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| Circulaire n° 685bis. - Directives dans le cadre des mesures particulières COVID-19 pour les membres du personnel de la Fonction publique fédérale en matière d'organisation du travail. - Modification de la circulaire n° 685 du 1er septembre 2020. - Traduction allemande | Circulaire n° 685bis. - Directives dans le cadre des mesures particulières COVID-19 pour les membres du personnel de la Fonction publique fédérale en matière d'organisation du travail. - Modification de la circulaire n° 685 du 1er septembre 2020. - Traduction allemande |
|---|---|
| SERVICE PUBLIC FEDERAL STRATEGIE ET APPUI | SERVICE PUBLIC FEDERAL STRATEGIE ET APPUI |
| 27 AOUT 2021. - Circulaire n° 685bis. - Directives dans le cadre des | 27 AOUT 2021. - Circulaire n° 685bis. - Directives dans le cadre des |
| mesures particulières COVID-19 pour les membres du personnel de la | mesures particulières COVID-19 pour les membres du personnel de la |
| Fonction publique fédérale en matière d'organisation du travail. - | Fonction publique fédérale en matière d'organisation du travail. - |
| Modification de la circulaire n° 685 du 1er septembre 2020. - | Modification de la circulaire n° 685 du 1er septembre 2020. - |
| Traduction allemande | Traduction allemande |
| Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de la | Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de la |
| circulaire n° 685bis de la Ministre de la Fonction publique du 27 août | circulaire n° 685bis de la Ministre de la Fonction publique du 27 août |
| 2021 - Directives dans le cadre des mesures particulières COVID-19 | 2021 - Directives dans le cadre des mesures particulières COVID-19 |
| pour les membres du personnel de la Fonction publique fédérale en | pour les membres du personnel de la Fonction publique fédérale en |
| matière d'organisation du travail - Modification de la circulaire n° | matière d'organisation du travail - Modification de la circulaire n° |
| 685 du 1er septembre 2020 (Moniteur belge du 31 août 2021). | 685 du 1er septembre 2020 (Moniteur belge du 31 août 2021). |
| Cette traduction a été établie par le Service central de traduction | Cette traduction a été établie par le Service central de traduction |
| allemande à Malmedy. | allemande à Malmedy. |
| FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST POLITIK UND UNTERSTÜTZUNG | FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST POLITIK UND UNTERSTÜTZUNG |
| 27. AUGUST 2021 - Rundschreiben Nr. 685bis - Richtlinien im Rahmen der | 27. AUGUST 2021 - Rundschreiben Nr. 685bis - Richtlinien im Rahmen der |
| besonderen COVID-19-Maßnahmen für Personalmitglieder des föderalen | besonderen COVID-19-Maßnahmen für Personalmitglieder des föderalen |
| öffentlichen Dienstes in Sachen Arbeitsorganisation - Abänderung des | öffentlichen Dienstes in Sachen Arbeitsorganisation - Abänderung des |
| Rundschreibens Nr. 685 vom 1. September 2020 | Rundschreibens Nr. 685 vom 1. September 2020 |
| An die föderalen öffentlichen Dienste und die Dienste, die ihnen | An die föderalen öffentlichen Dienste und die Dienste, die ihnen |
| unterstehen, an das Ministerium der Landesverteidigung und an die | unterstehen, an das Ministerium der Landesverteidigung und an die |
| Einrichtungen öffentlichen Interesses, die dem föderalen | Einrichtungen öffentlichen Interesses, die dem föderalen |
| administrativen öffentlichen Dienst angehören, so wie er in Artikel 1 | administrativen öffentlichen Dienst angehören, so wie er in Artikel 1 |
| des Gesetzes vom 22. Juli 1993 zur Festlegung bestimmter Maßnahmen in | des Gesetzes vom 22. Juli 1993 zur Festlegung bestimmter Maßnahmen in |
| Bezug auf den öffentlichen Dienst bestimmt ist | Bezug auf den öffentlichen Dienst bestimmt ist |
| Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, | Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, |
| Sehr geehrte Damen und Herren, | Sehr geehrte Damen und Herren, |
| in der Erwägung, dass eine neue Phase in der Bewältigung der | in der Erwägung, dass eine neue Phase in der Bewältigung der |
| Coronavirus-Pandemie begonnen hat und dass die Maßnahmen in Bezug auf | Coronavirus-Pandemie begonnen hat und dass die Maßnahmen in Bezug auf |
| die Arbeitsorganisation innerhalb des föderalen administrativen | die Arbeitsorganisation innerhalb des föderalen administrativen |
| öffentlichen Dienstes an diese neuen Gegebenheiten angepasst werden | öffentlichen Dienstes an diese neuen Gegebenheiten angepasst werden |
| müssen, | müssen, |
| in Erwägung der Notwendigkeit, die Konsequenzen für die | in Erwägung der Notwendigkeit, die Konsequenzen für die |
| Personalmitglieder des föderalen administrativen öffentlichen Dienstes | Personalmitglieder des föderalen administrativen öffentlichen Dienstes |
| zu verdeutlichen und zu präzisieren, | zu verdeutlichen und zu präzisieren, |
| möchte ich Sie bitten, den Personalmitgliedern der in Ihrem | möchte ich Sie bitten, den Personalmitgliedern der in Ihrem |
| Verantwortungsbereich liegenden Dienste folgende Richtlinien in Bezug | Verantwortungsbereich liegenden Dienste folgende Richtlinien in Bezug |
| auf die Arbeitsorganisation zu erteilen. | auf die Arbeitsorganisation zu erteilen. |
| Es wird auf die Richtlinien verwiesen, die erwähnt sind in Kapitel 2 | Es wird auf die Richtlinien verwiesen, die erwähnt sind in Kapitel 2 |
| des Ministeriellen Erlasses vom 28. Oktober 2020 zur Festlegung von | des Ministeriellen Erlasses vom 28. Oktober 2020 zur Festlegung von |
| Dringlichkeitsmaßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus | Dringlichkeitsmaßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus |
| COVID-19 in seiner letzten Fassung oder wie zuletzt abgeändert durch | COVID-19 in seiner letzten Fassung oder wie zuletzt abgeändert durch |
| jede andere Bestimmung, durch die vorerwähntes Kapitel 2 ersetzt oder | jede andere Bestimmung, durch die vorerwähntes Kapitel 2 ersetzt oder |
| abgeändert wird und deren Anwendungsbereich dem Anwendungsbereich des | abgeändert wird und deren Anwendungsbereich dem Anwendungsbereich des |
| vorliegenden Rundschreibens entspricht. | vorliegenden Rundschreibens entspricht. |
| Seit dem 27. Juni 2021 wurde Homeoffice für alle Unternehmen, | Seit dem 27. Juni 2021 wurde Homeoffice für alle Unternehmen, |
| Vereinigungen und Dienste gleich welcher Größe dringend empfohlen, und | Vereinigungen und Dienste gleich welcher Größe dringend empfohlen, und |
| zwar für alle Personalmitglieder, deren Funktion sich dazu eignet. Die | zwar für alle Personalmitglieder, deren Funktion sich dazu eignet. Die |
| Arbeit im Homeoffice ist also nicht mehr Pflicht und wird gemäß den | Arbeit im Homeoffice ist also nicht mehr Pflicht und wird gemäß den |
| bestehenden Vereinbarungen ausgeübt. Dies schließt daher nicht mehr | bestehenden Vereinbarungen ausgeübt. Dies schließt daher nicht mehr |
| die Möglichkeit aus, Rückkehrzeiten oder physische Versammlungen zu | die Möglichkeit aus, Rückkehrzeiten oder physische Versammlungen zu |
| organisieren. Es ist völlig klar, dass alle möglichen | organisieren. Es ist völlig klar, dass alle möglichen |
| Vorbeugungsmaßnahmen am Arbeitsplatz beachtet werden müssen. | Vorbeugungsmaßnahmen am Arbeitsplatz beachtet werden müssen. |
| Der Konzertierungsausschuss von Freitag, dem 20. August 2021, hat eine | Der Konzertierungsausschuss von Freitag, dem 20. August 2021, hat eine |
| Reihe von Lockerungen angekündigt, die ebenfalls für die föderalen | Reihe von Lockerungen angekündigt, die ebenfalls für die föderalen |
| Dienste gelten. | Dienste gelten. |
| Gleichzeitig wurde angekündigt, dass einige dieser Lockerungen noch | Gleichzeitig wurde angekündigt, dass einige dieser Lockerungen noch |
| nicht für die Brüsseler Region gelten würden. Konkret bedeutet dies | nicht für die Brüsseler Region gelten würden. Konkret bedeutet dies |
| für die Dienste, die sich in der Region Brüssel-Hauptstadt befinden, | für die Dienste, die sich in der Region Brüssel-Hauptstadt befinden, |
| Folgendes: | Folgendes: |
| * Homeoffice bleibt dringend empfohlen. | * Homeoffice bleibt dringend empfohlen. |
| * In öffentlich zugänglichen Bereichen bleibt das Bedecken von Mund | * In öffentlich zugänglichen Bereichen bleibt das Bedecken von Mund |
| und Nase mit einer Mundschutzmaske Pflicht. | und Nase mit einer Mundschutzmaske Pflicht. |
| * In Zusammenhang mit der Organisation von Veranstaltungen, | * In Zusammenhang mit der Organisation von Veranstaltungen, |
| Rückkehrtagen usw. bleiben die Regeln, die im vorerwähnten | Rückkehrtagen usw. bleiben die Regeln, die im vorerwähnten |
| Ministeriellen Erlass vom 28. Oktober 2020 in der Fassung vor seiner | Ministeriellen Erlass vom 28. Oktober 2020 in der Fassung vor seiner |
| am 1. September 2021 in Kraft tretenden Abänderung festgelegt sind, | am 1. September 2021 in Kraft tretenden Abänderung festgelegt sind, |
| anwendbar. | anwendbar. |
| Ab dem 1. September 2021 gelten außerdem folgende Regeln: | Ab dem 1. September 2021 gelten außerdem folgende Regeln: |
| * Wenn ein Personalmitglied aus gesundheitlichen Gründen nicht an | * Wenn ein Personalmitglied aus gesundheitlichen Gründen nicht an |
| seinen physischen Arbeitsplatz zurückkehren kann, kann es eine | seinen physischen Arbeitsplatz zurückkehren kann, kann es eine |
| spontane Konsultation bei seinem arbeitsmedizinischen Dienst (für die | spontane Konsultation bei seinem arbeitsmedizinischen Dienst (für die |
| FÖD handelt es sich um Empreva) beantragen. Der Arbeitsarzt beurteilt | FÖD handelt es sich um Empreva) beantragen. Der Arbeitsarzt beurteilt |
| dann, welche Vorbeugungsmaßnahmen für das betreffende Personalmitglied | dann, welche Vorbeugungsmaßnahmen für das betreffende Personalmitglied |
| erforderlich und gegebenenfalls zusätzlich zu ergreifen sind. | erforderlich und gegebenenfalls zusätzlich zu ergreifen sind. |
| * Im Gegensatz zu den Bestimmungen des vorigen Punktes muss ein | * Im Gegensatz zu den Bestimmungen des vorigen Punktes muss ein |
| Personalmitglied, dem eine Quarantäne- oder Isolierungsmaßnahme | Personalmitglied, dem eine Quarantäne- oder Isolierungsmaßnahme |
| auferlegt worden ist (weil es einen Hochrisikokontakt gehabt hat oder | auferlegt worden ist (weil es einen Hochrisikokontakt gehabt hat oder |
| aus dem Ausland zurückkehrt) keine Konsultation beim Arbeitsarzt | aus dem Ausland zurückkehrt) keine Konsultation beim Arbeitsarzt |
| beantragen. In diesem Fall bleiben die Bestimmungen der Punkte 2 und 3 | beantragen. In diesem Fall bleiben die Bestimmungen der Punkte 2 und 3 |
| des Rundschreibens Nr. 685 vom 1. September 2020 unverändert | des Rundschreibens Nr. 685 vom 1. September 2020 unverändert |
| anwendbar. | anwendbar. |
| * Lebt ein Personalmitglied mit einer Person mit hohem | * Lebt ein Personalmitglied mit einer Person mit hohem |
| Gesundheitsrisiko zusammen, so ergreift es die erforderlichen | Gesundheitsrisiko zusammen, so ergreift es die erforderlichen |
| Vorbeugungsmaßnahmen, einschließlich auf dem Arbeitsweg und an seinem | Vorbeugungsmaßnahmen, einschließlich auf dem Arbeitsweg und an seinem |
| physischen Arbeitsplatz. | physischen Arbeitsplatz. |
| Vorliegendes Rundschreiben ersetzt das Rundschreiben Nr. 685 und tritt | Vorliegendes Rundschreiben ersetzt das Rundschreiben Nr. 685 und tritt |
| am 1. September 2021 in Kraft. Diese Richtlinien gelten ab diesem | am 1. September 2021 in Kraft. Diese Richtlinien gelten ab diesem |
| Datum für alle Personalmitglieder, einschließlich der | Datum für alle Personalmitglieder, einschließlich der |
| Personalmitglieder, die vor dem 1. September 2021 ein | Personalmitglieder, die vor dem 1. September 2021 ein |
| Quarantäne-Zertifikat mit dem Vermerk eines Abwesenheitszeitraums über | Quarantäne-Zertifikat mit dem Vermerk eines Abwesenheitszeitraums über |
| den 1. September 2021 hinaus eingereicht haben. | den 1. September 2021 hinaus eingereicht haben. |
| Personalmitglieder, die aufgrund gesundheitlicher Probleme nicht an | Personalmitglieder, die aufgrund gesundheitlicher Probleme nicht an |
| ihren physischen Arbeitsplatz zurückkehren können, müssen sich so | ihren physischen Arbeitsplatz zurückkehren können, müssen sich so |
| schnell wie möglich an ihren arbeitsmedizinischen Dienst wenden. | schnell wie möglich an ihren arbeitsmedizinischen Dienst wenden. |
| Personalmitglieder, die mit einer Person mit hohem Gesundheitsrisiko | Personalmitglieder, die mit einer Person mit hohem Gesundheitsrisiko |
| zusammenleben, müssen unverzüglich mit ihrem Dienstleiter Kontakt | zusammenleben, müssen unverzüglich mit ihrem Dienstleiter Kontakt |
| aufnehmen, um die erforderlichen Vorkehrungen für ihre Rückkehr zu | aufnehmen, um die erforderlichen Vorkehrungen für ihre Rückkehr zu |
| treffen. | treffen. |
| Die Ministerin des Öffentlichen Dienstes | Die Ministerin des Öffentlichen Dienstes |
| P. DE SUTTER | P. DE SUTTER |