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Loi du 06 mai 2009
publié le 02 juillet 2009

Loi portant des dispositions diverses

source
service public federal interieur
numac
2009000442
pub.
02/07/2009
prom.
06/05/2009
ELI
eli/loi/2009/05/06/2009000442/moniteur
moniteur
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SERVICE PUBLIC FEDERAL INTERIEUR


6 MAI 2009. - Loi portant des dispositions diverses


Traduction allemande d'extraits Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande des articles 1er et 177 à 192 de la loi du 6 mai 2009 portant des dispositions diverses (Moniteur belge du 19 mai 2009).

Cette traduction a été établie par le Service central de traduction allemande à Malmedy.

FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST KANZLEI DES PREMIERMINISTERS 6. MAI 2009 - Gesetz zur Festlegung verschiedener Bestimmungen ALBERT II., König der Belgier, Allen Gegenwärtigen und Zukünftigen, Unser Gruss! Die Kammern haben das Folgende angenommen und Wir sanktionieren es: TITEL 1 - Allgemeine Bestimmung Artikel 1 - Vorliegendes Gesetz regelt eine in Artikel 78 der Verfassung erwähnte Angelegenheit. (...) TITEL 14 - Asyl und Einwanderung EINZIGES KAPITEL - Abänderung des Gesetzes vom 15. Dezember 1980 über die Einreise ins Staatsgebiet, den Aufenthalt, die Niederlassung und das Entfernen von Ausländern Art. 177 - In Artikel 8bis § 5 des Gesetzes vom 15. Dezember 1980 über die Einreise ins Staatsgebiet, den Aufenthalt, die Niederlassung und das Entfernen von Ausländern, eingefügt durch das Gesetz vom 1.

September 2004, werden zwischen den Wörtern "die in Artikel 40" und den Wörtern "erwähnt sind" die Wörter ", 40bis beziehungsweise 40ter " eingefügt.

Art. 178 - [Abänderung des französischen und niederländischen Textes] Art. 179 - [Abänderung des niederländischen Textes] Art. 180 - Artikel 12 desselben Gesetzes, abgeändert durch die Gesetze vom 6. August 1993, 24. Mai 1994 und 15. September 2006, wird wie folgt abgeändert: 1. In Absatz 1 werden die Wörter "des Gesetzes vom 19.Juli 1991 über die Bevölkerungsregister und die Personalausweise und zur Abänderung des Gesetzes vom 8. August 1983 zur Organisation eines Nationalregisters der natürlichen Personen" durch die Wörter "des Gesetzes vom 19. Juli 1991 über die Bevölkerungsregister, die Personalausweise, die Ausländerkarten und die Aufenthaltsdokumente und zur Abänderung des Gesetzes vom 8. August 1983 zur Organisation eines Nationalregisters der natürlichen Personen" ersetzt. 2. In Absatz 2 werden die Wörter "der sich als Flüchtling meldet oder die Anerkennung als Flüchtling beantragt" durch die Wörter "der einen Asylantrag einreicht" ersetzt.3. In Absatz 2 werden zwischen den Wörtern "Artikel 1" und den Wörtern "Absatz 1 Nr.2" die Wörter "§ 1" eingefügt.

Art. 181 - [Abänderung des niederländischen Textes] Art. 182 - Artikel 12bis § 3 Absatz 4 desselben Gesetzes, eingefügt durch das Gesetz vom 6. August 1993 und ersetzt durch das Gesetz vom 15. September 2006, wird wie folgt abgeändert: 1.[Abänderung des niederländischen Textes] 2. Die Wörter "der Gemeindeverwaltung" werden durch die Wörter "dem Antragsteller" ersetzt. Art. 183 - [Abänderung des niederländischen Textes] Art. 184 - In Artikel 25 Absatz 4 desselben Gesetzes, ersetzt durch das Gesetz vom 15. Juli 1996, werden die Wörter "Prüfung des Revisionsantrags" durch die Wörter "Prüfung der in Artikel 39/79 § 1 Absatz 2 Nr. 4 erwähnten Nichtigkeitsklage" ersetzt.

Art. 185 - In Artikel 33 letzter Absatz desselben Gesetzes werden die Wörter "müssen die belgische Staatsangehörigkeit besitzen. Sie" gestrichen.

Art. 186 - In Artikel 40bis § 2 Absatz 2 desselben Gesetzes, eingefügt durch das Gesetz vom 25. April 2007, werden die Wörter "des Ausländers" durch die Wörter "des Unionsbürgers" ersetzt.

Art. 187 - [Abänderung des niederländischen Textes] Art. 188 - In Artikel 61/4 § 1 Absatz 2 desselben Gesetzes, eingefügt durch das Gesetz vom 15. September 2006, werden die Wörter "Artikel 13 Absatz 2" durch die Wörter "Artikel 13 § 1 Absatz 5 und § 2" ersetzt.

Art. 189 - In Artikel 61/8 desselben Gesetzes, eingefügt durch das Gesetz vom 25. April 2007, werden die Wörter "Artikel 13 § 2bis " durch die Wörter "Artikel 13 § 3" ersetzt.

Art. 190 - In Artikel 73 Absatz 2 desselben Gesetzes, abgeändert durch das Gesetz vom 15. Juli 1996, werden die Wörter "seinen Revisionsantrag" durch die Wörter "seine Nichtigkeitsklage" ersetzt.

Art. 191 - In Artikel 74/5 § 5 Absatz 2 desselben Gesetzes, eingefügt durch das Gesetz vom 18. Juli 1991 und ersetzt durch das Gesetz vom 15. September 2006, werden zwischen den Wörtern "Beschluss zur Verweigerung der Rechtsstellung als Flüchtling" und den Wörtern "im Sinne von Artikel 52 § 2" die Wörter "oder des subsidiären Schutzstatus" eingefügt. Art. 192 - In Artikel 74/8 § 1 desselben Gesetzes, eingefügt durch das Gesetz vom 15. Juli 1996 und abgeändert durch das Gesetz vom 15.

September 2006, werden die Wörter "in Anwendung der Artikel 7 Absatz 3 und 27 Absatz 3 inhaftiert, in Anwendung von Artikel 25 Absatz 4 der Regierung zur Verfügung gestellt oder in Anwendung der Artikel 74/5 § 1 und 74/6 §§ 1 und 1bis festgehalten wird," durch die Wörter "inhaftiert, der Regierung zur Verfügung gestellt oder festgehalten wird in Anwendung der Artikel 7, 8bis § 4, 25, 27, 29 Absatz 2, 51/5 § 1 beziehungsweise § 3, 52/4 Absatz 4, 54, 57/32 § 2 Absatz 2, 74/5 oder 74/6 § 1 beziehungsweise § 1bis," ersetzt.

Wir fertigen das vorliegende Gesetz aus und ordnen an, dass es mit dem Staatssiegel versehen und durch das Belgische Staatsblatt veröffentlicht wird.

Gegeben zu Brüssel, den 6. Mai 2009 ALBERT Von Königs wegen: Der Premierminister H. VAN ROMPUY Der Minister der Finanzen D. REYNDERS Die Ministerin der Sozialen Angelegenheiten und der Volksgesundheit Frau L. ONKELINX Der Minister der Öffentlichen Unternehmen S. VANACKERE Die Ministerin der Beschäftigung Frau J. MILQUET Der Minister der Justiz S. DE CLERCK Die Ministerin der KMB der Selbständigen der Landwirtschaft und der Wissenschaftspolitik Frau S. LARUELLE Die Ministerin der Pensionen Frau M. ARENA Der Minister der Energie P. MAGNETTE Der Minister für Unternehmung und Vereinfachung V. VAN QUICKENBORNE Die Ministerin der Migrations- und Asylpolitik Frau A. TURTELBOOM Der Staatssekretär für Mobilität E. SCHOUPPE Mit dem Staatssiegel versehen: Der Minister der Justiz S. DE CLERCK

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