Etaamb.openjustice.be
Circulaire du 10 mai 2007
publié le 29 juin 2009

Circulaire ministérielle GPI 44bis : directives concernant le corps d'intervention. - Traduction allemande

source
service public federal interieur
numac
2009000431
pub.
29/06/2009
prom.
10/05/2007
moniteur
https://www.ejustice.just.fgov.be/cgi/article_body(...)
Document Qrcode

SERVICE PUBLIC FEDERAL INTERIEUR


10 MAI 2007. - Circulaire ministérielle GPI 44bis : directives concernant le corps d'intervention. - Traduction allemande


Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de la circulaire GPI 44bis du Ministre de l'Intérieur du 10 mai 2007 relative aux directives concernant le corps d'intervention (Moniteur belge du 7 juin 2007).

Cette traduction a été établie par le Service central de traduction allemande à Malmedy.

FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES 10. MAI 2007 - Ministerielles Rundschreiben GPI 44bis: Richtlinien über das Einsatzkorps An die Frau Provinzgouverneurin An die Herren Provinzgouverneure An die Frau Gouverneurin des Verwaltungsbezirks Brüssel Hauptstadt An die Frauen und Herren Bürgermeister An die Frauen und Herren Vorsitzenden der Polizeikollegien An die Frauen und Herren Korpschefs der lokalen Polizei An den Herrn Generalkommissar der föderalen Polizei An den Herrn Generalinspektor der Generalinspektion der föderalen Polizei und der lokalen Polizei Zur Information: An den Herrn Generaldirektor der Generaldirektion Sicherheits- und Vorbeugungspolitik An den Herrn Vorsitzenden des Ständigen Ausschusses für die lokale Polizei An die Frauen und Herren Bezirkskommissare Sehr geehrte Frau Gouverneurin, sehr geehrter Herr Gouverneur, Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin, sehr geehrter Herr Bürgermeister, Sehr geehrte Frau Vorsitzende, sehr geehrter Herr Vorsitzender, Sehr geehrte Frau Korpschefin, sehr geehrter Herr Korpschef, Sehr geehrter Herr Generalkommissar, Sehr geehrter Herr Generalinspektor, Sehr geehrte Damen und Herren, KAPITEL I - Verteilung der zweiten Gruppe des Einsatzkorps (CIK) 1.Allgemeines Beim Sonderministerrat Justiz und Sicherheit vom 30. und 31. März 2004 hat die Regierung im Rahmen einiger zu ergreifender Massnahmen die Schaffung eines Einsatzkorps beschlossen, um vor Ende der Legislaturperiode mehr als 3.000 zusätzliche Polizisten auf die Strassen zu bringen.

Das Einsatzkorps ist Teil des Gesamtbeitrags der Föderalbehörde zur Unterstützung der lokalen Sicherheitspolitik.

Ein Hauptmerkmal der zweigliedrigen Struktur des Polizeiapparats ist die integrierte Arbeitsweise der lokalen und der föderalen Polizei.

Die föderale Polizei hat nämlich nicht nur ihre eigenen Aufträge auf dem gesamten Staatsgebiet wahrzunehmen, sondern auch die lokale Polizei bei ihrer Arbeit zu unterstützen.

Durch den Aufbau eines Einsatzkorps wird die Arbeitsweise der integrierten Polizei angepasst, um: -die sichtbare Präsenz der Polizei am Ort des Geschehens zu erhöhen, - zur Umsetzung des Regierungsbeschlusses zur Verringerung der belastbaren Kapazität beizutragen, - die lokale Polizei in Zusammenarbeit mit bestimmten Einsatzdiensten der föderalen Polizei bei der Umsetzung der Prioritäten der zonalen und nationalen Sicherheitspläne zu unterstützen.

Das Einsatzkorps darf nicht angefordert werden, um strukturelle Personaldefizite abzubauen. Diese können durch die Entsendung von Polizisten der föderalen Polizei in die betroffenen Polizeizonen gemäss der derzeitigen Regelung beseitigt werden. Die Einsetzung des Einsatzkorps beeinträchtigt folglich nicht das bestehende System von Entsendungen gegen Bezahlung und kann es daher auch nicht ersetzen. 2. Umsetzung Die ersten 300 Polizisten des Einsatzkorps sind 2005 entsandt worden. Eine zweite Gruppe von 200 Mitgliedern wird in zwei Phasen entsandt: - 141 Mitglieder in einer ersten Phase am 1. Juni 2007, - 59 Mitglieder in einer zweiten Phase, sobald das Sicherheitskorps den Auftrag der landesweiten Überführung von Häftlingen und der Überführung von Minderjährigen der geschlossenen Einrichtung von Everberg von der föderalen Polizei übernehmen kann.

Die Einsatzbetreuung wird auf die Mindesterfordernisse für die Bildung konstituierter Einheiten beschränkt. 3. Verteilung der zweiten Gruppe des Einsatzkorps 3.1 Verteilung der 141 Mitglieder des Einsatzkorps der zweiten Gruppe in der ersten Phase Die Verteilung von 141 Mitgliedern der zweiten Gruppe des Einsatzkorps erfolgt entsprechend nachstehenden allgemeinen und spezifischen Kriterien : - Bewertung der Zielsetzung der Regierung, gegen Ende der Legislaturperiode mehr als 3.000 zusätzliche Polizisten auf die Strassen zu bringen, - günstige Entwicklung des Einsatzes der HYCAP und daran gebundene Vorschläge der HYCAP-Arbeitsgruppe mit Vertretern der lokalen Polizei und der föderalen Polizei, - Erfahrung mit dem Einsatz der ersten 300 Personalmitglieder des Einsatzkorps, - Mindestnorm (KUL), - Dekonzentration der nichtspezialisierten Unterstützung der allgemeinen Reserve der föderalen Polizei (nationale Bereitschaft) zu den Dircos der Region Brüssel-Hauptstadt und der Hauptstädte der Provinzen Antwerpen, Ostflandern, Lüttich und Hennegau. 106 Mitglieder der zweiten Gruppe des Einsatzkorps werden den Dircos von Brüssel, Antwerpen, Gent, Lüttich und Mons zur Verfügung gestellt, mit folgenden Aufträgen : - Verringerung des HYCAP-Einsatzes der Polizeizonen, - Unterstützung der Sicherheitspolitik, - (Bekämpfung der Unsicherheitsphänomene, Teilnahme an grossangelegten Polizeieinsätzen vom Typ FIPA, Schutz von Werttransporten,...), - Teilnahme an der (dekonzentrierten) Einsatzreserve der föderalen Polizei, wie in Artikel 101 GIP erwähnt, - Reserve der föderalen Dienste, - Überführung von Häftlingen (ausnahmsweise, auf Entscheidung der DAO). 35 Mitglieder der zweiten Gruppe des Einsatzkorps werden den anderen Dircos der Provinzhauptstädte zur Verfügung gestellt, mit folgenden Aufgaben: - Verringerung des HYCAP-Einsatzes der Polizeizonen, - Unterstützung der Sicherheitspolitik, - (Bekämpfung der Unsicherheitsphänomene, Teilnahme an grossangelegten Polizeieinsätzen vom Typ FIPA, Schutz von Werttransporten,...), - Reserve der föderalen Dienste, - Überführung von Häftlingen (ausnahmsweise, auf Entscheidung der DAO). Übersichtstabelle der Verteilung der zweiten CIK-Gruppe in der ersten Phase

Gast-Dircos

Mitglieder des Kaders des Personals im mittleren Dienst

Mitglieder des Kaders des Personals im einfachen Dienst

Insgesamt

Region Brüssel-Hauptstadt

2

22

24

Antwerpen

2

20

22

Ostflandern

2

18

20

Lüttich

2

18

20

Hennegau

2

18

20

Flämisch-Brabant

1

6

7

Westflandern

1

10

11

Limburg

1

5

6

Namur

-

5

5

Wallonisch-Brabant

-

3

3

Luxemburg

-

3

3

INSGESAMT

13

128

141


3.2 Verteilung der Gruppe von 59 Mitgliedern des Einsatzkorps in der zweiten Phase Die 59 Mitglieder des Kaders des Personals im einfachen Dienst des Einsatzkorps können entweder auf Ebene des Dirco oder auf die Polizeizonen verteilt werden, sobald das Sicherheitskorps die landesweite Überführung von Häftlingen und die Überführung von Minderjährigen der geschlossenen Einrichtung von Everberg von der föderalen Polizei übernimmt.

Eine Verteilung bis auf Ebene der Provinz ist gemäss nachstehender Tabelle vorgesehen; die interne Verteilung erfolgt dann über die zuständige provinziale Verwaltungsstruktur, wie in Nr. 6 des ministeriellen Rundschreibens GPI 44 vom 19. August 2005 bestimmt. Übersichtstabelle der Verteilung der zweiten CIK-Gruppe in der zweiten Phase

Provinz

Anzahl

Region Brüssel-Hauptstadt

6

Antwerpen

6

Ostflandern

6

Lüttich

6

Hennegau

6

Flämisch-Brabant

5

Westflandern

5

Limburg

4

Namur

6

Wallonisch-Brabant

5

Luxemburg

4

INSGESAMT

59


4. Aktualisierung des Rundschreibens MFO-2 hinsichtlich des Einsatzkorps Laut dem ministeriellen Rundschreiben MFO-2 vom 30.Juli 2004, aktualisiert am 2. August 2005, über den Solidaritätsmechanismus zwischen den Polizeizonen in Bezug auf die Verstärkung für verwaltungspolizeiliche Aufträge ist die progressive Einführung des Einsatzkorps einer der Vektoren, durch die die HYCAP weniger zum Einsatz kommen soll.

Das Rundschreiben MFO-2 wird hinsichtlich der Reihenfolge des Einsatzes der Kräfte wie folgt angepasst: Bei vorhersehbaren Ereignissen werden die erforderlichen Kräfte wie folgt mobilisiert: 1. 12 % der verfügbaren Kräfte der betroffenen Polizeizone 2.Das CIK beim Dirco der betroffenen Provinz 3. Die spezialisierte Unterstützung der föderalen Polizei 4.2 % ArroSol 5. Das CIK bei den Dircos der anderen Provinzen 6.Die HYCAP des betroffenen Bezirks 7. Die HYCAP der anderen Bezirke Bei unvorhersehbaren Ereignissen werden die erforderlichen Kräfte in den ersten Stunden von der lokalen Polizei und der föderalen Polizei vor Ort stammen, jede in ihrer Zuständigkeit, wobei ihre Aufträge unterbrochen werden können, sowie von lokalen Polizeikorps in der Nachbarschaft auf der Grundlage von Vereinbarungsprotokollen. Binnen vier Stunden kann zudem auf den abrufbaren Teil des Einsatzkorps und der spezialisierten Unterstützung der föderalen Polizei (Pelotonskommando, Wasserwerfer-Bemannung,...) zurückgegriffen werden, in Erwartung der Kapazitäten, die in der Folge noch von der integrierten Polizei mobilisiert werden können. Der Generalkommissar wird in Bezug auf die Arbeitsweise dieser föderalen Einsatzreserve eine dienstliche Mitteilung erstellen.

Die Gastzonen müssen während der Bürozeiten ständig imstande sein, die genaue Entsprechung der ihnen zuerkannten Anzahl CIK-Mitglieder zur Verfügung zu stellen, sobald sie darum gebeten werden.

KAPITEL II - Das Einsatzkorps bei den Dircos 1. Personal Die Personalmitglieder des Einsatzkorps sind weiterhin Teil der föderalen Polizei. Sie werden beim Dirco der Provinzhauptstadt oder gegebenenfalls bei einem anderen Dirco innerhalb der Provinz untergebracht.

Die Personalmitglieder des Einsatzkorps werden nie entsandt, sondern der lokalen Polizei oder Einheiten und Diensten der föderalen Polizei zur Verfügung gestellt.

Das Personal des Einsatzkorps untersteht auf funktioneller und auf administrativer Ebene dem Dirco. Auf Einsatzebene unterstehen die Mitglieder des Einsatzkorps der Behörde des Korps oder des Dienstes, für das beziehungsweise den sie einen Auftrag ausführen.

Der Dirco entscheidet über die Art und Weise, wie die Verlegung vom gewöhnlichen Arbeitsplatz (GAP) an den zeitweiligen Arbeitsplatz (ZAP) erfolgt.

Die Personalmitglieder des Einsatzkorps erhalten keine Zulage für Bürgernähe, ausser für die Tage, an denen sie einer lokalen Polizei zur Verfügung gestellt werden, und zwar in einer Funktion, die zum Erhalt einer solchen Zulage berechtigt.

Die Personalmitglieder des abrufbaren Teils des Einsatzkorps (Einsatzreserve) erhalten die Prämie "kontaktierbar und abrufbar".

Da die Situation der Mitglieder des CIK (sowohl bei den Dircos als auch in den Gastzonen) mit einer strukturellen Entsendung gleichgestellt wird : - ist der Dirco der Provinzhauptstadt der Bewerter und der Direktor der DAR der Endverantwortliche für die Bewertung, - ist der Dirco der Provinzhauptstadt die gewöhnliche Disziplinarbehörde und der Generaldirektor der DGA die höhere Disziplinarbehörde.

Die Ausbildung des Personals des Einsatzkorps liegt in der Zuständigkeit des Dirco der Provinzhauptstadt.

Das Personal aus der DAR bedarf keiner weiteren spezifischen Ausbildung.

Die übrigen Personalmitglieder müssen die Hycap-Ausbildung und/oder die für die Neuzuweisung vorgesehene allgemeine Ausbildung durchlaufen.

Der Dirco des Standortes stellt die tägliche Überwachung der Zuverfügungstellung und des Einsatzes des Einsatzkorps in der Provinz sicher. 2. Geldmittel Das Gehalt dieser Mitglieder des Einsatzkorps wird vollständig von der föderalen Polizei getragen, mit Ausnahme der Wochenend- und Nachtarbeitsstunden, die bei anderen, Nicht-Hycap-Aufträgen entstehen und zugunsten der lokalen Polizei und ausschliesslich zugunsten einer einzelnen Zone abgeleistet werden.In letzterem Fall werden sie von der betroffenen Polizeizone bezahlt und monatlich gemäss einem durchschnittlichen Pauschalbetrag pro Stunde fakturiert. 3. Logistik Die logistische Unterstützung muss grundsätzlich von der föderalen Polizei sichergestellt werden. Das Personal wird in den Verwaltungsräumen der bestehenden Infrastruktur des Dirco untergebracht. Die Unterbringungskosten gehen zu Lasten der föderalen Polizei.

Die Grundausrüstung, die allgemeine Funktionsausrüstung und die Ausrüstung Verkehr und öffentliche Ordnung der Polizisten des Einsatzkorps werden von der föderalen Polizei bereitgestellt.

Die Ausrüstung für die in den Zonen ausgeführten Aufträge wird von den Zonen bereitgestellt (Fahrzeuge, Funkgeräte).

Wenn das Einsatzkorps zur Ersetzung der belastbaren Kapazität eingesetzt wird, muss die für die konstituierten Einheiten vorgesehene Grundausrüstung (Fahrzeuge, Material, Funkgeräte) von der föderalen Polizei bereitgestellt werden. Zur Erfüllung der übrigen Aufträge wird das Personal, falls nötig, im Beförderungsmittel der föderalen Polizei an seinen zeitweiligen Arbeitsplatz transportiert. 4. Aufträge 4.1. Grundsätzliches Die Personalmitglieder des Einsatzkorps müssen für die nachstehend aufgeführten Aufträge eingesetzt werden.

Das Personal muss daher auf Jahresbasis zu 100 % der verfügbaren Kapazität in Mannstunden für ihre vorgesehenen Aufträge eingesetzt werden (die verfügbare Kapazität ist die Gesamtkapazität abzüglich der Abwesenheiten aus gesundheitlichen Gründen, anderen Gründen für die Nichtverfügbarkeit und Gründen der Ausbildung).

Die Hälfte der bei den elf Dircos verfügbaren Kapazität muss gemäss der Richtlinie MFO-2 für die belastbare Kapazität eingesetzt werden.

Die andere Hälfte dieser Kapazität muss zur Unterstützung der Sicherheitspolitik und für die übrigen in obiger Nr. 3.1 erwähnten Aufträge eingesetzt werden.

Das Personal des Einsatzkorps kann bei Aktionen eingesetzt werden, bei denen die Einsatzleitung und die Koordinierung entweder von einer Polizeizone oder von der föderalen Polizei sichergestellt werden. 4.2. Einsetzung zur Ersetzung der belastbaren Kapazität Diese Einsetzung muss zu einer Verminderung der Nutzung der belastbaren Kapazität und der ArroSol sowie zur Verminderung der von der DAR vor Einrichtung des Einsatzkorps bereitgestellten nicht spezialisierten Unterstützung führen.

Die Einsetzung des Einsatzkorps zur Ersetzung der belastbaren Kapazität muss den Grundsätzen der MFO-2 vom 30. Juli 2004 über den Solidaritätsmechanismus zwischen den Polizeizonen in Bezug auf die Verstärkung für verwaltungspolizeiliche Aufträge entsprechen. 4.3. Übrige Aufträge Die übrigen Aufträge des Einsatzkorps müssen immer mit der Ausführung konkreter Aktionen oder mit der Lösung punktueller Kapazitätsprobleme verbunden sein.

Der Dirco muss in diesem Bereich eine aktive Unterstützungspolitik verfolgen und dazu die nötigen Initiativen ergreifen. Auf seiner Ebene reicht es nicht, auf Unterstützungsanträge zu warten : Der Dirco muss ein Angebot aus eigener Initiative machen.

Solche Einsätze müssen mit ausreichend Personal aus dem Dienst versehen werden, der davon Gebrauch macht, um autonome Einsätze von Mitgliedern des Einsatzkorps möglichst zu vermeiden. 4.4. Unerwartete Aktionen Im Falle unerwarteter Aktionen kann der Dirco der Provinzhauptstadt den Einsatz in der Provinz aussetzen. Die DAO verfügt über diese Befugnis für die Gesamtheit dieses Teils des Einsatzkorps. 5. Verfahren Die Einsetzung des Einsatzkorps muss immer in Absprache mit den betroffenen Polizeidiensten erfolgen. Alle Anträge auf Unterstützung des Einsatzkorps werden von den betroffenen Diensten bei dem für ihr Gebiet zuständigen Dirco gestellt, der den Antrag an den Dirco der Provinzhauptstadt weiterleitet.

Die Anträge müssen immer mit triftigen Gründen versehen sein.

Wenn die Kapazität des Einsatzkorps erschöpft ist, werden eventuell anhängige Anträge auf Verstärkung für die Ausführung von Polizeiaktionen im eigenen Aktionsgebiet gemäss den Bestimmungen des Rundschreibens MFO-2 vom 30. Juli 2004 über den Solidaritätsmechanismus zwischen den Polizeizonen in Bezug auf die Verstärkung für verwaltungspolizeiliche Aufträge geregelt.

Der Vizepremierminister und Minister des Innern P. DEWAEL

^