publié le 18 avril 2006
Circulaire GPI 47 concernant certains congés octroyés en 2006. - Traduction allemande
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19 JANVIER 2006. - Circulaire GPI 47 concernant certains congés octroyés en 2006. - Traduction allemande
Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de la circulaire GPI 47 du Ministre de l'Intérieur du 19 janvier 2006 concernant certains congés octroyés en 2006 (Moniteur belge du 8 février 2006), établie par le Service central de traduction allemande auprès du Commissariat d'arrondissement adjoint à Malmedy.
19. JANUAR 2006 - Rundschreiben GPI 47 in Bezug auf bestimmte im Jahr 2006 gewährte Urlaubstage An die Frau Provinzgouverneurin, An die Herren Provinzgouverneure, An die Frau Gouverneurin des Verwaltungsbezirks Brüssel-Hauptstadt, An die Frauen und Herren Bürgermeister, An die Frauen und Herren Vorsitzenden der Polizeikollegien, An die Frauen und Herren Korpschefs der lokalen Polizei, An den Herrn Generalkommissar der föderalen Polizei, Zur Information: An den Herrn Generaldirektor der Generaldirektion Sicherheits- und Vorbeugungspolitik, An den Vorsitzenden des Ständigen Ausschusses für die lokale Polizei, Sehr geehrte Frau Gouverneurin, sehr geehrter Herr Gouverneur, Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin, sehr geehrter Herr Bürgermeister, Sehr geehrte Frau Vorsitzende, sehr geehrter Herr Vorsitzender, Sehr geehrte Frau Korpschefin, sehr geehrter Herr Korpschef, Sehr geehrter Herr Generalkommissar, aufgrund der Vorschläge, die in der Sitzung des hohen Konzertierungsausschusses für die Polizeidienste vom 9.November 2005 geäussert und besprochen worden sind, finden Sie nachstehend die Richtlinien für das Jahr 2006 in Bezug auf die verordnungsrechtlichen Feiertage, die vom Generalkommissar oder vom Korpschef gewährt werden, und die Daten, an denen die Ersatzurlaubstage genommen werden müssen. 1. Urlaubskalender 2006 1.1 Verordnungsrechtliche Feiertage, die von der dafür zuständigen Behörde festgelegt werden Zwei verordnungsrechtliche Feiertage werden in Anwendung von Artikel I.I.1 Nr. 19 RSPol vom Generalkommissar beziehungsweise von den Behörden, die er für die föderale Polizei bestimmt, oder vom Korpschef beziehungsweise vom Dienst, den er für die lokale Polizei bestimmt, gewährt.
Richtlinien für das Jahr 2006: Für die föderale Polizei werden die beiden vom Generalkommissar gewährten verordnungsrechtlichen Feiertage ab Anfang des Jahres 2006 dem Urlaubsblatt hinzugefügt.
Sie können unter den gleichen Bedingungen wie der Jahresurlaub genommen werden.
Für die lokale Polizei kann der Korpschef nach Beratung im betreffenden Basiskonzertierungsausschuss die beiden Tage entweder am Anfang des Jahres dem Urlaubsblatt hinzufügen oder auf zwei bestimmte Daten festlegen oder einen Tag dem Urlaubsblatt hinzufügen und den anderen auf ein bestimmtes Datum festlegen. 1.2 Ersatzurlaubstage für die gesetzlichen und verordnungsrechtlichen Feiertage, die auf einen Samstag oder einen Sonntag fallen Im Jahr 2006 fallen zwei gesetzliche Feiertage (1. Januar und 11.
November) auf einen Samstag oder einen Sonntag. Die Personalmitglieder haben folglich ein Anrecht auf zwei Ersatzurlaubstage. Aufgrund von Artikel VIII.III.13 Absatz 2 RSPol sind diese zwei Tage für alle Personalmitglieder der Polizeidienste auf den 26. Mai und 3. November 2006 festgelegt worden, sodass zwei Brückentage geschaffen werden.
Sollten die Korpschefs der lokalen Polizei bereits einen (oder gar beide) der von ihnen zu bestimmenden verordnungsrechtlichen Feiertage (siehe Nummer 1.1) auf diese Daten festgelegt haben, können sie von dieser Regel abweichen. 2. Bezüglich der Rechtsstellung der Personalmitglieder, die an Ersatzurlaubstagen arbeiten müssen, verweise ich Sie auf die Richtlinien im Rundschreiben GPI 34 vom 11.März 2003 in Bezug auf bestimmte im Jahr 2003 gewährte Urlaubstage.
Der Minister des Innern P. DEWAEL