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| Circulaire ministérielle GPI 44bis : directives concernant le corps d'intervention. - Traduction allemande | Ministeriële omzendbrief GPI 44bis : richtlijnen betreffende het interventiekorps. - Duitse vertaling |
|---|---|
| SERVICE PUBLIC FEDERAL INTERIEUR | FEDERALE OVERHEIDSDIENST BINNENLANDSE ZAKEN |
| 10 MAI 2007. - Circulaire ministérielle GPI 44bis : directives | 10 MEI 2007. - Ministeriële omzendbrief GPI 44bis : richtlijnen |
| concernant le corps d'intervention. - Traduction allemande | betreffende het interventiekorps. - Duitse vertaling |
| Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de la | De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van de omzendbrief GPI |
| circulaire GPI 44bis du Ministre de l'Intérieur du 10 mai 2007 | 44bis van de Minister van Binnenlandse Zaken van 10 mei 2007 |
| relative aux directives concernant le corps d'intervention (Moniteur | betreffende de richtlijnen betreffende het interventiekorps (Belgisch |
| belge du 7 juin 2007). | Staatsblad van 7 juni 2007). |
| Cette traduction a été établie par le Service central de traduction | Deze vertaling is opgemaakt door de Centrale Dienst voor Duitse |
| allemande à Malmedy. | vertaling in Malmedy. |
| FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES | FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES |
| 10. MAI 2007 - Ministerielles Rundschreiben GPI 44bis: Richtlinien | 10. MAI 2007 - Ministerielles Rundschreiben GPI 44bis: Richtlinien |
| über das Einsatzkorps | über das Einsatzkorps |
| An die Frau Provinzgouverneurin | An die Frau Provinzgouverneurin |
| An die Herren Provinzgouverneure | An die Herren Provinzgouverneure |
| An die Frau Gouverneurin des Verwaltungsbezirks Brüssel Hauptstadt | An die Frau Gouverneurin des Verwaltungsbezirks Brüssel Hauptstadt |
| An die Frauen und Herren Bürgermeister | An die Frauen und Herren Bürgermeister |
| An die Frauen und Herren Vorsitzenden der Polizeikollegien | An die Frauen und Herren Vorsitzenden der Polizeikollegien |
| An die Frauen und Herren Korpschefs der lokalen Polizei | An die Frauen und Herren Korpschefs der lokalen Polizei |
| An den Herrn Generalkommissar der föderalen Polizei | An den Herrn Generalkommissar der föderalen Polizei |
| An den Herrn Generalinspektor der Generalinspektion der föderalen | An den Herrn Generalinspektor der Generalinspektion der föderalen |
| Polizei und der lokalen Polizei | Polizei und der lokalen Polizei |
| Zur Information: | Zur Information: |
| An den Herrn Generaldirektor der Generaldirektion Sicherheits- und | An den Herrn Generaldirektor der Generaldirektion Sicherheits- und |
| Vorbeugungspolitik | Vorbeugungspolitik |
| An den Herrn Vorsitzenden des Ständigen Ausschusses für die lokale | An den Herrn Vorsitzenden des Ständigen Ausschusses für die lokale |
| Polizei | Polizei |
| An die Frauen und Herren Bezirkskommissare | An die Frauen und Herren Bezirkskommissare |
| Sehr geehrte Frau Gouverneurin, sehr geehrter Herr Gouverneur, | Sehr geehrte Frau Gouverneurin, sehr geehrter Herr Gouverneur, |
| Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin, sehr geehrter Herr Bürgermeister, | Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin, sehr geehrter Herr Bürgermeister, |
| Sehr geehrte Frau Vorsitzende, sehr geehrter Herr Vorsitzender, | Sehr geehrte Frau Vorsitzende, sehr geehrter Herr Vorsitzender, |
| Sehr geehrte Frau Korpschefin, sehr geehrter Herr Korpschef, | Sehr geehrte Frau Korpschefin, sehr geehrter Herr Korpschef, |
| Sehr geehrter Herr Generalkommissar, | Sehr geehrter Herr Generalkommissar, |
| Sehr geehrter Herr Generalinspektor, | Sehr geehrter Herr Generalinspektor, |
| Sehr geehrte Damen und Herren, | Sehr geehrte Damen und Herren, |
| KAPITEL I - Verteilung der zweiten Gruppe des Einsatzkorps (CIK) | KAPITEL I - Verteilung der zweiten Gruppe des Einsatzkorps (CIK) |
| 1. Allgemeines | 1. Allgemeines |
| Beim Sonderministerrat Justiz und Sicherheit vom 30. und 31. März 2004 | Beim Sonderministerrat Justiz und Sicherheit vom 30. und 31. März 2004 |
| hat die Regierung im Rahmen einiger zu ergreifender Massnahmen die | hat die Regierung im Rahmen einiger zu ergreifender Massnahmen die |
| Schaffung eines Einsatzkorps beschlossen, um vor Ende der | Schaffung eines Einsatzkorps beschlossen, um vor Ende der |
| Legislaturperiode mehr als 3.000 zusätzliche Polizisten auf die | Legislaturperiode mehr als 3.000 zusätzliche Polizisten auf die |
| Strassen zu bringen. | Strassen zu bringen. |
| Das Einsatzkorps ist Teil des Gesamtbeitrags der Föderalbehörde zur | Das Einsatzkorps ist Teil des Gesamtbeitrags der Föderalbehörde zur |
| Unterstützung der lokalen Sicherheitspolitik. | Unterstützung der lokalen Sicherheitspolitik. |
| Ein Hauptmerkmal der zweigliedrigen Struktur des Polizeiapparats ist | Ein Hauptmerkmal der zweigliedrigen Struktur des Polizeiapparats ist |
| die integrierte Arbeitsweise der lokalen und der föderalen Polizei. | die integrierte Arbeitsweise der lokalen und der föderalen Polizei. |
| Die föderale Polizei hat nämlich nicht nur ihre eigenen Aufträge auf | Die föderale Polizei hat nämlich nicht nur ihre eigenen Aufträge auf |
| dem gesamten Staatsgebiet wahrzunehmen, sondern auch die lokale | dem gesamten Staatsgebiet wahrzunehmen, sondern auch die lokale |
| Polizei bei ihrer Arbeit zu unterstützen. | Polizei bei ihrer Arbeit zu unterstützen. |
| Durch den Aufbau eines Einsatzkorps wird die Arbeitsweise der | Durch den Aufbau eines Einsatzkorps wird die Arbeitsweise der |
| integrierten Polizei angepasst, um: | integrierten Polizei angepasst, um: |
| -die sichtbare Präsenz der Polizei am Ort des Geschehens zu erhöhen, | -die sichtbare Präsenz der Polizei am Ort des Geschehens zu erhöhen, |
| - zur Umsetzung des Regierungsbeschlusses zur Verringerung der | - zur Umsetzung des Regierungsbeschlusses zur Verringerung der |
| belastbaren Kapazität beizutragen, | belastbaren Kapazität beizutragen, |
| - die lokale Polizei in Zusammenarbeit mit bestimmten Einsatzdiensten | - die lokale Polizei in Zusammenarbeit mit bestimmten Einsatzdiensten |
| der föderalen Polizei bei der Umsetzung der Prioritäten der zonalen | der föderalen Polizei bei der Umsetzung der Prioritäten der zonalen |
| und nationalen Sicherheitspläne zu unterstützen. | und nationalen Sicherheitspläne zu unterstützen. |
| Das Einsatzkorps darf nicht angefordert werden, um strukturelle | Das Einsatzkorps darf nicht angefordert werden, um strukturelle |
| Personaldefizite abzubauen. Diese können durch die Entsendung von | Personaldefizite abzubauen. Diese können durch die Entsendung von |
| Polizisten der föderalen Polizei in die betroffenen Polizeizonen | Polizisten der föderalen Polizei in die betroffenen Polizeizonen |
| gemäss der derzeitigen Regelung beseitigt werden. Die Einsetzung des | gemäss der derzeitigen Regelung beseitigt werden. Die Einsetzung des |
| Einsatzkorps beeinträchtigt folglich nicht das bestehende System von | Einsatzkorps beeinträchtigt folglich nicht das bestehende System von |
| Entsendungen gegen Bezahlung und kann es daher auch nicht ersetzen. | Entsendungen gegen Bezahlung und kann es daher auch nicht ersetzen. |
| 2. Umsetzung | 2. Umsetzung |
| Die ersten 300 Polizisten des Einsatzkorps sind 2005 entsandt worden. | Die ersten 300 Polizisten des Einsatzkorps sind 2005 entsandt worden. |
| Eine zweite Gruppe von 200 Mitgliedern wird in zwei Phasen entsandt: | Eine zweite Gruppe von 200 Mitgliedern wird in zwei Phasen entsandt: |
| - 141 Mitglieder in einer ersten Phase am 1. Juni 2007, | - 141 Mitglieder in einer ersten Phase am 1. Juni 2007, |
| - 59 Mitglieder in einer zweiten Phase, sobald das Sicherheitskorps | - 59 Mitglieder in einer zweiten Phase, sobald das Sicherheitskorps |
| den Auftrag der landesweiten Überführung von Häftlingen und der | den Auftrag der landesweiten Überführung von Häftlingen und der |
| Überführung von Minderjährigen der geschlossenen Einrichtung von | Überführung von Minderjährigen der geschlossenen Einrichtung von |
| Everberg von der föderalen Polizei übernehmen kann. | Everberg von der föderalen Polizei übernehmen kann. |
| Die Einsatzbetreuung wird auf die Mindesterfordernisse für die Bildung | Die Einsatzbetreuung wird auf die Mindesterfordernisse für die Bildung |
| konstituierter Einheiten beschränkt. | konstituierter Einheiten beschränkt. |
| 3. Verteilung der zweiten Gruppe des Einsatzkorps | 3. Verteilung der zweiten Gruppe des Einsatzkorps |
| 3.1 Verteilung der 141 Mitglieder des Einsatzkorps der zweiten Gruppe | 3.1 Verteilung der 141 Mitglieder des Einsatzkorps der zweiten Gruppe |
| in der ersten Phase | in der ersten Phase |
| Die Verteilung von 141 Mitgliedern der zweiten Gruppe des Einsatzkorps | Die Verteilung von 141 Mitgliedern der zweiten Gruppe des Einsatzkorps |
| erfolgt entsprechend nachstehenden allgemeinen und spezifischen | erfolgt entsprechend nachstehenden allgemeinen und spezifischen |
| Kriterien : | Kriterien : |
| - Bewertung der Zielsetzung der Regierung, gegen Ende der | - Bewertung der Zielsetzung der Regierung, gegen Ende der |
| Legislaturperiode mehr als 3.000 zusätzliche Polizisten auf die | Legislaturperiode mehr als 3.000 zusätzliche Polizisten auf die |
| Strassen zu bringen, | Strassen zu bringen, |
| - günstige Entwicklung des Einsatzes der HYCAP und daran gebundene | - günstige Entwicklung des Einsatzes der HYCAP und daran gebundene |
| Vorschläge der HYCAP-Arbeitsgruppe mit Vertretern der lokalen Polizei | Vorschläge der HYCAP-Arbeitsgruppe mit Vertretern der lokalen Polizei |
| und der föderalen Polizei, | und der föderalen Polizei, |
| - Erfahrung mit dem Einsatz der ersten 300 Personalmitglieder des | - Erfahrung mit dem Einsatz der ersten 300 Personalmitglieder des |
| Einsatzkorps, | Einsatzkorps, |
| - Mindestnorm (KUL), | - Mindestnorm (KUL), |
| - Dekonzentration der nichtspezialisierten Unterstützung der | - Dekonzentration der nichtspezialisierten Unterstützung der |
| allgemeinen Reserve der föderalen Polizei (nationale Bereitschaft) zu | allgemeinen Reserve der föderalen Polizei (nationale Bereitschaft) zu |
| den Dircos der Region Brüssel-Hauptstadt und der Hauptstädte der | den Dircos der Region Brüssel-Hauptstadt und der Hauptstädte der |
| Provinzen Antwerpen, Ostflandern, Lüttich und Hennegau. | Provinzen Antwerpen, Ostflandern, Lüttich und Hennegau. |
| 106 Mitglieder der zweiten Gruppe des Einsatzkorps werden den Dircos | 106 Mitglieder der zweiten Gruppe des Einsatzkorps werden den Dircos |
| von Brüssel, Antwerpen, Gent, Lüttich und Mons zur Verfügung gestellt, | von Brüssel, Antwerpen, Gent, Lüttich und Mons zur Verfügung gestellt, |
| mit folgenden Aufträgen : | mit folgenden Aufträgen : |
| - Verringerung des HYCAP-Einsatzes der Polizeizonen, | - Verringerung des HYCAP-Einsatzes der Polizeizonen, |
| - Unterstützung der Sicherheitspolitik, | - Unterstützung der Sicherheitspolitik, |
| - (Bekämpfung der Unsicherheitsphänomene, Teilnahme an grossangelegten | - (Bekämpfung der Unsicherheitsphänomene, Teilnahme an grossangelegten |
| Polizeieinsätzen vom Typ FIPA, Schutz von Werttransporten,...), | Polizeieinsätzen vom Typ FIPA, Schutz von Werttransporten,...), |
| - Teilnahme an der (dekonzentrierten) Einsatzreserve der föderalen | - Teilnahme an der (dekonzentrierten) Einsatzreserve der föderalen |
| Polizei, wie in Artikel 101 GIP erwähnt, | Polizei, wie in Artikel 101 GIP erwähnt, |
| - Reserve der föderalen Dienste, | - Reserve der föderalen Dienste, |
| - Überführung von Häftlingen (ausnahmsweise, auf Entscheidung der | - Überführung von Häftlingen (ausnahmsweise, auf Entscheidung der |
| DAO). | DAO). |
| 35 Mitglieder der zweiten Gruppe des Einsatzkorps werden den anderen | 35 Mitglieder der zweiten Gruppe des Einsatzkorps werden den anderen |
| Dircos der Provinzhauptstädte zur Verfügung gestellt, mit folgenden | Dircos der Provinzhauptstädte zur Verfügung gestellt, mit folgenden |
| Aufgaben: | Aufgaben: |
| - Verringerung des HYCAP-Einsatzes der Polizeizonen, | - Verringerung des HYCAP-Einsatzes der Polizeizonen, |
| - Unterstützung der Sicherheitspolitik, | - Unterstützung der Sicherheitspolitik, |
| - (Bekämpfung der Unsicherheitsphänomene, Teilnahme an grossangelegten | - (Bekämpfung der Unsicherheitsphänomene, Teilnahme an grossangelegten |
| Polizeieinsätzen vom Typ FIPA, Schutz von Werttransporten,...), | Polizeieinsätzen vom Typ FIPA, Schutz von Werttransporten,...), |
| - Reserve der föderalen Dienste, | - Reserve der föderalen Dienste, |
| - Überführung von Häftlingen (ausnahmsweise, auf Entscheidung der | - Überführung von Häftlingen (ausnahmsweise, auf Entscheidung der |
| DAO). | DAO). |
| Übersichtstabelle der Verteilung der zweiten CIK-Gruppe in der ersten | Übersichtstabelle der Verteilung der zweiten CIK-Gruppe in der ersten |
| Phase | Phase |
| Gast-Dircos | Gast-Dircos |
| Mitglieder des Kaders des Personals im mittleren Dienst | Mitglieder des Kaders des Personals im mittleren Dienst |
| Mitglieder des Kaders des Personals im einfachen Dienst | Mitglieder des Kaders des Personals im einfachen Dienst |
| Insgesamt | Insgesamt |
| Region Brüssel-Hauptstadt | Region Brüssel-Hauptstadt |
| 2 | 2 |
| 22 | 22 |
| 24 | 24 |
| Antwerpen | Antwerpen |
| 2 | 2 |
| 20 | 20 |
| 22 | 22 |
| Ostflandern | Ostflandern |
| 2 | 2 |
| 18 | 18 |
| 20 | 20 |
| Lüttich | Lüttich |
| 2 | 2 |
| 18 | 18 |
| 20 | 20 |
| Hennegau | Hennegau |
| 2 | 2 |
| 18 | 18 |
| 20 | 20 |
| Flämisch-Brabant | Flämisch-Brabant |
| 1 | 1 |
| 6 | 6 |
| 7 | 7 |
| Westflandern | Westflandern |
| 1 | 1 |
| 10 | 10 |
| 11 | 11 |
| Limburg | Limburg |
| 1 | 1 |
| 5 | 5 |
| 6 | 6 |
| Namur | Namur |
| - | - |
| 5 | 5 |
| 5 | 5 |
| Wallonisch-Brabant | Wallonisch-Brabant |
| - | - |
| 3 | 3 |
| 3 | 3 |
| Luxemburg | Luxemburg |
| - | - |
| 3 | 3 |
| 3 | 3 |
| INSGESAMT | INSGESAMT |
| 13 | 13 |
| 128 | 128 |
| 141 | 141 |
| 3.2 Verteilung der Gruppe von 59 Mitgliedern des Einsatzkorps in der | 3.2 Verteilung der Gruppe von 59 Mitgliedern des Einsatzkorps in der |
| zweiten Phase | zweiten Phase |
| Die 59 Mitglieder des Kaders des Personals im einfachen Dienst des | Die 59 Mitglieder des Kaders des Personals im einfachen Dienst des |
| Einsatzkorps können entweder auf Ebene des Dirco oder auf die | Einsatzkorps können entweder auf Ebene des Dirco oder auf die |
| Polizeizonen verteilt werden, sobald das Sicherheitskorps die | Polizeizonen verteilt werden, sobald das Sicherheitskorps die |
| landesweite Überführung von Häftlingen und die Überführung von | landesweite Überführung von Häftlingen und die Überführung von |
| Minderjährigen der geschlossenen Einrichtung von Everberg von der | Minderjährigen der geschlossenen Einrichtung von Everberg von der |
| föderalen Polizei übernimmt. | föderalen Polizei übernimmt. |
| Eine Verteilung bis auf Ebene der Provinz ist gemäss nachstehender | Eine Verteilung bis auf Ebene der Provinz ist gemäss nachstehender |
| Tabelle vorgesehen; die interne Verteilung erfolgt dann über die | Tabelle vorgesehen; die interne Verteilung erfolgt dann über die |
| zuständige provinziale Verwaltungsstruktur, wie in Nr. 6 des | zuständige provinziale Verwaltungsstruktur, wie in Nr. 6 des |
| ministeriellen Rundschreibens GPI 44 vom 19. August 2005 bestimmt. | ministeriellen Rundschreibens GPI 44 vom 19. August 2005 bestimmt. |
| Übersichtstabelle der Verteilung der zweiten CIK-Gruppe in der zweiten | Übersichtstabelle der Verteilung der zweiten CIK-Gruppe in der zweiten |
| Phase | Phase |
| Provinz | Provinz |
| Anzahl | Anzahl |
| Region Brüssel-Hauptstadt | Region Brüssel-Hauptstadt |
| 6 | 6 |
| Antwerpen | Antwerpen |
| 6 | 6 |
| Ostflandern | Ostflandern |
| 6 | 6 |
| Lüttich | Lüttich |
| 6 | 6 |
| Hennegau | Hennegau |
| 6 | 6 |
| Flämisch-Brabant | Flämisch-Brabant |
| 5 | 5 |
| Westflandern | Westflandern |
| 5 | 5 |
| Limburg | Limburg |
| 4 | 4 |
| Namur | Namur |
| 6 | 6 |
| Wallonisch-Brabant | Wallonisch-Brabant |
| 5 | 5 |
| Luxemburg | Luxemburg |
| 4 | 4 |
| INSGESAMT | INSGESAMT |
| 59 | 59 |
| 4. Aktualisierung des Rundschreibens MFO-2 hinsichtlich des | 4. Aktualisierung des Rundschreibens MFO-2 hinsichtlich des |
| Einsatzkorps | Einsatzkorps |
| Laut dem ministeriellen Rundschreiben MFO-2 vom 30. Juli 2004, | Laut dem ministeriellen Rundschreiben MFO-2 vom 30. Juli 2004, |
| aktualisiert am 2. August 2005, über den Solidaritätsmechanismus | aktualisiert am 2. August 2005, über den Solidaritätsmechanismus |
| zwischen den Polizeizonen in Bezug auf die Verstärkung für | zwischen den Polizeizonen in Bezug auf die Verstärkung für |
| verwaltungspolizeiliche Aufträge ist die progressive Einführung des | verwaltungspolizeiliche Aufträge ist die progressive Einführung des |
| Einsatzkorps einer der Vektoren, durch die die HYCAP weniger zum | Einsatzkorps einer der Vektoren, durch die die HYCAP weniger zum |
| Einsatz kommen soll. | Einsatz kommen soll. |
| Das Rundschreiben MFO-2 wird hinsichtlich der Reihenfolge des | Das Rundschreiben MFO-2 wird hinsichtlich der Reihenfolge des |
| Einsatzes der Kräfte wie folgt angepasst: | Einsatzes der Kräfte wie folgt angepasst: |
| Bei vorhersehbaren Ereignissen werden die erforderlichen Kräfte wie | Bei vorhersehbaren Ereignissen werden die erforderlichen Kräfte wie |
| folgt mobilisiert: | folgt mobilisiert: |
| 1. 12 % der verfügbaren Kräfte der betroffenen Polizeizone | 1. 12 % der verfügbaren Kräfte der betroffenen Polizeizone |
| 2. Das CIK beim Dirco der betroffenen Provinz | 2. Das CIK beim Dirco der betroffenen Provinz |
| 3. Die spezialisierte Unterstützung der föderalen Polizei | 3. Die spezialisierte Unterstützung der föderalen Polizei |
| 4. 2 % ArroSol | 4. 2 % ArroSol |
| 5. Das CIK bei den Dircos der anderen Provinzen | 5. Das CIK bei den Dircos der anderen Provinzen |
| 6. Die HYCAP des betroffenen Bezirks | 6. Die HYCAP des betroffenen Bezirks |
| 7. Die HYCAP der anderen Bezirke | 7. Die HYCAP der anderen Bezirke |
| Bei unvorhersehbaren Ereignissen werden die erforderlichen Kräfte in | Bei unvorhersehbaren Ereignissen werden die erforderlichen Kräfte in |
| den ersten Stunden von der lokalen Polizei und der föderalen Polizei | den ersten Stunden von der lokalen Polizei und der föderalen Polizei |
| vor Ort stammen, jede in ihrer Zuständigkeit, wobei ihre Aufträge | vor Ort stammen, jede in ihrer Zuständigkeit, wobei ihre Aufträge |
| unterbrochen werden können, sowie von lokalen Polizeikorps in der | unterbrochen werden können, sowie von lokalen Polizeikorps in der |
| Nachbarschaft auf der Grundlage von Vereinbarungsprotokollen. | Nachbarschaft auf der Grundlage von Vereinbarungsprotokollen. |
| Binnen vier Stunden kann zudem auf den abrufbaren Teil des | Binnen vier Stunden kann zudem auf den abrufbaren Teil des |
| Einsatzkorps und der spezialisierten Unterstützung der föderalen | Einsatzkorps und der spezialisierten Unterstützung der föderalen |
| Polizei (Pelotonskommando, Wasserwerfer-Bemannung,...) zurückgegriffen | Polizei (Pelotonskommando, Wasserwerfer-Bemannung,...) zurückgegriffen |
| werden, in Erwartung der Kapazitäten, die in der Folge noch von der | werden, in Erwartung der Kapazitäten, die in der Folge noch von der |
| integrierten Polizei mobilisiert werden können. Der Generalkommissar | integrierten Polizei mobilisiert werden können. Der Generalkommissar |
| wird in Bezug auf die Arbeitsweise dieser föderalen Einsatzreserve | wird in Bezug auf die Arbeitsweise dieser föderalen Einsatzreserve |
| eine dienstliche Mitteilung erstellen. | eine dienstliche Mitteilung erstellen. |
| Die Gastzonen müssen während der Bürozeiten ständig imstande sein, die | Die Gastzonen müssen während der Bürozeiten ständig imstande sein, die |
| genaue Entsprechung der ihnen zuerkannten Anzahl CIK-Mitglieder zur | genaue Entsprechung der ihnen zuerkannten Anzahl CIK-Mitglieder zur |
| Verfügung zu stellen, sobald sie darum gebeten werden. | Verfügung zu stellen, sobald sie darum gebeten werden. |
| KAPITEL II - Das Einsatzkorps bei den Dircos | KAPITEL II - Das Einsatzkorps bei den Dircos |
| 1. Personal | 1. Personal |
| Die Personalmitglieder des Einsatzkorps sind weiterhin Teil der | Die Personalmitglieder des Einsatzkorps sind weiterhin Teil der |
| föderalen Polizei. | föderalen Polizei. |
| Sie werden beim Dirco der Provinzhauptstadt oder gegebenenfalls bei | Sie werden beim Dirco der Provinzhauptstadt oder gegebenenfalls bei |
| einem anderen Dirco innerhalb der Provinz untergebracht. | einem anderen Dirco innerhalb der Provinz untergebracht. |
| Die Personalmitglieder des Einsatzkorps werden nie entsandt, sondern | Die Personalmitglieder des Einsatzkorps werden nie entsandt, sondern |
| der lokalen Polizei oder Einheiten und Diensten der föderalen Polizei | der lokalen Polizei oder Einheiten und Diensten der föderalen Polizei |
| zur Verfügung gestellt. | zur Verfügung gestellt. |
| Das Personal des Einsatzkorps untersteht auf funktioneller und auf | Das Personal des Einsatzkorps untersteht auf funktioneller und auf |
| administrativer Ebene dem Dirco. Auf Einsatzebene unterstehen die | administrativer Ebene dem Dirco. Auf Einsatzebene unterstehen die |
| Mitglieder des Einsatzkorps der Behörde des Korps oder des Dienstes, | Mitglieder des Einsatzkorps der Behörde des Korps oder des Dienstes, |
| für das beziehungsweise den sie einen Auftrag ausführen. | für das beziehungsweise den sie einen Auftrag ausführen. |
| Der Dirco entscheidet über die Art und Weise, wie die Verlegung vom | Der Dirco entscheidet über die Art und Weise, wie die Verlegung vom |
| gewöhnlichen Arbeitsplatz (GAP) an den zeitweiligen Arbeitsplatz (ZAP) | gewöhnlichen Arbeitsplatz (GAP) an den zeitweiligen Arbeitsplatz (ZAP) |
| erfolgt. | erfolgt. |
| Die Personalmitglieder des Einsatzkorps erhalten keine Zulage für | Die Personalmitglieder des Einsatzkorps erhalten keine Zulage für |
| Bürgernähe, ausser für die Tage, an denen sie einer lokalen Polizei | Bürgernähe, ausser für die Tage, an denen sie einer lokalen Polizei |
| zur Verfügung gestellt werden, und zwar in einer Funktion, die zum | zur Verfügung gestellt werden, und zwar in einer Funktion, die zum |
| Erhalt einer solchen Zulage berechtigt. | Erhalt einer solchen Zulage berechtigt. |
| Die Personalmitglieder des abrufbaren Teils des Einsatzkorps | Die Personalmitglieder des abrufbaren Teils des Einsatzkorps |
| (Einsatzreserve) erhalten die Prämie "kontaktierbar und abrufbar". | (Einsatzreserve) erhalten die Prämie "kontaktierbar und abrufbar". |
| Da die Situation der Mitglieder des CIK (sowohl bei den Dircos als | Da die Situation der Mitglieder des CIK (sowohl bei den Dircos als |
| auch in den Gastzonen) mit einer strukturellen Entsendung | auch in den Gastzonen) mit einer strukturellen Entsendung |
| gleichgestellt wird : | gleichgestellt wird : |
| - ist der Dirco der Provinzhauptstadt der Bewerter und der Direktor | - ist der Dirco der Provinzhauptstadt der Bewerter und der Direktor |
| der DAR der Endverantwortliche für die Bewertung, | der DAR der Endverantwortliche für die Bewertung, |
| - ist der Dirco der Provinzhauptstadt die gewöhnliche | - ist der Dirco der Provinzhauptstadt die gewöhnliche |
| Disziplinarbehörde und der Generaldirektor der DGA die höhere | Disziplinarbehörde und der Generaldirektor der DGA die höhere |
| Disziplinarbehörde. | Disziplinarbehörde. |
| Die Ausbildung des Personals des Einsatzkorps liegt in der | Die Ausbildung des Personals des Einsatzkorps liegt in der |
| Zuständigkeit des Dirco der Provinzhauptstadt. | Zuständigkeit des Dirco der Provinzhauptstadt. |
| Das Personal aus der DAR bedarf keiner weiteren spezifischen | Das Personal aus der DAR bedarf keiner weiteren spezifischen |
| Ausbildung. | Ausbildung. |
| Die übrigen Personalmitglieder müssen die Hycap-Ausbildung und/oder | Die übrigen Personalmitglieder müssen die Hycap-Ausbildung und/oder |
| die für die Neuzuweisung vorgesehene allgemeine Ausbildung | die für die Neuzuweisung vorgesehene allgemeine Ausbildung |
| durchlaufen. | durchlaufen. |
| Der Dirco des Standortes stellt die tägliche Überwachung der | Der Dirco des Standortes stellt die tägliche Überwachung der |
| Zuverfügungstellung und des Einsatzes des Einsatzkorps in der Provinz | Zuverfügungstellung und des Einsatzes des Einsatzkorps in der Provinz |
| sicher. | sicher. |
| 2. Geldmittel | 2. Geldmittel |
| Das Gehalt dieser Mitglieder des Einsatzkorps wird vollständig von der | Das Gehalt dieser Mitglieder des Einsatzkorps wird vollständig von der |
| föderalen Polizei getragen, mit Ausnahme der Wochenend- und | föderalen Polizei getragen, mit Ausnahme der Wochenend- und |
| Nachtarbeitsstunden, die bei anderen, Nicht-Hycap-Aufträgen entstehen | Nachtarbeitsstunden, die bei anderen, Nicht-Hycap-Aufträgen entstehen |
| und zugunsten der lokalen Polizei und ausschliesslich zugunsten einer | und zugunsten der lokalen Polizei und ausschliesslich zugunsten einer |
| einzelnen Zone abgeleistet werden. In letzterem Fall werden sie von | einzelnen Zone abgeleistet werden. In letzterem Fall werden sie von |
| der betroffenen Polizeizone bezahlt und monatlich gemäss einem | der betroffenen Polizeizone bezahlt und monatlich gemäss einem |
| durchschnittlichen Pauschalbetrag pro Stunde fakturiert. | durchschnittlichen Pauschalbetrag pro Stunde fakturiert. |
| 3. Logistik | 3. Logistik |
| Die logistische Unterstützung muss grundsätzlich von der föderalen | Die logistische Unterstützung muss grundsätzlich von der föderalen |
| Polizei sichergestellt werden. | Polizei sichergestellt werden. |
| Das Personal wird in den Verwaltungsräumen der bestehenden | Das Personal wird in den Verwaltungsräumen der bestehenden |
| Infrastruktur des Dirco untergebracht. Die Unterbringungskosten gehen | Infrastruktur des Dirco untergebracht. Die Unterbringungskosten gehen |
| zu Lasten der föderalen Polizei. | zu Lasten der föderalen Polizei. |
| Die Grundausrüstung, die allgemeine Funktionsausrüstung und die | Die Grundausrüstung, die allgemeine Funktionsausrüstung und die |
| Ausrüstung Verkehr und öffentliche Ordnung der Polizisten des | Ausrüstung Verkehr und öffentliche Ordnung der Polizisten des |
| Einsatzkorps werden von der föderalen Polizei bereitgestellt. | Einsatzkorps werden von der föderalen Polizei bereitgestellt. |
| Die Ausrüstung für die in den Zonen ausgeführten Aufträge wird von den | Die Ausrüstung für die in den Zonen ausgeführten Aufträge wird von den |
| Zonen bereitgestellt (Fahrzeuge, Funkgeräte). | Zonen bereitgestellt (Fahrzeuge, Funkgeräte). |
| Wenn das Einsatzkorps zur Ersetzung der belastbaren Kapazität | Wenn das Einsatzkorps zur Ersetzung der belastbaren Kapazität |
| eingesetzt wird, muss die für die konstituierten Einheiten vorgesehene | eingesetzt wird, muss die für die konstituierten Einheiten vorgesehene |
| Grundausrüstung (Fahrzeuge, Material, Funkgeräte) von der föderalen | Grundausrüstung (Fahrzeuge, Material, Funkgeräte) von der föderalen |
| Polizei bereitgestellt werden. Zur Erfüllung der übrigen Aufträge wird | Polizei bereitgestellt werden. Zur Erfüllung der übrigen Aufträge wird |
| das Personal, falls nötig, im Beförderungsmittel der föderalen Polizei | das Personal, falls nötig, im Beförderungsmittel der föderalen Polizei |
| an seinen zeitweiligen Arbeitsplatz transportiert. | an seinen zeitweiligen Arbeitsplatz transportiert. |
| 4. Aufträge | 4. Aufträge |
| 4.1. Grundsätzliches | 4.1. Grundsätzliches |
| Die Personalmitglieder des Einsatzkorps müssen für die nachstehend | Die Personalmitglieder des Einsatzkorps müssen für die nachstehend |
| aufgeführten Aufträge eingesetzt werden. | aufgeführten Aufträge eingesetzt werden. |
| Das Personal muss daher auf Jahresbasis zu 100 % der verfügbaren | Das Personal muss daher auf Jahresbasis zu 100 % der verfügbaren |
| Kapazität in Mannstunden für ihre vorgesehenen Aufträge eingesetzt | Kapazität in Mannstunden für ihre vorgesehenen Aufträge eingesetzt |
| werden (die verfügbare Kapazität ist die Gesamtkapazität abzüglich der | werden (die verfügbare Kapazität ist die Gesamtkapazität abzüglich der |
| Abwesenheiten aus gesundheitlichen Gründen, anderen Gründen für die | Abwesenheiten aus gesundheitlichen Gründen, anderen Gründen für die |
| Nichtverfügbarkeit und Gründen der Ausbildung). | Nichtverfügbarkeit und Gründen der Ausbildung). |
| Die Hälfte der bei den elf Dircos verfügbaren Kapazität muss gemäss | Die Hälfte der bei den elf Dircos verfügbaren Kapazität muss gemäss |
| der Richtlinie MFO-2 für die belastbare Kapazität eingesetzt werden. | der Richtlinie MFO-2 für die belastbare Kapazität eingesetzt werden. |
| Die andere Hälfte dieser Kapazität muss zur Unterstützung der | Die andere Hälfte dieser Kapazität muss zur Unterstützung der |
| Sicherheitspolitik und für die übrigen in obiger Nr. 3.1 erwähnten | Sicherheitspolitik und für die übrigen in obiger Nr. 3.1 erwähnten |
| Aufträge eingesetzt werden. | Aufträge eingesetzt werden. |
| Das Personal des Einsatzkorps kann bei Aktionen eingesetzt werden, bei | Das Personal des Einsatzkorps kann bei Aktionen eingesetzt werden, bei |
| denen die Einsatzleitung und die Koordinierung entweder von einer | denen die Einsatzleitung und die Koordinierung entweder von einer |
| Polizeizone oder von der föderalen Polizei sichergestellt werden. | Polizeizone oder von der föderalen Polizei sichergestellt werden. |
| 4.2. Einsetzung zur Ersetzung der belastbaren Kapazität | 4.2. Einsetzung zur Ersetzung der belastbaren Kapazität |
| Diese Einsetzung muss zu einer Verminderung der Nutzung der | Diese Einsetzung muss zu einer Verminderung der Nutzung der |
| belastbaren Kapazität und der ArroSol sowie zur Verminderung der von | belastbaren Kapazität und der ArroSol sowie zur Verminderung der von |
| der DAR vor Einrichtung des Einsatzkorps bereitgestellten nicht | der DAR vor Einrichtung des Einsatzkorps bereitgestellten nicht |
| spezialisierten Unterstützung führen. | spezialisierten Unterstützung führen. |
| Die Einsetzung des Einsatzkorps zur Ersetzung der belastbaren | Die Einsetzung des Einsatzkorps zur Ersetzung der belastbaren |
| Kapazität muss den Grundsätzen der MFO-2 vom 30. Juli 2004 über den | Kapazität muss den Grundsätzen der MFO-2 vom 30. Juli 2004 über den |
| Solidaritätsmechanismus zwischen den Polizeizonen in Bezug auf die | Solidaritätsmechanismus zwischen den Polizeizonen in Bezug auf die |
| Verstärkung für verwaltungspolizeiliche Aufträge entsprechen. | Verstärkung für verwaltungspolizeiliche Aufträge entsprechen. |
| 4.3. Übrige Aufträge | 4.3. Übrige Aufträge |
| Die übrigen Aufträge des Einsatzkorps müssen immer mit der Ausführung | Die übrigen Aufträge des Einsatzkorps müssen immer mit der Ausführung |
| konkreter Aktionen oder mit der Lösung punktueller Kapazitätsprobleme | konkreter Aktionen oder mit der Lösung punktueller Kapazitätsprobleme |
| verbunden sein. | verbunden sein. |
| Der Dirco muss in diesem Bereich eine aktive Unterstützungspolitik | Der Dirco muss in diesem Bereich eine aktive Unterstützungspolitik |
| verfolgen und dazu die nötigen Initiativen ergreifen. Auf seiner Ebene | verfolgen und dazu die nötigen Initiativen ergreifen. Auf seiner Ebene |
| reicht es nicht, auf Unterstützungsanträge zu warten : Der Dirco muss | reicht es nicht, auf Unterstützungsanträge zu warten : Der Dirco muss |
| ein Angebot aus eigener Initiative machen. | ein Angebot aus eigener Initiative machen. |
| Solche Einsätze müssen mit ausreichend Personal aus dem Dienst | Solche Einsätze müssen mit ausreichend Personal aus dem Dienst |
| versehen werden, der davon Gebrauch macht, um autonome Einsätze von | versehen werden, der davon Gebrauch macht, um autonome Einsätze von |
| Mitgliedern des Einsatzkorps möglichst zu vermeiden. | Mitgliedern des Einsatzkorps möglichst zu vermeiden. |
| 4.4. Unerwartete Aktionen | 4.4. Unerwartete Aktionen |
| Im Falle unerwarteter Aktionen kann der Dirco der Provinzhauptstadt | Im Falle unerwarteter Aktionen kann der Dirco der Provinzhauptstadt |
| den Einsatz in der Provinz aussetzen. Die DAO verfügt über diese | den Einsatz in der Provinz aussetzen. Die DAO verfügt über diese |
| Befugnis für die Gesamtheit dieses Teils des Einsatzkorps. | Befugnis für die Gesamtheit dieses Teils des Einsatzkorps. |
| 5. Verfahren | 5. Verfahren |
| Die Einsetzung des Einsatzkorps muss immer in Absprache mit den | Die Einsetzung des Einsatzkorps muss immer in Absprache mit den |
| betroffenen Polizeidiensten erfolgen. | betroffenen Polizeidiensten erfolgen. |
| Alle Anträge auf Unterstützung des Einsatzkorps werden von den | Alle Anträge auf Unterstützung des Einsatzkorps werden von den |
| betroffenen Diensten bei dem für ihr Gebiet zuständigen Dirco | betroffenen Diensten bei dem für ihr Gebiet zuständigen Dirco |
| gestellt, der den Antrag an den Dirco der Provinzhauptstadt | gestellt, der den Antrag an den Dirco der Provinzhauptstadt |
| weiterleitet. | weiterleitet. |
| Die Anträge müssen immer mit triftigen Gründen versehen sein. | Die Anträge müssen immer mit triftigen Gründen versehen sein. |
| Wenn die Kapazität des Einsatzkorps erschöpft ist, werden eventuell | Wenn die Kapazität des Einsatzkorps erschöpft ist, werden eventuell |
| anhängige Anträge auf Verstärkung für die Ausführung von | anhängige Anträge auf Verstärkung für die Ausführung von |
| Polizeiaktionen im eigenen Aktionsgebiet gemäss den Bestimmungen des | Polizeiaktionen im eigenen Aktionsgebiet gemäss den Bestimmungen des |
| Rundschreibens MFO-2 vom 30. Juli 2004 über den | Rundschreibens MFO-2 vom 30. Juli 2004 über den |
| Solidaritätsmechanismus zwischen den Polizeizonen in Bezug auf die | Solidaritätsmechanismus zwischen den Polizeizonen in Bezug auf die |
| Verstärkung für verwaltungspolizeiliche Aufträge geregelt. | Verstärkung für verwaltungspolizeiliche Aufträge geregelt. |
| Der Vizepremierminister und Minister des Innern | Der Vizepremierminister und Minister des Innern |
| P. DEWAEL | P. DEWAEL |