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Arrêté Royal du 30 novembre 2010
publié le 17 février 2011

Arrêté royal portant modification de l'arrêté royal du 23 mai 2007 désignant les membres du Conseil consultatif des bourgmestres. - Traduction allemande

source
service public federal interieur
numac
2011000058
pub.
17/02/2011
prom.
30/11/2010
ELI
eli/arrete/2010/11/30/2011000058/moniteur
moniteur
https://www.ejustice.just.fgov.be/cgi/article_body(...)
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SERVICE PUBLIC FEDERAL INTERIEUR


30 NOVEMBRE 2010. - Arrêté royal portant modification de l'arrêté royal du 23 mai 2007 désignant les membres du Conseil consultatif des bourgmestres. - Traduction allemande


Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de l'arrêté royal du 30 novembre 2010 portant modification de l'arrêté royal du 23 mai 2007 désignant les membres du Conseil consultatif des bourgmestres (Moniteur belge du 28 décembre 2010).

Cette traduction a été établie par le Service central de traduction allemande à Malmedy.

FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES 30. NOVEMBER 2010 - Königlicher Erlass zur Abänderung des Königlichen Erlasses vom 23.Mai 2007 zur Bestellung der Mitglieder des Bürgermeisterbeirats ALBERT II., König der Belgier, Allen Gegenwärtigen und Zukünftigen, Unser Gruss! Aufgrund des Gesetzes vom 7. Dezember 1998 zur Organisation eines auf zwei Ebenen strukturierten integrierten Polizeidienstes, des Artikels 8;

Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 23. Mai 2007 zur Bestellung der Mitglieder des Bürgermeisterbeirats;

In der Erwägung, dass die Bestellung der Mitglieder des Bürgermeisterbeirats für einen (erneuerbaren) Zeitraum von drei Jahren gilt;

Dass die Mandate der derzeitigen Mitglieder des Beirats am 15. Juni 2010 abgelaufen sind und ihre Erneuerung oder die Bestellung der Nachfolger nach dem am 16. März 2010 erfolgten Bewerberaufruf über den Rahmen der Zuständigkeiten einer ausscheidenden Regierung hinausgeht;

In der Erwägung, dass die Stellungnahme des Bürgermeisterbeirats nichtsdestoweniger eine notwendige Voraussetzung ist für die Annahme von Verordnungstexten über die lokale Polizei, die unbedingt vor Ende des Jahres 2010 angenommen werden müssen;

Dass infolgedessen vorgeschlagen wird, die derzeitigen Mitglieder im Amt zu belassen, bis effektiv für ihre Ersetzung oder die Erneuerung ihres Mandats gesorgt wird;

Aufgrund der Stellungnahme des Generalinspektors der Finanzen vom 21.

Oktober 2010;

Auf Vorschlag des Ministers des Innern und aufgrund der Stellungnahme der Minister, die im Rat darüber beraten haben, Haben Wir beschlossen und erlassen Wir: Artikel 1 - Artikel 1 des Königlichen Erlasses vom 23. Mai 2007 zur Bestellung der Mitglieder des Bürgermeisterbeirats wird durch einen Absatz mit folgendem Wortlaut ergänzt: « Nach Ablauf ihres dreijährigen Mandats bleiben die Mitglieder des Beirats im Amt, bis für ihre Ersetzung oder für die Erneuerung ihres Mandats gesorgt wird. » Art. 2 - Vorliegender Erlass wird wirksam mit 15. Juni 2010.

Art. 3 - Der Minister des Innern ist mit der Ausführung des vorliegenden Erlasses beauftragt.

Gegeben zu Brüssel, den 30. November 2010 ALBERT Von Königs wegen: Die Ministerin des Innern Frau A. TURTELBOOM

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