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Circulaire ministérielle PLP 19 concernant la désignation des membres de la police fédérale qui sont attribués aux zones de police. - Traduction allemande | Ministeriële Omzendbrief PLP 19 inzake de aanwijzing van de leden van de federale politie die worden toegewezen aan de politiezones. - Duitse vertaling |
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SERVICE PUBLIC FEDERAL INTERIEUR | FEDERALE OVERHEIDSDIENST BINNENLANDSE ZAKEN |
29 NOVEMBRE 2001. - Circulaire ministérielle PLP 19 concernant la | 29 NOVEMBER 2001. -Ministeriële Omzendbrief PLP 19 inzake de |
désignation des membres de la police fédérale qui sont attribués aux | aanwijzing van de leden van de federale politie die worden toegewezen |
zones de police. - Traduction allemande | aan de politiezones. - Duitse vertaling |
Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de la | De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van de omzendbrief PLP |
circulaire PLP 19 du Ministre de l'Intérieur du 29 novembre 2001 | 19 van de Minister van Binnenlandse Zaken van 29 november 2001 inzake |
concernant la désignation des membres de la police fédérale qui sont | de aanwijzing van de leden van de federale politie die worden |
attribués aux zones de police (Moniteur belge du 12 décembre 2001), | toegewezen aan de politiezones (Belgisch Staatsblad van 12 december |
établie par le Service central de traduction allemande du Commissariat | 2001), opgemaakt door de Centrale dienst voor Duitse vertaling van het |
d'arrondissement adjoint à Malmedy. | Adjunct-arrondissementscommissariaat in Malmedy. |
MINISTERIUM DES INNERN | MINISTERIUM DES INNERN |
29. NOVEMBER 2001 - Ministerielles Rundschreiben PLP 19 | 29. NOVEMBER 2001 - Ministerielles Rundschreiben PLP 19 |
über die Bestimmung der Mitglieder der föderalen Polizei, die den | über die Bestimmung der Mitglieder der föderalen Polizei, die den |
Polizeizonen zugewiesen werden | Polizeizonen zugewiesen werden |
An die Frau Provinzgouverneurin | An die Frau Provinzgouverneurin |
An die Herren Provinzgouverneure | An die Herren Provinzgouverneure |
An die Frau Gouverneurin des Verwaltungsbezirks Brüssel-Hauptstadt | An die Frau Gouverneurin des Verwaltungsbezirks Brüssel-Hauptstadt |
An die Frauen und Herren Bürgermeister | An die Frauen und Herren Bürgermeister |
Zur Information: | Zur Information: |
An den Herrn Generalkommissar der Föderalen Polizei | An den Herrn Generalkommissar der Föderalen Polizei |
An den Herrn Vorsitzenden des Ständigen Ausschusses für die | An den Herrn Vorsitzenden des Ständigen Ausschusses für die |
Gemeindepolizei | Gemeindepolizei |
An den Herrn Generaldirektor der Allgemeinen Polizei des Königreichs | An den Herrn Generaldirektor der Allgemeinen Polizei des Königreichs |
An die Frauen und Herren Bezirkskommissare | An die Frauen und Herren Bezirkskommissare |
An die Provinzialen Unterstützungsteams | An die Provinzialen Unterstützungsteams |
Sehr geehrte Frau Gouverneurin, | Sehr geehrte Frau Gouverneurin, |
Sehr geehrter Herr Gouverneur, | Sehr geehrter Herr Gouverneur, |
in Ausführung von Artikel 235 Absatz 1 des Gesetzes vom 7. Dezember | in Ausführung von Artikel 235 Absatz 1 des Gesetzes vom 7. Dezember |
1998 (GIP) werden die bei den territorialen Brigaden beschäftigten | 1998 (GIP) werden die bei den territorialen Brigaden beschäftigten |
Mitglieder der föderalen Polizei, die zum Einsatzkader der lokalen | Mitglieder der föderalen Polizei, die zum Einsatzkader der lokalen |
Polizei überwechseln, durch einen Königlichen Erlass bestimmt werden. | Polizei überwechseln, durch einen Königlichen Erlass bestimmt werden. |
Wie Sie wissen, hat die Regierung bereits letztes Jahr beschlossen, 7 | Wie Sie wissen, hat die Regierung bereits letztes Jahr beschlossen, 7 |
539 Mitglieder der ehemaligen Gendarmerie auf die lokale Ebene zu | 539 Mitglieder der ehemaligen Gendarmerie auf die lokale Ebene zu |
übertragen. Augenblicklich ist ein Beschluss über die Aufteilung | übertragen. Augenblicklich ist ein Beschluss über die Aufteilung |
dieser Anzahl Personalmitglieder zwischen den 196 Zonen erforderlich. | dieser Anzahl Personalmitglieder zwischen den 196 Zonen erforderlich. |
Zur Vorbereitung der endgültigen Zuweisung der betroffenen | Zur Vorbereitung der endgültigen Zuweisung der betroffenen |
Personalmitglieder an die verschiedenen Polizeizonen haben meine | Personalmitglieder an die verschiedenen Polizeizonen haben meine |
Dienste während der letzten Monate die Bedürfnisse und Erwartungen | Dienste während der letzten Monate die Bedürfnisse und Erwartungen |
aller Polizeizonen in dieser Angelegenheit untersucht. So sind die | aller Polizeizonen in dieser Angelegenheit untersucht. So sind die |
betroffenen Personalmitglieder zu ihrer etwaigen Bereitschaft, | betroffenen Personalmitglieder zu ihrer etwaigen Bereitschaft, |
versetzt zu werden, befragt worden. Zur Verwirklichung der Übertragung | versetzt zu werden, befragt worden. Zur Verwirklichung der Übertragung |
der 7 539 Mitglieder der föderalen Polizei auf die lokale Polizei wird | der 7 539 Mitglieder der föderalen Polizei auf die lokale Polizei wird |
von der föderalen Polizei ein letzter Versetzungszyklus zugunsten der | von der föderalen Polizei ein letzter Versetzungszyklus zugunsten der |
territorialen Brigaden durchgeführt. | territorialen Brigaden durchgeführt. |
Zwischenzeitlich sind die Befragungen so gut wie abgeschlossen und die | Zwischenzeitlich sind die Befragungen so gut wie abgeschlossen und die |
Ergebnisse des vorgenannten Versetzungszyklusses bekannt. Die | Ergebnisse des vorgenannten Versetzungszyklusses bekannt. Die |
tatsächliche Versetzung erfolgt am 30. November 2001 für das | tatsächliche Versetzung erfolgt am 30. November 2001 für das |
niederländischsprachige Personal. Für das französischsprachige | niederländischsprachige Personal. Für das französischsprachige |
Personal ist der 17. Dezember 2001 als Datum festgelegt worden. | Personal ist der 17. Dezember 2001 als Datum festgelegt worden. |
Dies bedeutet also, dass zu diesen Zeitpunkten lediglich der | Dies bedeutet also, dass zu diesen Zeitpunkten lediglich der |
Personalbestand der territorialen Brigaden der föderalen Polizei unter | Personalbestand der territorialen Brigaden der föderalen Polizei unter |
grösstmöglicher Berücksichtigung der Ergebnisse der verschiedenen | grösstmöglicher Berücksichtigung der Ergebnisse der verschiedenen |
Befragungen angepasst wird. Dies bedeutet keinesfalls, dass die | Befragungen angepasst wird. Dies bedeutet keinesfalls, dass die |
betroffenen Personalmitglieder bereits zu diesem Zeitpunkt den | betroffenen Personalmitglieder bereits zu diesem Zeitpunkt den |
Gemeindebehörden oder Polizeizonen zugewiesen werden. | Gemeindebehörden oder Polizeizonen zugewiesen werden. |
Diese Versetzung erfolgt in der Tat im Hinblick auf die Einrichtung | Diese Versetzung erfolgt in der Tat im Hinblick auf die Einrichtung |
der lokalen Polizei, wobei die betroffenen Personalmitglieder | der lokalen Polizei, wobei die betroffenen Personalmitglieder |
natürlich weiterhin der föderalen Polizei angehören, bis alle | natürlich weiterhin der föderalen Polizei angehören, bis alle |
Bedingungen von Artikel 248 des GIP erfüllt sind. | Bedingungen von Artikel 248 des GIP erfüllt sind. |
Ich erinnere Sie nochmals an die durch Artikel 249 des GIP gebotene | Ich erinnere Sie nochmals an die durch Artikel 249 des GIP gebotene |
Möglichkeit, die darin besteht, im Rahmen einer Vereinbarung die | Möglichkeit, die darin besteht, im Rahmen einer Vereinbarung die |
Mitglieder des (der) Gemeindepolizeikorps und der territorialen | Mitglieder des (der) Gemeindepolizeikorps und der territorialen |
Brigaden der föderalen Polizei unter der Leitung eines einzigen | Brigaden der föderalen Polizei unter der Leitung eines einzigen |
Polizeichefs arbeiten zu lassen (siehe ebenfalls mein diesbezügliches | Polizeichefs arbeiten zu lassen (siehe ebenfalls mein diesbezügliches |
Rundschreiben ZPZ 19). | Rundschreiben ZPZ 19). |
Ich mache Sie ebenfalls auf zwei wichtige Ereignisse aufmerksam, mit | Ich mache Sie ebenfalls auf zwei wichtige Ereignisse aufmerksam, mit |
denen unser Land in naher Zukunft konfrontiert sein wird und die | denen unser Land in naher Zukunft konfrontiert sein wird und die |
beträchtliche Anstrengungen im Bereich der Ordnungsdienste erfordern. | beträchtliche Anstrengungen im Bereich der Ordnungsdienste erfordern. |
Verschiedene vom Versetzungszyklus betroffene Mitglieder der föderalen | Verschiedene vom Versetzungszyklus betroffene Mitglieder der föderalen |
Polizei sind bereits bestimmt und ausgebildet worden, um in diesem | Polizei sind bereits bestimmt und ausgebildet worden, um in diesem |
Rahmen eingesetzt zu werden. | Rahmen eingesetzt zu werden. |
Erstens findet vom 12. bis zum 16. Dezember 2001 der Gipfel von Laeken | Erstens findet vom 12. bis zum 16. Dezember 2001 der Gipfel von Laeken |
(BELEUR) statt. Ich möchte die lokalen Behörden auf die Tatsache | (BELEUR) statt. Ich möchte die lokalen Behörden auf die Tatsache |
aufmerksam machen, dass die bestimmten Personalmitglieder, die von der | aufmerksam machen, dass die bestimmten Personalmitglieder, die von der |
Direktion der Allgemeinen Reserve (DAR) in die territorialen Brigaden | Direktion der Allgemeinen Reserve (DAR) in die territorialen Brigaden |
versetzt worden sind, während dieses Zeitraums erneut in die DAR | versetzt worden sind, während dieses Zeitraums erneut in die DAR |
entsendet werden. | entsendet werden. |
Das Gleiche gilt übrigens für die Personalmitglieder, die im Rahmen | Das Gleiche gilt übrigens für die Personalmitglieder, die im Rahmen |
der Marscheinheiten in ihrer ursprünglichen Brigade eingesetzt werden. | der Marscheinheiten in ihrer ursprünglichen Brigade eingesetzt werden. |
Zweitens sind die Polizeidienste, wie Sie wissen, mit der | Zweitens sind die Polizeidienste, wie Sie wissen, mit der |
Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung nach der Umwandlung des | Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung nach der Umwandlung des |
belgischen Franken in Euro beauftragt (EUROPS). Diese Operation, deren | belgischen Franken in Euro beauftragt (EUROPS). Diese Operation, deren |
Vorbereitung bereits am 29. Oktober 2001 begonnen hat, muss bis zum | Vorbereitung bereits am 29. Oktober 2001 begonnen hat, muss bis zum |
28. Februar 2002 fortgeführt werden. | 28. Februar 2002 fortgeführt werden. |
Personalmitglieder, die in diesem Zusammenhang bestimmt worden sind, | Personalmitglieder, die in diesem Zusammenhang bestimmt worden sind, |
müssen weiterhin, und zwar selbst nach Einrichtung der lokalen | müssen weiterhin, und zwar selbst nach Einrichtung der lokalen |
Polizei, in ihrer Entsendungseinheit verbleiben, das heisst der | Polizei, in ihrer Entsendungseinheit verbleiben, das heisst der |
ursprünglichen Einheit oder der Einheit, für die sie in diesem | ursprünglichen Einheit oder der Einheit, für die sie in diesem |
Zusammenhang bestimmt worden sind. Dies gilt ebenfalls für die | Zusammenhang bestimmt worden sind. Dies gilt ebenfalls für die |
materiellen Mittel (Fahrzeuge, Radiosender, Bewaffnung,...), die für | materiellen Mittel (Fahrzeuge, Radiosender, Bewaffnung,...), die für |
die Operation EUROPS bewilligt worden sind. | die Operation EUROPS bewilligt worden sind. |
Die lokalen Behörden und/oder der Polizeichef können sich an den | Die lokalen Behörden und/oder der Polizeichef können sich an den |
betreffenden Polizeidirektor-Koordinator (Dirco) wenden, um die | betreffenden Polizeidirektor-Koordinator (Dirco) wenden, um die |
notwendigen Informationen über den Einsatz der Personalmitglieder zu | notwendigen Informationen über den Einsatz der Personalmitglieder zu |
erhalten, die ihrer Polizeizone zugewiesen worden sind. | erhalten, die ihrer Polizeizone zugewiesen worden sind. |
Ich möchte Sie bitten, allen Bürgermeistern Ihres Amtsbereiches | Ich möchte Sie bitten, allen Bürgermeistern Ihres Amtsbereiches |
vorliegendes Rundschreiben zu übermitteln. | vorliegendes Rundschreiben zu übermitteln. |
Ich bitte Sie ebenfalls, das Datum, an dem das vorliegende | Ich bitte Sie ebenfalls, das Datum, an dem das vorliegende |
Rundschreiben im Belgischen Staatsblatt veröffentlicht worden ist, im | Rundschreiben im Belgischen Staatsblatt veröffentlicht worden ist, im |
Verwaltungsblatt zu vermerken. | Verwaltungsblatt zu vermerken. |
Der Minister des Innern | Der Minister des Innern |
A. DUQUESNE | A. DUQUESNE |