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Circulaire du 06 décembre 2000
publié le 04 avril 2001

Circulaire ZPZ 10 Uniforme de la police intégrée, structurée à deux niveaux Traduction allemande

source
ministere de l'interieur
numac
2001000231
pub.
04/04/2001
prom.
06/12/2000
moniteur
https://www.ejustice.just.fgov.be/cgi/article_body(...)
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MINISTERE DE L'INTERIEUR


6 DECEMBRE 2000. - Circulaire ZPZ 10 Uniforme de la police intégrée, structurée à deux niveaux Traduction allemande


Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de la circulaire ZPZ 10 du Ministre de l'Intérieur du 6 décembre 2000 relative à l'uniforme de la police intégrée, structurée à deux niveaux (Moniteur belge du 22 décembre 2000), établie par le Service central de traduction allemande du Commissariat d'arrondissement adjoint à Malmedy.

MINISTERIUM DES INNERN 6. DEZEMBER 2000 - Rundschreiben ZPZ 10 - Uniform der auf zwei Ebenen strukturierten integrierten Polizei An die Frau Provinzgouverneurin An die Herren Provinzgouverneure An die Frau Gouverneurin des Verwaltungsbezirks Brüssel-Hauptstadt Zur Information: An die Frauen und Herren Bezirkskommissare An die Frauen und Herren Bürgermeister Sehr geehrte Frau Gouverneurin, Sehr geehrter Herr Gouverneur, am 1.April 2001 tritt das neue Statut des Personals der Polizeidienste in Kraft. Dies wird insbesondere zur Folge haben, dass fortan der Arbeitgeber den Mitgliedern des Personals der lokalen Polizei (Polizeibeamten und Polizeihilfsbediensteten) die Uniform zur Verfügung stellen muss.

Das heutige System variiert stark von Gemeinde zu Gemeinde: Entschädigungen, Bekleidungsfonds, Punktsystem, Rückzahlung von Rechnungen usw. Ab dem 1. April 2001 darf dieses System nicht mehr benutzt werden, da die in Anwendung von Artikel 189 des neuen Gemeindegesetzes erlassenen Gemeindeverordnungen verfallen.

Ich mache Sie darauf aufmerksam, dass die Gemeinden und gegebenenfalls die Zonen die zu diesem Zweck im Haushaltsplan 2001 eingetragenen Mittel benutzen müssen, um einerseits während der drei ersten Monate des Jahres 2001 die Ausgaben in Zusammenhang mit der derzeitigen, durch die Gemeindeverordnung festgelegten Regelung zu decken und andererseits den betroffenen Personalmitgliedern ab 1. April 2001 die zur Ausübung ihres Amtes notwendigen Uniformstücke zur Verfügung zu stellen.

Mit anderen Worten werden die Haushaltsmittel, die zur Deckung der Uniformkosten für das Jahr 2001 vorgesehen waren, ab April 2001 für den gleichen Zweck, aber nach einem anderen Verfahren benutzt.

Meine Dienste bereiten zurzeit eine Regelung für die Zurverfügungstellung der Uniformen, ihre Zusammensetzung sowie die Stückzahl und die Fristen für ihre Ersetzung vor.

Zurzeit findet ein Wettbewerb für den Entwurf einer neuen Uniform statt, bei dem eine Firma ausgewählt wird, die sie entwerfen soll. In diesem Stadium der Vorbereitung der Akte wird vorgesehen, dass die ersten ausführlichen Lastenhefte ab Mitte 2001 vorliegen werden; ab diesem Zeitpunkt können die Gemeinden und Polizeizonen ihre Bestellung für die neue Uniform aufgeben. Ich habe die Absicht, für die Einführung aller neuen Uniformstücke eine Übergangszeit von drei Jahren vorzusehen, während deren die alte Uniform weiterhin getragen werden kann.

Diese neue Regelung gilt also noch eine Zeit lang für die jetzigen Uniformen.

Die neuen Dienstgrade hingegen werden ab dem 1. April 2001 in Kraft treten. Folglich werden die neuen Erkennungszeichen der Dienstgrade bis zu einem bestimmten Zeitpunkt festgelegt, damit sie ab diesem Datum getragen werden können.

Ich erinnere Sie schliesslich daran, dass alle Anwärter auf den Dienstgrad eines Polizisten in Zukunft auf föderaler Ebene angeworben und von der föderalen Polizei mit ihrer ersten Uniform ausgestattet werden, was ganz offensichtlich einen Vorteil für die lokale Polizei darstellt.

Ich bitte Sie, sämtlichen Bürgermeistern Ihrer Provinz Vorangehendes mitzuteilen.

Ich bitte Sie zudem, das Datum, an dem das vorliegende Rundschreiben im Belgischen Staatsblatt veröffentlicht worden ist, im Verwaltungsblatt zu vermerken.

Der Minister, A. DUQUESNE

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