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Circulaire du 08 avril 2014
publié le 12 juin 2014

Direction générale Sécurité et Prévention. - Circulaire OOP 42 relative aux événements qui peuvent avoir lieu en Belgique dans le cadre de la CM de football 2014. - Traduction allemande

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service public federal interieur
numac
2014000477
pub.
12/06/2014
prom.
08/04/2014
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SERVICE PUBLIC FEDERAL INTERIEUR


8 AVRIL 2014. - Direction générale Sécurité et Prévention. - Circulaire OOP 42 relative aux événements qui peuvent avoir lieu en Belgique dans le cadre de la CM de football 2014. - Traduction allemande


Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de la circulaire OOP 42 de la Ministre de l'Intérieur du 8 avril 2014 relative aux événements qui peuvent avoir lieu en Belgique dans le cadre de la CM de football 2014 (Moniteur belge du 17 avril 2014).

Cette traduction a été établie par le Service central de traduction allemande à Malmedy.

FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES 8. APRIL 2014 - Generaldirektion Sicherheit und Vorbeugung - Rundschreiben OOP 42 über Veranstaltungen, die im Rahmen der Fußball-WM 2014 in Belgien stattfinden können An die Frauen und Herren Provinzgouverneure An die Frauen und Herren Bürgermeister An die Frauen und Herren Korpschefs der lokalen Polizei An die Frau Generalkommissarin der föderalen Polizei Einleitung Vom 12.Juni bis zum 13. Juli 2014 findet in Brasilien die Fußballweltmeisterschaft (WM) statt. Belgien hatte sich seit der Fußball-WM 2002 in Japan und Südkorea nicht mehr für eine Europa- beziehungsweise Weltmeisterschaft qualifiziert. Daher ist die Qualifikation für die WM von zehntausenden Fans frenetisch gefeiert worden. Mehrere Städte und Gemeinden haben das entscheidende Spiel gegen Kroatien auf Großleinwand gezeigt. Folglich ist davon auszugehen, dass die Fußball-WM in Brasilien bei einem beträchtlichen Teil der Bevölkerung (das heißt bei weit mehr Menschen als den üblichen Fußballfans) große Begeisterung hervorrufen wird. Zudem finden die Vorrundenspiele der Roten Teufel zu Uhrzeiten statt, zu denen viele Menschen sie verfolgen können.

Erfahrungen aus den meisten europäischen Ländern haben gezeigt, dass eine Fußball-WM einen nicht zu unterschätzenden Einfluss auf die Lage "im Heimatland" haben kann. Es werden allerlei Veranstaltungen an öffentlichen Orten oder auf Privatgelände organisiert, sei es im kleinen Kreis oder im großen Rahmen, auf Initiative der Stadt/Gemeinde oder im Rahmen von Privatinitiativen, ob gewerblich oder nicht.

Großveranstaltungen können sicherlich Auswirkungen auf die Mobilität haben, insbesondere wenn es bei einem sportlichen Erfolg zu spontanen Zusammenkünften wie etwa Freudenfeiern kommt.

Vieles wird vom sportlichen Verlauf des Turniers abhängen. Angesichts des derzeitigen Medienrummels um die Roten Teufel werden sich die Auswirkungen der WM 2014 wahrscheinlich nicht auf die Großstädte beschränken. In verschiedenen Städten und Gemeinden werden Großleinwände aufgebaut, zudem werden viele Fans die Spiele gemeinsam ansehen (in Kneipen, auf Terrassen, in Kantinen und Sporthallen beziehungsweise an allen Orten, die dazu verwendet werden). In bestimmten Städten und Gemeinden werden übrigens auch die Spielbegegnungen anderer Nationalmannschaften mit Begeisterung verfolgt werden, wenn dort ein Großteil der Bevölkerung aus den betreffenden Ländern stammt und/oder Fans eines dieser Länder ist.

Ziel des vorliegenden Rundschreibens ist, den zuständigen und verantwortlichen Akteuren, allen voran den Bürgermeistern, eine Reihe von Empfehlungen für die Organisation, das Management und die Begleitung von Veranstaltungen am Rande der Fußball-WM 2014 an die Hand zu geben, insbesondere in Sachen Risikoanalyse und Begleitmaßnahmen. Ferner werden die Polizeidienste aufgefordert, diese Veranstaltungen rund um die WM 2014 bei der täglichen Verwaltung der verwaltungspolizeilichen Informationen zu berücksichtigen sowie die hierfür erforderlichen Auskünfte einzuholen und mit den zuständigen Polizeidiensten (und anderen Diensten) auszutauschen. In keinem Fall ist es Ziel des vorliegenden Rundschreibens, diese Aktivitäten und Veranstaltungen einzuschränken. Vielmehr soll gewährleistet werden, dass sie unter sicheren und angenehmen Umständen stattfinden können.

Die Vergangenheit hat nämlich gezeigt, dass große Menschenansammlungen - die von den meisten Teilnehmern als positiv erlebt werden - auch diverse Probleme aufwerfen können und somit einer professionellen Vorbereitung und effizienten Begleitung bedürfen. Anlässlich der WM werden einige Städte und Gemeinden wahrscheinlich mit Großveranstaltungen und fußballspezifischen Verhaltensweisen konfrontiert, die sie nicht gewohnt sind. Hierbei kann es sich einerseits um problematische Situationen handeln, die von einer Minderheit (potenzieller) Unruhestifter ausgelöst werden, um spezifische Belästigungsphänomene oder um bestimmte Formen von (organisierter) Kriminalität. Andererseits kann es sich auch um problematische Situationen aufgrund externer Faktoren (Brand, Gewitter, Hitzewelle usw.) handeln oder um Probleme, die dadurch hervorgerufen werden, dass sich sehr viele Menschen am selben Ort aufhalten (Rempeleien, Gedränge mit Panikausbruch usw.). 1. Veranstaltungen im Rahmen der WM 2014 Allgemeines Vorliegendes Rundschreiben bezieht sich hauptsächlich auf die Spiele der belgischen Nationalmannschaft.Dennoch kann und muss der Inhalt des Rundschreibens ebenfalls auf die Spielbegegnungen anderer Länder Anwendung finden, wenn in einer bestimmten Stadt/Gemeinde ein großer Teil der Bevölkerung aus den betreffenden Ländern stammt und/oder Fan eines der Länder ist. Angesichts der Erfahrungen bei vergangenen großen Turnieren und wichtigen Spielen und angesichts der Länder, die sich qualifiziert haben, betrifft dies (je nach Stadt/Gemeinde) vor allem die Spiele folgender Länder: die Niederlande, Griechenland, Portugal, Spanien und Italien. Natürlich hat die WM auch für die Fans von Brasilien und die des Fußballrivalen Argentinien große Bedeutung.

Außerdem ist es möglich, dass in einer bestimmten Stadt/Gemeinde eine große Bevölkerungsgruppe lebt, die ein weiteres Land unterstützt, das an der Fußball-WM teilnimmt. In der Anlage zu vorliegendem Rundschreiben sind die qualifizierten Länder und der Spielplan aufgeführt.

Für die Roten Teufel (Gruppe H) sind folgende Spiele vorgesehen: - Dienstag, 17. Juni um 18 Uhr (belgische Zeit), Belgien - Algerien, Belo Horizonte - Sonntag, 22. Juni um 18 Uhr, Belgien - Russland, Rio de Janeiro - Donnerstag, 26. Juni um 22 Uhr, Südkorea - Belgien, S+o Paulo Falls die Roten Teufel sich für die nächste Runde qualifizieren, findet das nächste Spiel entweder am Dienstag, 1. Juli (Gruppenerster) oder am Montag, 30. Juni (Gruppenzweiter) statt.

Für die Begegnungen ab dem Viertelfinale verweise ich auf den Spielplan in der Anlage.

Begleitmaßnahmen Arbeitsgruppe WM 2014 Im Rahmen der WM 2014 ist eine Arbeitsgruppe für Fragen der Sicherheit in Bezug auf die WM 2014 unter der Leitung der Fußballzelle der Generaldirektion Sicherheit und Vorbeugung des FÖD Inneres geschaffen worden. Diese Arbeitsgruppe, die ebenfalls das vorliegende Rundschreiben initiiert hat, arbeitet eine zwischen allen betreffenden Partnern koordinierte Sicherheitspolitik aus, sowohl in Bezug auf die Lage in Belgien als auch in Bezug auf die Spiele der belgischen Mannschaft in Brasilien (Unterstützung und Hilfe für die brasilianischen Behörden und die brasilianische Polizei, Hilfe und Beistand für die belgischen Fans in Brasilien, Informationsbroschüre für belgische Fans, die nach Brasilien reisen, Informationsaustausch zwischen allen betreffenden Partnern usw.). Die Arbeitsgruppe ist multidisziplinär zusammengesetzt, was jedoch nichts an der normalen Arbeitsweise sowie den gewöhnlichen Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten ändert, weder vor noch während der Fußball-WM. Alle in Sachen Sicherheit zuständigen Partner erfüllen also weiterhin ihre normalen Aufgaben, selbst in eventuellen Krisensituationen. In diesem Zusammenhang verweise ich insbesondere auf das Neue Gemeindegesetz, das Gesetz über das Polizeiamt, das Rundschreiben OOP 41 vom 31. März 2014 zur Operationalisierung des Referenzrahmens CP 4 über die vereinbarte Kontrolle des öffentlichen Raums bei Vorfällen, die die öffentliche Ordnung betreffen, und das Rundschreiben CP4 vom 11. Mai 2011 über die vereinbarte Kontrolle des öffentlichen Raums für die auf zwei Ebenen strukturierte integrierte Polizei (B.S. vom 14. Juni 2011; deutsche Übersetzung: B.S. 06.07.2012).

Rolle der lokalen Behörden Die lokalen Behörden müssen, jede für ihren Bereich, eine Risikoanalyse der Veranstaltungen vornehmen. Derzeit ist es schwierig einzuschätzen, wie groß das öffentliche Interesse für die geplanten Veranstaltungen und Events sein wird. Die verschiedenen Zeitpunkte (Tag und Uhrzeit), zu denen die Spiele der Roten Teufel in der Gruppenphase ausgetragen werden, können jedes Mal zu einem unterschiedlichen Szenario führen. Ab der dritten Spielbegegnung (und den eventuell nachfolgenden Spielen) wird sicherlich auch der sportliche Erfolg eine Rolle spielen. Und der Erfolg von Freiluftveranstaltungen wird stark von den Witterungsverhältnissen abhängen.

Es obliegt jedem Bürgermeister, alle Informationen einzuholen, die erforderlich sind, um die Situationen, die sich auf dem Gebiet seiner Stadt/Gemeinde ergeben können, und die damit einhergehenden potenziellen Risiken korrekt einzuschätzen. Hierzu kann er sich auf ein multidisziplinäres Formular stützen, das Veranstalter ihrem Antrag (falls ein solcher Antrag gestellt werden muss) beifügen müssen. Der Bürgermeister muss die zu ergreifenden Maßnahmen beurteilen und sie mit den verschiedenen Akteuren besprechen, insbesondere in Bezug auf die geplanten Veranstaltungen und die Gewährleistung der Sicherheit im Allgemeinen. Hierbei lässt er sich sorgfältig beraten. Im Idealfall wird das in den Artikeln 29 und 30 des Königlichen Erlasses vom 16.

Februar 2006 über die Noteinsatzpläne erwähnte Sicherheitsbüro hinzugezogen, das gegebenenfalls um einen lokalen Sachverständigen, der das Verhalten der Fußballfans einzuschätzen weiß, erweitert wird.

Berücksichtigung finden muss auch die Tatsache, dass bestimmte Aktivitäten spontan organisiert oder zustande kommen werden. So ist beispielsweise nicht ausgeschlossen, dass Hotel- und Gaststättenbetreiber oder bestimmte Veranstalter die WM-Spiele für Kunden oder Passanten auf Großbildschirm zeigen. Dies kann zur Folge haben, dass die betreffende Veranstaltung früher anfängt beziehungsweise länger als vorgesehen dauert oder dass sich zum Beispiel bei einem Straßenverkauf in einer Stadt/Gemeinde viele Menschen vor bestimmten Lokalen drängen.

Risikoanalyse und Szenarien Da alle im Rahmen der WM 2014 organisierten Veranstaltungen und Aktivitäten - ob einzeln oder zusammen genommen - Einfluss auf die Mobilität und/oder die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung haben können, ist es wichtig, im Vorfeld eine (multidisziplinäre) Risikoanalyse zu erstellen und auf dieser Grundlage Maßnahmen zu bestimmen, die von den verschiedenen Instanzen ergriffen werden müssen. Zudem sollten die für Not- und Krisensituationen erforderlichen Szenarien ausgearbeitet werden.

Bei der Erstellung einer Risikoanalyse sollten folgende Faktoren berücksichtigt werden: - Größe der betreffenden Stadt/Gemeinde und Tatsache, ob es dort zahlreiche Fußballfans gibt oder nicht, - Anzahl und Art der erwarteten Teilnehmer, - Erfahrung und Sachkenntnis des Veranstalters, - besondere Gegebenheiten am Veranstaltungsort (Evakuierungsmöglichkeiten, Anzahl Horeca-Betriebe in der Umgebung usw.), - lokale Besonderheiten (besondere Risiken in Verbindung mit einer bestimmten Infrastruktur, bestimmten Aktivitäten, bestimmten rivalisierenden Fangruppen usw.), - Art und Besonderheiten der lokalen Bevölkerung, - spezifische Orte, die zum Anziehungspunkt werden können für Freudenfeiern, Gewalttätigkeiten, Spannungen zwischen verschiedenen Gruppen usw., - potenzielle Störungen der öffentlichen Ordnung oder andere Formen von (organisierter) Kriminalität, - Kapazität des verfügbaren Personalbestands und der verfügbaren Mittel usw.

Jedes Spiel der belgischen Nationalmannschaft im Rahmen der WM 2014 erfordert eine spezifische Risikoanalyse. Dasselbe gilt für die Spiele der anderen teilnehmenden Länder, damit geprüft werden kann, welche eventuellen Auswirkungen sie auf lokaler Ebene haben.

Rechtsrahmen Allgemeines Für Veranstaltungen auf öffentlichem Eigentum oder auf öffentlich zugänglichem Privatgelände obliegt es wie immer dem Bürgermeister zu beurteilen, ob eine Veranstaltung erlaubt werden soll, und/oder gegebenenfalls zu bestimmen, welche Bedingungen erfüllt sein müssen, damit die Sicherheit gewährleistet ist. Zudem ist nicht auszuschließen, dass verschiedene (eher kleine) Initiativen aufgrund ihrer Art und/oder des Ortes, an dem sie veranstaltet werden, keinerlei Form der vorherigen Notifizierung, Zulassung oder Erlaubnis bedürfen.

Obschon Veranstaltungen und Aktivitäten, die im Rahmen der WM 2014 organisiert werden, als fußballspezifische Veranstaltungen angesehen werden können, ist es wichtig zu unterstreichen, dass das Gesetz vom 21. Dezember 1998 über die Sicherheit bei Fußballspielen (nachstehend "Fußballgesetz" genannt) hier nicht anwendbar ist.Das bedeutet auch, dass die in diesem Gesetz vorgesehenen Ordner weder als Fußballordner (mit entsprechender Ordnerweste) noch als Freiwillige (ohne Ordnerweste oder gleich welche andere Weste) eingesetzt werden können, um bestimmte Aufgaben in Sachen Sicherheit zu erfüllen. Gemäß den Bestimmungen des Gesetzes vom 15. Mai 2007 zur Schaffung der Funktion eines Ordnungshüters, zur Einrichtung eines Ordnungshüterdienstes und zur Abänderung von Artikel 119bis des neuen Gemeindegesetzes können Ordnungshüter wohl bei bestimmten Veranstaltungen an bestimmten Orten eine Rolle spielen, ähnlich wie Wachleute. In Sachen Einsatz von Wachleuten (und Freiwilligen) kann auf das Rundschreiben SPV05 über die Bewachung an Ausgehorten (B.S. vom 1. März 2011) verwiesen werden.

Selbstverständlich finden die üblichen Gesetzes- und Strafbestimmungen weiterhin Anwendung (darunter auch, je nach Veranstaltungsort, die Grundnormen in Sachen Brandschutz, die Allgemeine Arbeitsschutzordnung, die Allgemeine Ordnung für elektrische Anlagen usw.). Den Veranstaltern müssen im Voraus die Anforderungen verdeutlicht werden, denen ein Saal, eine technische Anlage oder eine andere Anlage genügen muss. Dies können nationale Gesetzesbestimmungen sein, aber auch Anforderungen, die nur in einer bestimmten Stadt/Gemeinde beziehungsweise für einen bestimmten Veranstaltungsort gelten. Es versteht sich von selbst, dass alle Personen und Instanzen jederzeit über die erforderlichen gültigen Bescheinigungen/Genehmigungen verfügen müssen, sofern dies gesetzlich oder verordnungsrechtlich verlangt wird. Es obliegt hauptsächlich der lokalen Behörde, die Einhaltung all dieser Gesetzes- und Verordnungsbestimmungen vor und während einer Veranstaltung zu überprüfen beziehungsweise überprüfen zu lassen.

Wenn Spiele auf Großleinwand gezeigt werden, ist es wichtig, die Inhaber der Rechte an der Übertragung der Fußball-WM 2014 zu berücksichtigen. Konkret bedeutet dies, dass bei der RTBF beziehungsweise VRT eine vorherige Erlaubnis für die Verwendung der Bilder beantragt werden muss. Außerdem dürfen bei der Ankündigung von Veranstaltungen und bei jeder anderen Form der Kommunikation keine Schutzmarken (beispielsweise Logo der FIFA oder des Königlichen Belgischen Fußballverbands) ohne Zustimmung der Rechteinhaber verwendet werden.

Rechtsvorschriften in Sachen kommunale Verwaltungssanktionen (KVS) Städte und Gemeinden haben die Möglichkeit, die in den Artikeln 20 bis 23ter des Fußballgesetzes erwähnten Bestimmungen auf lokaler Ebene umzusetzen und hierfür kommunale Verwaltungssanktionen vorzusehen (zum Beispiel für das Werfen von Gegenständen, die Anstiftung zu Hass und Wut und ganz gewiss die Verwendung pyrotechnischer Gegenstände anlässlich oder aufgrund einer Veranstaltung mit Bezug zur WM 2014) oder andere spezifische Verhaltensweisen, die bei solchen Veranstaltungen zu Belästigungen führen können, in die KVS-Rechtsvorschriften aufzunehmen.

Wie an anderen Stellen des vorliegenden Rundschreibens erwähnt, wird empfohlen, die Verwendung pyrotechnischer Mittel (durch Teilnehmer an der Veranstaltung) aufgrund der damit verbundenen Risiken einzudämmen und zu ahnden, vor allem wenn sich eine große Menschenmenge angesammelt hat und die Personen, die diese Mittel verwenden, sich damit nicht auskennen und bereits eine gewisse Menge Alkohol konsumiert haben.

Empfehlungen für Begleitmaßnahmen Kontext Im Folgenden ist eine Reihe von Empfehlungen aufgelistet, die je nach Größe und Ort der Veranstaltung den lokalen Behörden bei der Ausarbeitung einer multidisziplinären Risikoanalyse und der Festlegung der zu ergreifenden Maßnahmen dienlich sein können. Bereits hier ist es wichtig zu wissen, ob es sich um ein "Indoor"-Event oder eine Freiluftveranstaltung handelt, ob der Veranstaltungsort eingegrenzt ist, wie groß das erwartete Interesse der Öffentlichkeit ist usw.

Einige dieser Empfehlungen können sich selbst dann als nützlich erweisen, wenn keine sogenannte Großleinwand vorhanden ist. So ist es bei einem wichtigen Sieg durchaus möglich, dass sich nach dem Spiel zahlreiche Fans an einem (meist) zentral gelegenen Ort der Stadt/Gemeinde versammeln oder dass es vor verschiedenen, nebeneinander liegenden Kneipen, die auf ihrer Terrasse das Spiel auf Fernsehern zeigen, zu einer Ansammlung von Zuschauern kommt, ganz ohne Großleinwand.

Aufgrund der vielen verschiedenen Arten von Bildschirmen, Fernsehern und sonstigen Anlagen ist es eigentlich unmöglich, eine schlüssige Definition des Begriffs "Großleinwand" festzulegen. Die nachstehenden Empfehlungen sollten als "Werkzeugkasten" angesehen werden, von dem die lokalen Behörden, wenn sie für eine Veranstaltung, im Zuge deren eine große Menschenmenge in der Stadt/Gemeinde erwartet werden kann, Gebrauch machen können, um ihre Risikoanalyse zu erstellen und die zu ergreifenden Maßnahmen festzulegen.

Die vom Ständigen Komitee des Europäischen Übereinkommens über Gewalttätigkeit und Fehlverhalten von Zuschauern bei Sportveranstaltungen (Europarat) formulierte Empfehlung Rec (2009) 1 zu öffentlichen Übertragungsplätzen bei sportlichen Großveranstaltungen hat als Ausgangspunkt für die nachfolgenden Ratschläge gedient.

Für die Beurteilung, ob eine Veranstaltung im Rahmen der WM 2014 erlaubt werden soll, die Ausarbeitung einer Risikoanalyse und die Festlegung der zu ergreifenden Maßnahmen wird empfohlen, folgende Aspekte zu berücksichtigen: Veranstalter - Bei einer im Voraus geplanten Veranstaltung muss stets klar sein und schriftlich festgehalten sein, wer der Veranstalter ist. Ebenfalls schriftlich festzulegen sind die Verpflichtungen und Verantwortlichkeiten dieses Veranstalters und der Rettungs- und Einsatzdienste sowie die Zusammenarbeit zwischen all diesen Partnern.

Hierbei kann wie für die in Artikel 5 des Fußballgesetzes vorgesehene Vereinbarung vorgegangen werden. - Kommerzielle Erwägungen dürfen niemals über die Sicherheit gestellt werden. - Die von einem Privatveranstalter ergriffenen Initiativen dürfen nicht zu unverhältnismäßigen Sicherheitsvorkehrungen zu Lasten und auf Kosten der Gesellschaft führen. Die tägliche Arbeit der Polizei darf ebenfalls nicht darunter leiden. Kapazitätsprobleme sollten wenn möglich vermieden werden (zu berücksichtigen ist, dass die WM in einem Zeitraum stattfindet, in dem viele Polizisten Urlaub nehmen könnten).

Vor diesem Hintergrund wird empfohlen, dass der Veranstalter besonders bei kommerziellen Veranstaltungen zumindest eigenes Sicherheitspersonal vorsieht, und zwar gemäß den geltenden Rechtsvorschriften, insbesondere dem Gesetz zur Regelung der privaten und besonderen Sicherheit. - Im Rahmen einer integralen und integrierten Sicherheitspolitik ist es wichtig, eine multidisziplinäre Vorgehensweise zu wählen, mit der ein ausgewogenes Verhältnis zwischen der körperlichen Unversehrtheit der anwesenden Personen, den Interessen und Nöten der Anwohner, der Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und der Schaffung einer gastfreundlichen und angenehmen Umgebung für die Teilnehmer der Veranstaltung angestrebt wird. - Obwohl das Ziel solcher Veranstaltungen die Stärkung des sozialen Zusammenhalts ist, kann es sein, dass auf der Grundlage einer eingehenden multidisziplinären Risikoanalyse bestimmte Veranstaltungen verboten oder verschiedene restriktive Maßnahmen auferlegt werden, wenn aus dieser Analyse hervorgeht, dass eine tatsächliche Gefahr von Zwischenfällen, Störungen der öffentlichen Ordnung oder Unregelmäßigkeiten besteht. Für die drei Gruppenspiele der Roten Teufel besteht auf den ersten Blick kein ernstes Risiko schwerwiegender Folgen, wenn die Fans bei Übertragungen auf Großleinwand oder bei anderen Veranstaltungen vermischt werden.

Dennoch sollten einige Phänomene, die bei Fußballspielen typischerweise vor allem in den Großstädten auftreten (übermäßiger Alkoholgenuss, antisoziales Verhalten, Rivalitäten zwischen belgischen Fangruppen usw.), und der eventuelle Profilierungsdrang mancher Risikogruppen oder -personen in die Risikoanalyse einbezogen werden. - Wenn ein Spiel zweier Länder gezeigt wird, aus denen ein großer Teil der Bevölkerung eines bestimmten Stadtteils stammt, und es zwischen diesen Gruppen Spannungen gibt, dann sollte - sofern die Veranstaltung erlaubt wird - im Rahmen der Risikoanalyse erwogen werden, eventuell mehrere Großleinwände vorzusehen, damit die Fangruppen getrennt werden können.

Mindestsicherheitsvorkehrungen - Die Mindestsicherheitsvorkehrungen für eine Veranstaltung müssen schriftlich festgehalten werden. Dies betrifft insbesondere folgende Aspekte (die Auflistung ist nicht erschöpfend): Vision der Behörden o Toleranzgrenzen und Muster für den Umgang mit den Teilnehmern an der Veranstaltung (vorzugsweise in einem Visionspapier festzuhalten, das auf lokaler Ebene unter der Zuständigkeit der lokalen Behörden verfasst wird). Hierbei müssen besonders die typischen Verhaltensweisen berücksichtigt werden, die bei solchen Veranstaltungen schnell zu Gereiztheit, Frust und schließlich Eskalation führen können, beispielsweise das Werfen von Gegenständen (vor allem Bierdosen), das Sitzen auf jemandes Schultern, wiederholte Rempeleien, ständiges Trompeten oder Trommeln, Wildpinkeln, Drogenkonsum usw.

Allgemeine Sicherheit o Erlaubnis oder Verbot des Verkaufs und/oder Konsums alkoholischer Getränke (möglichst mit Unterscheidung nach Alkoholgehalt) und der Verwendung von Glasbehältnissen (nebst Vereinbarungen mit den Inhabern der Stände auf der Veranstaltung sowie den Hotels, Gaststätten, Night Shops usw. in der Umgebung), o Ausarbeitung eines Verfahrens für den Fall, dass verdächtige Gegenstände, Personen oder Vorgänge ausgemacht werden, o Vorhandensein oder Nichtvorhandensein von Überwachungskameras, Absprachen, wer diese Kameras bedient, usw., o Bestimmung des Sicherheitsbeauftragten des Veranstalters sowie der Verantwortlichen bei Polizei, Feuerwehr und medizinischen Diensten (sowohl für die Vorbereitung der Veranstaltung als auch vor Ort während der Veranstaltung) und Festlegung der Art und Weise der Zusammenarbeit (integrierte Kommandostruktur), o Anzahl und Verteilung der Aufgaben zwischen den anwesenden (privaten und öffentlichen) Sicherheitsleuten, o Vorhandensein aller erforderlichen Versicherungen und Genehmigungen.

Multidisziplinäre Vorgehensweise - Noteinsatzplanung o Vereinbarungen mit den medizinischen Diensten und den Feuerwehrdiensten in Sachen Einsatz von Personal und Mitteln. Die Kommission für Dringende Medizinische Hilfe kann von Amts wegen oder auf Anfrage der Provinzial- und Gemeindebehörden im Hinblick auf die Vorbereitung auf Risikoveranstaltungen Stellungnahmen in Bezug auf die Organisation der dringenden medizinischen Hilfe abgeben (siehe Artikel 7 § 2 Nr. 1 des Königlichen Erlasses vom 10. August 1998 zur Einsetzung der Kommissionen für Dringende Medizinische Hilfe), o Vereinbarungen in Sachen Informationsaustausch zwischen allen beteiligten Parteien und Art und Weise dieses Informationsaustauschs (vor und während der Veranstaltung), o Vereinbarungen in Sachen Koordinierungsversammlung, Briefing und Debriefing sowie zur Gewährleistung, dass die aus einer Veranstaltung gewonnenen Erkenntnisse bei der nächsten Veranstaltung unmittelbar umgesetzt werden, o Festlegung (und ständiges Freihalten) der Stellplätze und Zufahrtswege für die Rettungs- und Einsatzdienste, o Vereinbarungen darüber, wer wofür verantwortlich ist, insbesondere im Fall einer problematischen Situation oder einer Krise (sowie über Zusammensetzung und Versammlungsort des multidisziplinären Teams, das gegebenenfalls mit der Bewältigung einer Krise beauftragt ist), o Noteinsatz- und Evakuierungsszenario für die Veranstaltung (den Veranstaltungsort), o Mittel für Mitteilungen des Veranstalters und der Rettungs- und Einsatzdienste an das Publikum (mindestens ein System für öffentliche Durchsagen, aber möglichst auch eine separate Anzeigetafel für visuelle Kommunikation) und eine Alternative, falls dieses System nicht verwendbar ist, o Vereinbarungen über eine vorherige Überprüfung des Veranstaltungsorts, insbesondere um sicherzustellen, dass die Zufahrtswege für die Rettungs- und Einsatzdienste frei sind und sich auf den Räumungswegen kein Hindernis befindet (in Verbindung mit Absprachen zur Durchführung einer regelmäßigen Kontrolle während der eigentlichen Veranstaltung), o im Fall eines vorübergehenden oder definitiven Ausfalls einer Großleinwand (vor und/oder während der Veranstaltung) zu befolgendes Szenario, o Entscheidungsverfahren für einen eventuellen Ausfall einer Freiluftveranstaltung, wenn beispielsweise schwere Gewitter angekündigt sind.

Veranstaltung - Ort - Zugang o Höchstanzahl Personen, die am Veranstaltungsort zugelassen werden können, und eventuelle Maßnahmen, um diese Zahl nicht zu überschreiten, o Öffnungs- und Schließzeiten (Beginn- und Endzeitraum) der Veranstaltung, o eventuelle Eingrenzung des Veranstaltungsorts (selbst wenn der Veranstaltungsort nicht physisch eingegrenzt ist, muss schriftlich klar festgelegt werden, bis wo die Verantwortung des Veranstalters reicht), o eventuelle Erhebung eines Eintrittsgelds, Durchführung eines Vorverkaufs oder jede andere Verteilung von Eintrittskarten, o eventuelle Zugangskontrolle (mit Spezifizierung des Verantwortlichen), o eventuelle Festlegung einer Hausordnung (für geschlossene Orte) und ihres Inhalts, insbesondere in Bezug auf verbotene Gegenstände (Gläser, Flaschen, Feuerwerkskörper, rassistische oder diskriminierende Gegenstände und Symbole usw.), o eventuelle Anbringung von Absperrgittern, um zu großes Gedränge zu verhindern.

Vorbeugung o Maßnahmen gegen Phänomene wie zum Beispiel Taschendiebstahl, die typischerweise bei großen Menschenansammlungen auftreten, o Vereinbarungen und zu ergreifende Maßnahmen für den Fall, dass verdächtige Personen oder Gegenstände ausgemacht werden, o Maßnahmen, um den Durchgangsverkehr von der Veranstaltung zu trennen (während der gesamten Veranstaltung und möglichst zusätzliche spezifische Maßnahmen für den Verkehrsfluss danach).

Feuerwerk o Begleitmaßnahmen, wenn dem Veranstalter der Gebrauch von Feuerwerkskörpern erlaubt wird. Aufgrund der Gefahren wird jedoch davon abgeraten, eine solche Erlaubnis zu erteilen. Wird trotzdem eine Erlaubnis erteilt, sollte das Feuerwerk von einer professionellen Firma durchgeführt werden, und zwar gemäß den Modalitäten, die im Voraus mit Polizei und Feuerwehr festgelegt worden sind. Selbst in diesem Fall sollte vor einem offiziellen Feuerwerk eine letzte Beratung zwischen den betreffenden Parteien, insbesondere den Rettungs- und Einsatzdiensten, erfolgen, um mittels abschließender Risikoanalyse zu beurteilen, ob die Umstände (insbesondere die Witterungsbedingungen) das Zünden eines Feuerwerks (und die diesbezüglichen Modalitäten) zulassen.

Kommunikation o Vereinbarungen darüber, wer für welche Kommunikation zuständig ist, sowohl bei einem normalen Verlauf der Veranstaltung als auch bei Zwischenfällen oder Krisen, o Vereinbarungen über die eventuelle Nutzung sozialer Medien (wie Twitter oder Facebook), um mit den Teilnehmern vor und während der Veranstaltung zu kommunizieren (Informationen darüber, ob Taschendiebe ihr Unwesen treiben, über die Stellen, an denen nach der Veranstaltung die Busse stehen werden, usw.), o für (Groß-)Veranstaltungen im Rahmen anderer Spiele als die der Roten Teufel ist es möglicherweise von Vorteil, einige Personen vorzusehen, die die Sprache und (Fan-)Kultur der betreffenden Bevölkerungsgruppe kennen.

Sauberkeit - Sanitäranlagen o Vorhandensein ausreichender (sauberer) Sanitäranlagen für Männer, Frauen und Personen mit Behinderungen, o Vorhandensein ausreichender Ess- und Trinkgelegenheiten, o Vereinbarungen über die Verhinderung potenzieller Wurfgeschosse, über das Aufsammeln von Müll, über die regelmäßige Leerung der Müllbehälter (falls erforderlich) usw.

Spezifische Phänomene - Zielgruppen o Maßnahmen bei extremer Hitze (beispielsweise die Ausgabe von Wasser) oder drohendem Gewitter, o eventuelle Sonderbestimmungen für gewisse Zielgruppen wie ältere Personen, Kinder, Personen mit Behinderungen (Vorgehensweise, wenn Kinder vermisst werden, Evakuierung von Personen mit Behinderungen usw.).

Mobilität o Vereinbarungen mit öffentlichen Verkehrsbetrieben (vor allem bei Großveranstaltungen), um zu bestimmten Stoßzeiten (hauptsächlich nach dem Spiel) beispielsweise zusätzliche Busse, U-Bahnen oder Straßenbahnen vorzusehen, eine zusätzliche Haltestelle in der Nähe des Veranstaltungsorts einzurichten oder auf bestimmten "Problem"-Strecken zusätzliche interne Sicherheitsvorkehrungen zu treffen.

Medien- und Kommunikationsstrategie Für Großveranstaltungen ist es wichtig, eine klare (Medien- und) Kommunikationsstrategie insbesondere in Bezug auf zugelassene Gegenstände, Toleranzgrenzen, eventuelle Konsequenzen bei Fehlverhalten usw. festzulegen, ohne dabei die Grundsätze der Kundenfreundlichkeit und Gastfreundschaft zu beeinträchtigen. Im Rahmen dieser Strategie ist zudem eine spezifische Kommunikation mit den Anwohnern zu führen, um sie über die anstehende Veranstaltung und die eventuell damit einhergehenden zeitweiligen Belästigungen zu informieren.

Vorgehensweise der Polizei Risikospezifischer Einsatz Nicht alle Veranstaltungen und Aktivitäten rund um die WM 2014 erfordern einen Einsatz der Polizeidienste. Die multidisziplinäre Risikoanalyse wird ein wichtiger Indikator sein, um herauszufinden, ob ein Polizeieinsatz notwendig ist. Auf der Grundlage einer ständigen dynamischen Risikoanalyse in den Wochen und Tagen vor der Veranstaltung kann bestimmt werden, wie viele Polizisten im Idealfall eingesetzt werden müssen, wobei der Einsatz im Verhältnis zum eingeschätzten Risiko erfolgt.

Wie immer bei fußballspezifischen Veranstaltungen umfasst die Vorgehensweise der Polizei (wenn denn entschieden wird, die Polizei für eine bestimmte Veranstaltung einzusetzen) vielfältige Aufgaben und Aufträge. Diese Aufgaben und Aufträge sowie die erwartete Haltung und Verhaltensweise der Polizisten vor Ort sind Gegenstand eines Einsatzbefehls und eines Briefings. Eine aktive Interaktion und Kommunikation mit dem Veranstalter und den Teilnehmern an der Veranstaltung ist maßgeblich. Das Ausmachen potenzieller Unruhestifter und das Beobachten potenziell devianter Verhaltensweisen sind ebenfalls wichtige Faktoren, ebenso wie die (freundliche, aber bestimmte) Kommunikation und das Aufzeigen der vorab festgelegten Toleranzgrenzen. So wird in Anlehnung an die erfolgreiche Vorgehensweise der letzten Jahre in und um Fußballstadien vorzugsweise mit Polizisten in Zivil beziehungsweise in gerichtspolizeilicher Uniform gearbeitet. Es versteht sich von selbst, dass die Situation bei drohender Störung der Ordnung mit einem dem Risiko angemessenen Einsatz zu deeskalieren ist. Gegebenenfalls müssen auch Beweise gesammelt werden, damit mögliche Unruhestifter zu einem späteren Zeitpunkt verfolgt werden können. Auf jeden Fall sollte dann schnellstmöglich wieder zur Strategie des Dialogs und der Kommunikation zurückgekehrt werden.

Spotter In Zonen, wo sogenannte Fußballspotter tätig sind, können diese Spotter - vor allem wenn aus der Risikoanalyse hervorgeht, dass bei Veranstaltungen zahlreiche Fußballfans der lokalen Fußballmannschaft zu erwarten sind - bei der Begleitung dieser Veranstaltungen selbstverständlich eine wichtige Rolle spielen. Dasselbe gilt für alle anderen Polizisten, die im Umgang mit diversen Formen von Kriminalität oder mit Risikogruppen, die bei solchen Veranstaltungen anwesend sein könnten, vertraut sind.

Mobilität Natürlich können alle Veranstaltungen und Aktivitäten (ob einzeln oder zusammen genommen) erheblichen Einfluss auf den Verkehr einer bestimmten Stadt/Gemeinde haben. Je nach spezifischer Situation auf lokaler Ebene obliegt es den lokalen Behörden und Polizisten, den Verkehr bestmöglich zu regeln. Hierzu sollten im Voraus entsprechende Vereinbarungen darüber getroffen werden, ob die Stadt/Gemeinde Autokorsos oder andere Verkehrsblockaden zur Feier eines Sieges erlaubt, und wenn ja, wie lange, mit welchen Begleitmaßnahmen usw. In Städten, in denen solche Autokorsos in der Vergangenheit zu problematischen Situationen geführt haben (zum Beispiel aufgrund einer Gegenreaktion von Fans eines anderen Landes/Vereins), ist es wichtig, sich hierauf vorzubereiten und ein spezifisches Szenario auszuarbeiten. Wenn aus früheren Erfahrungen bekannt ist, welche Bevölkerungsgruppe möglicherweise solche Korsos abhalten wird und wer hierfür meistens die Initiative ergreift, sollten vorher die erforderlichen Absprachen getroffen werden, damit diese Freudenkundgebungen ohne allzu viele Zwischenfälle ablaufen können. 2. Verwaltung polizeilicher Informationen Allgemeines Den lokalen Polizeikorps wird empfohlen, über alle beantragten und erlaubten Initiativen in Verbindung mit der WM, die an öffentlichen Orten oder auf öffentlich zugänglichen Privatgeländen stattfinden, eine Übersicht anzulegen und diese laufend zu ergänzen.Signifikante Veranstaltungen müssen frühzeitig durch Erstellung eines Verwaltungsberichts (RAR) gemäß den bestehenden Verfahren (1) gemeldet werden. Folgende Kriterien können als Leitfaden dienen, um zu bestimmen, welche Veranstaltungen signifikant sind: - Veranstaltungen an öffentlichen Orten oder auf öffentlich zugänglichen Privatgeländen, für die mindestens 1 000 Zuschauer erwartet werden, - Veranstaltungen, für die, unabhängig von der Teilnehmerzahl, laut Risikoanalyse beunruhigende Informationen über die Anwesenheit von Risikogruppen vorliegen und/oder eine spezialisierte Unterstützung durch andere Polizeidienste beantragt wird.

Die rechtzeitige Erstellung einer Risikoanalyse ermöglicht einen raschen Überblick über die zu treffenden Maßnahmen und somit auch über die benötigte Polizeikapazität. Auf diese Weise können Anträge auf Verstärkung früh genug eingereicht werden und können die verstärkenden Polizeidienste auch ihre Planung rechtzeitig erstellen.

Polizeizonen, in denen Risikogruppen überwacht werden müssen, sind unabhängig davon, ob auf ihrem Gebiet Veranstaltungen stattfinden oder nicht, aufgefordert, sowohl vor als auch während der WM 2014 fortwährend Informationen über die Absichten dieser Gruppen zu erfassen, insbesondere mithilfe der Spotter. Die gesammelten Informationen müssen anhand bestehender Verfahren ausgetauscht werden.

Informationen im Vorfeld der Veranstaltung Der Informationszyklus für eine bestimmte Veranstaltung verläuft gemäß den geltenden Richtlinien.

Das Einholen und Analysieren der Informationen ist unerlässlich, um das Maß des Polizeieinsatzes bestimmen zu können. Im Rahmen der vor der Veranstaltung verfügbaren Informationen können folgende Elemente wichtig sein: - Vision der Behörden und Toleranzgrenzen, - Vereinbarungen mit den Veranstaltern und anderen beteiligten Partnern, - Anzahl und Art der Teilnehmer, (Fan-)Kultur dieser Gruppen, - Anwesenheit von (eventuell rivalisierenden) Risikogruppen, - Zusammensetzung der lokalen Gemeinschaften, - Informationen über den Verkauf von Eintrittskarten, sofern ein Vorverkauf stattfindet, - Risiko, dass in der Menge pyrotechnische Mittel verwendet werden.

Informationen während der Veranstaltung Hier ist es unerlässlich, nach einer Bestätigung der wesentlichen Informationen, die im Vorfeld der Veranstaltung gesammelt wurden, zu suchen, damit die Risikoanalyse ständig aktualisiert wird.

Bei Großveranstaltungen muss eine fortwährende Informationserfassung erfolgen und das Verhalten der Menge beobachtet und verfolgt werden.

Auf diese Weise kann schnell, angemessen und zielgerichtet auf deviante Verhaltensweisen reagiert werden und können ernstere Probleme schon im Vorfeld erkannt werden. Wenn sich während der Veranstaltung trotz Risikoanalyse und damit verbundenem Polizeieinsatz herausstellt, dass aufgrund unvorhergesehener Umstände Probleme zu erwarten sind, kann die föderale Reserve (2) je nach Verfügbarkeit angefordert werden.

Die Übermittlung in Echtzeit von Informationen über (potenzielle) Zwischenfälle an die Nationale Kontaktstelle der föderalen Polizei (DAO) (direkt seitens der Zone, über den Dirco oder das KIZ gemäß den auf lokaler Ebene getroffenen Vereinbarungen) kann wichtig sein, um vorausschauend handeln zu können, indem diese Reserve eventuell verlegt oder eingesetzt wird.

Informationen nach der Veranstaltung Nach Abschluss der Veranstaltung wird, wie in der Richtlinie MFO-3 vorgesehen, ein Bewertungsbericht über die Veranstaltung erstellt, insbesondere in Bezug auf die Anzahl Teilnehmer, die anwesenden Risikogruppen und ihr Verhalten, eventuelle Zwischenfälle und Festnahmen, erste gewonnene Erkenntnisse, die eingesetzten Kräfte usw.

Aufgrund der kurzen Zeitspannen zwischen den verschiedenen Veranstaltungen ist es zudem erforderlich, dass der Nationalen Kontaktstelle der föderalen Polizei (DAO), die für meine Verwaltung die "allgemeine Lage in Belgien während der WM 2014" überwachen muss, für zentral gemeldete Hauptveranstaltungen sofort nach der Veranstaltung kurz telefonisch Bericht erstattet wird (3). Die DAO informiert mindestens die Generaldirektion Krisenzentrum und die Fußballzelle der Generaldirektion Sicherheit und Vorbeugung über jede Situation in Verbindung mit der WM, die eine Störung oder Bedrohung der öffentlichen Ordnung darstellt. Sofern es erforderlich ist und einen Mehrwert bietet, wird die DAO regelmäßig einen Bericht über die Lage in Belgien erstellen. Dieses Feedback wird über die Dircos an die Polizeizonen weitergeleitet.

Falls Sie Fragen oder Bemerkungen zur WM 2014 haben, können Sie sich an die Fußballzelle meiner Verwaltung wenden: cellfoot@ibz.fgov.be.

Die Ministerin des Innern Frau J. MILQUET _______ Fußnoten (1) Siehe Gemeinsame Richtlinie MFO-3 vom 14.Juni 2002 des Ministers der Justiz und des Ministers des Innern über die Verwaltung der gerichts- und verwaltungspolizeilichen Informationen. (2) Zusammensetzung und Modalitäten für den Einsatz dieser Reserve sind in der Mitteilung DAO-2013-463 vom 27.November 2013 an die Dircos und den Ständigen Ausschuss für die lokale Polizei wiederholt worden. (3) In Punkt 8.2 der Ministeriellen Richtlinie MFO-2 vom 13. April 2012 über den Solidaritätsmechanismus zwischen den Polizeizonen in Bezug auf die Verstärkung für verwaltungspolizeiliche Aufträge ist zudem vorgesehen, dass "der Verantwortliche des Ordnungsdienstes [...] nach einem Ereignis, für das Verstärkung bereitgestellt worden ist, bei der Bereitschaft der DAO nachfragen [wird], ob die Verstärkungskräfte anderweitig benötigt werden, ehe er sie zurückschickt."

ANLAGE SPIELPLAN DER WELTMEISTERSCHAFT 2014 Die Weltmeisterschaft 2014 verläuft in zwei Phasen: - eine Gruppenphase, - eine zweite Phase vom Achtelfinale bis zum Finale. 1) GRUPPENPHASE GRUPPE A 1) Brasilien 2) Kroatien 3) Mexiko 4) Kamerun

DATUM

BELGISCHE ZEIT

SPIEL

STADT

12.06.2014

22.00 Uhr

Brasilien - Kroatien

S+o Paulo

13.06.2014

18.00 Uhr

Mexiko - Kamerun

Natal

17.06.2014

21.00 Uhr

Brasilien - Mexiko

Fortaleza

19.06.2014

00.00 Uhr

Kamerun - Kroatien

Manaus

23.06.2014

22.00 Uhr

Kamerun - Brasilien

Bras¤lia

23.06.2014

22.00 Uhr

Kroatien - Mexiko

Recife


GRUPPE B 1) Spanien 2) Niederlande 3) Chile 4) Australien

DATUM

BELGISCHE ZEIT

SPIEL

STADT

13.06.2014

21.00 Uhr

Spanien - Niederlande

Salvador

14.06.2014

00.00 Uhr

Chile - Australien

Cuiabss

18.06.2014

21.00 Uhr

Spanien - Chile

Rio de Janeiro

18.06.2014

18.00 Uhr

Australien - Niederlande

Porto Alegre

23.06.2014

18.00 Uhr

Australien - Spanien

Curitiba

23.06.2014

18.00 Uhr

Niederlande - Chile

S+o Paulo


GRUPPE C 1) Kolumbien 2) Griechenland 3) Elfenbeinküste 4) Japan

DATUM

BELGISCHE ZEIT

SPIEL

STADT

14.06.2014

18.00 Uhr

Kolumbien - Griechenland

Belo Horizonte

15.06.2014

03.00 Uhr

Elfenbeinküste - Japan

Recife

19.06.2014

18.00 Uhr

Kolumbien - Elfenbeinküste

Bras¤lia

20.06.2014

00.00 Uhr

Japan - Griechenland

Natal

24.06.2014

22.00 Uhr

Japan - Kolumbien

Cuiabss

24.06.2014

22.00 Uhr

Griechenland - Elfenbeinküste

Fortaleza


GRUPPE D 1) Uruguay 2) Costa Rica 3) England 4) Italien

DATUM

BELGISCHE ZEIT

SPIEL

STADT

14.06.2014

21.00 Uhr

Uruguay - Costa Rica

Fortaleza

15.06.2014

00.00 Uhr

England - Italien

Manaus

19.06.2014

21.00 Uhr

Uruguay - England

S+o Paulo

20.06.2014

18.00 Uhr

Italien - Costa Rica

Recife

24.06.2014

18.00 Uhr

Italien - Uruguay

Natal

24.06.2014

18.00 Uhr

Costa Rica - England

Belo Horizonte


GRUPPE E 1) Schweiz 2) Ecuador 3) Frankreich 4) Honduras

DATUM

BELGISCHE ZEIT

SPIEL

STADT

15.06.2014

18.00 Uhr

Schweiz - Ecuador

Bras¤lia

15.06.2014

21.00 Uhr

Frankreich - Honduras

Porto Alegre

20.06.2014

21.00 Uhr

Schweiz - Frankreich

Salvador

21.06.2014

00.00 Uhr

Honduras - Ecuador

Curitiba

25.06.2014

22.00 Uhr

Honduras - Schweiz

Manaus

25.06.2014

22.00 Uhr

Ecuador - Frankreich

Rio de Janeiro


GRUPPE F 1) Argentinien 2) Bosnien-Herzegowina 3) Iran 4) Nigeria

DATUM

BELGISCHE ZEIT

SPIEL

STADT

16.06.2014

00.00 Uhr

Argentinien - Bosnien-Herzegowina

Rio de Janeiro

16.06.2014

21.00 Uhr

Iran - Nigeria

Curitiba

21.06.2014

18.00 Uhr

Argentinien - Iran

Belo Horizonte

22.06.2014

00.00 Uhr

Nigeria - Bosnien-Herzegowina

Cuiabss

25.06.2014

18.00 Uhr

Nigeria - Argentinien

Porto Alegre

25.06.2014

18.00 Uhr

Bosnien-Herzegowina - Iran

Salvador


GRUPPE G 1) Deutschland 2) Portugal 3) Ghana 4) USA

DATUM

BELGISCHE ZEIT

SPIEL

STADT

16.06.2014

18.00 Uhr

Deutschland - Portugal

Salvador

17.06.2014

00.00 Uhr

Ghana - USA

Natal

21.06.2014

21.00 Uhr

Deutschland - Ghana

Fortaleza

23.06.2014

00.00 Uhr

USA - Portugal

Manaus

26.06.2014

18.00 Uhr

USA - Deutschland

Recife

26.06.2014

18.00 Uhr

Portugal - Ghana

Bras¤lia


GRUPPE H 1) Belgien 2) Algerien 3) Russland 4) Südkorea

DATUM

BELGISCHE ZEIT

SPIEL

STADT

17.06.2014

18.00 Uhr

Belgien - Algerien

Belo Horizonte

18.06.2014

00.00 Uhr

Russland - Südkorea

Cuiabss

22.06.2014

18.00 Uhr

Belgien - Russland

Rio de Janeiro

22.06.2014

21.00 Uhr

Südkorea - Algerien

Porto Alegre

26.06.2014

22.00 Uhr

Südkorea - Belgien

S+o Paulo

26.06.2014

22.00 Uhr

Algerien - Russland

Curitiba


2) ZWEITE PHASE Achtelfinale

DATUM

BELGISCHE ZEIT

SPIEL

STADT

28.06.2014

18.00 Uhr

Erster Gruppe A - Zweiter Gruppe B

1

Belo Horizonte

28.06.2014

22.00 Uhr

Erster Gruppe C - Zweiter Gruppe D

2

Rio de Janeiro

29.06.2014

18.00 Uhr

Erster Gruppe B - Zweiter Gruppe A

3

Fortaleza

29.06.2014

22.00 Uhr

Erster Gruppe D - Zweiter Gruppe C

4

Recife

30.06.2014

18.00 Uhr

Erster Gruppe E - Zweiter Gruppe F

5

Bras¤lia

30.06.2014

22.00 Uhr

Erster Gruppe G - Zweiter Gruppe H

6

Porto Alegre

01.07.2014

18.00 Uhr

Erster Gruppe F - Zweiter Gruppe E

7

S+o Paulo

01.07.2014

22.00 Uhr

Erster Gruppe H - Zweiter Gruppe G

8

Salvador


Viertelfinale

DATUM

BELGISCHE ZEIT

SPIEL

STADT

04.07.2014

22.00 Uhr

Sieger 1 - Sieger 2

1

Fortaleza

04.07.2014

18.00 Uhr

Sieger 5 - Sieger 6

2

Rio de Janeiro

05.07.2014

22.00 Uhr

Sieger 3 - Sieger 4

3

Salvador

05.07.2014

18.00 Uhr

Sieger 7 - Sieger 8

4

Bras¤lia


Halbfinale

DATUM

BELGISCHE ZEIT

SPIEL

STADT

08.07.2014

22.00 Uhr

Sieger 1 - Sieger 2

1

Belo Horizonte

09.07.2014

22.00 Uhr

Sieger 3 - Sieger 4

2

S+o Paulo


Spiel um Platz drei

DATUM

BELGISCHE ZEIT

SPIEL

STADT

12.07.2014

22.00 Uhr

Verlierer 1 - Verlierer 2

Bras¤lia


Finale

DATUM

BELGISCHE ZEIT

SPIEL

STADT

13.07.2014

21.00 Uhr

Sieger 1 - Sieger 2

Rio de Janeiro

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