publié le 14 mai 2013
Directive ministérielle MFO-2 relative au mécanisme de solidarité entre les zones de police en matière de renforts pour des missions de police administrative. - Traduction allemande
SERVICE PUBLIC FEDERAL INTERIEUR
13 AVRIL 2012. - Directive ministérielle MFO-2 relative au mécanisme de solidarité entre les zones de police en matière de renforts pour des missions de police administrative. - Traduction allemande
Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de la directive MFO-2 du Ministre de l'Intérieur du 13 avril 2012 relative au mécanisme de solidarité entre les zones de police en matière de renforts pour des missions de police administrative (Moniteur belge du 18 mai 2012).
Cette traduction a été établie par le Service central de traduction allemande à Malmedy.
FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES 13. APRIL 2012 - Ministerielle Richtlinie MFO-2 über den Solidaritätsmechanismus zwischen den Polizeizonen in Bezug auf die Verstärkung für verwaltungspolizeiliche Aufträge An die Frauen und Herren Provinzgouverneure An den Herrn Gouverneur des Verwaltungsbezirks Brüssel-Hauptstadt An die Frauen und Herren Bürgermeister An die Frauen und Herren Vorsitzenden der Polizeikollegien An die Frauen und Herren Korpschefs der lokalen Polizei An die Frau Generalkommissarin der föderalen Polizei An den Herrn Generalinspektor der Generalinspektion der föderalen Polizei und der lokalen Polizei Zur Information: An den Herrn Generaldirektor der Generaldirektion Krisenzentrum An den Herrn Generaldirektor der Generaldirektion Sicherheit und Vorbeugung An den Herrn Vorsitzenden des Ständigen Ausschusses für die lokale Polizei An die Frauen und Herren Bezirkskommissare Sehr geehrte Frau Gouverneurin, sehr geehrter Herr Gouverneur, Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin, sehr geehrter Herr Bürgermeister, Sehr geehrte Frau Vorsitzende, sehr geehrter Herr Vorsitzender, Sehr geehrte Frau Korpschefin, sehr geehrter Herr Korpschef, Sehr geehrte Frau Generalkommissarin, Sehr geehrter Herr Generalinspektor, Sehr geehrte Damen und Herren, vorliegende Richtlinie ergeht in Ausführung der Artikel 61 bis 64 des Gesetzes vom 7.Dezember 1998 zur Organisation eines auf zwei Ebenen strukturierten integrierten Polizeidienstes (GIP).
Sie soll gewährleisten, dass alle Polizeizonen des Landes anderen Polizeizonen, die mit verwaltungspolizeilichen Aufträgen konfrontiert sind, die sie nicht alleine ausführen können, einen Teil ihrer Einsatzkapazität zur Verfügung stellen. Es handelt sich um einen obligatorischen nationalen Solidaritätsmechanismus, "belastbare Kapazität" (Hycap) genannt, der als vorgeschriebenes Verfahren gehandhabt wird.
Daneben bleiben die anderen Mechanismen bestehen: die freiwillige laterale Unterstützung zwischen Polizeizonen (1) und die Unterstützung durch die föderale Polizei, insbesondere durch das Einsatzkorps (2) und die spezialisierten Mittel der föderalen Polizei. Schliesslich gibt es noch die Anforderungsmöglichkeiten (siehe Artikel 43, 64 und 109 GIP).
Das in vorliegender Richtlinie beschriebene Verfahren darf die in Artikel 43 des Gesetzes über das Polizeiamt (GPA) festgelegte Pflicht des gegenseitigen Beistands zwischen Polizeidiensten nicht beeinträchtigen, insbesondere im Rahmen der Noteinsatzpläne, die einen konsequenten Einsatz der unmittelbar verfügbaren Mittel erfordern.
Eine angemessene Bewältigung von Ereignissen setzt voraus, dass alle Polizeieinheiten, die eine Polizeizone verstärken, unbedingt nach derselben Philosophie arbeiten - in Kenntnis derselben Aktionsverfahren, Taktiken und Techniken und mit einer gleichwertigen Ausrüstung. Daher werden auch diese Aspekte der Unterstützung in vorliegender Richtlinie geregelt. 1. Referenzrahmen 1.1 Vereinbarte Kontrolle Bei der vereinbarten Kontrolle von Ereignissen und/oder Ansammlungen ist es wichtig, dass die Polizeidienste von derselben Grundphilosophie ausgehen. Der diesbezügliche Referenzrahmen ist im Rundschreiben CP4 (3) beschrieben. In diesem Zusammenhang möchte ich nochmals einige Kernaufgaben der Polizeidienste hervorheben: - Sie leisten grösstmögliche Anstrengungen, um vor, während und nach dem Ereignis relevante Auskünfte der Polizei- und Nachrichtendienste zu erhalten. - Sie gründen ihre Vorgehensweise auf eine gründliche und professionelle Risikoanalyse. - Sie begleiten Demonstrationen auf professionelle Weise. - Sie tragen aktiv zum Schutz von Personen, Gütern und Einrichtungen bei. - Sie überwachen Risikogruppen. - Sie gehen bei Polizeiaktionen wohlüberlegt, zielgerichtet und eingeschränkt zu Werke, um Eskalation, Schaden und soziale Belästigung möglichst zu begrenzen. 1.2 Aktionsverfahren, Techniken und Taktiken der Polizeidienste Die Nationale Offiziersschule hat zur Vereinheitlichung der Aktionsverfahren, Techniken und Taktiken ein Handbuch ausgearbeitet, das der integrierten Polizei zur Verfügung gestellt wird. Dieses Polizeihandbuch (4) gilt als Referenz für die Bewältigung von Ereignissen.
Anlage A enthält eine zusammenfassende Übersicht über die verwendete Terminologie (5). 1.3 Verfügbarkeitsstufe, Leistungslinie und verfügbarer Personalbestand * Verfügbarkeitsstufe Die Verfügbarkeitsstufe entspricht der maximalen Mobilisierung des Personals einer Polizeizone, das als Verstärkung zugunsten einer anderen Zone bereitgestellt werden kann. Sie beläuft sich auf maximal 7 Prozent des verfügbaren Personalbestands.
Den Korpschefs eines Bezirks steht es jedoch frei, in Absprache mit dem Dirco eine andere gegenseitige Verteilung dieser bereitzustellenden Verstärkung zu vereinbaren, insofern die Verfügbarkeitsstufe von 7 Prozent für den Bezirk insgesamt eingehalten wird.
Dieser Personalbestand ist mobilisierbar unter Voraussetzung einer 24 Stunden vorher erfolgten Benachrichtigung. * Leistungslinie Die Leistungslinie entspricht einer Anzahl Leistungseinheiten, die eine fiktive "buchhalterische" Kapazität jährlicher Leistungen bilden, die auf der Grundlage der Solidarität angefordert werden können (1,2 Prozent des verfügbaren Personalbestands jeder Polizeizone).
Bemerkungen - Die auf die Leistungslinie anzurechnende Zeit umfasst den Auftrag und die Anfahrt. Die Zeit für Erkundungen und Briefings darf auf die Leistungslinie angerechnet werden, selbst wenn diese Erkundungen und Briefings nicht am Tag des Ereignisses stattfinden. - Die an Wochenenden geleisteten Stunden werden bei der Anrechnung auf die Leistungslinie doppelt verrechnet. * Verfügbarer Personalbestand Der für die Hycap verfügbare Personalbestand entspricht dem Mindestpersonalbestand der Polizeizone, wie im Königlichen Erlass vom 5. September 2001 (6) festgelegt, und umfasst das eigene Einsatzpersonal der Polizeizone, einschliesslich der Polizeibediensteten. Ausnahmen - Für eine defizitäre Zone, die Schwierigkeiten hat, ihren Stellenplan gemäss der im Königlichen Erlass vom 5. September 2001 erwähnten Mindestnorm zu besetzen, gilt der tatsächliche Personalbestand als verfügbarer Personalbestand. Vor diesem Hintergrund fragt die DAO die Dircos und die Korpschefs nach dem tatsächlichen Personalbestand zum 1. Januar X. Wenn aber eine defizitäre Zone bewusst auf die Besetzung ihres Stellenplans verzichtet, kann der Minister des Innern beschliessen, die Leistungslinie entsprechend dem im oben erwähnten Königlichen Erlass bestimmten Mindestpersonalbestand zu berechnen. - Für eine Zone, deren föderale Finanzierungsnorm (7) unter der im Königlichen Erlass vom 5. September 2001 erwähnten Mindestnorm liegt, wird der verfügbare Personalbestand auf der Grundlage dieser föderalen Finanzierungsnorm berechnet.
Anlage B enthält pro Zone, Bezirk und Provinz eine Übersicht über den verfügbaren Personalbestand, die Leistungslinie und die Verfügbarkeitsstufe. 2. Hycap-Aufträge 2.1 Aufträge, für die die Hycap in Anspruch genommen werden kann Die Hycap ist verwaltungspolizeilichen Aufträgen vorbehalten. * Vereinbarte Kontrolle des öffentlichen Raums Für die Anwendung des Hycap-Mechanismus wird Aufträgen Vorrang gegeben, die unmittelbar mit der Bewältigung von Ereignissen (öffentliche Ruhe), der Ausführung von Massnahmen zur Vorbeugung und Bekämpfung von Epidemien und Seuchen (Volksgesundheit) sowie dem Schutz von Personen, Gütern und Orten (öffentliche Sicherheit) verbunden sind. * Bewältigung überlokaler Phänomene Zur Förderung der Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Polizeidiensten bei der Bewältigung wichtiger überlokaler Phänomene kann der Hycap-Mechanismus innerhalb des Bezirks auch in folgenden Fällen angewandt werden: - Durchführung grossangelegter integrierter Polizeiaktionen (FIPA und ähnlicher integrierter Polizeiaktionen, bei denen der integrierte Einsatz verschiedener Dienste der lokalen Polizei und verschiedener Dienste der föderalen Polizei im Mittelpunkt steht und die vom Dirco koordiniert werden), - Ausführung überlokal koordinierter Aktionspläne (Zusammenarbeit zwischen Dirco und Korpschefs) zur Bekämpfung bedeutender Sicherheitsprobleme. In diesem Fall müssen die Aktionen in einem integrierten überlokalen Aktionsplan vorgesehen sein.
Für solche Aktionen dürfen Korpschefs und Dirco gemeinsam höchstens 5 Prozent der Leistungslinie in Anspruch nehmen. 2.2 Planung des Antrags auf Verstärkung Der Antrag auf Verstärkung ist das Ergebnis einer gründlichen Risikoanalyse, bei der unter anderem der Ort des Ereignisses, die bekannten Informationen über potenzielle Aktivisten, die Möglichkeit von Gegenaktionen, ... berücksichtigt werden.
Die rechtzeitige Erstellung dieser Risikoanalyse ermöglicht einen raschen Überblick über die zu treffenden Massnahmen und somit auch über die benötigte Polizeikapazität.
Für wiederkehrende Ereignisse (Fussballspiele und andere Sportwettkämpfe, Musikfestivals, kulturelle Grossveranstaltungen, ...) ohne zusätzlichen Bedrohungsfaktor kann die benötigte Polizeikapazität bereits eingeschätzt werden, sobald Ort und Zeitpunkt des Ereignisses bekannt sind.
Auf diese Weise können Anträge auf Verstärkung rechtzeitig eingereicht werden und können die verstärkenden Polizeidienste auch ihre Planung rechtzeitig erstellen. 3. Reihenfolge für den Einsatz der nicht spezialisierten Mittel Der allgemeine Grundsatz beruht auf den konzentrischen Einsatz der verfügbaren Mittel der föderalen und der lokalen Polizei. 3.1 Eigener Einsatz Die Polizeizone, auf deren Gebiet ein Ereignis stattfindet, das einen Einsatz bedeutender polizeilicher Mittel erfordert, muss zunächst selbst eine ausreichende Anstrengung durch den Einsatz des eigenen Personals leisten, ehe sie Verstärkung beantragen kann. Das ist der Grundsatz der Zulässigkeitsschwelle.
Diese Schwelle liegt bei 12 Prozent des verfügbaren Personalbestands (siehe Nr. 1.3) pro Kalendertag. Bei friedlichen Ereignissen folkloristischer, historischer oder sportlicher Art kann man jedoch erwarten, dass eine Polizeizone ihre eigenen Mittel maximal einsetzt (und somit das Minimum von 12 Prozent weit überschreitet).
Der Einsatz des eigenen Polizeipersonals und der Antrag auf Unterstützung aufgrund der Zulässigkeitsschwelle entbinden die Polizeizone nicht davon, mehr als die eigenen 12 Prozent einzusetzen, jedoch ohne die Ausführung der Grundfunktionen zu beeinträchtigen, und die in dieser Hinsicht erforderlichen organisatorischen Massnahmen zu ergreifen.
In diesem Zusammenhang haben auch die lokalen Behörden eine grosse Verantwortung. Von ihnen wird nämlich erwartet, dass sie nur dann eine Unterstützung beantragen, wenn die eigenen Mittel der lokalen Polizei wirklich nicht ausreichen, und dass sie die Auswirkung der an die Genehmigung von Ereignissen gekoppelten Bedingungen (Wahl von Ort und Zeitpunkt, interner Ordnungsdienst, Zugangskontrolle, ...) auf den Polizeieinsatz berücksichtigen.
Die Zulässigkeitsschwelle muss eingehalten werden, ungeachtet dessen, ob die Einsatzleitung dem Korpschef oder dem Dirco anvertraut wird.
Bemerkung - Die Schwelle von 12 Prozent wird für die Gesamtheit aller zeitgleichen Ereignisse desselben Tages in derselben Polizeizone berechnet. - Die von der Polizeizone aus eigener Initiative und auf freiwilliger Basis organisierten verwaltungspolizeilichen Aktionen (z.B. Alkoholkontrollen, gerichtliche Kontroll- und Überwachungsaktionen, ...) zählen nicht zu den 12 Prozent. - Im Fall von qualitativer Unterstützung (siehe Nr. 4) ist die Norm von 12 Prozent nicht anwendbar. 3.2 Einsatzkorps - Falls der Umfang des benötigten Polizeiaufgebots derart ist, dass die Eigenleistung der Polizeizone nicht ausreicht, kann die betreffende Zone zuerst über den Dirco auf den verfügbaren Teil des Einsatzkorps der föderalen Polizei (CIK) der Provinz, der die Polizeizone angehört, zurückgreifen. Unter verfügbarem Teil des Einsatzkorps versteht man alle Personalmitglieder, die weder in Urlaub noch vom Dienst freigestellt sind. Der Dirco kann nach Rücksprache mit dem betreffenden Korpschef Personalmitglieder des CIK, die bereits mit einem anderen Einsatzauftrag betraut sind, mit der Aufrechterhaltung der Ordnung bei dem neuen Ereignis betraut werden. Bei dieser Erwägung ist der Grundsatz, wonach die verfügbare Kapazität des CIK vorrangig eingesetzt wird, damit die Hycap weniger mobilisiert wird, weitestgehend zu berücksichtigen (8). - Ist diese Kapazität unzureichend, wird in dritter Instanz über den Dirco und die DAO auf die Einsatzkorps der anderen Provinzen zurückgegriffen. Da der Einsatz dieser Einsatzkorps nicht immer die effektivste Lösung ist (Sprachengebrauch, weite Anfahrt, bereits zugewiesene Aufträge), erfolgt dieser Einsatz in Absprache mit dem DAO und den Dircos und gegebenenfalls mit den betreffenden Korpschefs (Bestimmung der bereitstellenden Provinz und des einzusetzenden Personalbestands). 3.3 Hycap innerhalb des Bezirks Ist weiterhin eine zusätzliche Kapazität erforderlich, wird auf die Hycap der Polizeizonen innerhalb des Bezirks zurückgegriffen, und zwar bis zu 4 Prozent ihres verfügbaren Personalbestands (siehe Nr. 1.3).
Die erbrachten Leistungen werden auf die Leistungslinie angerechnet. 3.4 Hycap ausserhalb des Bezirks In letzter Instanz wird auf die belastbare Kapazität der Polizeizonen der anderen Bezirke zurückgegriffen, und zwar bis zu 4 Prozent ihres verfügbaren Personalbestands (siehe Nr. 1.3).
Die erbrachten Leistungen werden auf die Leistungslinie angerechnet. 3.5 Spitzentage Wenn alle Anträge auf Unterstützung für alle am selben Tag stattfindenden Ereignisse es erfordern, verfügt die DAO einen Spitzentag. Sie teilt dies den Dircos, den Korpschefs und dem Minister des Innern mit. An einem Spitzentag werden die in Nr. 3.3 und 3.4 erwähnten Normen von 4 Prozent der belastbaren Kapazität auf 7 Prozent erhöht. 4. Arten von Unterstützung, die bei der lokalen Polizei angefordert werden können Die Art der Unterstützung, die bei der Polizeizone angefordert werden kann, betrifft die Zurverfügungstellung entweder quantitativer oder qualitativer Unterstützung. 4.1 Quantitative Unterstützung - konstituierte Einheiten (Peloton, Sektion), - Peloton-Kommandozelle, - einzelne Polizisten, - Personal für ein Verkehrsaufgebot, - ... 4.2 Qualitative Unterstützung * Arten - Verbindungsoffizier, - Hundeteams (Streifenhund und Hundeführer), - Motorradfahrer, - Informationsteams, - Spotter, - Begleitteams, - ...
Bemerkung Bei der Beantragung qualitativer Unterstützung ist es nicht erforderlich, dass die beantragende Zone die Zulässigkeitsschwelle von 12 Prozent erreicht hat. * Teams für die qualitative Begleitung Die qualitative Begleitung besteht darin, "eigene" Teilnehmer bei einem Ereignis (z.B. Fans, Risikoteilnehmer an einer Demonstration, Risikobesucher auf Freizeitgeländen, ...) vor, während und nach dem Ereignis zu begleiten und zu betreuen. Diese Begleitung und Betreuung impliziert eine proaktive, vorbeugende Herangehensweise, bei der die Kommunikation und Interaktion mit den betreffenden Teilnehmern unerlässlich ist und Vorrang haben muss. Das Ansprechen der Teilnehmer in ihrer eigenen Sprache und die Verringerung oder Aufhebung der Anonymität sind weitere Vorteile. Die Mitglieder dieser Teams sind zudem befugt, Beweise zu sammeln und Protokolle zu erstellen.
Die qualitative Begleitung ist eine obligatorische Hycap-Unterstützung, wenn der Verantwortliche, der die Einsatzleitung innehat, der Meinung ist, dass diese Unterstützung für die Bewältigung des Ereignisses erforderlich ist, und wenn der Dirco und die DAO das bestätigen.
Die Modalitäten (Kleidung, Material, ...) werden in gegenseitigem Einvernehmen zwischen dem operativen Verantwortlichen und dem Korpschef, der die Unterstützung bereitstellt, festgelegt. 5. Sonderfall: Fussball Ausgehend von einer "natürlichen" Solidarität zwischen Polizeizonen, die mit sozialschädlichen Verhaltensweisen bei Fussballspielen konfrontiert sind, ist beschlossen worden, für Fussballspiele, mit Ausnahme der internationalen Wettkämpfe und der Freundschaftsbegegnungen, auch auf die Polizeizone der Gastmannschaft eine obligatorische Solidaritätsnorm anzuwenden.Diese Norm wechselt mit dem Risiko der Anfahrten der betreffenden Fans. Darum erstellt die Fussballzelle des FÖD Inneres zusammen mit dem Büro Integrale Fussballsicherheit der föderalen Polizei vor jeder Saison nach Beurteilung der abgelaufenen Saison mit den betroffenen Zonen eine Risikoanalyse für Auswärtsspiele. In dieser Risikoanalyse werden mindestens folgende Faktoren berücksichtigt: - durchschnittliche Anzahl Fans, die die Mannschaft bei Auswärtsspielen begleiten, - durchschnittliche Anzahl Fans mit potenziellem Risikoverhalten, die die Mannschaft bei Auswärtsspielen begleiten, - Art und Zahl der Zwischenfälle, die in den letzten beiden Saisons vorgefallen sind, - Anstrengungen zur Beweiserhebung und tatsächliches Vorgehen gegen vorgefallene Zwischenfälle. Die Verbalisierungspolitik spielt hierbei eine wichtige Rolle.
Diese Analyse entbindet nicht von der Notwendigkeit einer dynamischen Risikoanalyse, die jedem einzelnen Spiel voraufgehen muss. * Teams für die qualitative Begleitung Die Fussballmannschaften werden in drei Risikokategorien unterteilt.
Diese stimmen mit den drei vorgeschriebenen Einsatzebenen der betroffenen Polizeizone, die das Ereignis bewältigt, überein, nämlich: - Kategorie C: Bereitstellung von maximal 3 Prozent des verfügbaren Personalbestands der Zone (bei einem Maximum von 20 Personen) in Form einer qualitativen Begleitung, - Kategorie B: Bereitstellung von maximal 2 Prozent des verfügbaren Personalbestands der Zone (bei einem Maximum von 20 Personen) in Form einer qualitativen Begleitung, - Kategorie A: keine Bereitstellung qualitativer Begleitung.
Die Aufgaben der Teams für die qualitative Begleitung müssen deutlich aus dem Einsatzbefehl hervorgehen. Die Wiederherstellung der öffentlichen Ordnung ist keine vorrangige Aufgabe im Rahmen der qualitativen Unterstützung. Die qualitative Begleitung ist als Unterstützung der Spotter zu verstehen und muss auf deren Zielgruppe (Fans der Gastmannschaft, darunter insbesondere die Risikofans) ausgerichtet sein. Daraus folgt, dass diejenigen, die die qualitative Begleitung leisten, dies vorzugsweise nicht in der Kleidung tun, die zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung vorgesehen ist. Wenn die Polizeizone, die den Ordnungsdienst regelt, eine qualitative Begleitung in der zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung vorgesehenen Kleidung beantragt, muss sie dies ausdrücklich im Antrag begründen.
Die qualitative Begleitung muss nur dann von der Polizeizone der Gastmannschaft bereitgestellt werden, wenn die Polizeizone, die den Ordnungsdienst regelt, dies beantragt hat. Die Endentscheidung über die Beantragung einer solchen qualitativen Begleitung obliegt dem Verantwortlichen, der die Einsatzleitung ausübt, auf der Grundlage der dynamischen Risikoanalyse. Die qualitative Begleitung wird im Rahmen der Vorbereitung des Ereignisses zwischen den Fussballkoordinatoren der Polizeizone, die Unterstützung bekommt, und der Polizeizone, die die Unterstützung bereitstellt, verhandelt; sie kennen nämlich am besten die eigenen Fans, die sie beaufsichtigen müssen. Die Debriefings über die vorherigen Spiele und eine gemeinsame dynamische Risikoanalyse sind hier also von grosser Bedeutung.
Die Spiele, für die eine qualitative Begleitung beantragt wird, müssen in der im Rundschreiben OOP 38 (9) erwähnten jährlichen Vereinbarung angegeben werden.
Die obligatorische qualitative Begleitung ist ungeachtet der zurückzulegenden Fahrtstrecke bereitzustellen.
Die Einteilung der Clubs in Kategorien ist in Anlage C aufgeführt. * Spotter Die Arbeit der Spotter, wie im Ministeriellen Rundschreiben OOP 38 festgelegt, ist ein wichtiger Teil des qualitativen Umgangs mit sozialschädlichen Verhaltensweisen bei Fussballspielen. Für alle vorerwähnten Risikokategorien und unbeschadet der obligatorischen Bereitstellung von qualitativer Begleitung ist der Einsatz von Spottern obligatorisch, und zwar auf Antrag des Polizeidienstes, der den Ordnungsdienst regelt.
Die Anzahl Spotter der Gastmannschaft wird im Rahmen der Vorbereitung des Ereignisses zwischen den Fussballkoordinatoren der Zone, die Unterstützung bekommt, und der Zone, die Unterstützung bereitstellt, auf der Grundlage einer dynamischen Risikoanalyse verhandelt.
Vorbehaltlich aussergewöhnlicher Umstände, die auf der Grundlage der dynamischen Risikoanalyse schriftlich zu begründen sind, handelt es sich um folgenden Einsatz: - Kategorie C: Bereitstellung von 4 Spottern, - Kategorie B: Bereitstellung von 4 Spottern, - Kategorie A: Bereitstellung von 2 Spottern. * Der Einsatz von Spottern und Teams für die qualitative Begleitung wird auf die Leistungslinie der bereitstellenden Zone angerechnet. 6. Unterstützung durch andere Partner 6.1 Unterstützung durch die föderale Polizei Im Rahmen der vereinbarten Kontrolle des öffentlichen Raums stellt die föderale Polizei die Unterstützung über das CIK (10) und die spezialisierte Unterstützung bereit.
Der Generaldirektor der Verwaltungspolizei (DGA) wird innerhalb der integrierten Polizei ein Erläuterungsschreiben über die spezialisierte Unterstützung (Dienstleistungsangebot, Verfügbarkeit, Einsatznormen und -modalitäten, Beantragungsverfahren, Antwortfristen, ...) verbreiten.
Der Dirco sorgt für einen optimalen Einsatz der dekonzentrierten Dienste der föderalen Polizei, insbesondere der Strassenpolizei (DAH), der Bahnpolizei (SPC), der Luftfahrtpolizei (LPA) und der Schifffahrtspolizei (SPN), unter Berücksichtigung ihrer Spezialisierung und ihrer Arbeitslast auf dem vorrangigen Tätigkeitsgebiet. 6.2 Unterstützung der beziehungsweise durch die europäischen Polizeidienste Unter Beachtung der Grundsätze der internationalen Verpflichtungen kann der operative Verantwortliche für die Bewältigung eines Ereignisses die Unterstützung der Polizeidienste der Nachbarländer beantragen.
Diese Anträge auf Bereitstellung von Polizeikapazität oder Material werden gemäss den in den Verträgen vorgesehenen Bestimmungen vom Korpschef über den Dirco bei der DAO eingereicht.
Ausländische Polizeidienste bekommen vor allem Unterstützung von der föderalen Polizei, jedoch können auch lokale Polizeidienste angefordert werden. Die lokale Polizei kann allerdings nicht verpflichtet werden, eine solche Unterstützung bereitzustellen; sie tut dies freiwillig. Gegebenenfalls werden alle geleisteten Stunden auf die Leistungslinie angerechnet, jedoch werden die eventuell anfallenden Mehrkosten (Transport, Entschädigungen, ...) von der lokalen Polizei oder vom unterstützten ausländischen Polizeidienst getragen.
Die DAO wird diesbezüglich innerhalb der integrierten Polizei ein Schreiben verbreiten, in dem die Möglichkeiten und die zu befolgenden Verfahren und Vorschriften erläutert werden. 6.3 Unterstützung durch andere Abteilungen wie das Ministerium der Landesverteidigung und den Zivilschutz Auf der Grundlage der bestehenden Vereinbarungsprotokolle kann für die operative Bewältigung von Ereignissen die Unterstützung des Ministeriums der Landesverteidigung und des Zivilschutzes über den Dirco und die DAO angefordert werden.
Die DAO wird diesbezüglich innerhalb der integrierten Polizei ein Schreiben über die Möglichkeiten der Unterstützung, die diese Dienste bieten können, und insbesondere über die Modalitäten in Bezug auf die eventuell zu zahlenden Mehrkosten verbreiten. 7. Antrag auf Unterstützung für nicht geplante Aufträge Aufgrund der spezifischen Situation ist es logisch, dass im Fall von nicht geplanten Aufträgen besondere Prinzipien zu berücksichtigen sind. 7.1 Polizeieinsatzplan Zunächst werden die vor Ort anwesenden Dienste der lokalen und der föderalen Polizei, deren Aufträge abgebrochen werden können, zur Verstärkung der Polizeizone gerufen, um das unerwartete Ereignis zu bewältigen.
Wenn die gegenseitige Unterstützung zwischen den Polizeizonen im Rahmen eines Protokolls (z.B. Polizeieinsatzplan des Bezirks oder der Provinz oder andere Pläne in Sachen gegenseitige Unterstützung für unerwartete Situationen) erfolgt, darf die Unterstützung, die in den ersten 24 Stunden von anderen Polizeizonen geleistet wird, auf die Leistungslinie angerechnet werden.
Die Einheiten der föderalen Polizei, insbesondere die Einheiten der DGA, beteiligen sich aktiv an diesen Einsatzplänen, vorzugsweise im Rahmen ihrer Spezialität und unter Berücksichtigung ihrer Ausbildung und Ausrüstung. 7.2 Einsatz der föderalen Reserve Die föderale Polizei verfügt mit dem CIK über eine zentralisierte föderale Reserve (FERES) (11).
Die FERES kann auf Aufforderung der DAO auf dem gesamten Staatsgebiet und zugunsten aller Polizeidienste eingesetzt werden. 7.3 Krisenunterstützung Die Mobilisierung der Hycap setzt voraus, dass die Polizeizone, die die Unterstützung bereitstellt, mindestens 24 Stunden vorher benachrichtigt wird. Ich habe jedoch in ernsten Krisenfällen feststellen können, dass die Solidarität zwischen Polizeizonen gross ist und spontan Unterstützung angeboten wird. Diese freiwillige Unterstützung kann auf die Leistungslinie angerechnet werden, sofern sie über den Dirco mitgeteilt und von der DAO gebilligt worden ist. 7.4 Nicht geplante Langzeitaufträge Bei längeren besonderen Ereignissen (über 36 Stunden), für die die Polizeizone im Verhältnis zu ihren Möglichkeiten zu viel Kapazität einsetzen muss, kann der Korpschef nach Rücksprache mit dem Dirco und über ihn bei der DAO eine zeitweilige Ausnahmeregelung beantragen, mit der die 12-Prozent-Norm (Zulässigkeitsschwelle) für den eigenen Einsatz verringert wird. Dies ist beispielsweise der Fall für den Schutz von Personen und/oder Einrichtungen infolge einer externen Bedrohung oder bei Auftreten bedeutender (12) Sicherheitsprobleme.
Die zeitweilige Zuständigkeitsschwelle, die pro Zeitraum von 24 Stunden zu berücksichtigen ist, wird in Absprache mit dem Korpschef, dem Dirco und der DAO festgelegt. Die Polizeizone, die die Verstärkung erhält, muss jedoch für eine ausreichende Betreuung der unterstützenden Dienste und Einheiten sorgen. 8. Rolle der verschiedenen Partner 8.1 Besondere Rolle des Dirco * Vorbereitung der Bewältigung von Ereignissen Auf Antrag des Korpschefs (beziehungsweise des operativen Verantwortlichen) kann der Dirco bei der Vorbereitung der verwaltungspolizeilichen Operation eine bedeutende Unterstützung leisten. Diese Unterstützung kann struktureller Art (wiederkehrende Ereignisse, Notfallplanung, ...) oder punktueller Art (spezifische Ereignisse) sein; sie wird jedenfalls stets in Absprache mit dem betreffenden Korpschef bestimmt.
Er kann beispielsweise bei der Erstellung einer Risikoanalyse helfen.
Er kann hierbei von den verschiedenen Informationen Gebrauch machen, die beim IKB verfügbar sind, die Fachleute der verschiedenen zentralen oder dekonzentrierten Dienste der föderalen Polizei zu Rate ziehen, ...
Der Dirco kann zudem gebeten werden, eine Stellungnahme über die Vorgehensweise der Polizei bei der Bewältigung eines Ereignisses (zu treffende Massnahmen, operatives Aufgebot, ...) abzugeben, jedoch ohne sich in die Verantwortlichkeiten des Korpschefs einzumischen.
Mit Ausnahme der Unterstützung bei gerichtspolizeilichen Sonderaufträgen (Artikel 102 GIP) ist der Dirco gemäss Artikel 104 GIP mit der Beantwortung von Anträgen auf operative Unterstützung der lokalen Polizei betraut.
Der Dirco bewertet die ihm zugeschickten Anträge auf operative Unterstützung in Absprache mit dem Korpschef der lokalen Polizei und unter Berücksichtigung der Möglichkeiten und Grenzen. Er stützt sich dabei auf die Kriterien der Rechtmässigkeit, Subsidiarität und Spezialität, Verhältnismässigkeit, Rentabilität und Zweckmässigkeit sowie auf den Einsatz der zoneneigenen Mittel.
Vom Dirco wird aufgrund seiner Schlüsselrolle erwartet, dass er grosse Anstrengungen unternimmt, um die Möglichkeiten, die die föderale Polizei auf Ebene der (spezialisierten) operativen Unterstützung bieten kann (Einsatzkorps, GIS, Luftunterstützung, berittene Polizei, ...), zu bewerben und zu verdeutlichen.
In diesem Rahmen spielt er auch eine wesentliche Rolle hinsichtlich der Mitarbeit, des Einsatzes und der Unterstützung seitens der dekonzentrierten Dienste der föderalen Polizei, insbesondere der Dienste DAH, SPN, SPC und LPA. Da Planung und Vorbereitung bei der Bewältigung von Ereignissen wesentlich sind, verfolgt der Dirco proaktiv die verschiedenen (geplanten) Ereignisse in seinem Bezirk. Auch verfolgt er aktiv die Anträge auf Verstärkung aus seinem Bezirk. Einerseits tut er dies aus einer historischen Perspektive (zeitliche Entwicklung der Anträge auf Unterstützung für wiederkehrende oder ähnliche Ereignisse), andererseits verfolgt er pro Ereignis die Entwicklung der Anträge auf spezifische Verstärkung (rechtzeitiger Antrag, Eigenschaft des Antrags und der Entscheidung, Versorgungsengpässe, Alternativen, ...).
Die proaktive Verfolgung der Ereignisse und der Anträge auf Verstärkung ermöglicht eine aktive Verfolgung der Belastung der Polizeizonen.
Ein Ereigniskalender ist ein gutes Mittel zur Gewährleistung einer proaktiven Verfolgung. Der Dirco fördert die Benutzung dieses Kalenders durch den IKB, die Polizeizonen und die dekonzentrierten Dienste der föderalen Polizei.
Der Dirco behandelt die zugunsten anderer Bezirke gestellten externen Anträge auf Unterstützung, die ihm von der föderalen Ebene übermittelt werden. Er berät hierüber mit der DAO, wenn er der Auffassung ist, dass die Polizeizonen in seinem Bezirk gar nicht oder nur schwierig auf einen Antrag eingehen können. Bei dieser Beratung können folgende Faktoren berücksichtigt werden: - zu wenig freie Kapazität in den Polizeizonen, da zeitgleich unübliche Einsätze in der eigenen Zone oder im eigenen Bezirk stattfinden. Die proaktive Benutzung des Ereigniskalenders kann sich hier als nützlich erweisen, - neue (potenzielle) Bedrohungen oder Ereignisse, die noch nicht bekannt waren oder über die ungenügend Informationen verfügbar waren, - ... * Bewertung der Qualität der Unterstützung Es ist wichtig, die bereitgestellte (operative) Unterstützung qualitativ zu bewerten. Dies betrifft jede Form von Unterstützung, sowohl diejenige der föderalen Polizei (Einsatzkorps, GIS, ...) und der lokalen Polizei (Hycap) als auch diejenige anderer Partner (z.B. des Ministeriums der Landesverteidigung). Der Dirco spielt hierbei eine zentrale Rolle.
Die Bewertung muss ständig erfolgen, und zwar anhand der vorgesehenen Kommunikationsmittel und -systeme (13) (Argos, RAR, ...). Bei punktuellen Problemen nimmt der Dirco die erforderlichen Kontakte mit den betreffenden Verantwortlichen auf, um diese Probleme zu lösen und/oder die Qualität der Unterstützung zu verbessern.
Der Dirco hat zudem den Auftrag, an der strukturellen Bewertung des gesamten Arbeitsablaufs der operativen Unterstützung mitzuwirken.
Daher muss er im Jahresbericht (siehe unten) insbesondere auf den Verlauf des Bewilligungsverfahrens, die Relevanz und die Politik der Einsetzung der Unterstützung sowie die Qualität der Unterstützung eingehen. * Vorbereitung und Einsetzung der Hycap des eigenen Bezirks Der Dirco organisiert in Absprache mit den Korpschefs die Mobilisierung und Einsetzung der belastbaren Kapazität in seinem Bezirk. Er erstellt auf Bezirksebene ein Verzeichnis der in den Zonen belastbaren Kapazität und der zwischen den Polizeizonen abgeschlossenen Vereinbarungsprotokolle, die einen Einfluss auf die verfügbare belastbare Kapazität haben können.
Der Dirco organisiert das Training des Hycap-Personals seines Bezirks.
Das Training ist darauf ausgerichtet, die erworbenen Fertigkeiten aufrechtzuerhalten. Der Dirco berücksichtigt bei der Organisation des Trainings ebenfalls die verschiedenen Einsatzarten, Taktiken und Techniken, mit denen das Hycap-Personal beim Umgang mit Ereignissen konfrontiert werden kann, sowie die verschiedenen internen und externen Bewertungsberichte (AIG, Ausschuss P, ...) und die aus vorherigen Ordnungsdiensten gewonnenen Erkenntnisse.
Für die Organisation des Trainings muss der Dirco auf eine ausreichende Unterstützung insbesondere von Seiten der Ausbildungsstruktur zählen können.
Der Dirco koordiniert in Absprache mit den Korpschefs und den Polizeischulen die Teilnahme des Personals der belastbaren Kapazität an den Lehrgängen und Trainings.
Der Dirco verfolgt den Hycap-Einsatz der Polizeizonen. Hierbei sorgt er dafür, dass der Einsatz gerecht über die Polizeizonen verteilt wird beziehungsweise dass der Einsatz mit den eventuellen Vereinbarungen zwischen den Polizeizonen übereinstimmt. In letzterem Fall achtet er darauf, dass der globale Einsatz auf Bezirksebene (Leistungslinie, Spitzenbelastung) eingehalten wird. * Jährlicher Bewertungsbericht Der Dirco übermittelt den Korpschefs des Bezirks, dem Generalkommissar der föderalen Polizei, dem Vorsitzenden des Ständigen Ausschusses für die lokale Polizei und der Generalinspektion der föderalen Polizei und der lokalen Polizei jährlich einen Bewertungsbericht über die Funktionsweise des Hycap-Systems in seinem Bezirk und über die Unterstützung durch die föderale Polizei bei der Bewältigung von Ereignissen. Darin berücksichtigt er insbesondere die festgestellten Probleme und die Vorschläge für mögliche Verbesserungen und Lösungen. 8.2 Rolle der DAO * Nationale Koordination Die DAO ist in Bezug auf die in vorliegendem Rundschreiben beschriebenen Mechanismen die operative nationale Koordinatorin für die integrierte Polizei. Zur angemessenen und professionellen Ausführung dieses Auftrags bedarf es einer strukturellen Konzertierung mit dem Ständigen Ausschuss für die lokale Polizei (SALP) und einer täglichen Konzertierung mit den Dircos. Die DAO muss zudem dafür sorgen, dass alle betroffenen Partner und Behörden über die (möglichen) Probleme unterrichtet werden. * Beteiligung an der Risikoanalyse Die DAO ist aufgrund ihres gesetzlichen Auftrags (14) ein wichtiges Bindeglied bei der Sammlung nationaler und internationaler Informationen. Daneben überblickt die DAO die wichtigen vergangenen und gegenwärtigen Ereignisse und Zwischenfälle. In diesem Kontext kann die DAO für schwerwiegende Ereignisse wichtige Bewertungselemente bei der Erstellung von Risikoanalysen beitragen. * Zuweisung von Aufträgen an die Bezirke Zur Bestimmung des Bezirks, der die Verstärkung bereitstellen muss, berücksichtigt die DAO mehrere Parameter: Sprachenregelung, geografische Nähe, zu erwartende Dauer des Auftrags, bisherige Inanspruchnahme der Leistungslinie der Polizeizonen in den Bezirken, Arbeitslast der Polizeizonen in den Bezirken im betreffenden Zeitraum, ... Die konkrete Anwendung dieser verschiedenen Kriterien erfolgt mit gesundem Menschenverstand und in Absprache mit den Dircos. Bei dieser Besprechung ermöglicht die Benutzung des nationalen Ereigniskalenders eine transparente Abschätzung sowohl der Arbeitslast der Polizeizonen in Sachen verwaltungspolizeiliche Aufträge als auch der Verfügbarkeit der Unterstützung der föderalen Polizei. * Neuorientierung der bereits zugewiesenen Unterstützung Je nach Bedarf für die Bewältigung der geplanten und nicht geplanten Aufträge und auf der Grundlage einer Konzertierung zwischen den Dircos und den betroffenen Korpschefs kann die DAO vor oder nach einem ursprünglichen Auftrag bereits zugewiesene Unterstützung auf neue Aufträge umlenken.
Für eine rasche Beantwortung des Antrags eines Polizeidienstes, der infolge eines unerwarteten Ereignisses mit Personalmangel zu kämpfen hat, ist es angebracht, dass die DAO einen globalen Überblick über die Mittel hat, die eventuell eingesetzt werden könnten.
Deshalb wird der Verantwortliche des Ordnungsdienstes nach einem Ereignis, für das Verstärkung bereitgestellt worden ist, bei der Bereitschaft der DAO nachfragen, ob die Verstärkungskräfte anderweitig benötigt werden, ehe er sie zurückschickt.
Zudem ist es ratsam, dass jeder Verantwortliche der eingesetzten Kräfte (ab Sektionsebene) während der Rückkehr zum Herkunftsdienst beziehungsweise zur Herkunftseinheit über eine nationale Kommunikationsgruppe erreichbar bleibt. * Vorbereitung und Weiterverfolgung der Leistungslinie Die DAO bereitet jährlich die Leistungslinie für den Minister des Innern vor (siehe Anlage B).
Die DAO verfolgt zudem den Verbrauch der Leistungslinie und gibt dem Minister des Innern, den Dircos und den Korpschefs ein Feedback hierüber. 8.3 Rolle der Arbeitsgruppe MFO-2 Unter der Leitung der DAO wird eine ständige Arbeitsgruppe MFO-2 gebildet. Diese setzt sich aus Vertretern des SAT Inneres, der GDKZ, der AIG, der DSEF und des SALP sowie aus den vom Generalkommissar bestimmten Dircos zusammen. Die Arbeitsgruppe kann die Hilfe von Sachverständigen in Anspruch nehmen.
Diese MFO-2 hat den Auftrag, dem Minister des Innern im Namen der integrierten Polizei Vorschläge zur Verbesserung der in vorliegendem Rundschreiben beschriebenen Mechanismen zu machen sowie Stellungnahmen in Bezug auf die Auslegung und Ausführung der Richtlinien abzugeben.
Sie hat insbesondere die Aufgabe, alle sechs Monate den Verbrauch der Leistungslinie zu bewerten und gegebenenfalls Anpassungsvorschläge zu machen (z.B. Anpassung der Leistungslinie, stärkere oder geringere Inanspruchnahme bestimmter Bezirke, ...). 8.4 Rolle der AIG Auf der Grundlage erhaltener Signale, insbesondere seitens der Korpschefs, der Dircos und der DAO, führt die AIG Untersuchungen durch und berichtet sie dem Minister des Innern über jede punktuelle Schwierigkeit in Bezug auf die Anwendung vorliegender Richtlinie, insbesondere über Weigerungen, Hycap bereitzustellen. 8.5 Rolle des SAT Inneres Das SAT Inneres wird mit der Auslegung zwecks konkreter Anwendung vorliegender Richtlinie beauftragt. Es erhält in diesem Bereich eine Begutachtungsbefugnis, insbesondere wenn ihm unterschiedliche Interpretationen und Meinungen vorgelegt werden. 9. Ausbildung und Training Es obliegt den Korpschefs, dafür zu sorgen, dass das Polizeipersonal die notwendigen angemessenen Ausbildungen und Trainings absolviert, damit es seine Aufträge auf sichere und professionelle Weise ausführen kann. Er bestimmt, wie viele Personen auszubilden sind, damit die Normen des vorliegenden Rundschreibens (12 Prozent Zulässigkeitsschwelle, 7 Prozent Verfügbarkeitsstufe, ...) erfüllt sind. Damit eine Polizeizone ihren Verpflichtungen nachkommen kann, erscheint es jedoch ratsam, dass der Korpschef mindestens 2,8 Mal die Anzahl bereitzustellender Personalmitglieder (Verfügbarkeitsstufe) ausbilden lässt.
Da die lokalen Dienste (Hycap) und die föderalen Dienste (CIK) oft gemeinsam eingesetzt werden, um ein Ereignis zu bewältigen, ist es wichtig, dass diese Dienste zusammen trainieren können. Dies fördert die Zusammenarbeit und die Integration. 9.1 Integrationsausbildung Personalmitglieder, die vom Korpschef bestimmt worden sind, um Hycap-Aufträge auszuführen, absolvieren eine Integrationsausbildung.
Diese Ausbildung wird in einer konstituierten Einheit (Peloton) in Anwesenheit der Sektions- und Pelotonskommandanten erteilt.
Zur Förderung der Integration der Polizeidienste absolvieren die neuen Mitglieder der Hycap-Einheiten und die neuen Mitglieder des CIK diese Grundausbildung gemeinsam.
Die Grundausbildung wird zweimal pro Jahr von der föderalen Polizeischule (DSEF) organisiert.
Der Generalkommissar wird nach Rücksprache mit dem SALP eine Mitteilung über die konkreten Modalitäten (Inhalt, Struktur, Organisation, ...) verbreiten. 9.2 Training Die Personalmitglieder, die den Hycap-Einheiten angehören, absolvieren jährlich zwei Trainingstage. Die Personalmitglieder des CIK beteiligen sich hieran als Teil ihres eigenen jährlichen Trainings. Dies fördert ebenfalls die Integration.
Die Ausbildung wird in einer konstituierten Einheit (Peloton) in Anwesenheit der Sektions- und Pelotonskommandanten erteilt (FTX) (15).
Während der beiden Trainingstage werden wenigstens alle Aktionsverfahren geübt und sind Integrationsübungen mit den spezialisierten Mitteln der föderalen Polizei (Wasserwerfer und berittene Polizei) vorgesehen.
Für die Offiziere und das Personal im mittleren Dienst, die den Hycap-Einheiten angehören, wird jährlich ein zusätzlicher Trainingstag in Sachen Führung und Befehlsgebung organisiert (TTX und/oder CPX) (16) (17). Die Trainings werden in Absprache mit den Korpschefs und den Polizeischulen vom Dirco organisiert. 9.3 Funktionelle Ausbildungen Je nach Bedarf werden ergänzend folgende Ausbildungen organisiert: - Weiterbildung "Gold und Silver Commander" durch die Nationale Offiziersschule (DSEO), - funktionelle Ausbildungen "Pelotonskommandant" und "Sektionskommandant - Beigeordneter des Pelotonskommandanten" durch die DSEF. 9.4 Anrechnung auf die Leistungslinie Die Grundausbildung und das jährliche Training dürfen auf die Leistungslinie bis zu einem Maximum von 7 Prozent der Leistungslinie auf Bezirksebene angerechnet werden.
Trainings im Rahmen von Katastrophen- und Noteinsatzplanung dürfen auf die Leistungslinie angerechnet werden, unter der Voraussetzung, dass sie auf überlokaler Ebene organisiert werden, mit einem Einsatz vor Ort (FTX) verbunden sind und nicht unter die vorerwähnten 7 Prozent fallen. 10. Mittel Es liegt in der Verantwortung des Arbeitgebers (18), dem Personal die für den Auftrag erforderliche individuelle und kollektive Ausrüstung zur Verfügung zu stellen.Die Normierung dieser Ausrüstung erfolgt über die bestehenden Strukturen (Uniformkommission, Bewaffnungskommission, ...).
Die Korpschefs müssen deshalb dem Schutz der körperlichen Unversehrtheit des Personals besondere Aufmerksamkeit widmen und den eventuell mit dem Ereignis verbundenen Risiken Rechnung tragen. Aus diesem Grund muss der mit der Bewältigung des Ereignisses beauftragte operative Verantwortliche in seinem Antrag auf Verstärkung Folgendes aufführen: - operatives Konzept für das Polizeimanagement, - Aufträge, die den verschiedenen Einheiten und Diensten erteilt werden, - Gefahren- beziehungsweise Risikostufe, - und Ausrüstung des unterstützenden Personals. Für diesen Aspekt stützt der operative Verantwortliche sich auf die in Anlage A bestimmten Ausrüstungsniveaus.
Der Transport des zur Verstärkung entsandten Personals geht zu Lasten der Polizeizone, die die Verstärkung leistet. Die föderale Polizei stellt jedoch auf Ebene der Dircos eine Anzahl geschützter Fahrzeuge für die Aufrechterhaltung der Ordnung zur Verfügung. Der Generalkommissar wird nach Beratung mit der SALP eine Mitteilung bezüglich der praktischen Modalitäten (Anzahl und Art der Fahrzeuge, Einsatzmodalitäten, ...) verbreiten. 11. Haftung für Schäden In diesem Zusammenhang verweise ich auf das Rundschreiben GPI 56 (19), das vollständig anwendbar ist.Zusammenfassend besagen die Vorschriften dieses Rundschreibens Folgendes: - Die Personalmitglieder unterstehen für den spezifischen Auftrag, den sie im Rahmen des Rundschreibens MFO-2 ausführen, zeitweilig der Gewalt der Zone beziehungsweise des Dienstes, wo sie den Auftrag ausführen. - Ihre gewöhnliche Arbeitsstätte bleibt jedoch das ursprüngliche Korps, das ebenfalls für die Finanzierung haftet. - Das ursprüngliche Korps kommt weiterhin für die Deckung der Arbeitsunfälle, der zivilrechtlichen Haftung, des Sachschadens und des rechtlichen Beistands auf. 12. Meldung der Anwendung von Gewalt Jedes Ereignis, bei dem es zur Anwendung von Gewalt kommt, ob mit oder ohne Einsatz von Polizeiwaffen, Einsatztechniken oder -taktiken, unterliegt gemäss dem Rundschreiben GPI 62 (20) einer Meldepflicht. Die Meldung in Bezug auf die kollektive Anwendung von Gewalt durch konstituierte Einheiten und die Benutzung der Sondermittel (Wasserwerfer, Tränengas, ...) erfolgt per punktueller Berichterstattung (Erstellung des Verwaltungsberichts RAR - siehe Rundschreiben MFO-3). 13. Weigerung, Hycap bereitzustellen Ungeachtet der in vorliegender Richtlinie beschriebenen Konzertierungsmöglichkeiten, insbesondere derjenigen, die zu den Aufgaben des Dirco gehören, kann eine Polizeizone, die keine Hycap bereitstellen möchte, das Formular in Anlage D ausfüllen und über den Dirco an die DAO schicken.Nach Rücksprache mit dem Korpschef der betreffenden Zone vermerkt der Dirco auf dem Formular seine Stellungnahme unter Hinzufügung eines Vorschlags zur Lösung des Problems. Die DAO erstellt eine zusammenfassende Akte für das SAT und die AIG. 14. Budgetäre Auswirkungen Der Gesetzentwurf zur Finanzierung der Polizeizonen sieht gemäss den Grundsätzen von Artikel 41 GIP vor, dass der zur Erfüllung von Aufträgen mit föderalem Charakter vorgesehene Teil der föderalen Dotation verringert wird, wenn sich erweist, dass die Zone ihren Verpflichtungen in Bezug auf die Bereitstellung belastbarer Kapazität nicht nachgekommen ist.Die berücksichtigten Beträge werden dem föderalen Solidaritätsfonds oder den Zonen, die mehr Kapazität als ursprünglich vorgesehen bereitgestellt haben, zugeführt. 15. Aufhebungsbestimmung Die ministerielle Richtlinie MFO-2 vom 29.Mai 2007 (Belgisches Staatsblatt vom 4. Juli 2007; deutsche Übersetzung: B.S. vom 2.
Oktober 2009) wird aufgehoben.
Vorliegende Richtlinie tritt ab ihrer Veröffentlichung im Belgischen Staatsblatt in Kraft, mit Ausnahme der Bestimmungen von Nr. 5 (Fussball), die mit Beginn der Meisterschaft 2012-2013 in Kraft treten.
Frau J. MILQUET Vizepremierministerin, Ministerin des Innern und der Chancengleichheit
Anlagen Anlage A: Verwendete Terminologie und Normen Anlage B: Verfügbarkeitsstufe und Leistungslinie Anlage C: Regeln für Einsatz und Verbuchung der Unterstützung durch die Polizeizonen, die von Auswärtsfahrten von Fussballclubs betroffen sind Anlage D: Formular für die Nichtbereitstellung von Hycap _______ Fussnoten (1) Siehe Rundschreiben PLP 27 vom 4.November 2002: Intensivierung und Förderung der interzonalen Zusammenarbeit. (2) Siehe Rundschreiben GPI 44ter vom 14.Januar 2010 - Richtlinien über das Einsatzkorps. (3) Siehe Rundschreiben CP4 vom 11.Mai 2011 über die vereinbarte Kontrolle des öffentlichen Raums für die auf zwei Ebenen strukturierte integrierte Polizei. (4) Leitfaden der Nationalen Offiziersschule: "Gold Commander & Silver Commander.Policing Events. La gestion policière stratégique d'événements en ordre public/Het strategisch politioneel beheer van gebeurtenissen openbare orde" (Polizeistrategien im Umgang mit Ereignissen im Bereich öffentliche Ordnung). (5) Diese Anlage wird in späteren Unterlagen aktualisiert.(6) Königlicher Erlass vom 5.September 2001 zur Festlegung des Mindestbestandes an Einsatzpersonal und an Verwaltungs- und Logistikpersonal der lokalen Polizei, Belgisches Staatsblatt vom 12.
Oktober 2001 (deutsche Übersetzung: Belgisches Staatsblatt vom 12.
Juli 2002). (7) Derzeit handelt es sich um die KUL-Norm.Die Norm, die später berücksichtigt wird, ist von der Revision des Finanzierungsgesetzes abhängig. (8) Siehe Rundschreiben GPI 44ter vom 14.Januar 2010 - Richtlinien über das Einsatzkorps, Belgisches Staatsblatt vom 27. Januar 2010 (deutsche Übersetzung: B.S. vom 30. November 2011). (9) Ministerielles Rundschreiben OOP 38 vom 24.Oktober 2002 über den effizienten Einsatz der Ordnungsdienste bei Fussballspielen sowie über die Informationsverwaltung und die Aufträge der Spotter, Belgisches Staatsblatt vom 13. November 2002 (deutsche Übersetzung: Belgisches Staatsblatt vom 16. Juni 2003). (10) Siehe Rundschreiben GPI 44ter vom 14.Januar 2010 - Richtlinien über das Einsatzkorps, Belgisches Staatsblatt vom 27. Januar 2010 (deutsche Übersetzung: Belgisches Staatsblatt vom 30. November 2011). (11) Siehe Rundschreiben GPI 44ter vom 14.Januar 2010 - Richtlinien über das Einsatzkorps, Belgisches Staatsblatt vom 27. Januar 2010 (deutsche Übersetzung: Belgisches Staatsblatt vom 30. November 2011). (12) Um die Bedeutung eines Sicherheitsproblems abzuschätzen, können in diesem Zusammenhang unter anderem folgende Kriterien berücksichtigt werden: Feststellung eines plötzlichen Anstiegs, Ausmass des Phänomens, Dauer des Problems, ... (13) Derzeit über das Modul 14 und den RAR.Künftig wird dies in das Projekt PALT (langfristige verwaltungspolizeiliche Informationen) integriert. (14) Siehe Artikel 101 GIP.(15) FTX: Field Training Exercice: Übung, die einem realistischen und veränderlichen Szenario folgt und bei der die Einheiten tatsächlich eingesetzt werden.(16) TTX: Table Top Exercice: Übung am runden Tisch, bei der die Führungskräfte operative Probleme besprechen und durch Anwendung der bestehenden Pläne und Verfahren zu lösen versuchen.(17) CPX: Command Post Exercice: Übung, bei der die Führungskräfte die Entscheidungsverfahren und die Befehls- und Kommunikationslinien einüben.(18) Siehe die Allgemeine Arbeitsschutzordnung (AASO).(19) Rundschreiben GPI 56 vom 12.April 2007 über die Bearbeitung der Arbeitsunfälle und die Regelung der zivilrechtlichen Haftung, des rechtlichen Beistands und des Sachschadens im Rahmen struktureller Entsendungen von Personalmitgliedern der Polizeidienste und ähnlicher Situationen, Belgisches Staatsblatt vom 4. Mai 2007 (deutsche Übersetzung: Belgisches Staatsblatt vom 15. September 2008). (20) Rundschreiben GPI 62 vom 14.Februar 2008 über die Bewaffnung der auf zwei Ebenen strukturierten integrierten Polizei, Belgisches Staatsblatt vom 29. Februar 2008.
ANLAGE A Bei der Bewältigung von Ereignissen verwendete Terminologie und Normen 1. Zusammensetzung der Einheiten Die konstituierten Einheiten sind nach einer viergliedrigen Struktur strukturiert.Im Gold Commander ist jedoch eine andere Zusammensetzung vorgesehen. 1.1. Sektion Setzt sich zusammen aus: - einem Sektionschef (Nr. 1), - sieben Sektionsmitgliedern (Nr. 2 bis 8), - einem Fahrer. 1.2. Peloton Setzt sich zusammen aus: - einer Peloton-Kommandozelle (vier Mitglieder: ein Pelotonskommandant, ein beigeordneter Pelotonskommandant, ein Funker, ein Fahrer-Funker), - vier Sektionen. 1.3. Eskadron Setzt sich zusammen aus: - einer Eskadron-Kommandozelle (vier Mitglieder: ein Eskadronskommandant, zwei Funker, ein Fahrer-Funker), - einer zweiten Kommandozelle (vier Mitglieder: ein stellvertretender Kommandant, zwei Funker, ein Fahrer-Funker), - vier Pelotons. 2. Ausrüstung und Bewaffnung 2.1. Stufe "gerichtspolizeiliche Uniform" Wird von dem für die Bewältigung des Ereignisses operativen Verantwortlichen auf Grundlage von Anlage A zum Rundschreiben GPI 65 (21) bestimmt. 2.2. Stufe "AO Light"
AUSRÜSTUNG
BEWAFFNUNG
graues Polo oder Sommerhemd (Sommer: 01.05. bis 30.09.)
Kurz-Feuerwaffe und 2 Magazine
AO-Unterziehpulli (Winter: 01.10. bis 30.04.)
Teleskopschlagstock
Mütze
individueller Pfefferspray
AO-Weste, AO-Hose
Fluo-Warnweste
AO-Springerstiefel
schwarze Baumwollsocken
schwarze Leder- oder Kunstlederhandschuhe
Signalpfeife mit Kette
Polizeigürtel
Handschellen und Etui
Etui für individuellen Pfefferspray
Schlagstocketui (für Teleskopschlagstock)
Sicherheitshalfter und Magazintasche
2.3. Stufe "AO Full" (= AO Light + ...)
AUSRÜSTUNG
BEWAFFNUNG
- AO-Unterziehpulli (ungeachtet Winter oder Sommer)
kurzer unflexibler Schlagstock
- AO-Helm
langer (un)flexibler Schlagstock
- AO-Handschuhe
- Sturmhaube (nur auf Befehl getragen)
- Schutzschild (vorzugsweise rund)
2.4. Stufe "AO FullProtection" (= AO Full + ...)
AUSRÜSTUNG
BEWAFFNUNG
- Schutzelemente (Weste, Bein, Arm)
- Gasmaske mit Filter
2.5. Kommandozelle Mindestausrüstung: Megafon, Feuerlöscher, Löschdecke, Erste-Hilfe-Kit, 40 Festnahme-Sets.
Bemerkung: Tränengasgranaten sind ein spezialisiertes Mittel und müssen ausdrücklich von dem für die Bewältigung des Ereignisses operativen Verantwortlichen angefordert werden. Die Bereitstellung eines Tränengas-Teams ist eine GIS-Dienstleistung. 2.6. Mitzuführende Ausrüstung Auch wenn der für die Bewältigung des Ereignisses operative Verantwortliche eine untere Stufe vorschreibt, wird von den Hycap-Einheiten erwartet, dass sie, mit Ausnahme der gerichtspolizeilichen Uniform, stets alle Ausrüstungsgegenstände der Stufe "AO FullProtection" in ihrem Fahrzeug mitführen. 3. Aktionsverfahren 3.1. Überwachung - Einsatz - Überwachung: in Teams, normale Uniform. - Einsatz: in konstituierten Einheiten, Uniform für Aufrechterhaltung der Ordnung. 3.2. Aktionsverfahren
PRÄVENTIVE AKTIONSVERFAHREN
REAKTIVE AKTIONSVERFAHREN
Schützen durch MANAGEMENT (Vorbeugung - Aufrechterhaltung)
Schützen durch KONTROLLE (Initiative - Wiederherstellung)
- auf Streife gehen
- zurückdrängen
- kontrollieren
- durchsuchen
- absondern
- räumen
- kanalisieren
- einschliessen
- eskortieren
- auseinandertreiben
Folgende Grundprinzipien gelten bei der Zuweisung der Aufträge: - Einheit des Einsatzortes (oder -auftrags) und einheitliche Befehlsführung, - klare Formulierung der Aufträge auf der Grundlage der Elemente der Aktionsverfahren, - Vermeidung des reaktiven Einsatzes von Hunden und Pferden.
Die Aktionsverfahren werden anhand von fünf Ausführungsmodalitäten definiert:
Zweck
Zu erreichendes Ziel, beabsichtigte Wirkung
Ziel
Aktionsort, Aktionszone
Richtung
Stossrichtung, vorderste Linie der Aktion
Aufgebot
Zusammenspiel, Hauptanstrengung
Zeitpunkt
Beginn der Aktion
3.3. Präventive Aktionsverfahren * Auf Streife gehen In einer bestimmten Zone, an einem bestimmten Ort, in einem bestimmten Gebäude - überwachen, - gezielte Informationen einholen, - Störungen der öffentlichen Ordnung verhindern. * Kontrollieren Einen oder mehrere Zugänge einer bestimmten Zone, eines bestimmten Orts oder eines bestimmten Gebäudes - kontrollieren (selektiv oder systematisch), - schützen (eventuell den Zugang verweigern/verbieten) (Kontrollstellen, Kontrolllinie). * Absondern ALLE Zugänge (Perimeter) einer bestimmten Zone, eines bestimmten Orts oder eines bestimmten Gebäudes - kontrollieren (selektiv oder systematisch), - schützen (eventuell den Zugang verweigern/verbieten) (Isolierperimeter um einen kritischen Punkt, Isolierperimeter bei Katastrophen, gerichtlicher Sperrperimeter, ...). * Kanalisieren In einer bestimmten Zone, an einem bestimmten Ort, in einem bestimmten Gebäude - den Strom von Menschen, Gütern oder Fahrzeugen regeln, - eine friedliche Menschenmenge aufteilen, - die wichtigsten Akteure trennen (Pufferzone) (Ausweichperimeter um einen kritischen Bereich, bei Katastrophen, ...). * Eskortieren Personen oder Transportmittel in Bewegung - auf einer Strecke begleiten, - gegen eine innere Bedrohung schützen, - gegen eine äussere Bedrohung schützen (Begleitung einer Demonstration, Eskortierung von VIP, harten Kernen, Wertpapieren, ...). 3.4. Reaktive Aktionsverfahren * Zurückdrängen In einer bestimmten Zone, an einem bestimmten Ort, in einem bestimmten Gebäude - Teilnehmer in Gruppen zurückdrängen (kein Schockeffekt), - sofortige Rückkehr verhindern (durch Kontrollen) (in Richtung eines positiven Anziehungspunkts: Strecke, Parkplatz, ...). * Durchsuchen In einer abgegrenzten Zone, an einem abgegrenzten Ort, in einem abgegrenzten Gebäude - systematisch und sorgfältig suchen, - im Hinblick darauf, Spuren, eine Person, einen Gegenstand, ein Tier zu finden (Haussuchung, Durchkämmen eines Waldes, Sweeping eines Ortes, ...). * Räumen In einer bestimmten Zone, an einem bestimmten Ort, in einem bestimmten Gebäude - alle anwesenden Personen entfernen, - sofortige Rückkehr verhindern (durch Kontrollen) (Evakuierung bei Gefahr, Zwangsräumung von Hausbesetzern, ...). * Einschliessen An einem vorab festgelegten Ort (EEP: erhoffte Umzingelungsposition) - statische Personen (Unruhestifter) zeitweilig festsetzen, - sich bewegende Personen aufgreifen und einschliessen, - sofortige Rückkehr verhindern (durch Kontrollen) (Festsetzung auf engem Raum, auf offenem Gelände, im Innern eines Orts/Gebäudes). * Auseinandertreiben In einer bestimmten Zone (bei schweren Zwischenfällen) - Gruppen (harte Kerne) maximal auseinandertreiben (Schockeffekt), - sofortige Neugruppierung verhindern (Streife gehen) (in entgegengesetzte Richtungen, weg von negativen Anziehungspunkten, bei Versammlungsverbot, ...). 4. Einsatzbefehl 1.ALLGEMEINER RAHMEN a. Ereignis (1) Thema (2) Verlauf (3) Profil der Teilnehmer (4) Mögliche Risiken b.Partner (1) Polizei (2) Veranstalter (3) Anlieger c.Verstärkungen und Entnahmen (1) Andere Polizeizonen (2) Föderal d.Behörden (1) Gesamtvision für das Management (2) Gesetzliche Aspekte (3) Kriterien und Toleranzgrenzen (4) Organisation der Polizeipolitik 2.AUFTRAG 3. AUSFÜHRUNG a.Manöveridee (1) Zweck, Ziel, Richtung, Aufgebot (2) Einsatzbeginn: Frist (3) Siehe Anlage: Einsatzschema b.Zeichen Untereinheit A Sie werden ... c. Zeichen Untereinheit B Sie werden ... d. Reserve (1) Kommando (2) Zusammensetzung (3) Standort (4) Aufträge: sich bereithalten, um geplante Hypothesen auszuführen e.Koordinierende Anweisungen (1) Wesentliche Informationen (2) Verhalten - Anwendung von Zwang (3) Richtlinien für den Einsatz der Sondermittel (4) Umgang mit den Medien (5) Wechselwirkung Überwachung-Eingreifen (6) Berichterstattung - Meldung von gewaltsamen Zwischenfällen 4.VERWALTUNG - LOGISTIK - WOHLBEFINDEN a. Ausrüstung (1) Uniform (2) Bewaffnung b.Leistungen für das Personal (1) Sanitäranlagen (2) Ausbildung (3) Wohlbefinden c.Bevorratung (1) Verpflegung (2) Material (3) Kollektive Ausrüstung und Bewaffnung (4) Kommunikationsmittel d.Wartung und Reparatur (1) Kraftstoff (2) Wasserentnahmestelle für Wasserwerfer (3) MEP/IPS der Sondermittel (4) Reparaturdienste e.Evakuierung und Einlieferung in ein Krankenhaus (1) Aufnahme von Verwundeten f.Festnahmemodalitäten (1) Abwicklung der Festnahmen (2) Verwaltung (3) Rechte der festgenommenen Personen 5.KOMMANDO UND ÜBERMITTLUNGEN a. Kommando (1) Ortsfeste Kommandostelle (2) Mobile Kommandostelle b.Registrierung der Aufträge und Mitteilungen (1) Abfassungsvorschriften (2) Validierungsvorschriften (3) SITREP (4) Registrierung vor Ort (5) Codewörter c.Nutzung von Funkgeräten (1) Kommunikationsschema (2) Öffnung des Netzes (3) Verfahren d.Verbindungsverantwortlicher (1) Verbindung Veranstalter (2) Verbindung vor Ort
Fussnote (21) Rundschreiben GPI 65 vom 27.Februar 2009 über die Grundausrüstung und die allgemeine Funktionsausrüstung der Mitglieder des Einsatzkaders der auf zwei Ebenen strukturierten integrierten Polizei, Belgisches Staatsblatt vom 27. März 2009 (deutsche Übersetzung: Belgisches Staatsblatt vom 28. Mai 2010).
ANLAGE B Verfügbarkeitsstufe und Leistungslinie Die Leistungslinie wird zu Beginn eines jeden Jahres veröffentlicht.
Nachstehend die Leistungslinie für das Jahr 2012.
Mindestnorm KE 05-09-2001 oder defizitär
KUL-Norm
Mindestnorm KE 05-09-2001
Gesamt
Hycap 2012
Eingesetzte Hycap
Rest Hycap
% Rest Hycap
12 % Zulässigkeitsschwelle
4 % Hycap
Hycap 7 %
OK/CO
MK/CM
BK/CB
( ...)
5291
EUP
Amel / Büllingen / Burg-Reuland / Bütgenbach / Sankt Vith (EIFEL)
51
51
51
51
1395
0
1395
100
6
2
4
0
1
3
5292
EUP
Eupen / Kelmis / Lontzen / Raeren (WESER-GÖHL)
88
89
88
88
2408
0
2408
100
11
4
6
1
0
5
GESAMT BEZIRK
139
140
139
139
3803
0
3803
100
17
6
10
1
1
8
01 Sec
( ...)
ANLAGE C Regeln für Einsatz und Verbuchung der Unterstützung durch die Polizeizonen, die von den Auswärtsfahrten der Fussballclubs betroffen sind (1)
Kategorie
Club
Obligatorische Unterstützung durch Spotter (1)
Obligatorische qualitative Unterstützung (1) (2)
C
-
4
3 %
B
GENK STANDARD ANDERLECHT CLUB BRÜGGE
4
2 %
A
Alle anderen Clubs der ersten und zweiten Klasse RFC LÜTTICH RACING MECHELEN
2
0 %
(1) Diese Unterstützung wird auf die Leistungslinie angerechnet.(2) Mit einem Maximum von 20 Personen, ungeachtet der Fahrtstrecke. ANLAGE D Formular für die Nichtbereitstellung von Hycap
Polizeizone
1. Kontext
- Art, Ort und Zeitpunkt des Ereignisses, für das die Verstärkung beantragt wird
- bei der Polizeizone beantragte Verstärkung
2.Begründung für die Nichtbereitstellung der Verstärkung
- verschiedene Elemente, auf die die Polizeizone sich beruft, um die beantragte Verstärkung nicht bereitzustellen
Datum
Unterschrift
Name
Funktion
Dirco
1. Stellungnahme
- Beratung mit dem Korpschef
- Folgen der Nichtbereitstellung
- ...
2. Lösungsvorschlag
- mögliche Alternativen (innerhalb oder ausserhalb der Polizeizone oder des Bezirks)
- Vorschlag
Datum
Unterschrift
Name
Funktion