publié le 08 août 1997
Circulaire POL 56 relative au contrôle sur l'emploi de la force par les fonctionnaires de police. Traduction allemande
MINISTERE DE L'INTERIEUR
20 DECEMBRE 1996. Circulaire POL 56 relative au contrôle sur l'emploi de la force par les fonctionnaires de police. Traduction allemande
Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de la circulaire POL 56 du Ministre de l'Intérieur du 20 décembre 1996 relative au contrôle sur l'emploi de la force par les fonctionnaires de police (Moniteur belge du 21 janvier 1997), établie par le Service central de traduction allemande du Commissariat d'Arrondissement adjoint à Malmedy..
MINISTERIUM DER INNERN 20. DEZEMBER 1996 Rundschreiben POL 56 über die Kontrolle der Gewaltanwendung durch Polizeibeamte - Deutsche Übersetzung Der folgende Text ist die deutsche Übersetzung des Rundschreibens des Ministers des Innern vom 20.Dezember 1996 über die Kontrolle der Gewaltanwendung durch Polizeibeamte, erstellt von der Zentralen Dienststelle für Deutsche Übersetzungen des Beigeordneten Bezirkskommissariats in Malmedy.
MINISTERIUM DES INNERN 20 . DEZEMBER 1996. Rundschreiben POL 56 über die Kontrolle der Gewaltanwendung durch Polizeibeamte An die Frau Provinzgouverneurin An die Herren Provinzgouverneure Zur Information: An die Frauen und Herren Bezirkskommissare An die Frauen und Herren Bürgermeister Sehr geehrte Frau Gouverneurin, Sehr geehrter Herr Gouverneur, der Ständige Ausschuss für die Kontrolle über die Polizeidienste ist in seinem Jahresbericht für 1996 insbesondere auf das Verhalten von Polizeibeamten bei Festnahmen und die Anwendung von Gewalt durch diese Beamten eingegangen.
Aus diesem Jahresbericht geht hervor, dass Polizeibeamte die Rechtsvorschriften und Anweisungen bezüglich Festnahmen und Gewaltanwendung nicht immer korrekt anwenden, was zu Verletzungen der Grundrechte und -freiheiten der Bürger geführt hat.
Ich möchte Sie daher bitten, die Korpschefs der Gemeindepolizei von den Feststellungen des Ständigen Ausschusses P in Kenntnis zu setzen und sie zu ersuchen, dieser Problematik besondere Aufmerksamkeit zu schenken, damit die Grundrechte und -freiheiten der Bürger gewahrt werden.
Es muss insbesondere dafür gesorgt werden, dass Mitglieder der Polizeikorps nicht unnötig Gewalt anwenden und dass die Korpschefs das Polizeipersonal über die in dieser Angelegenheit bestehenden Rechtsvorschriften informieren.
Die Kontrolle darüber kann vom Dienst "Interne Kontrolle" übernommen werden, so wie es im Rundschreiben POL 48 über die Einrichtung eines Dienstes "Interne Kontrolle" bei den Gemeindepolizeikorps (Belgisches Staatsblatt vom 7. Juli 1994) vorgesehen ist Ich möchte Sie bitten, das Datum, an dem das vorliegende Rundschreiben im Belgischen Staatsblatt veröffentlicht worden ist, im Verwaltungsblatt zu vermerken.
Der Minister des Innern J. Vande Lanotte