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Arrêté Royal du 20 décembre 2007
publié le 29 juin 2012

Arrêté royal portant exécution des articles XII.VII.15quater, § 2, alinéa 1er et XII.VII.16quinquies, § 2, alinéa 1er, de l'arrêté royal du 30 mars 2001 portant la position juridique du personnel des services de police. - Traduction allemande

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service public federal interieur
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2012203464
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29/06/2012
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20/12/2007
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SERVICE PUBLIC FEDERAL INTERIEUR


20 DECEMBRE 2007. - Arrêté royal portant exécution des articles XII.VII.15quater, § 2, alinéa 1er et XII.VII.16quinquies, § 2, alinéa 1er, de l'arrêté royal du 30 mars 2001 portant la position juridique du personnel des services de police. - Traduction allemande


Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de l'arrêté royal du 20 décembre 2007 portant exécution des articles XII.VII.15quater, § 2, alinéa 1er et XII.VII.16quinquies, § 2, alinéa 1er, de l'arrêté royal du 30 mars 2001 portant la position juridique du personnel des services de police (Moniteur belge du 23 janvier 2008).

Cette traduction a été établie par le Service central de traduction allemande à Malmedy.

FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST JUSTIZ UND FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES 20. DEZEMBER 2007 - Königlicher Erlass zur Ausführung der Artikel XII.VII.15quater § 2 Absatz 1 und XII.VII.16quinquies § 2 Absatz 1 des Königlichen Erlasses vom 30. März 2001 zur Festlegung der Rechtsstellung des Personals der Polizeidienste ALBERT II, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, Unser Gruss! Aufgrund des Gesetzes vom 7. Dezember 1998 zur Organisation eines auf zwei Ebenen strukturierten integrierten Polizeidienstes, insbesondere des Artikels 121, ersetzt durch das Gesetz vom 26. April 2002;

Aufgrund des Programmgesetzes vom 30. Dezember 2001, insbesondere des Artikels 131;

Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 30. März 2001 zur Festlegung der Rechtsstellung des Personals der Polizeidienste, insbesondere der Artikel XII.VII.15quater § 2 Absatz 1 und XII.VII.16quinquies § 2 Absatz 1, eingefügt durch das Gesetz vom 2. Juni 2006;

Aufgrund der Stellungnahme des Finanzinspektors vom 9. Oktober 2006;

Aufgrund des Protokolls Nr. 193/5 des Verhandlungsausschusses für die Polizeidienste vom 6. November 2006;

Aufgrund des Einverständnisses Unseres Ministers des Haushalts vom 5.

März 2007;

Aufgrund des Einverständnisses Unseres Ministers des Öffentlichen Dienstes vom 13. Februar 2007;

Aufgrund des Gutachtens Nr. 42.824/2 des Staatsrates vom 7. Mai 2007;

Auf Vorschlag Unseres Ministers der Justiz und Unseres Ministers des Innern, Haben Wir beschlossen und erlassen Wir: KAPITEL 1 - Besondere Ausbildung für das Aufsteigen in den Kader des Personals im mittleren Dienst Artikel 1 - Das in Artikel XII.VII.15quater § 2 Absatz 1 RSPol erwähnte Programm der besonderen Ausbildung für das Aufsteigen in den Kader des Personals im mittleren Dienst wird in Anlage 1 zu vorliegendem Erlass festgelegt. Diese besondere Ausbildung wird in nicht aufeinanderfolgenden Zeiträumen von zwei Wochen erteilt.

Art. 2 - Um diese besondere Ausbildung zu bestehen, müssen die Personalmitglieder mindestens 92 Prozent der zu absolvierenden Ausbildung tatsächlich beiwohnen. Der Direktor der betreffenden Polizeischule überprüft die diesbezügliche Einhaltung.

KAPITEL 2 - Besondere Ausbildung für das Aufsteigen in den Offizierskader Art. 3 - Das in Artikel XII.VII.16quinquies § 2 Absatz 2 RSPol erwähnte Programm der besonderen Ausbildung für das Aufsteigen in den Offizierskader wird in Anlage 2 zu vorliegendem Erlass festgelegt.

Diese besondere Ausbildung wird in nicht aufeinanderfolgenden Zeiträumen von zwei Wochen erteilt.

Art. 4 - Um diese besondere Ausbildung zu bestehen, müssen die Personalmitglieder mindestens 92 Prozent der zu absolvierenden Ausbildung tatsächlich beiwohnen. Der Direktor der betreffenden Polizeischule überprüft die diesbezügliche Einhaltung.

KAPITEL 3 - Schlussbestimmungen Art. 5 - Vorliegender Erlass wird mit 9. September 2006 wirksam.

Art. 6 - Unser Minister der Justiz und Unser Minister des Innern sind, jeder für seinen Bereich, mit der Ausführung des vorliegenden Erlasses beauftragt.

Gegeben zu Brüssel, den 20. Dezember 2007 ALBERT Von Königs wegen: Die Vizepremierministerin und Ministerin der Justiz Frau L. ONKELINX Der Vizepremierminister und Minister des Innern P. DEWAEL

Anlage 1 zum Königlichen Erlass vom 20. Dezember 2007 Programm der besonderen Ausbildung für das Aufsteigen in den Kader des Personals im mittleren Dienst Modul 1: Verwaltung in der Polizeischule - 1 St.

Modul 2: Platz, Funktion und Rolle des Hauptinspektors in den Polizeidiensten - 12 St. 1. Rolle des Hauptinspektors und gemeinschaftsorientierte Polizeiarbeit 2.Polizeilicher Opferbeistand 3. Berufspflichten Modul 3: Grundkompetenzen des Hauptinspektors - 28 St. 1. Versammlungs- und Präsentationstechniken (z.B. PowerPoint) für die Ausübung einer leitenden Funktion (16 St.) 2. Kontrolle eines Protokolls (6 St.Theorie und 6 St. Praxis = 12 St.) Modul 4: Erwerb der Grundkompetenzen im Bereich Management und Personalmanagement - 28 St. 1. Führen eines Begleitgesprächs und eines Gesprächs zur Arbeitsweise + Grundprinzipien des Coachings (16 St.) 2. Führen eines Vorbereitungsgesprächs, eines Gesprächs zur Arbeitsweise und eines Bewertungsgesprächs (8 St.) 3. Stressbewältigung (4 St.) Modul 5: Führung eines Teams in einer einsatzleitenden Rolle - 44 St. 1. Hilfe für die Erstellung eines Aktionsplans (8 St.) 2. Teilnahme an einem Projekt (8 St.) 3. Einsatzmanagement und Befehlsführung in Krisensituationen (24 St.) 4. Einführung in das Disziplinarverfahren (4 St.) Modul 6: Verwaltungspolizei - 22 St. (auf Antrag des Betreffenden) 1. Einhaltung der Grundrechte und -freiheiten des Bürgers im Rahmen der Verwaltungspolizei 2.Aktionsverfahren und wichtigste Techniken 3. Mittel in Sachen öffentliche Ordnung Modul 7: Besondere Verwaltungspolizei - 24 St. 1. Rechtsvorschriften über Ausländer (16 St.) 2. Leitung bei der Ausführung taktischer Polizeivorgänge kleineren Ausmasses (8 St.) (auf Antrag des Betreffenden) Modul 8: Gerichtspolizeiliche Aufträge - 36 St. 1. Leitung einer gerichtlichen Untersuchung mit praktischen Ubungen (16 St.) 2. Verwaltung gerichtlicher Informationen (12 St.) 3. Informationsgesteuerte Polizeiarbeit (4 St.) 4. Internationale polizeiliche Zusammenarbeit (4 St.) Modul 9: Gesetz über das Polizeiamt - 5 St.

Gesehen, um Unserem Königlichen Erlass vom 20. Dezember 2007 zur Ausführung der Artikel XII.VII.15quater § 2 Absatz 1 und XII.VII.16quinquies § 2 Absatz 1 des Königlichen Erlasses vom 30. März 2001 zur Festlegung der Rechtsstellung des Personals der Polizeidienste beigefügt zu werden ALBERT Von Königs wegen: Die Vizepremierministerin und Ministerin der Justiz Frau L. ONKELINX Der Vizepremierminister und Minister des Innern P. DEWAEL

Anlage 2 zum Königlichen Erlass vom 20. Dezember 2007 Programm der besonderen Ausbildung für das Aufsteigen in den Offizierskader Modul 1: Administrative Lage während der Ausbildung an der nationalen Offiziersschule - 1 St.

Modul 2: Polizeiauftrag - Organisatorische Entwicklung - gemeinschaftsorientierte Polizeiarbeit - 38 St. 1. Community Policing als kultureller Rahmen (8 St.) 2. Sicherheitsproblematik und Präventionsstrategien (4 St.) 3. Management einer Polizeiorganisation in einem Rechtsstaat (6 St.) 4. Berufsethik und Berufspflichten (4 St.) 5. Organisatorische Entwicklung: konzeptueller Rahmen und Anwendung im belgischen Polizeimodell, ein Mittel zur Optimierung von Community Policing (16 St.) Modul 3: Mitarbeitermanagement und Management der Mittel - 48 St. 1. HRM-Grundsätze (8 St.) 2. Statutarische Bestimmungen (8 St.) 3. Führungsstil und Motivation, Fähigkeit zu leiten und Wohlbefinden bei der Arbeit (24 St.) 4. Grundsätze der administrativen, logistischen und finanziellen Verwaltung (8 St.) Modul 4: Angewandtes Management - 16 St. 1. Problemlösungstechniken im Rahmen von Sicherheits- und Funktionsproblemen (8 St.) 2. Angewandte integrierte Ubungen (8 St.) Modul 5: Allgemeiner Referenzrahmen zur Ausführung der Aufträge und Befugnisse eines Kommissars in verwaltungspolizeilichen Angelegenheiten - 28 St. 1. Ethischer und ideologischer Referenzrahmen in Bezug auf den Schutz der Grundfreiheiten und der Grundrechte (8 St.) 2. Gesetzlicher und verordnungsrechtlicher Referenzrahmen und Beziehungen mit den zuständigen Behörden und anderen öffentlichen und privaten Akteuren (8 St.) 3. Philosophischer Referenzrahmen in Bezug auf die Anwendung der gemeinschaftsorientierten Polizeiarbeit in verwaltungspolizeilichen Angelegenheiten, die vereinbarte Kontrolle des öffentlichen Raums und die Deeskalation (12 St., intern + extern),...

Modul 6: Operative polizeiliche Grundkompetenzen eines Polizeikommissars in verwaltungspolizeilichen Angelegenheiten - 52 St. (auf Antrag des Betreffenden) 1. Verwaltungspolizeiliche Aufträge, konkrete Polizeimassnahmen, elementare operative Methoden - Aktionsverfahren und Techniken (16 St.) 2. Polizeibefugnisse eines Verwaltungspolizeioffiziers und Kontrolle ihrer rechtmässigen und korrekten Ausführung (8 St.) 3. Grundaufgaben eines VPO im Bereitschaftsdienst (4 St.) 4. Geplante oder unvorhergesehene Aufträge kleineren Ausmasses - Ereignisse und Einsätze im Bereich öffentliche Ordnung und Verkehr (16 St.) 5. (Krisengebundene) Verantwortlichkeiten eines VPO bei Katastrophen, Unglücksfällen, Schäden im Rahmen einer multidisziplinären Vorgehensweise (8 St.) Modul 7: Verwaltungsunterstützende polizeiliche Kompetenzen eines Kommissars in verwaltungspolizeilichen Angelegenheiten - 36 St. 1. Daten, Informationen und Dokumentation mit konkreter Bedeutung für die integrierten verwaltungspolizeilichen Aufträge (8 St.) 2. Beratung der Hierarchie und der Behörden hinsichtlich der gesetzlichen oder operativen Aspekte (4 St.) 3. Teilaspekte und Teilaufträge im Rahmen grösserer Einsätze zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung (16 St.) 4. Entwicklung der Politik in Sachen Verkehr (4 St.) 5. Entwicklung von Notfallplänen und globale Koordinierung bei Katastrophen, Unglücksfällen, Schäden im Rahmen einer multidisziplinären Vorgehensweise (4 St.) Modul 8: Verwaltungsunterstützende polizeiliche Kompetenzen eines Kommissars in gerichtspolizeilichen Angelegenheiten - 36 St. 1. Mittel (8 St.) 2. Besondere Untersuchungsmethoden (6 St.) 3. Leitung eines gerichtspolizeilichen Gesamtproblems bestimmten Ausmasses und bestimmter Komplexität mit praktischer Ubung (24 St.) 4. Strategischer Ansatz und informationsgesteuerte Polizeiarbeit (8 St.) 5. Internationale polizeiliche Zusammenarbeit (5 St.) Gesehen, um Unserem Königlichen Erlass vom 20. Dezember 2007 zur Ausführung der Artikel XII.VII.15quater § 2 Absatz 1 und XII.VII.16quinquies § 2 Absatz 1 des Königlichen Erlasses vom 30. März 2001 zur Festlegung der Rechtsstellung des Personals der Polizeidienste beigefügt zu werden ALBERT Von Königs wegen: Die Vizepremierministerin und Ministerin der Justiz Frau L. ONKELINX Der Vizepremierminister und Minister des Innern P. DEWAEL

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