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Circulaire ministérielle GPI 44bis : directives concernant le corps d'intervention. - Traduction allemande | Ministeriële omzendbrief GPI 44bis : richtlijnen betreffende het interventiekorps. - Duitse vertaling |
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SERVICE PUBLIC FEDERAL INTERIEUR | FEDERALE OVERHEIDSDIENST BINNENLANDSE ZAKEN |
10 MAI 2007. - Circulaire ministérielle GPI 44bis : directives | 10 MEI 2007. - Ministeriële omzendbrief GPI 44bis : richtlijnen |
concernant le corps d'intervention. - Traduction allemande | betreffende het interventiekorps. - Duitse vertaling |
Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de la | De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van de omzendbrief GPI |
circulaire GPI 44bis du Ministre de l'Intérieur du 10 mai 2007 | 44bis van de Minister van Binnenlandse Zaken van 10 mei 2007 |
relative aux directives concernant le corps d'intervention (Moniteur | betreffende de richtlijnen betreffende het interventiekorps (Belgisch |
belge du 7 juin 2007). | Staatsblad van 7 juni 2007). |
Cette traduction a été établie par le Service central de traduction | Deze vertaling is opgemaakt door de Centrale Dienst voor Duitse |
allemande à Malmedy. | vertaling in Malmedy. |
FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES | FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES |
10. MAI 2007 - Ministerielles Rundschreiben GPI 44bis: Richtlinien | 10. MAI 2007 - Ministerielles Rundschreiben GPI 44bis: Richtlinien |
über das Einsatzkorps | über das Einsatzkorps |
An die Frau Provinzgouverneurin | An die Frau Provinzgouverneurin |
An die Herren Provinzgouverneure | An die Herren Provinzgouverneure |
An die Frau Gouverneurin des Verwaltungsbezirks Brüssel Hauptstadt | An die Frau Gouverneurin des Verwaltungsbezirks Brüssel Hauptstadt |
An die Frauen und Herren Bürgermeister | An die Frauen und Herren Bürgermeister |
An die Frauen und Herren Vorsitzenden der Polizeikollegien | An die Frauen und Herren Vorsitzenden der Polizeikollegien |
An die Frauen und Herren Korpschefs der lokalen Polizei | An die Frauen und Herren Korpschefs der lokalen Polizei |
An den Herrn Generalkommissar der föderalen Polizei | An den Herrn Generalkommissar der föderalen Polizei |
An den Herrn Generalinspektor der Generalinspektion der föderalen | An den Herrn Generalinspektor der Generalinspektion der föderalen |
Polizei und der lokalen Polizei | Polizei und der lokalen Polizei |
Zur Information: | Zur Information: |
An den Herrn Generaldirektor der Generaldirektion Sicherheits- und | An den Herrn Generaldirektor der Generaldirektion Sicherheits- und |
Vorbeugungspolitik | Vorbeugungspolitik |
An den Herrn Vorsitzenden des Ständigen Ausschusses für die lokale | An den Herrn Vorsitzenden des Ständigen Ausschusses für die lokale |
Polizei | Polizei |
An die Frauen und Herren Bezirkskommissare | An die Frauen und Herren Bezirkskommissare |
Sehr geehrte Frau Gouverneurin, sehr geehrter Herr Gouverneur, | Sehr geehrte Frau Gouverneurin, sehr geehrter Herr Gouverneur, |
Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin, sehr geehrter Herr Bürgermeister, | Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin, sehr geehrter Herr Bürgermeister, |
Sehr geehrte Frau Vorsitzende, sehr geehrter Herr Vorsitzender, | Sehr geehrte Frau Vorsitzende, sehr geehrter Herr Vorsitzender, |
Sehr geehrte Frau Korpschefin, sehr geehrter Herr Korpschef, | Sehr geehrte Frau Korpschefin, sehr geehrter Herr Korpschef, |
Sehr geehrter Herr Generalkommissar, | Sehr geehrter Herr Generalkommissar, |
Sehr geehrter Herr Generalinspektor, | Sehr geehrter Herr Generalinspektor, |
Sehr geehrte Damen und Herren, | Sehr geehrte Damen und Herren, |
KAPITEL I - Verteilung der zweiten Gruppe des Einsatzkorps (CIK) | KAPITEL I - Verteilung der zweiten Gruppe des Einsatzkorps (CIK) |
1. Allgemeines | 1. Allgemeines |
Beim Sonderministerrat Justiz und Sicherheit vom 30. und 31. März 2004 | Beim Sonderministerrat Justiz und Sicherheit vom 30. und 31. März 2004 |
hat die Regierung im Rahmen einiger zu ergreifender Massnahmen die | hat die Regierung im Rahmen einiger zu ergreifender Massnahmen die |
Schaffung eines Einsatzkorps beschlossen, um vor Ende der | Schaffung eines Einsatzkorps beschlossen, um vor Ende der |
Legislaturperiode mehr als 3.000 zusätzliche Polizisten auf die | Legislaturperiode mehr als 3.000 zusätzliche Polizisten auf die |
Strassen zu bringen. | Strassen zu bringen. |
Das Einsatzkorps ist Teil des Gesamtbeitrags der Föderalbehörde zur | Das Einsatzkorps ist Teil des Gesamtbeitrags der Föderalbehörde zur |
Unterstützung der lokalen Sicherheitspolitik. | Unterstützung der lokalen Sicherheitspolitik. |
Ein Hauptmerkmal der zweigliedrigen Struktur des Polizeiapparats ist | Ein Hauptmerkmal der zweigliedrigen Struktur des Polizeiapparats ist |
die integrierte Arbeitsweise der lokalen und der föderalen Polizei. | die integrierte Arbeitsweise der lokalen und der föderalen Polizei. |
Die föderale Polizei hat nämlich nicht nur ihre eigenen Aufträge auf | Die föderale Polizei hat nämlich nicht nur ihre eigenen Aufträge auf |
dem gesamten Staatsgebiet wahrzunehmen, sondern auch die lokale | dem gesamten Staatsgebiet wahrzunehmen, sondern auch die lokale |
Polizei bei ihrer Arbeit zu unterstützen. | Polizei bei ihrer Arbeit zu unterstützen. |
Durch den Aufbau eines Einsatzkorps wird die Arbeitsweise der | Durch den Aufbau eines Einsatzkorps wird die Arbeitsweise der |
integrierten Polizei angepasst, um: | integrierten Polizei angepasst, um: |
-die sichtbare Präsenz der Polizei am Ort des Geschehens zu erhöhen, | -die sichtbare Präsenz der Polizei am Ort des Geschehens zu erhöhen, |
- zur Umsetzung des Regierungsbeschlusses zur Verringerung der | - zur Umsetzung des Regierungsbeschlusses zur Verringerung der |
belastbaren Kapazität beizutragen, | belastbaren Kapazität beizutragen, |
- die lokale Polizei in Zusammenarbeit mit bestimmten Einsatzdiensten | - die lokale Polizei in Zusammenarbeit mit bestimmten Einsatzdiensten |
der föderalen Polizei bei der Umsetzung der Prioritäten der zonalen | der föderalen Polizei bei der Umsetzung der Prioritäten der zonalen |
und nationalen Sicherheitspläne zu unterstützen. | und nationalen Sicherheitspläne zu unterstützen. |
Das Einsatzkorps darf nicht angefordert werden, um strukturelle | Das Einsatzkorps darf nicht angefordert werden, um strukturelle |
Personaldefizite abzubauen. Diese können durch die Entsendung von | Personaldefizite abzubauen. Diese können durch die Entsendung von |
Polizisten der föderalen Polizei in die betroffenen Polizeizonen | Polizisten der föderalen Polizei in die betroffenen Polizeizonen |
gemäss der derzeitigen Regelung beseitigt werden. Die Einsetzung des | gemäss der derzeitigen Regelung beseitigt werden. Die Einsetzung des |
Einsatzkorps beeinträchtigt folglich nicht das bestehende System von | Einsatzkorps beeinträchtigt folglich nicht das bestehende System von |
Entsendungen gegen Bezahlung und kann es daher auch nicht ersetzen. | Entsendungen gegen Bezahlung und kann es daher auch nicht ersetzen. |
2. Umsetzung | 2. Umsetzung |
Die ersten 300 Polizisten des Einsatzkorps sind 2005 entsandt worden. | Die ersten 300 Polizisten des Einsatzkorps sind 2005 entsandt worden. |
Eine zweite Gruppe von 200 Mitgliedern wird in zwei Phasen entsandt: | Eine zweite Gruppe von 200 Mitgliedern wird in zwei Phasen entsandt: |
- 141 Mitglieder in einer ersten Phase am 1. Juni 2007, | - 141 Mitglieder in einer ersten Phase am 1. Juni 2007, |
- 59 Mitglieder in einer zweiten Phase, sobald das Sicherheitskorps | - 59 Mitglieder in einer zweiten Phase, sobald das Sicherheitskorps |
den Auftrag der landesweiten Überführung von Häftlingen und der | den Auftrag der landesweiten Überführung von Häftlingen und der |
Überführung von Minderjährigen der geschlossenen Einrichtung von | Überführung von Minderjährigen der geschlossenen Einrichtung von |
Everberg von der föderalen Polizei übernehmen kann. | Everberg von der föderalen Polizei übernehmen kann. |
Die Einsatzbetreuung wird auf die Mindesterfordernisse für die Bildung | Die Einsatzbetreuung wird auf die Mindesterfordernisse für die Bildung |
konstituierter Einheiten beschränkt. | konstituierter Einheiten beschränkt. |
3. Verteilung der zweiten Gruppe des Einsatzkorps | 3. Verteilung der zweiten Gruppe des Einsatzkorps |
3.1 Verteilung der 141 Mitglieder des Einsatzkorps der zweiten Gruppe | 3.1 Verteilung der 141 Mitglieder des Einsatzkorps der zweiten Gruppe |
in der ersten Phase | in der ersten Phase |
Die Verteilung von 141 Mitgliedern der zweiten Gruppe des Einsatzkorps | Die Verteilung von 141 Mitgliedern der zweiten Gruppe des Einsatzkorps |
erfolgt entsprechend nachstehenden allgemeinen und spezifischen | erfolgt entsprechend nachstehenden allgemeinen und spezifischen |
Kriterien : | Kriterien : |
- Bewertung der Zielsetzung der Regierung, gegen Ende der | - Bewertung der Zielsetzung der Regierung, gegen Ende der |
Legislaturperiode mehr als 3.000 zusätzliche Polizisten auf die | Legislaturperiode mehr als 3.000 zusätzliche Polizisten auf die |
Strassen zu bringen, | Strassen zu bringen, |
- günstige Entwicklung des Einsatzes der HYCAP und daran gebundene | - günstige Entwicklung des Einsatzes der HYCAP und daran gebundene |
Vorschläge der HYCAP-Arbeitsgruppe mit Vertretern der lokalen Polizei | Vorschläge der HYCAP-Arbeitsgruppe mit Vertretern der lokalen Polizei |
und der föderalen Polizei, | und der föderalen Polizei, |
- Erfahrung mit dem Einsatz der ersten 300 Personalmitglieder des | - Erfahrung mit dem Einsatz der ersten 300 Personalmitglieder des |
Einsatzkorps, | Einsatzkorps, |
- Mindestnorm (KUL), | - Mindestnorm (KUL), |
- Dekonzentration der nichtspezialisierten Unterstützung der | - Dekonzentration der nichtspezialisierten Unterstützung der |
allgemeinen Reserve der föderalen Polizei (nationale Bereitschaft) zu | allgemeinen Reserve der föderalen Polizei (nationale Bereitschaft) zu |
den Dircos der Region Brüssel-Hauptstadt und der Hauptstädte der | den Dircos der Region Brüssel-Hauptstadt und der Hauptstädte der |
Provinzen Antwerpen, Ostflandern, Lüttich und Hennegau. | Provinzen Antwerpen, Ostflandern, Lüttich und Hennegau. |
106 Mitglieder der zweiten Gruppe des Einsatzkorps werden den Dircos | 106 Mitglieder der zweiten Gruppe des Einsatzkorps werden den Dircos |
von Brüssel, Antwerpen, Gent, Lüttich und Mons zur Verfügung gestellt, | von Brüssel, Antwerpen, Gent, Lüttich und Mons zur Verfügung gestellt, |
mit folgenden Aufträgen : | mit folgenden Aufträgen : |
- Verringerung des HYCAP-Einsatzes der Polizeizonen, | - Verringerung des HYCAP-Einsatzes der Polizeizonen, |
- Unterstützung der Sicherheitspolitik, | - Unterstützung der Sicherheitspolitik, |
- (Bekämpfung der Unsicherheitsphänomene, Teilnahme an grossangelegten | - (Bekämpfung der Unsicherheitsphänomene, Teilnahme an grossangelegten |
Polizeieinsätzen vom Typ FIPA, Schutz von Werttransporten,...), | Polizeieinsätzen vom Typ FIPA, Schutz von Werttransporten,...), |
- Teilnahme an der (dekonzentrierten) Einsatzreserve der föderalen | - Teilnahme an der (dekonzentrierten) Einsatzreserve der föderalen |
Polizei, wie in Artikel 101 GIP erwähnt, | Polizei, wie in Artikel 101 GIP erwähnt, |
- Reserve der föderalen Dienste, | - Reserve der föderalen Dienste, |
- Überführung von Häftlingen (ausnahmsweise, auf Entscheidung der | - Überführung von Häftlingen (ausnahmsweise, auf Entscheidung der |
DAO). | DAO). |
35 Mitglieder der zweiten Gruppe des Einsatzkorps werden den anderen | 35 Mitglieder der zweiten Gruppe des Einsatzkorps werden den anderen |
Dircos der Provinzhauptstädte zur Verfügung gestellt, mit folgenden | Dircos der Provinzhauptstädte zur Verfügung gestellt, mit folgenden |
Aufgaben: | Aufgaben: |
- Verringerung des HYCAP-Einsatzes der Polizeizonen, | - Verringerung des HYCAP-Einsatzes der Polizeizonen, |
- Unterstützung der Sicherheitspolitik, | - Unterstützung der Sicherheitspolitik, |
- (Bekämpfung der Unsicherheitsphänomene, Teilnahme an grossangelegten | - (Bekämpfung der Unsicherheitsphänomene, Teilnahme an grossangelegten |
Polizeieinsätzen vom Typ FIPA, Schutz von Werttransporten,...), | Polizeieinsätzen vom Typ FIPA, Schutz von Werttransporten,...), |
- Reserve der föderalen Dienste, | - Reserve der föderalen Dienste, |
- Überführung von Häftlingen (ausnahmsweise, auf Entscheidung der | - Überführung von Häftlingen (ausnahmsweise, auf Entscheidung der |
DAO). | DAO). |
Übersichtstabelle der Verteilung der zweiten CIK-Gruppe in der ersten | Übersichtstabelle der Verteilung der zweiten CIK-Gruppe in der ersten |
Phase | Phase |
Gast-Dircos | Gast-Dircos |
Mitglieder des Kaders des Personals im mittleren Dienst | Mitglieder des Kaders des Personals im mittleren Dienst |
Mitglieder des Kaders des Personals im einfachen Dienst | Mitglieder des Kaders des Personals im einfachen Dienst |
Insgesamt | Insgesamt |
Region Brüssel-Hauptstadt | Region Brüssel-Hauptstadt |
2 | 2 |
22 | 22 |
24 | 24 |
Antwerpen | Antwerpen |
2 | 2 |
20 | 20 |
22 | 22 |
Ostflandern | Ostflandern |
2 | 2 |
18 | 18 |
20 | 20 |
Lüttich | Lüttich |
2 | 2 |
18 | 18 |
20 | 20 |
Hennegau | Hennegau |
2 | 2 |
18 | 18 |
20 | 20 |
Flämisch-Brabant | Flämisch-Brabant |
1 | 1 |
6 | 6 |
7 | 7 |
Westflandern | Westflandern |
1 | 1 |
10 | 10 |
11 | 11 |
Limburg | Limburg |
1 | 1 |
5 | 5 |
6 | 6 |
Namur | Namur |
- | - |
5 | 5 |
5 | 5 |
Wallonisch-Brabant | Wallonisch-Brabant |
- | - |
3 | 3 |
3 | 3 |
Luxemburg | Luxemburg |
- | - |
3 | 3 |
3 | 3 |
INSGESAMT | INSGESAMT |
13 | 13 |
128 | 128 |
141 | 141 |
3.2 Verteilung der Gruppe von 59 Mitgliedern des Einsatzkorps in der | 3.2 Verteilung der Gruppe von 59 Mitgliedern des Einsatzkorps in der |
zweiten Phase | zweiten Phase |
Die 59 Mitglieder des Kaders des Personals im einfachen Dienst des | Die 59 Mitglieder des Kaders des Personals im einfachen Dienst des |
Einsatzkorps können entweder auf Ebene des Dirco oder auf die | Einsatzkorps können entweder auf Ebene des Dirco oder auf die |
Polizeizonen verteilt werden, sobald das Sicherheitskorps die | Polizeizonen verteilt werden, sobald das Sicherheitskorps die |
landesweite Überführung von Häftlingen und die Überführung von | landesweite Überführung von Häftlingen und die Überführung von |
Minderjährigen der geschlossenen Einrichtung von Everberg von der | Minderjährigen der geschlossenen Einrichtung von Everberg von der |
föderalen Polizei übernimmt. | föderalen Polizei übernimmt. |
Eine Verteilung bis auf Ebene der Provinz ist gemäss nachstehender | Eine Verteilung bis auf Ebene der Provinz ist gemäss nachstehender |
Tabelle vorgesehen; die interne Verteilung erfolgt dann über die | Tabelle vorgesehen; die interne Verteilung erfolgt dann über die |
zuständige provinziale Verwaltungsstruktur, wie in Nr. 6 des | zuständige provinziale Verwaltungsstruktur, wie in Nr. 6 des |
ministeriellen Rundschreibens GPI 44 vom 19. August 2005 bestimmt. | ministeriellen Rundschreibens GPI 44 vom 19. August 2005 bestimmt. |
Übersichtstabelle der Verteilung der zweiten CIK-Gruppe in der zweiten | Übersichtstabelle der Verteilung der zweiten CIK-Gruppe in der zweiten |
Phase | Phase |
Provinz | Provinz |
Anzahl | Anzahl |
Region Brüssel-Hauptstadt | Region Brüssel-Hauptstadt |
6 | 6 |
Antwerpen | Antwerpen |
6 | 6 |
Ostflandern | Ostflandern |
6 | 6 |
Lüttich | Lüttich |
6 | 6 |
Hennegau | Hennegau |
6 | 6 |
Flämisch-Brabant | Flämisch-Brabant |
5 | 5 |
Westflandern | Westflandern |
5 | 5 |
Limburg | Limburg |
4 | 4 |
Namur | Namur |
6 | 6 |
Wallonisch-Brabant | Wallonisch-Brabant |
5 | 5 |
Luxemburg | Luxemburg |
4 | 4 |
INSGESAMT | INSGESAMT |
59 | 59 |
4. Aktualisierung des Rundschreibens MFO-2 hinsichtlich des | 4. Aktualisierung des Rundschreibens MFO-2 hinsichtlich des |
Einsatzkorps | Einsatzkorps |
Laut dem ministeriellen Rundschreiben MFO-2 vom 30. Juli 2004, | Laut dem ministeriellen Rundschreiben MFO-2 vom 30. Juli 2004, |
aktualisiert am 2. August 2005, über den Solidaritätsmechanismus | aktualisiert am 2. August 2005, über den Solidaritätsmechanismus |
zwischen den Polizeizonen in Bezug auf die Verstärkung für | zwischen den Polizeizonen in Bezug auf die Verstärkung für |
verwaltungspolizeiliche Aufträge ist die progressive Einführung des | verwaltungspolizeiliche Aufträge ist die progressive Einführung des |
Einsatzkorps einer der Vektoren, durch die die HYCAP weniger zum | Einsatzkorps einer der Vektoren, durch die die HYCAP weniger zum |
Einsatz kommen soll. | Einsatz kommen soll. |
Das Rundschreiben MFO-2 wird hinsichtlich der Reihenfolge des | Das Rundschreiben MFO-2 wird hinsichtlich der Reihenfolge des |
Einsatzes der Kräfte wie folgt angepasst: | Einsatzes der Kräfte wie folgt angepasst: |
Bei vorhersehbaren Ereignissen werden die erforderlichen Kräfte wie | Bei vorhersehbaren Ereignissen werden die erforderlichen Kräfte wie |
folgt mobilisiert: | folgt mobilisiert: |
1. 12 % der verfügbaren Kräfte der betroffenen Polizeizone | 1. 12 % der verfügbaren Kräfte der betroffenen Polizeizone |
2. Das CIK beim Dirco der betroffenen Provinz | 2. Das CIK beim Dirco der betroffenen Provinz |
3. Die spezialisierte Unterstützung der föderalen Polizei | 3. Die spezialisierte Unterstützung der föderalen Polizei |
4. 2 % ArroSol | 4. 2 % ArroSol |
5. Das CIK bei den Dircos der anderen Provinzen | 5. Das CIK bei den Dircos der anderen Provinzen |
6. Die HYCAP des betroffenen Bezirks | 6. Die HYCAP des betroffenen Bezirks |
7. Die HYCAP der anderen Bezirke | 7. Die HYCAP der anderen Bezirke |
Bei unvorhersehbaren Ereignissen werden die erforderlichen Kräfte in | Bei unvorhersehbaren Ereignissen werden die erforderlichen Kräfte in |
den ersten Stunden von der lokalen Polizei und der föderalen Polizei | den ersten Stunden von der lokalen Polizei und der föderalen Polizei |
vor Ort stammen, jede in ihrer Zuständigkeit, wobei ihre Aufträge | vor Ort stammen, jede in ihrer Zuständigkeit, wobei ihre Aufträge |
unterbrochen werden können, sowie von lokalen Polizeikorps in der | unterbrochen werden können, sowie von lokalen Polizeikorps in der |
Nachbarschaft auf der Grundlage von Vereinbarungsprotokollen. | Nachbarschaft auf der Grundlage von Vereinbarungsprotokollen. |
Binnen vier Stunden kann zudem auf den abrufbaren Teil des | Binnen vier Stunden kann zudem auf den abrufbaren Teil des |
Einsatzkorps und der spezialisierten Unterstützung der föderalen | Einsatzkorps und der spezialisierten Unterstützung der föderalen |
Polizei (Pelotonskommando, Wasserwerfer-Bemannung,...) zurückgegriffen | Polizei (Pelotonskommando, Wasserwerfer-Bemannung,...) zurückgegriffen |
werden, in Erwartung der Kapazitäten, die in der Folge noch von der | werden, in Erwartung der Kapazitäten, die in der Folge noch von der |
integrierten Polizei mobilisiert werden können. Der Generalkommissar | integrierten Polizei mobilisiert werden können. Der Generalkommissar |
wird in Bezug auf die Arbeitsweise dieser föderalen Einsatzreserve | wird in Bezug auf die Arbeitsweise dieser föderalen Einsatzreserve |
eine dienstliche Mitteilung erstellen. | eine dienstliche Mitteilung erstellen. |
Die Gastzonen müssen während der Bürozeiten ständig imstande sein, die | Die Gastzonen müssen während der Bürozeiten ständig imstande sein, die |
genaue Entsprechung der ihnen zuerkannten Anzahl CIK-Mitglieder zur | genaue Entsprechung der ihnen zuerkannten Anzahl CIK-Mitglieder zur |
Verfügung zu stellen, sobald sie darum gebeten werden. | Verfügung zu stellen, sobald sie darum gebeten werden. |
KAPITEL II - Das Einsatzkorps bei den Dircos | KAPITEL II - Das Einsatzkorps bei den Dircos |
1. Personal | 1. Personal |
Die Personalmitglieder des Einsatzkorps sind weiterhin Teil der | Die Personalmitglieder des Einsatzkorps sind weiterhin Teil der |
föderalen Polizei. | föderalen Polizei. |
Sie werden beim Dirco der Provinzhauptstadt oder gegebenenfalls bei | Sie werden beim Dirco der Provinzhauptstadt oder gegebenenfalls bei |
einem anderen Dirco innerhalb der Provinz untergebracht. | einem anderen Dirco innerhalb der Provinz untergebracht. |
Die Personalmitglieder des Einsatzkorps werden nie entsandt, sondern | Die Personalmitglieder des Einsatzkorps werden nie entsandt, sondern |
der lokalen Polizei oder Einheiten und Diensten der föderalen Polizei | der lokalen Polizei oder Einheiten und Diensten der föderalen Polizei |
zur Verfügung gestellt. | zur Verfügung gestellt. |
Das Personal des Einsatzkorps untersteht auf funktioneller und auf | Das Personal des Einsatzkorps untersteht auf funktioneller und auf |
administrativer Ebene dem Dirco. Auf Einsatzebene unterstehen die | administrativer Ebene dem Dirco. Auf Einsatzebene unterstehen die |
Mitglieder des Einsatzkorps der Behörde des Korps oder des Dienstes, | Mitglieder des Einsatzkorps der Behörde des Korps oder des Dienstes, |
für das beziehungsweise den sie einen Auftrag ausführen. | für das beziehungsweise den sie einen Auftrag ausführen. |
Der Dirco entscheidet über die Art und Weise, wie die Verlegung vom | Der Dirco entscheidet über die Art und Weise, wie die Verlegung vom |
gewöhnlichen Arbeitsplatz (GAP) an den zeitweiligen Arbeitsplatz (ZAP) | gewöhnlichen Arbeitsplatz (GAP) an den zeitweiligen Arbeitsplatz (ZAP) |
erfolgt. | erfolgt. |
Die Personalmitglieder des Einsatzkorps erhalten keine Zulage für | Die Personalmitglieder des Einsatzkorps erhalten keine Zulage für |
Bürgernähe, ausser für die Tage, an denen sie einer lokalen Polizei | Bürgernähe, ausser für die Tage, an denen sie einer lokalen Polizei |
zur Verfügung gestellt werden, und zwar in einer Funktion, die zum | zur Verfügung gestellt werden, und zwar in einer Funktion, die zum |
Erhalt einer solchen Zulage berechtigt. | Erhalt einer solchen Zulage berechtigt. |
Die Personalmitglieder des abrufbaren Teils des Einsatzkorps | Die Personalmitglieder des abrufbaren Teils des Einsatzkorps |
(Einsatzreserve) erhalten die Prämie "kontaktierbar und abrufbar". | (Einsatzreserve) erhalten die Prämie "kontaktierbar und abrufbar". |
Da die Situation der Mitglieder des CIK (sowohl bei den Dircos als | Da die Situation der Mitglieder des CIK (sowohl bei den Dircos als |
auch in den Gastzonen) mit einer strukturellen Entsendung | auch in den Gastzonen) mit einer strukturellen Entsendung |
gleichgestellt wird : | gleichgestellt wird : |
- ist der Dirco der Provinzhauptstadt der Bewerter und der Direktor | - ist der Dirco der Provinzhauptstadt der Bewerter und der Direktor |
der DAR der Endverantwortliche für die Bewertung, | der DAR der Endverantwortliche für die Bewertung, |
- ist der Dirco der Provinzhauptstadt die gewöhnliche | - ist der Dirco der Provinzhauptstadt die gewöhnliche |
Disziplinarbehörde und der Generaldirektor der DGA die höhere | Disziplinarbehörde und der Generaldirektor der DGA die höhere |
Disziplinarbehörde. | Disziplinarbehörde. |
Die Ausbildung des Personals des Einsatzkorps liegt in der | Die Ausbildung des Personals des Einsatzkorps liegt in der |
Zuständigkeit des Dirco der Provinzhauptstadt. | Zuständigkeit des Dirco der Provinzhauptstadt. |
Das Personal aus der DAR bedarf keiner weiteren spezifischen | Das Personal aus der DAR bedarf keiner weiteren spezifischen |
Ausbildung. | Ausbildung. |
Die übrigen Personalmitglieder müssen die Hycap-Ausbildung und/oder | Die übrigen Personalmitglieder müssen die Hycap-Ausbildung und/oder |
die für die Neuzuweisung vorgesehene allgemeine Ausbildung | die für die Neuzuweisung vorgesehene allgemeine Ausbildung |
durchlaufen. | durchlaufen. |
Der Dirco des Standortes stellt die tägliche Überwachung der | Der Dirco des Standortes stellt die tägliche Überwachung der |
Zuverfügungstellung und des Einsatzes des Einsatzkorps in der Provinz | Zuverfügungstellung und des Einsatzes des Einsatzkorps in der Provinz |
sicher. | sicher. |
2. Geldmittel | 2. Geldmittel |
Das Gehalt dieser Mitglieder des Einsatzkorps wird vollständig von der | Das Gehalt dieser Mitglieder des Einsatzkorps wird vollständig von der |
föderalen Polizei getragen, mit Ausnahme der Wochenend- und | föderalen Polizei getragen, mit Ausnahme der Wochenend- und |
Nachtarbeitsstunden, die bei anderen, Nicht-Hycap-Aufträgen entstehen | Nachtarbeitsstunden, die bei anderen, Nicht-Hycap-Aufträgen entstehen |
und zugunsten der lokalen Polizei und ausschliesslich zugunsten einer | und zugunsten der lokalen Polizei und ausschliesslich zugunsten einer |
einzelnen Zone abgeleistet werden. In letzterem Fall werden sie von | einzelnen Zone abgeleistet werden. In letzterem Fall werden sie von |
der betroffenen Polizeizone bezahlt und monatlich gemäss einem | der betroffenen Polizeizone bezahlt und monatlich gemäss einem |
durchschnittlichen Pauschalbetrag pro Stunde fakturiert. | durchschnittlichen Pauschalbetrag pro Stunde fakturiert. |
3. Logistik | 3. Logistik |
Die logistische Unterstützung muss grundsätzlich von der föderalen | Die logistische Unterstützung muss grundsätzlich von der föderalen |
Polizei sichergestellt werden. | Polizei sichergestellt werden. |
Das Personal wird in den Verwaltungsräumen der bestehenden | Das Personal wird in den Verwaltungsräumen der bestehenden |
Infrastruktur des Dirco untergebracht. Die Unterbringungskosten gehen | Infrastruktur des Dirco untergebracht. Die Unterbringungskosten gehen |
zu Lasten der föderalen Polizei. | zu Lasten der föderalen Polizei. |
Die Grundausrüstung, die allgemeine Funktionsausrüstung und die | Die Grundausrüstung, die allgemeine Funktionsausrüstung und die |
Ausrüstung Verkehr und öffentliche Ordnung der Polizisten des | Ausrüstung Verkehr und öffentliche Ordnung der Polizisten des |
Einsatzkorps werden von der föderalen Polizei bereitgestellt. | Einsatzkorps werden von der föderalen Polizei bereitgestellt. |
Die Ausrüstung für die in den Zonen ausgeführten Aufträge wird von den | Die Ausrüstung für die in den Zonen ausgeführten Aufträge wird von den |
Zonen bereitgestellt (Fahrzeuge, Funkgeräte). | Zonen bereitgestellt (Fahrzeuge, Funkgeräte). |
Wenn das Einsatzkorps zur Ersetzung der belastbaren Kapazität | Wenn das Einsatzkorps zur Ersetzung der belastbaren Kapazität |
eingesetzt wird, muss die für die konstituierten Einheiten vorgesehene | eingesetzt wird, muss die für die konstituierten Einheiten vorgesehene |
Grundausrüstung (Fahrzeuge, Material, Funkgeräte) von der föderalen | Grundausrüstung (Fahrzeuge, Material, Funkgeräte) von der föderalen |
Polizei bereitgestellt werden. Zur Erfüllung der übrigen Aufträge wird | Polizei bereitgestellt werden. Zur Erfüllung der übrigen Aufträge wird |
das Personal, falls nötig, im Beförderungsmittel der föderalen Polizei | das Personal, falls nötig, im Beförderungsmittel der föderalen Polizei |
an seinen zeitweiligen Arbeitsplatz transportiert. | an seinen zeitweiligen Arbeitsplatz transportiert. |
4. Aufträge | 4. Aufträge |
4.1. Grundsätzliches | 4.1. Grundsätzliches |
Die Personalmitglieder des Einsatzkorps müssen für die nachstehend | Die Personalmitglieder des Einsatzkorps müssen für die nachstehend |
aufgeführten Aufträge eingesetzt werden. | aufgeführten Aufträge eingesetzt werden. |
Das Personal muss daher auf Jahresbasis zu 100 % der verfügbaren | Das Personal muss daher auf Jahresbasis zu 100 % der verfügbaren |
Kapazität in Mannstunden für ihre vorgesehenen Aufträge eingesetzt | Kapazität in Mannstunden für ihre vorgesehenen Aufträge eingesetzt |
werden (die verfügbare Kapazität ist die Gesamtkapazität abzüglich der | werden (die verfügbare Kapazität ist die Gesamtkapazität abzüglich der |
Abwesenheiten aus gesundheitlichen Gründen, anderen Gründen für die | Abwesenheiten aus gesundheitlichen Gründen, anderen Gründen für die |
Nichtverfügbarkeit und Gründen der Ausbildung). | Nichtverfügbarkeit und Gründen der Ausbildung). |
Die Hälfte der bei den elf Dircos verfügbaren Kapazität muss gemäss | Die Hälfte der bei den elf Dircos verfügbaren Kapazität muss gemäss |
der Richtlinie MFO-2 für die belastbare Kapazität eingesetzt werden. | der Richtlinie MFO-2 für die belastbare Kapazität eingesetzt werden. |
Die andere Hälfte dieser Kapazität muss zur Unterstützung der | Die andere Hälfte dieser Kapazität muss zur Unterstützung der |
Sicherheitspolitik und für die übrigen in obiger Nr. 3.1 erwähnten | Sicherheitspolitik und für die übrigen in obiger Nr. 3.1 erwähnten |
Aufträge eingesetzt werden. | Aufträge eingesetzt werden. |
Das Personal des Einsatzkorps kann bei Aktionen eingesetzt werden, bei | Das Personal des Einsatzkorps kann bei Aktionen eingesetzt werden, bei |
denen die Einsatzleitung und die Koordinierung entweder von einer | denen die Einsatzleitung und die Koordinierung entweder von einer |
Polizeizone oder von der föderalen Polizei sichergestellt werden. | Polizeizone oder von der föderalen Polizei sichergestellt werden. |
4.2. Einsetzung zur Ersetzung der belastbaren Kapazität | 4.2. Einsetzung zur Ersetzung der belastbaren Kapazität |
Diese Einsetzung muss zu einer Verminderung der Nutzung der | Diese Einsetzung muss zu einer Verminderung der Nutzung der |
belastbaren Kapazität und der ArroSol sowie zur Verminderung der von | belastbaren Kapazität und der ArroSol sowie zur Verminderung der von |
der DAR vor Einrichtung des Einsatzkorps bereitgestellten nicht | der DAR vor Einrichtung des Einsatzkorps bereitgestellten nicht |
spezialisierten Unterstützung führen. | spezialisierten Unterstützung führen. |
Die Einsetzung des Einsatzkorps zur Ersetzung der belastbaren | Die Einsetzung des Einsatzkorps zur Ersetzung der belastbaren |
Kapazität muss den Grundsätzen der MFO-2 vom 30. Juli 2004 über den | Kapazität muss den Grundsätzen der MFO-2 vom 30. Juli 2004 über den |
Solidaritätsmechanismus zwischen den Polizeizonen in Bezug auf die | Solidaritätsmechanismus zwischen den Polizeizonen in Bezug auf die |
Verstärkung für verwaltungspolizeiliche Aufträge entsprechen. | Verstärkung für verwaltungspolizeiliche Aufträge entsprechen. |
4.3. Übrige Aufträge | 4.3. Übrige Aufträge |
Die übrigen Aufträge des Einsatzkorps müssen immer mit der Ausführung | Die übrigen Aufträge des Einsatzkorps müssen immer mit der Ausführung |
konkreter Aktionen oder mit der Lösung punktueller Kapazitätsprobleme | konkreter Aktionen oder mit der Lösung punktueller Kapazitätsprobleme |
verbunden sein. | verbunden sein. |
Der Dirco muss in diesem Bereich eine aktive Unterstützungspolitik | Der Dirco muss in diesem Bereich eine aktive Unterstützungspolitik |
verfolgen und dazu die nötigen Initiativen ergreifen. Auf seiner Ebene | verfolgen und dazu die nötigen Initiativen ergreifen. Auf seiner Ebene |
reicht es nicht, auf Unterstützungsanträge zu warten : Der Dirco muss | reicht es nicht, auf Unterstützungsanträge zu warten : Der Dirco muss |
ein Angebot aus eigener Initiative machen. | ein Angebot aus eigener Initiative machen. |
Solche Einsätze müssen mit ausreichend Personal aus dem Dienst | Solche Einsätze müssen mit ausreichend Personal aus dem Dienst |
versehen werden, der davon Gebrauch macht, um autonome Einsätze von | versehen werden, der davon Gebrauch macht, um autonome Einsätze von |
Mitgliedern des Einsatzkorps möglichst zu vermeiden. | Mitgliedern des Einsatzkorps möglichst zu vermeiden. |
4.4. Unerwartete Aktionen | 4.4. Unerwartete Aktionen |
Im Falle unerwarteter Aktionen kann der Dirco der Provinzhauptstadt | Im Falle unerwarteter Aktionen kann der Dirco der Provinzhauptstadt |
den Einsatz in der Provinz aussetzen. Die DAO verfügt über diese | den Einsatz in der Provinz aussetzen. Die DAO verfügt über diese |
Befugnis für die Gesamtheit dieses Teils des Einsatzkorps. | Befugnis für die Gesamtheit dieses Teils des Einsatzkorps. |
5. Verfahren | 5. Verfahren |
Die Einsetzung des Einsatzkorps muss immer in Absprache mit den | Die Einsetzung des Einsatzkorps muss immer in Absprache mit den |
betroffenen Polizeidiensten erfolgen. | betroffenen Polizeidiensten erfolgen. |
Alle Anträge auf Unterstützung des Einsatzkorps werden von den | Alle Anträge auf Unterstützung des Einsatzkorps werden von den |
betroffenen Diensten bei dem für ihr Gebiet zuständigen Dirco | betroffenen Diensten bei dem für ihr Gebiet zuständigen Dirco |
gestellt, der den Antrag an den Dirco der Provinzhauptstadt | gestellt, der den Antrag an den Dirco der Provinzhauptstadt |
weiterleitet. | weiterleitet. |
Die Anträge müssen immer mit triftigen Gründen versehen sein. | Die Anträge müssen immer mit triftigen Gründen versehen sein. |
Wenn die Kapazität des Einsatzkorps erschöpft ist, werden eventuell | Wenn die Kapazität des Einsatzkorps erschöpft ist, werden eventuell |
anhängige Anträge auf Verstärkung für die Ausführung von | anhängige Anträge auf Verstärkung für die Ausführung von |
Polizeiaktionen im eigenen Aktionsgebiet gemäss den Bestimmungen des | Polizeiaktionen im eigenen Aktionsgebiet gemäss den Bestimmungen des |
Rundschreibens MFO-2 vom 30. Juli 2004 über den | Rundschreibens MFO-2 vom 30. Juli 2004 über den |
Solidaritätsmechanismus zwischen den Polizeizonen in Bezug auf die | Solidaritätsmechanismus zwischen den Polizeizonen in Bezug auf die |
Verstärkung für verwaltungspolizeiliche Aufträge geregelt. | Verstärkung für verwaltungspolizeiliche Aufträge geregelt. |
Der Vizepremierminister und Minister des Innern | Der Vizepremierminister und Minister des Innern |
P. DEWAEL | P. DEWAEL |