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Meertalige weergave van Omzendbrief van 27/08/2021
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Omzendbrief nr. 685bis. - Richtlijnen in het kader van de bijzondere COVID-19-maatregelen voor de personeelsleden van het federaal openbaar ambt inzake de organisatie van het werk - Wijziging van omzendbrief nr. 685 van 1 september 2020. - Duitse vertaling Circulaire n° 685bis. - Directives dans le cadre des mesures particulières COVID-19 pour les membres du personnel de la Fonction publique fédérale en matière d'organisation du travail. - Modification de la circulaire n° 685 du 1er septembre 2020. - Traduction allemande
FEDERALE OVERHEIDSDIENST BELEID EN ONDERSTEUNING SERVICE PUBLIC FEDERAL STRATEGIE ET APPUI
27 AUGUSTUS 2021. - Omzendbrief nr. 685bis. - Richtlijnen in het kader 27 AOUT 2021. - Circulaire n° 685bis. - Directives dans le cadre des
van de bijzondere COVID-19-maatregelen voor de personeelsleden van het mesures particulières COVID-19 pour les membres du personnel de la
federaal openbaar ambt inzake de organisatie van het werk - Wijziging Fonction publique fédérale en matière d'organisation du travail. -
van omzendbrief nr. 685 van 1 september 2020. - Duitse vertaling Modification de la circulaire n° 685 du 1er septembre 2020. -
Traduction allemande
De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van de omzendbrief nr. Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de la
685bis van de Minister van Ambtenarenzaken van 27 augustus 2021 - circulaire n° 685bis de la Ministre de la Fonction publique du 27 août
Richtlijnen in het kader van de bijzondere COVID-19-maatregelen voor 2021 - Directives dans le cadre des mesures particulières COVID-19
de personeelsleden van het federaal openbaar ambt inzake de pour les membres du personnel de la Fonction publique fédérale en
organisatie van het werk - Wijziging van omzendbrief nr. 685 van 1 matière d'organisation du travail - Modification de la circulaire n°
september 2020 (Belgisch Staatsblad van 31 augustus 2021). 685 du 1er septembre 2020 (Moniteur belge du 31 août 2021).
Deze vertaling is opgemaakt door de Centrale dienst voor Duitse Cette traduction a été établie par le Service central de traduction
vertaling in Malmedy. allemande à Malmedy.
FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST POLITIK UND UNTERSTÜTZUNG FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST POLITIK UND UNTERSTÜTZUNG
27. AUGUST 2021 - Rundschreiben Nr. 685bis - Richtlinien im Rahmen der 27. AUGUST 2021 - Rundschreiben Nr. 685bis - Richtlinien im Rahmen der
besonderen COVID-19-Maßnahmen für Personalmitglieder des föderalen besonderen COVID-19-Maßnahmen für Personalmitglieder des föderalen
öffentlichen Dienstes in Sachen Arbeitsorganisation - Abänderung des öffentlichen Dienstes in Sachen Arbeitsorganisation - Abänderung des
Rundschreibens Nr. 685 vom 1. September 2020 Rundschreibens Nr. 685 vom 1. September 2020
An die föderalen öffentlichen Dienste und die Dienste, die ihnen An die föderalen öffentlichen Dienste und die Dienste, die ihnen
unterstehen, an das Ministerium der Landesverteidigung und an die unterstehen, an das Ministerium der Landesverteidigung und an die
Einrichtungen öffentlichen Interesses, die dem föderalen Einrichtungen öffentlichen Interesses, die dem föderalen
administrativen öffentlichen Dienst angehören, so wie er in Artikel 1 administrativen öffentlichen Dienst angehören, so wie er in Artikel 1
des Gesetzes vom 22. Juli 1993 zur Festlegung bestimmter Maßnahmen in des Gesetzes vom 22. Juli 1993 zur Festlegung bestimmter Maßnahmen in
Bezug auf den öffentlichen Dienst bestimmt ist Bezug auf den öffentlichen Dienst bestimmt ist
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
Sehr geehrte Damen und Herren, Sehr geehrte Damen und Herren,
in der Erwägung, dass eine neue Phase in der Bewältigung der in der Erwägung, dass eine neue Phase in der Bewältigung der
Coronavirus-Pandemie begonnen hat und dass die Maßnahmen in Bezug auf Coronavirus-Pandemie begonnen hat und dass die Maßnahmen in Bezug auf
die Arbeitsorganisation innerhalb des föderalen administrativen die Arbeitsorganisation innerhalb des föderalen administrativen
öffentlichen Dienstes an diese neuen Gegebenheiten angepasst werden öffentlichen Dienstes an diese neuen Gegebenheiten angepasst werden
müssen, müssen,
in Erwägung der Notwendigkeit, die Konsequenzen für die in Erwägung der Notwendigkeit, die Konsequenzen für die
Personalmitglieder des föderalen administrativen öffentlichen Dienstes Personalmitglieder des föderalen administrativen öffentlichen Dienstes
zu verdeutlichen und zu präzisieren, zu verdeutlichen und zu präzisieren,
möchte ich Sie bitten, den Personalmitgliedern der in Ihrem möchte ich Sie bitten, den Personalmitgliedern der in Ihrem
Verantwortungsbereich liegenden Dienste folgende Richtlinien in Bezug Verantwortungsbereich liegenden Dienste folgende Richtlinien in Bezug
auf die Arbeitsorganisation zu erteilen. auf die Arbeitsorganisation zu erteilen.
Es wird auf die Richtlinien verwiesen, die erwähnt sind in Kapitel 2 Es wird auf die Richtlinien verwiesen, die erwähnt sind in Kapitel 2
des Ministeriellen Erlasses vom 28. Oktober 2020 zur Festlegung von des Ministeriellen Erlasses vom 28. Oktober 2020 zur Festlegung von
Dringlichkeitsmaßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus Dringlichkeitsmaßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus
COVID-19 in seiner letzten Fassung oder wie zuletzt abgeändert durch COVID-19 in seiner letzten Fassung oder wie zuletzt abgeändert durch
jede andere Bestimmung, durch die vorerwähntes Kapitel 2 ersetzt oder jede andere Bestimmung, durch die vorerwähntes Kapitel 2 ersetzt oder
abgeändert wird und deren Anwendungsbereich dem Anwendungsbereich des abgeändert wird und deren Anwendungsbereich dem Anwendungsbereich des
vorliegenden Rundschreibens entspricht. vorliegenden Rundschreibens entspricht.
Seit dem 27. Juni 2021 wurde Homeoffice für alle Unternehmen, Seit dem 27. Juni 2021 wurde Homeoffice für alle Unternehmen,
Vereinigungen und Dienste gleich welcher Größe dringend empfohlen, und Vereinigungen und Dienste gleich welcher Größe dringend empfohlen, und
zwar für alle Personalmitglieder, deren Funktion sich dazu eignet. Die zwar für alle Personalmitglieder, deren Funktion sich dazu eignet. Die
Arbeit im Homeoffice ist also nicht mehr Pflicht und wird gemäß den Arbeit im Homeoffice ist also nicht mehr Pflicht und wird gemäß den
bestehenden Vereinbarungen ausgeübt. Dies schließt daher nicht mehr bestehenden Vereinbarungen ausgeübt. Dies schließt daher nicht mehr
die Möglichkeit aus, Rückkehrzeiten oder physische Versammlungen zu die Möglichkeit aus, Rückkehrzeiten oder physische Versammlungen zu
organisieren. Es ist völlig klar, dass alle möglichen organisieren. Es ist völlig klar, dass alle möglichen
Vorbeugungsmaßnahmen am Arbeitsplatz beachtet werden müssen. Vorbeugungsmaßnahmen am Arbeitsplatz beachtet werden müssen.
Der Konzertierungsausschuss von Freitag, dem 20. August 2021, hat eine Der Konzertierungsausschuss von Freitag, dem 20. August 2021, hat eine
Reihe von Lockerungen angekündigt, die ebenfalls für die föderalen Reihe von Lockerungen angekündigt, die ebenfalls für die föderalen
Dienste gelten. Dienste gelten.
Gleichzeitig wurde angekündigt, dass einige dieser Lockerungen noch Gleichzeitig wurde angekündigt, dass einige dieser Lockerungen noch
nicht für die Brüsseler Region gelten würden. Konkret bedeutet dies nicht für die Brüsseler Region gelten würden. Konkret bedeutet dies
für die Dienste, die sich in der Region Brüssel-Hauptstadt befinden, für die Dienste, die sich in der Region Brüssel-Hauptstadt befinden,
Folgendes: Folgendes:
* Homeoffice bleibt dringend empfohlen. * Homeoffice bleibt dringend empfohlen.
* In öffentlich zugänglichen Bereichen bleibt das Bedecken von Mund * In öffentlich zugänglichen Bereichen bleibt das Bedecken von Mund
und Nase mit einer Mundschutzmaske Pflicht. und Nase mit einer Mundschutzmaske Pflicht.
* In Zusammenhang mit der Organisation von Veranstaltungen, * In Zusammenhang mit der Organisation von Veranstaltungen,
Rückkehrtagen usw. bleiben die Regeln, die im vorerwähnten Rückkehrtagen usw. bleiben die Regeln, die im vorerwähnten
Ministeriellen Erlass vom 28. Oktober 2020 in der Fassung vor seiner Ministeriellen Erlass vom 28. Oktober 2020 in der Fassung vor seiner
am 1. September 2021 in Kraft tretenden Abänderung festgelegt sind, am 1. September 2021 in Kraft tretenden Abänderung festgelegt sind,
anwendbar. anwendbar.
Ab dem 1. September 2021 gelten außerdem folgende Regeln: Ab dem 1. September 2021 gelten außerdem folgende Regeln:
* Wenn ein Personalmitglied aus gesundheitlichen Gründen nicht an * Wenn ein Personalmitglied aus gesundheitlichen Gründen nicht an
seinen physischen Arbeitsplatz zurückkehren kann, kann es eine seinen physischen Arbeitsplatz zurückkehren kann, kann es eine
spontane Konsultation bei seinem arbeitsmedizinischen Dienst (für die spontane Konsultation bei seinem arbeitsmedizinischen Dienst (für die
FÖD handelt es sich um Empreva) beantragen. Der Arbeitsarzt beurteilt FÖD handelt es sich um Empreva) beantragen. Der Arbeitsarzt beurteilt
dann, welche Vorbeugungsmaßnahmen für das betreffende Personalmitglied dann, welche Vorbeugungsmaßnahmen für das betreffende Personalmitglied
erforderlich und gegebenenfalls zusätzlich zu ergreifen sind. erforderlich und gegebenenfalls zusätzlich zu ergreifen sind.
* Im Gegensatz zu den Bestimmungen des vorigen Punktes muss ein * Im Gegensatz zu den Bestimmungen des vorigen Punktes muss ein
Personalmitglied, dem eine Quarantäne- oder Isolierungsmaßnahme Personalmitglied, dem eine Quarantäne- oder Isolierungsmaßnahme
auferlegt worden ist (weil es einen Hochrisikokontakt gehabt hat oder auferlegt worden ist (weil es einen Hochrisikokontakt gehabt hat oder
aus dem Ausland zurückkehrt) keine Konsultation beim Arbeitsarzt aus dem Ausland zurückkehrt) keine Konsultation beim Arbeitsarzt
beantragen. In diesem Fall bleiben die Bestimmungen der Punkte 2 und 3 beantragen. In diesem Fall bleiben die Bestimmungen der Punkte 2 und 3
des Rundschreibens Nr. 685 vom 1. September 2020 unverändert des Rundschreibens Nr. 685 vom 1. September 2020 unverändert
anwendbar. anwendbar.
* Lebt ein Personalmitglied mit einer Person mit hohem * Lebt ein Personalmitglied mit einer Person mit hohem
Gesundheitsrisiko zusammen, so ergreift es die erforderlichen Gesundheitsrisiko zusammen, so ergreift es die erforderlichen
Vorbeugungsmaßnahmen, einschließlich auf dem Arbeitsweg und an seinem Vorbeugungsmaßnahmen, einschließlich auf dem Arbeitsweg und an seinem
physischen Arbeitsplatz. physischen Arbeitsplatz.
Vorliegendes Rundschreiben ersetzt das Rundschreiben Nr. 685 und tritt Vorliegendes Rundschreiben ersetzt das Rundschreiben Nr. 685 und tritt
am 1. September 2021 in Kraft. Diese Richtlinien gelten ab diesem am 1. September 2021 in Kraft. Diese Richtlinien gelten ab diesem
Datum für alle Personalmitglieder, einschließlich der Datum für alle Personalmitglieder, einschließlich der
Personalmitglieder, die vor dem 1. September 2021 ein Personalmitglieder, die vor dem 1. September 2021 ein
Quarantäne-Zertifikat mit dem Vermerk eines Abwesenheitszeitraums über Quarantäne-Zertifikat mit dem Vermerk eines Abwesenheitszeitraums über
den 1. September 2021 hinaus eingereicht haben. den 1. September 2021 hinaus eingereicht haben.
Personalmitglieder, die aufgrund gesundheitlicher Probleme nicht an Personalmitglieder, die aufgrund gesundheitlicher Probleme nicht an
ihren physischen Arbeitsplatz zurückkehren können, müssen sich so ihren physischen Arbeitsplatz zurückkehren können, müssen sich so
schnell wie möglich an ihren arbeitsmedizinischen Dienst wenden. schnell wie möglich an ihren arbeitsmedizinischen Dienst wenden.
Personalmitglieder, die mit einer Person mit hohem Gesundheitsrisiko Personalmitglieder, die mit einer Person mit hohem Gesundheitsrisiko
zusammenleben, müssen unverzüglich mit ihrem Dienstleiter Kontakt zusammenleben, müssen unverzüglich mit ihrem Dienstleiter Kontakt
aufnehmen, um die erforderlichen Vorkehrungen für ihre Rückkehr zu aufnehmen, um die erforderlichen Vorkehrungen für ihre Rückkehr zu
treffen. treffen.
Die Ministerin des Öffentlichen Dienstes Die Ministerin des Öffentlichen Dienstes
P. DE SUTTER P. DE SUTTER
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