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Circulaire du 02 janvier 2008
publié le 22 février 2008

Circulaire GPI 61 concernant certains congés octroyés en 2008

source
service public federal interieur
numac
2008000137
pub.
22/02/2008
prom.
02/01/2008
moniteur
https://www.ejustice.just.fgov.be/cgi/article_body(...)
Document Qrcode

SERVICE PUBLIC FEDERAL INTERIEUR


2 JANVIER 2008. - Circulaire GPI 61 concernant certains congés octroyés en 2008


Traduction allemande Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de la circulaire GPI 61 du Ministre de l'Intérieur du 2 janvier 2008 concernant certains congés octroyés en 2008 (Moniteur belge du 6 février 2008).

Cette traduction a été établie par le Service central de traduction allemande auprès du Commissaire d'arrondissement adjoint à Malmedy en exécution de l'article 40 des lois sur l'emploi des langues en matière administrative, coordonnées le 18 juillet 1966, modifié par la loi du 21 avril 2007Documents pertinents retrouvés type loi prom. 21/04/2007 pub. 22/06/2007 numac 2007022909 source service public federal securite sociale Loi modifiant l'article 107 des lois coordonnées relatives aux allocations familiales pour travailleurs salariés type loi prom. 21/04/2007 pub. 17/11/2008 numac 2007015074 source service public federal affaires etrangeres, commerce exterieur et cooperation au developpement Loi portant assentiment à l'Accord bilatéral d'assistance administrative mutuelle en matière douanière entre le Gouvernement du Royaume de Belgique et le Gouvernement de la République d'Azerbaïdjan, signé à Bruxelles le 18 mai 2004 (2) fermer.

2. JANUAR 2008 - Rundschreiben GPI 61 in Bezug auf bestimmte im Jahr 2008 gewährte Urlaubstage An die Frau Provinzgouverneurin An die Herren Provinzgouverneure An die Frau Gouverneurin des Verwaltungsbezirks Brüssel-Hauptstadt An die Frauen und Herren Bürgermeister An die Frauen und Herren Vorsitzenden der Polizeikollegien An die Frauen und Herren Korpschefs der lokalen Polizei An den Herrn Generalkommissar der föderalen Polizei Zur Information: An den Herrn Generaldirektor der Generaldirektion Sicherheits- und Vorbeugungspolitik An den Vorsitzenden des Ständigen Ausschusses für die lokale Polizei Sehr geehrte Frau Gouverneurin, sehr geehrter Herr Gouverneur, Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin, sehr geehrter Herr Bürgermeister, Sehr geehrte Frau Vorsitzende, sehr geehrter Herr Vorsitzender, Sehr geehrte Frau Korpschefin, sehr geehrter Herr Korpschef, Sehr geehrter Herr Generalkommissar, aufgrund der Vorschläge, die in der Sitzung des hohen Konzertierungsausschusses für die Polizeidienste vom 28.November 2007 geäussert und besprochen worden sind, finden Sie nachstehend die Richtlinien für das Jahr 2008 in Bezug auf die verordnungsrechtlichen Feiertage, die vom Generalkommissar oder vom Korpschef gewährt werden, und die Daten, an denen bestimmte Ersatzurlaubstage genommen werden müssen. 1. Urlaubskalender 2008 1.1 Verordnungsrechtliche Feiertage, die von der dafür zuständigen Behörde festgelegt werden Zwei verordnungsrechtliche Feiertage werden in Anwendung von Artikel I.I.1 Nr. 19 RSPol vom Generalkommissar beziehungsweise von den Behörden, die er für die föderale Polizei bestimmt, oder vom Korpschef beziehungsweise vom Dienst, den er für die lokale Polizei bestimmt, gewährt.

Richtlinien für das Jahr 2008: Für die föderale Polizei werden die beiden vom Generalkommissar gewährten verordnungsrechtlichen Feiertage ab Anfang des Jahres 2008 dem Urlaubsblatt hinzugefügt.

Sie können unter den gleichen Bedingungen wie der Jahresurlaub genommen werden.

Für die lokale Polizei kann der Korpschef nach Beratung im betreffenden Basiskonzertierungsausschuss die beiden Tage entweder am Anfang des Jahres dem Urlaubsblatt hinzufügen oder auf zwei bestimmte Daten festlegen oder einen Tag dem Urlaubsblatt hinzufügen und den anderen auf ein bestimmtes Datum festlegen. 1.2 Ersatzurlaubstage für die gesetzlichen und verordnungsrechtlichen Feiertage, die auf einen Samstag oder einen Sonntag fallen Im Jahr 2008 fallen zwei gesetzliche Feiertage (1. und 2. November) und ein verordnungsrechtlicher Feiertag (15. November) auf einen Samstag oder einen Sonntag. Die Personalmitglieder haben folglich ein Anrecht auf drei Ersatzurlaubstage. Aufgrund von Artikel VIII.III.13 Absatz 2 RSPol ist der erste dieser drei Tage für alle Personalmitglieder der Polizeidienste auf den 10. November 2008 festgelegt worden, sodass ein Brückentag geschaffen wird. Die beiden anderen Tage werden dem Urlaubsblatt hinzugefügt. Sie können unter den gleichen Bedingungen wie die Jahresurlaubstage genommen werden.

Sollten die Korpschefs der lokalen Polizei bereits einen der von ihnen zu bestimmenden verordnungsrechtlichen Feiertage (siehe Nummer 1.1) auf den 10. November festgelegt haben, können sie von dieser Regel abweichen. 2. Bezüglich der Rechtsstellung der Personalmitglieder, die an diesen Ersatzurlaubstagen arbeiten müssen, verweise ich Sie auf die Richtlinien im Rundschreiben GPI 34 vom 11.März 2003 in Bezug auf bestimmte im Jahr 2003 gewährte Urlaubstage. 3. Ich erinnere daran, dass im Jahr 2008 der 1.Mai ausnahmsweise mit dem Christi-Himmelfahrtstag zusammenfällt. Folglich kommt der Königliche Erlass vom 3. Juni 2007 (Belgisch Staatsblad vom 14. Juni 2007; deutsche Übersetzung: Belgisch Staatsblad vom 23. August 2007) zur Anwendung, in dem bestimmt wird, dass der Feiertag, der den Christi-Himmelfahrtstag ersetzt, der 2. Mai ist.

Der Minister des Innern P. DEWAEL

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