Etaamb.openjustice.be
Circulaire du 29 novembre 2001
publié le 07 novembre 2002

Circulaire ministérielle PLP 19 concernant la désignation des membres de la police fédérale qui sont attribués aux zones de police. - Traduction allemande

source
service public federal interieur
numac
2002000172
pub.
07/11/2002
prom.
29/11/2001
moniteur
https://www.ejustice.just.fgov.be/cgi/article_body(...)
Document Qrcode

SERVICE PUBLIC FEDERAL INTERIEUR


29 NOVEMBRE 2001. - Circulaire ministérielle PLP 19 concernant la désignation des membres de la police fédérale qui sont attribués aux zones de police. - Traduction allemande


Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de la circulaire PLP 19 du Ministre de l'Intérieur du 29 novembre 2001 concernant la désignation des membres de la police fédérale qui sont attribués aux zones de police (Moniteur belge du 12 décembre 2001), établie par le Service central de traduction allemande du Commissariat d'arrondissement adjoint à Malmedy.

MINISTERIUM DES INNERN 29. NOVEMBER 2001 - Ministerielles Rundschreiben PLP 19 über die Bestimmung der Mitglieder der föderalen Polizei, die den Polizeizonen zugewiesen werden An die Frau Provinzgouverneurin An die Herren Provinzgouverneure An die Frau Gouverneurin des Verwaltungsbezirks Brüssel-Hauptstadt An die Frauen und Herren Bürgermeister Zur Information: An den Herrn Generalkommissar der Föderalen Polizei An den Herrn Vorsitzenden des Ständigen Ausschusses für die Gemeindepolizei An den Herrn Generaldirektor der Allgemeinen Polizei des Königreichs An die Frauen und Herren Bezirkskommissare An die Provinzialen Unterstützungsteams Sehr geehrte Frau Gouverneurin, Sehr geehrter Herr Gouverneur, in Ausführung von Artikel 235 Absatz 1 des Gesetzes vom 7.Dezember 1998 (GIP) werden die bei den territorialen Brigaden beschäftigten Mitglieder der föderalen Polizei, die zum Einsatzkader der lokalen Polizei überwechseln, durch einen Königlichen Erlass bestimmt werden.

Wie Sie wissen, hat die Regierung bereits letztes Jahr beschlossen, 7 539 Mitglieder der ehemaligen Gendarmerie auf die lokale Ebene zu übertragen. Augenblicklich ist ein Beschluss über die Aufteilung dieser Anzahl Personalmitglieder zwischen den 196 Zonen erforderlich.

Zur Vorbereitung der endgültigen Zuweisung der betroffenen Personalmitglieder an die verschiedenen Polizeizonen haben meine Dienste während der letzten Monate die Bedürfnisse und Erwartungen aller Polizeizonen in dieser Angelegenheit untersucht. So sind die betroffenen Personalmitglieder zu ihrer etwaigen Bereitschaft, versetzt zu werden, befragt worden. Zur Verwirklichung der Übertragung der 7 539 Mitglieder der föderalen Polizei auf die lokale Polizei wird von der föderalen Polizei ein letzter Versetzungszyklus zugunsten der territorialen Brigaden durchgeführt.

Zwischenzeitlich sind die Befragungen so gut wie abgeschlossen und die Ergebnisse des vorgenannten Versetzungszyklusses bekannt. Die tatsächliche Versetzung erfolgt am 30. November 2001 für das niederländischsprachige Personal. Für das französischsprachige Personal ist der 17. Dezember 2001 als Datum festgelegt worden.

Dies bedeutet also, dass zu diesen Zeitpunkten lediglich der Personalbestand der territorialen Brigaden der föderalen Polizei unter grösstmöglicher Berücksichtigung der Ergebnisse der verschiedenen Befragungen angepasst wird. Dies bedeutet keinesfalls, dass die betroffenen Personalmitglieder bereits zu diesem Zeitpunkt den Gemeindebehörden oder Polizeizonen zugewiesen werden.

Diese Versetzung erfolgt in der Tat im Hinblick auf die Einrichtung der lokalen Polizei, wobei die betroffenen Personalmitglieder natürlich weiterhin der föderalen Polizei angehören, bis alle Bedingungen von Artikel 248 des GIP erfüllt sind.

Ich erinnere Sie nochmals an die durch Artikel 249 des GIP gebotene Möglichkeit, die darin besteht, im Rahmen einer Vereinbarung die Mitglieder des (der) Gemeindepolizeikorps und der territorialen Brigaden der föderalen Polizei unter der Leitung eines einzigen Polizeichefs arbeiten zu lassen (siehe ebenfalls mein diesbezügliches Rundschreiben ZPZ 19).

Ich mache Sie ebenfalls auf zwei wichtige Ereignisse aufmerksam, mit denen unser Land in naher Zukunft konfrontiert sein wird und die beträchtliche Anstrengungen im Bereich der Ordnungsdienste erfordern.

Verschiedene vom Versetzungszyklus betroffene Mitglieder der föderalen Polizei sind bereits bestimmt und ausgebildet worden, um in diesem Rahmen eingesetzt zu werden.

Erstens findet vom 12. bis zum 16. Dezember 2001 der Gipfel von Laeken (BELEUR) statt. Ich möchte die lokalen Behörden auf die Tatsache aufmerksam machen, dass die bestimmten Personalmitglieder, die von der Direktion der Allgemeinen Reserve (DAR) in die territorialen Brigaden versetzt worden sind, während dieses Zeitraums erneut in die DAR entsendet werden.

Das Gleiche gilt übrigens für die Personalmitglieder, die im Rahmen der Marscheinheiten in ihrer ursprünglichen Brigade eingesetzt werden.

Zweitens sind die Polizeidienste, wie Sie wissen, mit der Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung nach der Umwandlung des belgischen Franken in Euro beauftragt (EUROPS). Diese Operation, deren Vorbereitung bereits am 29. Oktober 2001 begonnen hat, muss bis zum 28. Februar 2002 fortgeführt werden. Personalmitglieder, die in diesem Zusammenhang bestimmt worden sind, müssen weiterhin, und zwar selbst nach Einrichtung der lokalen Polizei, in ihrer Entsendungseinheit verbleiben, das heisst der ursprünglichen Einheit oder der Einheit, für die sie in diesem Zusammenhang bestimmt worden sind. Dies gilt ebenfalls für die materiellen Mittel (Fahrzeuge, Radiosender, Bewaffnung,...), die für die Operation EUROPS bewilligt worden sind.

Die lokalen Behörden und/oder der Polizeichef können sich an den betreffenden Polizeidirektor-Koordinator (Dirco) wenden, um die notwendigen Informationen über den Einsatz der Personalmitglieder zu erhalten, die ihrer Polizeizone zugewiesen worden sind.

Ich möchte Sie bitten, allen Bürgermeistern Ihres Amtsbereiches vorliegendes Rundschreiben zu übermitteln.

Ich bitte Sie ebenfalls, das Datum, an dem das vorliegende Rundschreiben im Belgischen Staatsblatt veröffentlicht worden ist, im Verwaltungsblatt zu vermerken.

Der Minister des Innern A. DUQUESNE

^