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Vue multilingue de Loi du 06/05/2009
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Loi portant des dispositions diverses Wet houdende diverse bepalingen
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6 MAI 2009. - Loi portant des dispositions diverses 6 MEI 2009. - Wet houdende diverse bepalingen
Traduction allemande d'extraits Duitse vertaling van uittreksels
Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande des De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van de artikelen 1 en
articles 1er et 177 à 192 de la loi du 6 mai 2009 portant des 177 tot 192 van de wet van 6 mei 2009 houdende diverse bepalingen
dispositions diverses (Moniteur belge du 19 mai 2009). (Belgisch Staatsblad van 19 mei 2009).
Cette traduction a été établie par le Service central de traduction Deze vertaling is opgemaakt door de Centrale Dienst voor Duitse
allemande à Malmedy. vertaling in Malmedy.
FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST KANZLEI DES PREMIERMINISTERS FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST KANZLEI DES PREMIERMINISTERS
6. MAI 2009 - Gesetz zur Festlegung verschiedener Bestimmungen 6. MAI 2009 - Gesetz zur Festlegung verschiedener Bestimmungen
ALBERT II., König der Belgier, ALBERT II., König der Belgier,
Allen Gegenwärtigen und Zukünftigen, Unser Gruss! Allen Gegenwärtigen und Zukünftigen, Unser Gruss!
Die Kammern haben das Folgende angenommen und Wir sanktionieren es: Die Kammern haben das Folgende angenommen und Wir sanktionieren es:
TITEL 1 - Allgemeine Bestimmung TITEL 1 - Allgemeine Bestimmung
Artikel 1 - Vorliegendes Gesetz regelt eine in Artikel 78 der Artikel 1 - Vorliegendes Gesetz regelt eine in Artikel 78 der
Verfassung erwähnte Angelegenheit. Verfassung erwähnte Angelegenheit.
(...) (...)
TITEL 14 - Asyl und Einwanderung TITEL 14 - Asyl und Einwanderung
EINZIGES KAPITEL - Abänderung des Gesetzes vom 15. Dezember 1980 über EINZIGES KAPITEL - Abänderung des Gesetzes vom 15. Dezember 1980 über
die Einreise ins Staatsgebiet, den Aufenthalt, die Niederlassung und die Einreise ins Staatsgebiet, den Aufenthalt, die Niederlassung und
das Entfernen von Ausländern das Entfernen von Ausländern
Art. 177 - In Artikel 8bis § 5 des Gesetzes vom 15. Dezember 1980 über Art. 177 - In Artikel 8bis § 5 des Gesetzes vom 15. Dezember 1980 über
die Einreise ins Staatsgebiet, den Aufenthalt, die Niederlassung und die Einreise ins Staatsgebiet, den Aufenthalt, die Niederlassung und
das Entfernen von Ausländern, eingefügt durch das Gesetz vom 1. das Entfernen von Ausländern, eingefügt durch das Gesetz vom 1.
September 2004, werden zwischen den Wörtern "die in Artikel 40" und September 2004, werden zwischen den Wörtern "die in Artikel 40" und
den Wörtern "erwähnt sind" die Wörter ", 40bis beziehungsweise 40ter " den Wörtern "erwähnt sind" die Wörter ", 40bis beziehungsweise 40ter "
eingefügt. eingefügt.
Art. 178 - [Abänderung des französischen und niederländischen Textes] Art. 178 - [Abänderung des französischen und niederländischen Textes]
Art. 179 - [Abänderung des niederländischen Textes] Art. 179 - [Abänderung des niederländischen Textes]
Art. 180 - Artikel 12 desselben Gesetzes, abgeändert durch die Gesetze Art. 180 - Artikel 12 desselben Gesetzes, abgeändert durch die Gesetze
vom 6. August 1993, 24. Mai 1994 und 15. September 2006, wird wie vom 6. August 1993, 24. Mai 1994 und 15. September 2006, wird wie
folgt abgeändert: folgt abgeändert:
1. In Absatz 1 werden die Wörter "des Gesetzes vom 19. Juli 1991 über 1. In Absatz 1 werden die Wörter "des Gesetzes vom 19. Juli 1991 über
die Bevölkerungsregister und die Personalausweise und zur Abänderung die Bevölkerungsregister und die Personalausweise und zur Abänderung
des Gesetzes vom 8. August 1983 zur Organisation eines des Gesetzes vom 8. August 1983 zur Organisation eines
Nationalregisters der natürlichen Personen" durch die Wörter "des Nationalregisters der natürlichen Personen" durch die Wörter "des
Gesetzes vom 19. Juli 1991 über die Bevölkerungsregister, die Gesetzes vom 19. Juli 1991 über die Bevölkerungsregister, die
Personalausweise, die Ausländerkarten und die Aufenthaltsdokumente und Personalausweise, die Ausländerkarten und die Aufenthaltsdokumente und
zur Abänderung des Gesetzes vom 8. August 1983 zur Organisation eines zur Abänderung des Gesetzes vom 8. August 1983 zur Organisation eines
Nationalregisters der natürlichen Personen" ersetzt. Nationalregisters der natürlichen Personen" ersetzt.
2. In Absatz 2 werden die Wörter "der sich als Flüchtling meldet oder 2. In Absatz 2 werden die Wörter "der sich als Flüchtling meldet oder
die Anerkennung als Flüchtling beantragt" durch die Wörter "der einen die Anerkennung als Flüchtling beantragt" durch die Wörter "der einen
Asylantrag einreicht" ersetzt. Asylantrag einreicht" ersetzt.
3. In Absatz 2 werden zwischen den Wörtern "Artikel 1" und den Wörtern 3. In Absatz 2 werden zwischen den Wörtern "Artikel 1" und den Wörtern
"Absatz 1 Nr. 2" die Wörter "§ 1" eingefügt. "Absatz 1 Nr. 2" die Wörter "§ 1" eingefügt.
Art. 181 - [Abänderung des niederländischen Textes] Art. 181 - [Abänderung des niederländischen Textes]
Art. 182 - Artikel 12bis § 3 Absatz 4 desselben Gesetzes, eingefügt Art. 182 - Artikel 12bis § 3 Absatz 4 desselben Gesetzes, eingefügt
durch das Gesetz vom 6. August 1993 und ersetzt durch das Gesetz vom durch das Gesetz vom 6. August 1993 und ersetzt durch das Gesetz vom
15. September 2006, wird wie folgt abgeändert: 15. September 2006, wird wie folgt abgeändert:
1. [Abänderung des niederländischen Textes] 1. [Abänderung des niederländischen Textes]
2. Die Wörter "der Gemeindeverwaltung" werden durch die Wörter "dem 2. Die Wörter "der Gemeindeverwaltung" werden durch die Wörter "dem
Antragsteller" ersetzt. Antragsteller" ersetzt.
Art. 183 - [Abänderung des niederländischen Textes] Art. 183 - [Abänderung des niederländischen Textes]
Art. 184 - In Artikel 25 Absatz 4 desselben Gesetzes, ersetzt durch Art. 184 - In Artikel 25 Absatz 4 desselben Gesetzes, ersetzt durch
das Gesetz vom 15. Juli 1996, werden die Wörter "Prüfung des das Gesetz vom 15. Juli 1996, werden die Wörter "Prüfung des
Revisionsantrags" durch die Wörter "Prüfung der in Artikel 39/79 § 1 Revisionsantrags" durch die Wörter "Prüfung der in Artikel 39/79 § 1
Absatz 2 Nr. 4 erwähnten Nichtigkeitsklage" ersetzt. Absatz 2 Nr. 4 erwähnten Nichtigkeitsklage" ersetzt.
Art. 185 - In Artikel 33 letzter Absatz desselben Gesetzes werden die Art. 185 - In Artikel 33 letzter Absatz desselben Gesetzes werden die
Wörter "müssen die belgische Staatsangehörigkeit besitzen. Sie" Wörter "müssen die belgische Staatsangehörigkeit besitzen. Sie"
gestrichen. gestrichen.
Art. 186 - In Artikel 40bis § 2 Absatz 2 desselben Gesetzes, eingefügt Art. 186 - In Artikel 40bis § 2 Absatz 2 desselben Gesetzes, eingefügt
durch das Gesetz vom 25. April 2007, werden die Wörter "des durch das Gesetz vom 25. April 2007, werden die Wörter "des
Ausländers" durch die Wörter "des Unionsbürgers" ersetzt. Ausländers" durch die Wörter "des Unionsbürgers" ersetzt.
Art. 187 - [Abänderung des niederländischen Textes] Art. 187 - [Abänderung des niederländischen Textes]
Art. 188 - In Artikel 61/4 § 1 Absatz 2 desselben Gesetzes, eingefügt Art. 188 - In Artikel 61/4 § 1 Absatz 2 desselben Gesetzes, eingefügt
durch das Gesetz vom 15. September 2006, werden die Wörter "Artikel 13 durch das Gesetz vom 15. September 2006, werden die Wörter "Artikel 13
Absatz 2" durch die Wörter "Artikel 13 § 1 Absatz 5 und § 2" ersetzt. Absatz 2" durch die Wörter "Artikel 13 § 1 Absatz 5 und § 2" ersetzt.
Art. 189 - In Artikel 61/8 desselben Gesetzes, eingefügt durch das Art. 189 - In Artikel 61/8 desselben Gesetzes, eingefügt durch das
Gesetz vom 25. April 2007, werden die Wörter "Artikel 13 § 2bis " Gesetz vom 25. April 2007, werden die Wörter "Artikel 13 § 2bis "
durch die Wörter "Artikel 13 § 3" ersetzt. durch die Wörter "Artikel 13 § 3" ersetzt.
Art. 190 - In Artikel 73 Absatz 2 desselben Gesetzes, abgeändert durch Art. 190 - In Artikel 73 Absatz 2 desselben Gesetzes, abgeändert durch
das Gesetz vom 15. Juli 1996, werden die Wörter "seinen das Gesetz vom 15. Juli 1996, werden die Wörter "seinen
Revisionsantrag" durch die Wörter "seine Nichtigkeitsklage" ersetzt. Revisionsantrag" durch die Wörter "seine Nichtigkeitsklage" ersetzt.
Art. 191 - In Artikel 74/5 § 5 Absatz 2 desselben Gesetzes, eingefügt Art. 191 - In Artikel 74/5 § 5 Absatz 2 desselben Gesetzes, eingefügt
durch das Gesetz vom 18. Juli 1991 und ersetzt durch das Gesetz vom durch das Gesetz vom 18. Juli 1991 und ersetzt durch das Gesetz vom
15. September 2006, werden zwischen den Wörtern "Beschluss zur 15. September 2006, werden zwischen den Wörtern "Beschluss zur
Verweigerung der Rechtsstellung als Flüchtling" und den Wörtern "im Verweigerung der Rechtsstellung als Flüchtling" und den Wörtern "im
Sinne von Artikel 52 § 2" die Wörter "oder des subsidiären Sinne von Artikel 52 § 2" die Wörter "oder des subsidiären
Schutzstatus" eingefügt. Schutzstatus" eingefügt.
Art. 192 - In Artikel 74/8 § 1 desselben Gesetzes, eingefügt durch das Art. 192 - In Artikel 74/8 § 1 desselben Gesetzes, eingefügt durch das
Gesetz vom 15. Juli 1996 und abgeändert durch das Gesetz vom 15. Gesetz vom 15. Juli 1996 und abgeändert durch das Gesetz vom 15.
September 2006, werden die Wörter "in Anwendung der Artikel 7 Absatz 3 September 2006, werden die Wörter "in Anwendung der Artikel 7 Absatz 3
und 27 Absatz 3 inhaftiert, in Anwendung von Artikel 25 Absatz 4 der und 27 Absatz 3 inhaftiert, in Anwendung von Artikel 25 Absatz 4 der
Regierung zur Verfügung gestellt oder in Anwendung der Artikel 74/5 § Regierung zur Verfügung gestellt oder in Anwendung der Artikel 74/5 §
1 und 74/6 §§ 1 und 1bis festgehalten wird," durch die Wörter 1 und 74/6 §§ 1 und 1bis festgehalten wird," durch die Wörter
"inhaftiert, der Regierung zur Verfügung gestellt oder festgehalten "inhaftiert, der Regierung zur Verfügung gestellt oder festgehalten
wird in Anwendung der Artikel 7, 8bis § 4, 25, 27, 29 Absatz 2, 51/5 § wird in Anwendung der Artikel 7, 8bis § 4, 25, 27, 29 Absatz 2, 51/5 §
1 beziehungsweise § 3, 52/4 Absatz 4, 54, 57/32 § 2 Absatz 2, 74/5 1 beziehungsweise § 3, 52/4 Absatz 4, 54, 57/32 § 2 Absatz 2, 74/5
oder 74/6 § 1 beziehungsweise § 1bis," ersetzt. oder 74/6 § 1 beziehungsweise § 1bis," ersetzt.
Wir fertigen das vorliegende Gesetz aus und ordnen an, dass es mit dem Wir fertigen das vorliegende Gesetz aus und ordnen an, dass es mit dem
Staatssiegel versehen und durch das Belgische Staatsblatt Staatssiegel versehen und durch das Belgische Staatsblatt
veröffentlicht wird. veröffentlicht wird.
Gegeben zu Brüssel, den 6. Mai 2009 Gegeben zu Brüssel, den 6. Mai 2009
ALBERT ALBERT
Von Königs wegen: Von Königs wegen:
Der Premierminister Der Premierminister
H. VAN ROMPUY H. VAN ROMPUY
Der Minister der Finanzen Der Minister der Finanzen
D. REYNDERS D. REYNDERS
Die Ministerin der Sozialen Angelegenheiten und der Volksgesundheit Die Ministerin der Sozialen Angelegenheiten und der Volksgesundheit
Frau L. ONKELINX Frau L. ONKELINX
Der Minister der Öffentlichen Unternehmen Der Minister der Öffentlichen Unternehmen
S. VANACKERE S. VANACKERE
Die Ministerin der Beschäftigung Die Ministerin der Beschäftigung
Frau J. MILQUET Frau J. MILQUET
Der Minister der Justiz Der Minister der Justiz
S. DE CLERCK S. DE CLERCK
Die Ministerin der KMB der Selbständigen der Landwirtschaft und der Die Ministerin der KMB der Selbständigen der Landwirtschaft und der
Wissenschaftspolitik Wissenschaftspolitik
Frau S. LARUELLE Frau S. LARUELLE
Die Ministerin der Pensionen Die Ministerin der Pensionen
Frau M. ARENA Frau M. ARENA
Der Minister der Energie Der Minister der Energie
P. MAGNETTE P. MAGNETTE
Der Minister für Unternehmung und Vereinfachung Der Minister für Unternehmung und Vereinfachung
V. VAN QUICKENBORNE V. VAN QUICKENBORNE
Die Ministerin der Migrations- und Asylpolitik Die Ministerin der Migrations- und Asylpolitik
Frau A. TURTELBOOM Frau A. TURTELBOOM
Der Staatssekretär für Mobilität Der Staatssekretär für Mobilität
E. SCHOUPPE E. SCHOUPPE
Mit dem Staatssiegel versehen: Mit dem Staatssiegel versehen:
Der Minister der Justiz Der Minister der Justiz
S. DE CLERCK S. DE CLERCK
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