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Circulaire du 12 septembre 2014
publié le 25 novembre 2014

Circulaire ministérielle relative à l'aptitude physique des membres opérationnels des zones de secours. - Traduction allemande

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service public federal interieur
numac
2014000844
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25/11/2014
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12/09/2014
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SERVICE PUBLIC FEDERAL INTERIEUR


12 SEPTEMBRE 2014. - Circulaire ministérielle relative à l'aptitude physique des membres opérationnels des zones de secours. - Traduction allemande


Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de la circulaire du Ministre de l'Intérieur du 12 septembre 2014 relative à l'aptitude physique des membres opérationnels des zones de secours (Moniteur belge du 16 octobre 2014).

Cette traduction a été établie par le Service central de traduction allemande à Malmedy.

FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES 12. SEPTEMBER 2014 - Ministerielles Rundschreiben über die körperliche Eignung des Einsatzpersonals der Hilfeleistungszonen An die Frauen und Herren Provinzgouverneure Vorliegendes Rundschreiben richtet sich an die Hilfeleistungszonen, wie in Artikel 14 des Gesetzes vom 15.Mai 2007 über die zivile Sicherheit erwähnt, und an den Feuerwehrdienst und Dienst für dringende medizinische Hilfe der Region Brüssel-Hauptstadt. Für die Anwendung des vorliegenden Rundschreibens versteht man unter Einsatzpersonal der Hilfeleistungszonen Berufsfeuerwehrleute und freiwillige Feuerwehrleute.

Vorliegendes Rundschreiben lässt die gesetzlichen Verpflichtungen des Arbeitgebers in Bezug auf die ärztliche Untersuchung, wie in den Artikeln 28 und 31 des Königlichen Erlasses vom 28. Mai 2003 über die Gesundheitsüberwachung der Arbeitnehmer vorgesehen, unberührt. 1. Einleitung Am 1.Januar 2015 (bzw. spätestens am 1. Januar 2016) gehen die kommunal und regional organisierten Feuerwehrdienste endgültig in eine neue Struktur über: die Hilfeleistungszone. Einhergehend mit dieser Umstrukturierung auf Verwaltungsebene und ihren Auswirkungen treten ebenfalls verschiedene Königliche Erlasse in Kraft, die das Statut des Einsatzpersonals der Hilfeleistungszonen ausformen. So werden in diesen Königlichen Erlassen unter anderem Rechte und Pflichten, Laufbahnperspektiven, Entlohnung usw. bestimmt.

Auch wenn die Bedeutung einer optimalen körperlichen Kondition der Feuerwehrleute natürlich nicht in Frage gestellt wird, erschien es nicht angebracht, entsprechende Vorschriften in das Statut aufzunehmen. Vielmehr obliegt es dem Arbeitgeber, sprich der Zone, die entsprechenden Maßnahmen zu treffen.

Da mich jedoch bereits Fragen des Einsatzpersonals bezüglich des konkreten Inhalts der vorgeschlagenen Tests erreicht haben, möchte ich dem Zonenrat einige Richtlinien an die Hand geben, die er als bewährte Praxis nutzen kann. Zonen, die diese Richtlinien anwenden, verfügen meines Erachtens über ein körperlich leistungsfähiges Korps. 2. Rechtsgrundlage Da das Einsatzpersonal bei seiner Anwerbung Tests zur Feststellung der körperlichen Eignung bestehen muss, kann davon ausgegangen werden, dass die Personalmitglieder einem solchen Test jederzeit gewachsen sein müssen.Dies ist wichtig, um über Feuerwehrleute in guter körperlicher Kondition zu verfügen.

Darüber hinaus ist im Gesetz vom 4. August 1996 vorgesehen, dass der Arbeitgeber die notwendigen Maßnahmen ergreifen muss, um das Wohlbefinden seiner Arbeitnehmer bei der Ausführung ihrer Arbeit zu fördern. Das Wohlbefinden der Arbeitnehmer betrifft unter anderem die Gesundheit und Arbeitssicherheit. Eine gute körperliche Kondition des Mitglieds des Einsatzpersonals trägt zu seiner eigenen Arbeitssicherheit und der seiner Kollegen und der Sicherheit der hilfsbedürftigen Personen bei und ist auch seiner Gesundheit im weiteren Sinne förderlich (angesichts der körperlichen Anstrengung, die viele Einsätze der Feuerwehr erfordern). 3. Aufgaben des Arbeitgebers 3.1 Erstellung einer Regelung in Bezug auf regelmäßige Fitnesstests Wie bereits erwähnt, obliegt es dem Zonenrat, die Modalitäten der regelmäßigen Fitnesstests festzulegen. Häufigkeit, Inhalt und eventuelle Trainingsmaßnahmen werden in einer separaten, vom Zonenrat gebilligten Regelung festgelegt.

Auf Ersuchen des Einsatzpersonals und im Hinblick auf eine relativ einheitliche Handhabung in den verschiedenen Hilfeleistungszonen finden Sie weiter unten einige Richtlinien, die als Leitfaden für die Erstellung einer solchen Regelung dienen können.

Vergessen Sie nicht, dass Sie vorher eine gewerkschaftliche Konzertierung organisieren müssen. Eine breite Akzeptanz fördert nämlich das erfolgreiche Abschneiden bei den Tests und letztlich eine bessere körperliche Eignung. 3.1.1 Häufigkeit Es empfiehlt sich, die körperliche Eignung des Einsatzpersonals alle zwei Jahre zu bewerten. Die körperliche Eignung sollte ein erstes Mal nach Erlangung des Brevets eines Feuerwehrmanns auf Probe oder eines Kapitäns auf Probe bewertet werden.

Die körperliche Eignung des Einsatzpersonals, das die Tests absolviert hat, kann anschließend auf der Grundlage der gleichen Tests alle zwei Jahre neu bewertet werden, es sei denn, der Betreffende möchte die Tests aus eigenem Antrieb früher ablegen.

Wie bereits eingangs erwähnt, muss sich das Einsatzpersonal gemäß den Artikeln 30 bis 34 des Königlichen Erlasses vom 28. Mai 2003 über die Gesundheitsüberwachung der Arbeitnehmer jährlich einer ärztlichen Untersuchung unterziehen. Der betreffende Arzt sollte in seiner Beurteilung auch die Ergebnisse der Tests berücksichtigen. Die vorgeschriebene jährliche ärztliche Untersuchung muss daher in der Zeit nach Absolvierung der Tests stattfinden. Es wird eine Frist von drei Monaten empfohlen. 3.1.2 Inhalt In der Anlage zu vorliegendem Rundschreiben werden verschiedene Übungen beschrieben. Sie ermöglichen eine Beurteilung des kardiovaskulären Zustands, der Körperspannung, der Gelenkigkeit und der Belastbarkeit der Arm- und Beinmuskulatur. Die Tests dürfen die Betreffenden keinem Risiko aussetzen.

Sie werden feststellen, dass das Modellprogramm nicht den Tests zur Feststellung der körperlichen Eignung bei der Anwerbung entspricht.

Studien haben nämlich ergeben, dass zur Beurteilung der körperlichen Kondition über die gesamte Laufbahn hinweg ein angepasstes, auf eine ausreichende körperliche Kondition ausgerichtetes Programm besser geeignet ist. 3.1.3 Trainingsmaßnahmen Mitglieder des Einsatzpersonals, die die in der Regelung festgelegten Tests bestehen, gelten als für den Einsatzdienst körperlich geeignet.

Besteht ein Mitglied des Einsatzpersonals diese Tests nicht, sollte es aufgefordert werden, sie binnen sechs Monaten zu wiederholen.

Besteht es sie auch beim zweiten Mal nicht, wäre ihm zu empfehlen, an einem fachmännisch (siehe weiter unten) begleiteten, angepassten und intensiven Trainingsprogramm teilzunehmen.

Reicht auch dieses Trainingsprogramm nicht aus, um die Tests innerhalb einer annehmbaren Frist zu bestehen, empfehle ich, den Arbeitsmediziner einzuschalten, der untersucht, ob das betreffende Mitglied des Einsatzpersonals für seine Funktion noch geeignet ist. 3.2 Schaffung geeigneter Trainingsbedingungen Insofern von den Mitgliedern des Einsatzpersonals über ihre gesamte Laufbahn hinweg eine ausreichende körperliche Kondition erwartet wird, muss der Zonenrat die nötigen Bedingungen schaffen, damit alle Personalmitglieder das erforderliche Niveau erreichen oder halten können.

So muss der Zonenrat den Mitgliedern seines Einsatzpersonals die erforderliche Sportinfrastruktur zur Verfügung stellen. Das Material ist dabei natürlich auf den Inhalt der Tests ausgerichtet.

Darüber hinaus muss die Sportinfrastruktur auch in ausreichendem Maße verfügbar und zugänglich sein. Konkret sollte der Zonenrat dafür sorgen, dass die Sportinfrastruktur für das in der Kaserne Dienst tuende Personal während der Dienstzeiten und für das Bereitschaftspersonal außerhalb der Dienstzeiten weitgehend zugänglich ist.

Schließlich bin ich der Ansicht, dass ein Sportexperte das Training vor Ort leiten sollte oder das Training aus einem Programm bestehen sollte, das ein Sportexperte zusammengestellt hat. Unter Sportexperte sind Inhaber eines Diploms Bachelor (Regent) oder Master (Lizentiat) der Leibeserziehung beziehungsweise Heilgymnastik oder Inhaber eines Brevets in Leibeserziehung zu verstehen. 4. Aufgaben des Arbeitnehmers Von den Mitgliedern des Einsatzpersonals wird erwartet, dass sie ihre körperliche Kondition erhalten, sodass sie ihre Aufgaben in aller Sicherheit für sich selbst, ihre Kollegen und hilfsbedürftige Personen erfüllen können.Über die entsprechende Regelung (siehe Punkt 3.1) hinaus sollten die Mitglieder des Einsatzpersonals ihre körperliche Kondition also selbstkritisch im Auge behalten. Eine schlechte körperliche Kondition ist nämlich kaum vereinbar mit dem Pflichtbewusstsein und der Integrität, die das Personalmitglied bei der Erfüllung seiner Aufgaben an den Tag legen sollte.

Bitte übermitteln Sie dieses Rundschreiben allen betroffenen Behörden Ihrer Provinz.

Mit freundlichen Grüßen M. WATHELET, Minister des Innern

Anlage zum Ministeriellen Rundschreiben über die körperliche Eignung des Einsatzpersonals der Hilfeleistungszonen Die körperliche Eignung der Mitglieder des Einsatzpersonals während der Laufbahn wird anhand von drei Komponenten beurteilt: 1. Blutdruckmessung, 2.Brandbekämpfungstest, 3. Treppenlauf. 1. Blutdruckmessung 1.1 Informationen und Anweisungen vor Durchführung der Messung Messen Sie den Blutdruck erst, nachdem die Person einige Minuten ruhig gesessen hat. Zwei Mal am linken Arm und zwei Mal am rechten Arm.

Blutdruck links: 1) ........ mmHg 2) ........ mmHg Blutdruck rechts: 1) ........ mmHg 2) ........ mmHg 1.2 Kriterien Berechnen Sie den Durchschnitt der beiden Werte des linken Arms (Systole und Diastole).

Maximum

Blutdruck Systole = ........ mmHg

< 140

Blutdruck Diastole = ........ mmHg

< 90


- Überschreiten die Ergebnisse der getesteten Person die Höchstwerte der oben stehenden Tabelle, muss erst der Rat eines Arztes eingeholt werden, bevor sie die übrigen Tests absolvieren kann. - Alle Ergebnisse der Blutdruckmessung werden dem Arbeitsarzt übermittelt. 2. Brandbekämpfungstest 2.1 Informationen und Anweisungen vor Durchführung des Tests Vor Beginn des Tests wird dem Mitglied des Einsatzpersonals erklärt, was von ihm erwartet wird. Kurz vor Beginn des Tests wird noch einmal überprüft, ob alle Teile des Tests gut verstanden worden sind. Dabei wird betont: - dass der Parcours so schnell wie möglich (jedoch im Rahmen der eigenen Möglichkeiten) zu durchlaufen ist, - dass alle Aufgaben auf möglichst sichere und technisch korrekte Weise zu lösen sind.

Vor Beginn des Tests wird dem Mitglied des Einsatzpersonals ein Pulsmesser angelegt und wird es zum Startpunkt gebracht. Der Sportexperte gibt das Startsignal: "3, 2, 1, LOS" und bei "LOS" darf das Mitglied des Einsatzpersonals beginnen. Der Sportexperte startet gleichzeitig Puls- und Zeitmessung. Ab Teil 5 (wenn die Atemluft angeschlossen wird) wird die Herzfrequenz im Verhältnis zur Zeit gemessen.

Der Brandbekämpfungstest besteht aus 12 Aufgaben. Der Sportexperte errichtet den Testparcours nach folgendem Schema:

Pour la consultation du tableau, voir image 2.2 Beschreibung des Brandbekämpfungstests 1. SICH EINSATZBEREIT MACHEN Der Teilnehmer steht in Dienstkleidung bereit und wartet auf das Startsignal.Dann legt er die Einsatzkleidung an und begibt sich zu Station 2. 2. UMHÄNGEN Diese Aufgabe wird in einem Löschfahrzeug oder auf einer Plattform, auf der das Innere eines Löschfahrzeugs nachgestellt ist (Bedingung hierfür ist, dass die Vorrichtung mit den Druckluftflaschen an der Plattform festgeschraubt werden kann), bewältigt.Der Teilnehmer kommt von Station 1 (siehe Übersicht) und hängt sich das Atemschutzgerät und die Maske um. Nach dem Atemlufttest wird der Druck laut mitgeteilt.

Ferner werden die Arbeitshandschuhe übergestreift. Anschließend nimmt der Teilnehmer zwei Schläuche O 45 mm und läuft mit den Schläuchen zu Station 3. 3. ABLEGEN Ein Schlauch wird hingelegt, der andere zu Station 3a ausgeworfen.Der Teilnehmer nimmt den abgelegten Schlauch und eine Kupplung des ausgeworfenen Schlauchs und zieht diesen bis zu Station 3a aus. An Station 3a wird die Kupplung des ausgerollten Schlauchs auf den Boden gelegt und der zweite Schlauch Richtung Station 3 ausgeworfen. Die Schläuche werden aneinandergekoppelt und der zweite Schlauch bis zu Station 3 ausgezogen. Hier wird die Kupplung wieder auf den Boden gelegt. Anschließend läuft der Teilnehmer zu Station 4. 4. AUFSTELLEN UND ERKLIMMEN EINER SCHIEBELEITER UND MITNAHME VON GEGENSTÄNDEN Eine zweiteilige Schiebeleiter lehnt längs gegen eine Wand.Der Teilnehmer muss sie korrekt an die Wand stellen. Die Leiter muss bis zur Markierung auf der zehnten Sprosse ausgezogen werden. Das Zugseil wird um die 3. und 5. Sprosse gewickelt und an der 4. Sprosse festgeknotet. Anschließend wird der korrekte Neigungswinkel eingestellt (Füße gegen den Holm und bei aufrechtem Rücken mit gestreckten Armen den Holm berühren können).

Wenn die Leiter ordnungsgemäß steht (korrekter Winkel und Zugseil festgeknotet), sind aus dem Löschfahrzeug folgende Gegenstände zu holen: Werkzeugkoffer, Arbeitsleine, Strahlrohr. Diese Gegenstände werden bei der Leiter abgelegt. Der Teilnehmer nimmt das Strahlrohr, läuft zur Schlauchkupplung bei Station 3, koppelt das Strahlrohr daran und läuft zurück zur Leiter. Dort bereitet er den Schlauch vor, um ihn hochtragen zu können. Dann steigt er mit dem Schlauch und dem Strahlrohr auf korrekte Weise nach oben (Schlauch entlang der Brust über der Schulter mit dem Strahlrohr auf dem Rücken), bis der Teilnehmer mit beiden Füßen auf der Markierung der zehnten Sprosse steht. Anschließend steigt er wieder herunter und legt den Schlauch auf den Boden. Nun trägt er den Werkzeugkoffer sicher nach oben, bis er mit beiden Füßen auf der Markierung steht. Der Werkzeugkoffer ist mit einem Standardgewicht von 10 kg beladen. Der Teilnehmer steigt wieder herunter und stellt den Koffer auf den Boden. Dasselbe nun mit der Arbeitsleine. Jedes Mal muss er die Gegenstände so halten, dass er beide Hände frei hat, um die Leiter zu erklimmen. Beim Hochsteigen zählt er laut die Sprossen ab. Anschließend läuft er zu Station 5. 5. TÜR AUFBRECHEN UND RAUCHGEFÜLLTEN RAUM BETRETEN Der Ausbilder misst von dieser Station an die Herzfrequenz im Verhältnis zur Zeit. Ramme aus dem Fahrzeug holen, Atemluft anschließen und die fiktive Tür mit drei Stößen aufbrechen: am besten 1 x auf Schulterhöhe, 1 x auf Kniehöhe und 1 x auf Hüfthöhe (Ramme vorschriftsmäßig halten). Der Rest des Parcours wird mit Atemschutz absolviert. Zu Station 6 laufen. 6. SCHLAUCH IN RAUCHGEFÜLLTEM RAUM AUSZIEHEN Ein halbgefüllter Schlauch O 70 mm (ohne Druck) mit Strahlrohr, an die Pumpe angeschlossen, liegt im Zickzack zusammengelegt beim Löschfahrzeug.Der Schlauch wird über die Schulter gelegt und vorwärts vollständig Richtung Station 6a ausgezogen. Zu Station 7 laufen. 7. PERSON IN RAUCHGEFÜLLTEM RAUM RETTEN Eine Puppe von 80 kg wird über 2 x 7,5 m (insgesamt 15 m) hin und zurück gezogen, wobei in der Mitte der Strecke eine Schwelle (auf Höhe eines gefüllten Schlauchs O 45 mm) eingebaut ist.Die Puppe kann egal wie festgehalten werden (vorzugsweise ist die Puppe mit Schulterbändern ausgestattet) und wird von Station 7 nach Station 7a und wieder zurück von Station 7a nach Station 7 transportiert. Das Schleppen muss korrekt begonnen werden. Der Teilnehmer darf erst umkehren beziehungsweise hat die Strecke erst vollständig zurückgelegt, wenn beide Füße über der Linie sind. Zu Station 8 laufen. 8. ÜBER EINEN SCHMALEN RAND BALANCIEREN Vier Balken sind im Zickzack ausgelegt.Der Teilnehmer muss auf den Balken gehen. Wenn er unterwegs danebentritt, muss er von vorne beginnen. Zu Station 9 laufen. 9. SCHLAUCH DURCH RAUCHGEFÜLLTEN RAUM ZIEHEN Eine Last (maximal 15 kg) 2 x 15 m weit ziehen.Nach den ersten 15 m zu einem Kegel (Station 9a) und zurück laufen und die Last ein zweites Mal 15 m weit ziehen. Zu Station 10 laufen. 10. HINDERNIS ÜBERSTEIGEN Über ein Absperrgitter steigen (nicht springen), zu Station 10a laufen, umkehren, wieder über das Gitter steigen und zu Station 10 laufen.Zu Station 11 laufen. 11. ANGRIFFSWEG MIT HD-SCHLAUCH IN RAUCHGEFÜLLTEM RAUM Einen Hochdruckschlauch über eine Strecke von 15 m hin und zurück mitführen.Die ersten 3 m aufrecht, die nächsten 3 m durch einen Tunnel gebückt (unten bleiben). Die nächsten 3 m wieder aufrecht laufen. Wieder 3 m gebückt und schließlich 3 m aufrecht zu Station 11a laufen. Rückwärts zurück laufen. Zuerst aufrecht, dann gebückt, aufrecht, gebückt und schließlich wieder aufrecht zu Station 11 laufen. Dieser Parcours muss gebückt und nicht auf den Knien absolviert werden, während beide Hände das Strahlrohr festhalten. Zu Station 12 laufen. 12. ABBRUCHARBEITEN MIT ABBRUCHHAKEN IN RAUCHGEFÜLLTEM RAUM Mit einem massiven Stab einen Ball hochstoßen, der auf 2,5 m Höhe von der Decke hängt, und den Ball zehn Mal gegen die Oberseite des Korbs stoßen.Diese Aufgabe muss zehn Mal korrekt erfüllt werden. Der Ausbilder zählt laut mit. 2.3 Kriterien für das Bestehen des Brandbekämpfungstests - Der Parcours ist binnen 24 Minuten (erste Teilnahme am Test) bzw. binnen 19 Minuten (folgende Teilnahmen) durchlaufen worden. - Alle Aufgaben sind korrekt erfüllt worden. - Alle Aufgaben sind technisch korrekt ausgeführt worden, ohne dass gefährliche Situationen entstanden wären. Dies liegt im Ermessen der technischen Ausbilder, die sich nach der gängigen Praxis richten.

Die Ergebnisse der Herzfrequenzmessung sind dem Arbeitsarzt zu übermitteln. 3. Treppenlauf 3.1 Informationen und Anweisungen vor dem Test - Mit Atemschutz so schnell wie möglich hochsteigen - Ohne zu hasten (also ohne Schwebemoment) - In konstantem Laufrhythmus, ohne stehen zu bleiben - Stufe für Stufe hochsteigen, jede Stufe muss betreten werden - Ohne sich auf das Geländer zu stützen - Mit bestimmtem Feuerwehrmaterial (zeigen), in beiden Händen Der Teilnehmer hält dieses Feuerwehrmaterial beim Besteigen der Treppe (oder einer mobilen Konstruktion, die eine Treppe simuliert) in Händen. Der Ausbilder folgt ihm. Oben wird bei der Ankunft so schnell wie möglich der Pulsmesser abgelesen. Der Teilnehmer schaltet oben selbst sein Atemschutzgerät ab und nimmt die Maske ab. Er lässt das Material oben liegen. Dann läuft er die Treppe wieder ruhig, in gleichmäßigem Tempo hinab.

Vorab darf sich der Teilnehmer aufwärmen, indem er drei Treppenstufen testet, um seinen Steigrhythmus zu bestimmen. Auch darf er auf Wunsch vor dem Start die Oberschenkel- und Wadenmuskulatur stretchen. Er kann noch Fragen stellen.

Der Ausbilder gibt das Startsignal: "3, 2, 1, LOS" und bei "LOS" darf der Teilnehmer beginnen. 3.2 Beschreibung des Treppenlauftests Das Personalmitglied läuft nach einer eventuellen Aufwärmphase so schnell wie möglich und ohne Zuhilfenahme der Hände die Treppe hoch (jedoch ohne zu hasten). Die Herzfrequenz wird gemessen, um die Endherzfrequenz bei der Ankunft oben bestimmen zu können. Gleichzeitig wird die Zeit gestoppt und die verbrauchte Atemluft gemessen. Bevor das Personalmitglied die Treppe wieder hinabsteigt, schaltet es das Atemschutzgerät selbst ab und nimmt die Maske ab. Es nimmt das Feuerwehrmaterial nicht wieder mit nach unten. Sofort danach steigen das Personalmitglied und der Ausbilder die Treppe wieder hinab. Zur Sicherung geht der Ausbilder dem Personalmitglied voran.

Beim Treppenlauftest wird ein Höhenunterschied von 20 m überbrückt, die Anzahl Stufen ist dabei abhängig von der Tritthöhe.

Das Personalmitglied muss so schnell wie möglich oben ankommen, mit ungefähr 20 kg Feuerwehrmaterial in den Händen, ohne stehen zu bleiben und ohne sich auf das Geländer zu stützen.

Bei dem Material, das auf beide Hände verteilt mit nach oben genommen werden muss, kann es sich beispielsweise um Schläuche O 45 mm handeln: Jeder sollte sie gut festhalten können. Ziel ist nicht, das Personalmitglied beim Treppensteigen zu hindern. 3.3 Kriterien für ein Bestehen des Treppenlauftests Der Treppenlauftest muss so schnell wie möglich ausgeführt werden, ohne dass dabei gefährliche Situationen entstehen.

Das Personalmitglied muss oben ankommen, mit ungefähr 20 kg Feuerwehrmaterial in den Händen, ohne stehen zu bleiben und ohne sich am Geländer aufzustützen.

Eine Spitzenbelastung liegt vor, wenn bei korrekter Ausführung des Tests binnen 120 Sekunden > 85 % des theoretischen Spitzenwertes der Herzfrequenz erreicht sind. Dagegen braucht dieser Wert bei korrekter Ausführung des Tests binnen 60 Sekunden nicht erreicht zu werden.

Auf dem Ergebnisformular werden die Zeit in Sekunden, die Endherzfrequenz beziehungsweise die korrekte Ausführung des Tests notiert.

Der Prozentsatz des theoretischen Spitzenwertes der Herzfrequenz wird mit Hilfe der Endherzfrequenz berechnet: des theoretischen Spitzenwertes der Herzfrequenz = Endherzfrequenz: (220-Alter) = ......

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