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Circulaire du 04 mars 2003
publié le 10 novembre 2003

Circulaire GPI 33 concernant les enseignes lumineuses de la police intégrée, structurée à deux niveaux. - Traduction allemande

source
service public federal interieur
numac
2003000288
pub.
10/11/2003
prom.
04/03/2003
moniteur
https://www.ejustice.just.fgov.be/cgi/article_body(...)
Document Qrcode

SERVICE PUBLIC FEDERAL INTERIEUR


4 MARS 2003. - Circulaire GPI 33 concernant les enseignes lumineuses de la police intégrée, structurée à deux niveaux. - Traduction allemande


Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de la circulaire GPI 33 du Ministre de l'Intérieur du 4 mars 2003 concernant les enseignes lumineuses de la police intégrée, structurée à deux niveaux (Moniteur belge du 21 mars 2003), établie par le Service central de traduction allemande du Commissariat d'arrondissement adjoint à Malmedy.

4. MÄRZ 2003 - Rundschreiben GPI 33 in Bezug auf die Leuchtschilder der auf zwei Ebenen strukturierten integrierten Polizei An die Frau Provinzgouverneurin An die Herren Provinzgouverneure An die Frau Gouverneurin des Verwaltungsbezirks Brüssel-Hauptstadt An die Frauen und Herren Bürgermeister An die Frauen und Herren Vorsitzenden der Polizeikollegien An den Herrn Generalkommissar der föderalen Polizei Zur Information: An die Frauen und Herren Bezirkskommissare An den Herrn Vorsitzenden des Ständigen Ausschusses für die lokale Polizei An die Frauen und Herren Korpschefs der lokalen Polizei Sehr geehrte Frau Gouverneurin, sehr geehrter Herr Gouverneur, Sehr geehrte Frau Vorsitzende, sehr geehrter Herr Vorsitzender des Polizeikollegiums, Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin, sehr geehrter Herr Bürgermeister, es ist wichtig, dass die auf zwei Ebenen strukturierte integrierte Polizei über eine eigene und einheitliche visuelle Identität verfügt, die von der Bevölkerung klar erkannt werden kann.Eines der besonderen Elemente dieser visuellen Identität ist das Leuchtschild.

Ziel dieses neuen Leuchtschildes ist es, allen, insbesondere den Passanten, zu ermöglichen, ein Gebäude der föderalen und/oder lokalen Polizei klar und eindeutig zu erkennen, und zwar sowohl tagsüber als auch nachts. Ein jeder muss sicher sein, dort stets einen Polizisten anzutreffen, der eventuellen Bitten nachkommen kann.

Diese Leuchtschilder müssen den genauen technischen Spezifikationen entsprechen, die in Kürze in einem Normenhandbuch mitgeteilt werden (vgl. Rundschreiben GPI 18 vom 8. Juni 2002) und strikt einzuhalten sind.

Wir können Ihnen bereits mitteilen, dass die Leuchtschilder aus einer inwendigen Struktur mit Aluminiumrahmen bestehen werden, auf der ein oder zwei Schilder aus Opalkunststoff mit dem Logotext der auf zwei Ebenen strukturierten integrierten Polizei befestigt sind. Je nach der spezifischen Situation vor Ort wird das Wort Polizei durch eine ockergelbe beziehungsweise hellblaue Linie unterstrichen sein, um anzugeben, ob es sich um ein Kommissariat der föderalen oder der lokalen Polizei handelt.

Das Schild wird von innen erleuchtet sein, sodass jederzeit bei gleich welchen Lichtverhältnissen sichergestellt ist, dass das Polizeigebäude aus einer Entfernung von mindestens dreihundert Metern sowohl von einem Fussgänger als auch von einem Fahrzeugführer erkannt werden kann.

Jedes Polizeigebäude beziehungsweise jede Aussenstelle, wo die Bevölkerung ständig oder zeitweise empfangen wird, muss durch das Anbringen dieses Leuchtschildes erkennbar gemacht werden. Notfalls können mehrere Schilder zur Kennzeichnung des Polizeipostens angebracht werden.

An anderen Polizeigebäuden (z.B. von Verwaltungs- und Logistikdiensten) wird nur dann ein Leuchtschild angebracht, wenn dort eine deutliche und gut sichtbare öffentliche Bekanntmachung mit Angabe des nächstliegenden Polizeipostens aushängt, in dem ein ständiger Empfang gewährleistet wird. Diese Verpflichtung gilt ebenfalls für Polizeiposten und -aussenstellen mit zeitweiligem Empfang.

Für Gebäude, die unter Denkmalschutz stehen, werden Abweichungen von diesen Normen zugelassen. In diesem Fall ist ein einfacher, mit Gründen versehener und detaillierter Abweichungsantrag über den Zonenchef an den Generaldirektor der Materiellen Mittel zu richten, der die nötigen Vorkehrungen treffen wird, um eine den Umständen angepasste Lösung zu finden.

Im Jahr 2002 ist ein öffentlicher Auftrag vergeben worden, sodass sowohl die lokalen Polizeizonen als auch die föderale Polizei ab jetzt über Leuchtschilder verfügen können, die den Normen in Bezug auf die visuelle Identität entsprechen.

Um die Wirkung zu erhöhen und das Kennzeichen der auf zwei Ebenen strukturierten integrierten Polizei zu verbreiten, habe ich beschlossen, dass jede Polizeizone unentgeltlich zwei Leuchtschilder erhält.

Ausserdem können die Polizeizonen, die Leuchtschilder über den von der föderalen Polizei durchgeführten öffentlichen Auftrag erwerben und mit der föderalen Polizei ein Vereinbarungsprotokoll über die logistische Unterstützung abgeschlossen haben, sich für die Anbringung der Schilder an die Logistikdienste der föderalen Polizei wenden. Die im Jahr 2003 in diesem Rahmen geleisteten Stunden werden den Polizeizonen nicht in Rechnung gestellt. Spätestens für den 1. Januar 2005 müssen alle Polizeiposten, die einen Empfang der Bürger organisieren, mit diesem einheitlichen Leuchtschild ausgerüstet sein. Zudem möchten wir, dass die alten, nicht konformen Leuchtschilder von allen Polizeigebäuden entfernt werden, um jegliche Verwirrung bei der Bevölkerung zu vermeiden.

In Kürze werden die lokalen Polizeizonen eine getrennte Mitteilung des Generaldirektors der Materiellen Mittel über das Anschaffungsverfahren erhalten.

Ich bitte die Frauen und Herren Gouverneure, das Datum, an dem das vorliegende Rundschreiben im Belgischen Staatsblatt veröffentlicht worden ist, im Verwaltungsblatt zu vermerken.

Der Minister A. DUQUESNE

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