: Der Minister der Justiz, P. VAN TIGCHELT


Anlage 2 FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST VOLKSGESUNDHEIT, SICHERHEIT DER NAHRUNGSMITTELKETTE UND UMWELT 18. MAI 2024 - Gesetz zur Festlegung verschiedener Bestimmungen in den Bereichen Gesundheit und Finanzen PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, Unser Gruß! Die Abgeordnetenkammer hat das Folgende angenommen und Wir sanktionieren es: (...) KAPITEL 3 - Abänderung des Gesetzes vom 6. November 2022 über die Verbesserung der Innenraumluftqualität in den für die Öffentlichkeit zugänglichen geschlossenen Räumlichkeiten

Art. 8 - Im Gesetz vom 6. November 2022 über die Verbesserung der Innenraumluftqualität in den für die Öffentlichkeit zugänglichen geschlossenen Räumlichkeiten, zuletzt abgeändert durch das Gesetz vom 13. November 2023, wird Artikel 12 wie folgt ersetzt: "Art.12 - Vorliegendes Gesetz tritt am zehnten Tag nach seiner Veröffentlichung im Belgischen Staatsblatt in Kraft, mit Ausnahme der Bestimmungen: 1. von Artikel 4 Absatz 1 Nr.1 bis 3, die ab dem 1. Januar 2027 und spätestens am 31. Dezember 2037 in Kraft treten, ungeachtet dessen, dass diese Verpflichtungen von den Betreibern bereits vor dem Datum des Inkrafttretens freiwillig umgesetzt werden können, und zwar ab dem 1. Oktober 2024, 2.von Artikel 4 Absatz 2, die am 1. Januar 2027 in Kraft treten, 3. von Artikel 4 Absatz 3, die am 1.Oktober 2024 in Kraft treten, 4. von Artikel 6 Absatz 2 und 3, die am 1.Januar 2025 in Kraft treten, 5. von Artikel 4 Absatz 1 Nr.4 bis 6 und von Artikel 6 Absatz 1, die am 1. Januar 2038 in Kraft treten, wobei diese Verpflichtungen von den Betreibern bereits vor dem Datum des Inkrafttretens freiwillig umgesetzt werden können, Der König muss gemäß Artikel 4 Absatz 2 durch einen im Ministerrat beratenen Erlass bestimmen, welche für die Öffentlichkeit zugänglichen geschlossenen Räumlichkeiten den Verpflichtungen des Gesetzes unterliegen, und zwar ab dem 1. Januar 2027, mit der Möglichkeit, dies in mehreren Phasen zu tun oder nicht, wobei die Verpflichtungen von Artikel 4 Absatz 1 Nr. 1 bis 3 spätestens am 31. Dezember 2037 für alle für die Öffentlichkeit zugänglichen geschlossenen Räumlichkeiten gelten und an diesem Datum alle für die Öffentlichkeit zugänglichen geschlossenen Räumlichkeiten den vorerwähnten Verpflichtungen des Gesetzes unterliegen.

Der König kann die für Betreiber geltenden Verpflichtungen und deren Vollstreckbarkeit, wie in Artikel 4 Absatz 1 Nr. 4 bis 6 und Artikel 6 erwähnt und im betreffenden Königlichen Erlass aufgenommen, für anwendbar erklären, unter der Bedingung, dass die Verpflichtungen von Artikel 4 Absatz 1 Nr. 1 bis 3 und Artikel 4 Absatz 2 und 3 für alle für die Öffentlichkeit zugänglichen geschlossenen Räumlichkeiten gelten. Unter Berücksichtigung der Bestimmungen von Absatz 2 wird der König diesen im Ministerrat beratenen Erlass spätestens am 1. Januar 2038 fassen.

Vorliegender Artikel tritt am zehnten Tag nach Veröffentlichung des Gesetzes im Belgischen Staatsblatt in Kraft, das heißt am 11. Dezember 2022." (...) Wir fertigen das vorliegende Gesetz aus und ordnen an, dass es mit dem Staatssiegel versehen und durch das Belgische Staatsblatt veröffentlicht wird.

Gegeben zu Brüssel, den 18. Mai 2024 PHILIPPE Von Königs wegen: Der Minister der Finanzen V. VAN PETEGHEM Der Minister der Volksgesundheit F. VANDENBROUCKE Mit dem Staatssiegel versehen: Der Minister der Justiz, P. VAN TIGCHELT


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