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Document du 17 décembre 2003
publié le 26 mars 2004

MFO-2bis. - Capacité hypothéquée Ligne de crédit. - Traduction allemande

source
service public federal interieur
numac
2004000127
pub.
26/03/2004
prom.
17/12/2003
moniteur
https://www.ejustice.just.fgov.be/cgi/article_body(...)
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SERVICE PUBLIC FEDERAL INTERIEUR


17 DECEMBRE 2003. - MFO-2bis. - Capacité hypothéquée Ligne de crédit. - Traduction allemande


Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de la directive MFO-2bis du Vice-Premier Ministre et Ministre de l'Intérieur du 17 décembre 2003 relative à la capacité hypothéquée et la ligne de crédit (Moniteur belge du 5 février 2004), établie par le Service central de traduction allemande auprès du Commissariat d'arrondissement adjoint à Malmedy.

17. DEZEMBER 2003 - MFO-2bis - Belastbare Kapazität - Kreditlinie An die Frau Provinzgouverneurin An die Herren Provinzgouverneure An die Frau Gouverneurin des Verwaltungsbezirks Brüssel-Hauptstadt An die Frauen und Herren Bürgermeister An den Herrn Generalkommissar der Föderalen Polizei Zur Information: An die Frauen und Herren Bezirkskommissare An den Herrn Vorsitzenden des Ständigen Ausschusses für die Lokale Polizei Sehr geehrte Frau Gouverneurin, sehr geehrter Herr Gouverneur, Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin, sehr geehrter Herr Bürgermeister, Sehr geehrter Herr Generalkommissar, 1.Da das Jahresende in Sicht ist, haben verschiedene Zonen bereits das Maximum ihrer « Hycap-Kreditlinie » erreicht, teilweise für überlokale Aufträge, aber auch für Einsätze in ihrer eigenen Zone. 2. Im Monat Dezember werden noch einige wichtige Ereignisse stattfinden, die den Einsatz vieler Polizeikräfte erfordern: NATO-Gipfel, Europäischer Gipfel, Fussballbegegnung Brügge-Ajax. Parallel dazu werden auch die traditionellen Alkoholkampagnen organisiert. 3. Mit dem Rundschreiben MFO-2bis [vom 17.Januar 2003] ist auf Antrag der Zonen das geographische Kriterium eingeführt worden. Dadurch werden die Anstrengungen der Zonen nicht mehr arithmetisch, sondern geographisch unter Berücksichtigung der Fahrstrecken verteilt. 4. Aus praktischen und operativen Gründen scheint es mir nicht angebracht, dass nur die Zonen, die ihre Kreditlinie noch nicht aufgebraucht haben, die nötigen Anstrengungen leisten: Die Fahrten werden zu viel Zeit erfordern, durch die verschiedene Herkunft der Kräfte wird die Organisation und Kohärenz des Ordnungsdienstes nicht optimal sein, diese Zonen haben nur wenig Kenntnis von ihrem Einsatzort... 5. Das Rundschreiben MFO-2bis lässt eine Erhöhung der ursprünglich festgelegten Kreditlinie zu: Nr.4: « Diese Kreditlinie, die sich insgesamt im Vergleich zum vorigen Jahr verringert hat, wird im laufenden Jahr entsprechend den operativen Bedürfnissen revidiert werden können. » 6. Folglich habe ich beschlossen, für den Monat Dezember 2003 eine begrenzte Überschreitung der ursprünglichen Kreditlinie zuzulassen, insofern die Fahrstrecke und der qualitative Wert der Verstärkung berücksichtigt werden.7. Um ein bestimmtes Gleichgewicht der verlangten Anstrengung beizubehalten, dürfen Verstärkungen aus anderen Provinzen als der des Ereignisses in Anspruch genommen werden.8. In keinem Fall wird die für das Jahr 2002 festgelegte Kreditlinie überschritten werden.Das bedeutet eine Erhöhung der zu Beginn dieses Jahres festgelegten Anzahl Stunden um maximal 15 %. 9. Bei der praktischen Ausführung der Dienste obliegt es den Verantwortlichen, die Überschreitungen auf ein striktes Minimum zu begrenzen. Der Vizepremierminister und Minister des Innern P. DEWAEL

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