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Vue multilingue de Arrêté Royal du 20/12/2007
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Arrêté royal portant exécution des articles XII.VII.15quater, § 2, alinéa 1er et XII.VII.16quinquies, § 2, alinéa 1er, de l'arrêté royal du 30 mars 2001 portant la position juridique du personnel des services de police. - Traduction allemande Koninklijk besluit tot uitvoering van de artikelen XII.VII.15quater, § 2, eerste lid en XII.VII.16quinquies, § 2, eerste lid, van het koninklijk besluit van 30 maart 2001 tot regeling van de rechtspositie van het personeel van de politiediensten. - Duitse vertaling
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20 DECEMBRE 2007. - Arrêté royal portant exécution des articles 20 DECEMBER 2007. - Koninklijk besluit tot uitvoering van de artikelen
XII.VII.15quater, § 2, alinéa 1er et XII.VII.16quinquies, § 2, alinéa XII.VII.15quater, § 2, eerste lid en XII.VII.16quinquies, § 2, eerste
1er, de l'arrêté royal du 30 mars 2001 portant la position juridique lid, van het koninklijk besluit van 30 maart 2001 tot regeling van de
du personnel des services de police. - Traduction allemande rechtspositie van het personeel van de politiediensten. - Duitse vertaling
Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de De hiernavolgende tekst is de Duitse vertaling van het koninklijk
l'arrêté royal du 20 décembre 2007 portant exécution des articles besluit van 20 december 2007 tot uitvoering van de artikelen
XII.VII.15quater, § 2, alinéa 1er et XII.VII.16quinquies, § 2, alinéa XII.VII.15quater, § 2, eerste lid en XII.VII.16quinquies, § 2, eerste
1er, de l'arrêté royal du 30 mars 2001 portant la position juridique lid, van het koninklijk besluit van 30 maart 2001 tot regeling van de
du personnel des services de police (Moniteur belge du 23 janvier 2008). rechtspositie van het personeel van de politiediensten (Belgisch Staatsblad van 23 januari 2008).
Cette traduction a été établie par le Service central de traduction Deze vertaling is opgemaakt door de Centrale Dienst voor Duitse
allemande à Malmedy. vertaling in Malmedy.
FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST JUSTIZ UND FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST JUSTIZ UND FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST
INNERES INNERES
20. DEZEMBER 2007 - Königlicher Erlass zur Ausführung der Artikel 20. DEZEMBER 2007 - Königlicher Erlass zur Ausführung der Artikel
XII.VII.15quater § 2 Absatz 1 und XII.VII.16quinquies § 2 Absatz 1 des XII.VII.15quater § 2 Absatz 1 und XII.VII.16quinquies § 2 Absatz 1 des
Königlichen Erlasses vom 30. März 2001 zur Festlegung der Königlichen Erlasses vom 30. März 2001 zur Festlegung der
Rechtsstellung des Personals der Polizeidienste Rechtsstellung des Personals der Polizeidienste
ALBERT II, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, ALBERT II, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen,
Unser Gruss! Unser Gruss!
Aufgrund des Gesetzes vom 7. Dezember 1998 zur Organisation eines auf Aufgrund des Gesetzes vom 7. Dezember 1998 zur Organisation eines auf
zwei Ebenen strukturierten integrierten Polizeidienstes, insbesondere zwei Ebenen strukturierten integrierten Polizeidienstes, insbesondere
des Artikels 121, ersetzt durch das Gesetz vom 26. April 2002; des Artikels 121, ersetzt durch das Gesetz vom 26. April 2002;
Aufgrund des Programmgesetzes vom 30. Dezember 2001, insbesondere des Aufgrund des Programmgesetzes vom 30. Dezember 2001, insbesondere des
Artikels 131; Artikels 131;
Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 30. März 2001 zur Festlegung der Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 30. März 2001 zur Festlegung der
Rechtsstellung des Personals der Polizeidienste, insbesondere der Rechtsstellung des Personals der Polizeidienste, insbesondere der
Artikel XII.VII.15quater § 2 Absatz 1 und XII.VII.16quinquies § 2 Artikel XII.VII.15quater § 2 Absatz 1 und XII.VII.16quinquies § 2
Absatz 1, eingefügt durch das Gesetz vom 2. Juni 2006; Absatz 1, eingefügt durch das Gesetz vom 2. Juni 2006;
Aufgrund der Stellungnahme des Finanzinspektors vom 9. Oktober 2006; Aufgrund der Stellungnahme des Finanzinspektors vom 9. Oktober 2006;
Aufgrund des Protokolls Nr. 193/5 des Verhandlungsausschusses für die Aufgrund des Protokolls Nr. 193/5 des Verhandlungsausschusses für die
Polizeidienste vom 6. November 2006; Polizeidienste vom 6. November 2006;
Aufgrund des Einverständnisses Unseres Ministers des Haushalts vom 5. Aufgrund des Einverständnisses Unseres Ministers des Haushalts vom 5.
März 2007; März 2007;
Aufgrund des Einverständnisses Unseres Ministers des Öffentlichen Aufgrund des Einverständnisses Unseres Ministers des Öffentlichen
Dienstes vom 13. Februar 2007; Dienstes vom 13. Februar 2007;
Aufgrund des Gutachtens Nr. 42.824/2 des Staatsrates vom 7. Mai 2007; Aufgrund des Gutachtens Nr. 42.824/2 des Staatsrates vom 7. Mai 2007;
Auf Vorschlag Unseres Ministers der Justiz und Unseres Ministers des Auf Vorschlag Unseres Ministers der Justiz und Unseres Ministers des
Innern, Innern,
Haben Wir beschlossen und erlassen Wir: Haben Wir beschlossen und erlassen Wir:
KAPITEL 1 - Besondere Ausbildung für das Aufsteigen in den Kader des KAPITEL 1 - Besondere Ausbildung für das Aufsteigen in den Kader des
Personals im mittleren Dienst Personals im mittleren Dienst
Artikel 1 - Das in Artikel XII.VII.15quater § 2 Absatz 1 RSPol Artikel 1 - Das in Artikel XII.VII.15quater § 2 Absatz 1 RSPol
erwähnte Programm der besonderen Ausbildung für das Aufsteigen in den erwähnte Programm der besonderen Ausbildung für das Aufsteigen in den
Kader des Personals im mittleren Dienst wird in Anlage 1 zu Kader des Personals im mittleren Dienst wird in Anlage 1 zu
vorliegendem Erlass festgelegt. Diese besondere Ausbildung wird in vorliegendem Erlass festgelegt. Diese besondere Ausbildung wird in
nicht aufeinanderfolgenden Zeiträumen von zwei Wochen erteilt. nicht aufeinanderfolgenden Zeiträumen von zwei Wochen erteilt.
Art. 2 - Um diese besondere Ausbildung zu bestehen, müssen die Art. 2 - Um diese besondere Ausbildung zu bestehen, müssen die
Personalmitglieder mindestens 92 Prozent der zu absolvierenden Personalmitglieder mindestens 92 Prozent der zu absolvierenden
Ausbildung tatsächlich beiwohnen. Der Direktor der betreffenden Ausbildung tatsächlich beiwohnen. Der Direktor der betreffenden
Polizeischule überprüft die diesbezügliche Einhaltung. Polizeischule überprüft die diesbezügliche Einhaltung.
KAPITEL 2 - Besondere Ausbildung für das Aufsteigen in den KAPITEL 2 - Besondere Ausbildung für das Aufsteigen in den
Offizierskader Offizierskader
Art. 3 - Das in Artikel XII.VII.16quinquies § 2 Absatz 2 RSPol Art. 3 - Das in Artikel XII.VII.16quinquies § 2 Absatz 2 RSPol
erwähnte Programm der besonderen Ausbildung für das Aufsteigen in den erwähnte Programm der besonderen Ausbildung für das Aufsteigen in den
Offizierskader wird in Anlage 2 zu vorliegendem Erlass festgelegt. Offizierskader wird in Anlage 2 zu vorliegendem Erlass festgelegt.
Diese besondere Ausbildung wird in nicht aufeinanderfolgenden Diese besondere Ausbildung wird in nicht aufeinanderfolgenden
Zeiträumen von zwei Wochen erteilt. Zeiträumen von zwei Wochen erteilt.
Art. 4 - Um diese besondere Ausbildung zu bestehen, müssen die Art. 4 - Um diese besondere Ausbildung zu bestehen, müssen die
Personalmitglieder mindestens 92 Prozent der zu absolvierenden Personalmitglieder mindestens 92 Prozent der zu absolvierenden
Ausbildung tatsächlich beiwohnen. Der Direktor der betreffenden Ausbildung tatsächlich beiwohnen. Der Direktor der betreffenden
Polizeischule überprüft die diesbezügliche Einhaltung. Polizeischule überprüft die diesbezügliche Einhaltung.
KAPITEL 3 - Schlussbestimmungen KAPITEL 3 - Schlussbestimmungen
Art. 5 - Vorliegender Erlass wird mit 9. September 2006 wirksam. Art. 5 - Vorliegender Erlass wird mit 9. September 2006 wirksam.
Art. 6 - Unser Minister der Justiz und Unser Minister des Innern sind, Art. 6 - Unser Minister der Justiz und Unser Minister des Innern sind,
jeder für seinen Bereich, mit der Ausführung des vorliegenden Erlasses jeder für seinen Bereich, mit der Ausführung des vorliegenden Erlasses
beauftragt. beauftragt.
Gegeben zu Brüssel, den 20. Dezember 2007 Gegeben zu Brüssel, den 20. Dezember 2007
ALBERT ALBERT
Von Königs wegen: Von Königs wegen:
Die Vizepremierministerin und Ministerin der Justiz Die Vizepremierministerin und Ministerin der Justiz
Frau L. ONKELINX Frau L. ONKELINX
Der Vizepremierminister und Minister des Innern Der Vizepremierminister und Minister des Innern
P. DEWAEL P. DEWAEL
Anlage 1 zum Königlichen Erlass vom 20. Dezember 2007 Anlage 1 zum Königlichen Erlass vom 20. Dezember 2007
Programm der besonderen Ausbildung für das Aufsteigen in den Kader des Programm der besonderen Ausbildung für das Aufsteigen in den Kader des
Personals im mittleren Dienst Personals im mittleren Dienst
Modul 1: Verwaltung in der Polizeischule - 1 St. Modul 1: Verwaltung in der Polizeischule - 1 St.
Modul 2: Platz, Funktion und Rolle des Hauptinspektors in den Modul 2: Platz, Funktion und Rolle des Hauptinspektors in den
Polizeidiensten - 12 St. Polizeidiensten - 12 St.
1. Rolle des Hauptinspektors und gemeinschaftsorientierte 1. Rolle des Hauptinspektors und gemeinschaftsorientierte
Polizeiarbeit Polizeiarbeit
2. Polizeilicher Opferbeistand 2. Polizeilicher Opferbeistand
3. Berufspflichten 3. Berufspflichten
Modul 3: Grundkompetenzen des Hauptinspektors - 28 St. Modul 3: Grundkompetenzen des Hauptinspektors - 28 St.
1. Versammlungs- und Präsentationstechniken (z.B. PowerPoint) für die 1. Versammlungs- und Präsentationstechniken (z.B. PowerPoint) für die
Ausübung einer leitenden Funktion (16 St.) Ausübung einer leitenden Funktion (16 St.)
2. Kontrolle eines Protokolls (6 St. Theorie und 6 St. Praxis = 12 2. Kontrolle eines Protokolls (6 St. Theorie und 6 St. Praxis = 12
St.) St.)
Modul 4: Erwerb der Grundkompetenzen im Bereich Management und Modul 4: Erwerb der Grundkompetenzen im Bereich Management und
Personalmanagement - 28 St. Personalmanagement - 28 St.
1. Führen eines Begleitgesprächs und eines Gesprächs zur Arbeitsweise 1. Führen eines Begleitgesprächs und eines Gesprächs zur Arbeitsweise
+ Grundprinzipien des Coachings (16 St.) + Grundprinzipien des Coachings (16 St.)
2. Führen eines Vorbereitungsgesprächs, eines Gesprächs zur 2. Führen eines Vorbereitungsgesprächs, eines Gesprächs zur
Arbeitsweise und eines Bewertungsgesprächs (8 St.) Arbeitsweise und eines Bewertungsgesprächs (8 St.)
3. Stressbewältigung (4 St.) 3. Stressbewältigung (4 St.)
Modul 5: Führung eines Teams in einer einsatzleitenden Rolle - 44 St. Modul 5: Führung eines Teams in einer einsatzleitenden Rolle - 44 St.
1. Hilfe für die Erstellung eines Aktionsplans (8 St.) 1. Hilfe für die Erstellung eines Aktionsplans (8 St.)
2. Teilnahme an einem Projekt (8 St.) 2. Teilnahme an einem Projekt (8 St.)
3. Einsatzmanagement und Befehlsführung in Krisensituationen (24 St.) 3. Einsatzmanagement und Befehlsführung in Krisensituationen (24 St.)
4. Einführung in das Disziplinarverfahren (4 St.) 4. Einführung in das Disziplinarverfahren (4 St.)
Modul 6: Verwaltungspolizei - 22 St. (auf Antrag des Betreffenden) Modul 6: Verwaltungspolizei - 22 St. (auf Antrag des Betreffenden)
1. Einhaltung der Grundrechte und -freiheiten des Bürgers im Rahmen 1. Einhaltung der Grundrechte und -freiheiten des Bürgers im Rahmen
der Verwaltungspolizei der Verwaltungspolizei
2. Aktionsverfahren und wichtigste Techniken 2. Aktionsverfahren und wichtigste Techniken
3. Mittel in Sachen öffentliche Ordnung 3. Mittel in Sachen öffentliche Ordnung
Modul 7: Besondere Verwaltungspolizei - 24 St. Modul 7: Besondere Verwaltungspolizei - 24 St.
1. Rechtsvorschriften über Ausländer (16 St.) 1. Rechtsvorschriften über Ausländer (16 St.)
2. Leitung bei der Ausführung taktischer Polizeivorgänge kleineren 2. Leitung bei der Ausführung taktischer Polizeivorgänge kleineren
Ausmasses (8 St.) (auf Antrag des Betreffenden) Ausmasses (8 St.) (auf Antrag des Betreffenden)
Modul 8: Gerichtspolizeiliche Aufträge - 36 St. Modul 8: Gerichtspolizeiliche Aufträge - 36 St.
1. Leitung einer gerichtlichen Untersuchung mit praktischen Ubungen 1. Leitung einer gerichtlichen Untersuchung mit praktischen Ubungen
(16 St.) (16 St.)
2. Verwaltung gerichtlicher Informationen (12 St.) 2. Verwaltung gerichtlicher Informationen (12 St.)
3. Informationsgesteuerte Polizeiarbeit (4 St.) 3. Informationsgesteuerte Polizeiarbeit (4 St.)
4. Internationale polizeiliche Zusammenarbeit (4 St.) 4. Internationale polizeiliche Zusammenarbeit (4 St.)
Modul 9: Gesetz über das Polizeiamt - 5 St. Modul 9: Gesetz über das Polizeiamt - 5 St.
Gesehen, um Unserem Königlichen Erlass vom 20. Dezember 2007 zur Gesehen, um Unserem Königlichen Erlass vom 20. Dezember 2007 zur
Ausführung der Artikel XII.VII.15quater § 2 Absatz 1 und Ausführung der Artikel XII.VII.15quater § 2 Absatz 1 und
XII.VII.16quinquies § 2 Absatz 1 des Königlichen Erlasses vom 30. März XII.VII.16quinquies § 2 Absatz 1 des Königlichen Erlasses vom 30. März
2001 zur Festlegung der Rechtsstellung des Personals der 2001 zur Festlegung der Rechtsstellung des Personals der
Polizeidienste beigefügt zu werden Polizeidienste beigefügt zu werden
ALBERT ALBERT
Von Königs wegen: Von Königs wegen:
Die Vizepremierministerin und Ministerin der Justiz Die Vizepremierministerin und Ministerin der Justiz
Frau L. ONKELINX Frau L. ONKELINX
Der Vizepremierminister und Minister des Innern Der Vizepremierminister und Minister des Innern
P. DEWAEL P. DEWAEL
Anlage 2 zum Königlichen Erlass vom 20. Dezember 2007 Anlage 2 zum Königlichen Erlass vom 20. Dezember 2007
Programm der besonderen Ausbildung für das Aufsteigen in den Programm der besonderen Ausbildung für das Aufsteigen in den
Offizierskader Offizierskader
Modul 1: Administrative Lage während der Ausbildung an der nationalen Modul 1: Administrative Lage während der Ausbildung an der nationalen
Offiziersschule - 1 St. Offiziersschule - 1 St.
Modul 2: Polizeiauftrag - Organisatorische Entwicklung - Modul 2: Polizeiauftrag - Organisatorische Entwicklung -
gemeinschaftsorientierte Polizeiarbeit - 38 St. gemeinschaftsorientierte Polizeiarbeit - 38 St.
1. Community Policing als kultureller Rahmen (8 St.) 1. Community Policing als kultureller Rahmen (8 St.)
2. Sicherheitsproblematik und Präventionsstrategien (4 St.) 2. Sicherheitsproblematik und Präventionsstrategien (4 St.)
3. Management einer Polizeiorganisation in einem Rechtsstaat (6 St.) 3. Management einer Polizeiorganisation in einem Rechtsstaat (6 St.)
4. Berufsethik und Berufspflichten (4 St.) 4. Berufsethik und Berufspflichten (4 St.)
5. Organisatorische Entwicklung: konzeptueller Rahmen und Anwendung im 5. Organisatorische Entwicklung: konzeptueller Rahmen und Anwendung im
belgischen Polizeimodell, ein Mittel zur Optimierung von Community belgischen Polizeimodell, ein Mittel zur Optimierung von Community
Policing (16 St.) Policing (16 St.)
Modul 3: Mitarbeitermanagement und Management der Mittel - 48 St. Modul 3: Mitarbeitermanagement und Management der Mittel - 48 St.
1. HRM-Grundsätze (8 St.) 1. HRM-Grundsätze (8 St.)
2. Statutarische Bestimmungen (8 St.) 2. Statutarische Bestimmungen (8 St.)
3. Führungsstil und Motivation, Fähigkeit zu leiten und Wohlbefinden 3. Führungsstil und Motivation, Fähigkeit zu leiten und Wohlbefinden
bei der Arbeit (24 St.) bei der Arbeit (24 St.)
4. Grundsätze der administrativen, logistischen und finanziellen 4. Grundsätze der administrativen, logistischen und finanziellen
Verwaltung (8 St.) Verwaltung (8 St.)
Modul 4: Angewandtes Management - 16 St. Modul 4: Angewandtes Management - 16 St.
1. Problemlösungstechniken im Rahmen von Sicherheits- und 1. Problemlösungstechniken im Rahmen von Sicherheits- und
Funktionsproblemen (8 St.) Funktionsproblemen (8 St.)
2. Angewandte integrierte Ubungen (8 St.) 2. Angewandte integrierte Ubungen (8 St.)
Modul 5: Allgemeiner Referenzrahmen zur Ausführung der Aufträge und Modul 5: Allgemeiner Referenzrahmen zur Ausführung der Aufträge und
Befugnisse eines Kommissars in verwaltungspolizeilichen Befugnisse eines Kommissars in verwaltungspolizeilichen
Angelegenheiten - 28 St. Angelegenheiten - 28 St.
1. Ethischer und ideologischer Referenzrahmen in Bezug auf den Schutz 1. Ethischer und ideologischer Referenzrahmen in Bezug auf den Schutz
der Grundfreiheiten und der Grundrechte (8 St.) der Grundfreiheiten und der Grundrechte (8 St.)
2. Gesetzlicher und verordnungsrechtlicher Referenzrahmen und 2. Gesetzlicher und verordnungsrechtlicher Referenzrahmen und
Beziehungen mit den zuständigen Behörden und anderen öffentlichen und Beziehungen mit den zuständigen Behörden und anderen öffentlichen und
privaten Akteuren (8 St.) privaten Akteuren (8 St.)
3. Philosophischer Referenzrahmen in Bezug auf die Anwendung der 3. Philosophischer Referenzrahmen in Bezug auf die Anwendung der
gemeinschaftsorientierten Polizeiarbeit in verwaltungspolizeilichen gemeinschaftsorientierten Polizeiarbeit in verwaltungspolizeilichen
Angelegenheiten, die vereinbarte Kontrolle des öffentlichen Raums und Angelegenheiten, die vereinbarte Kontrolle des öffentlichen Raums und
die Deeskalation (12 St., intern + extern),... die Deeskalation (12 St., intern + extern),...
Modul 6: Operative polizeiliche Grundkompetenzen eines Modul 6: Operative polizeiliche Grundkompetenzen eines
Polizeikommissars in verwaltungspolizeilichen Angelegenheiten - 52 St. Polizeikommissars in verwaltungspolizeilichen Angelegenheiten - 52 St.
(auf Antrag des Betreffenden) (auf Antrag des Betreffenden)
1. Verwaltungspolizeiliche Aufträge, konkrete Polizeimassnahmen, 1. Verwaltungspolizeiliche Aufträge, konkrete Polizeimassnahmen,
elementare operative Methoden - Aktionsverfahren und Techniken (16 elementare operative Methoden - Aktionsverfahren und Techniken (16
St.) St.)
2. Polizeibefugnisse eines Verwaltungspolizeioffiziers und Kontrolle 2. Polizeibefugnisse eines Verwaltungspolizeioffiziers und Kontrolle
ihrer rechtmässigen und korrekten Ausführung (8 St.) ihrer rechtmässigen und korrekten Ausführung (8 St.)
3. Grundaufgaben eines VPO im Bereitschaftsdienst (4 St.) 3. Grundaufgaben eines VPO im Bereitschaftsdienst (4 St.)
4. Geplante oder unvorhergesehene Aufträge kleineren Ausmasses - 4. Geplante oder unvorhergesehene Aufträge kleineren Ausmasses -
Ereignisse und Einsätze im Bereich öffentliche Ordnung und Verkehr (16 Ereignisse und Einsätze im Bereich öffentliche Ordnung und Verkehr (16
St.) St.)
5. (Krisengebundene) Verantwortlichkeiten eines VPO bei Katastrophen, 5. (Krisengebundene) Verantwortlichkeiten eines VPO bei Katastrophen,
Unglücksfällen, Schäden im Rahmen einer multidisziplinären Unglücksfällen, Schäden im Rahmen einer multidisziplinären
Vorgehensweise (8 St.) Vorgehensweise (8 St.)
Modul 7: Verwaltungsunterstützende polizeiliche Kompetenzen eines Modul 7: Verwaltungsunterstützende polizeiliche Kompetenzen eines
Kommissars in verwaltungspolizeilichen Angelegenheiten - 36 St. Kommissars in verwaltungspolizeilichen Angelegenheiten - 36 St.
1. Daten, Informationen und Dokumentation mit konkreter Bedeutung für 1. Daten, Informationen und Dokumentation mit konkreter Bedeutung für
die integrierten verwaltungspolizeilichen Aufträge (8 St.) die integrierten verwaltungspolizeilichen Aufträge (8 St.)
2. Beratung der Hierarchie und der Behörden hinsichtlich der 2. Beratung der Hierarchie und der Behörden hinsichtlich der
gesetzlichen oder operativen Aspekte (4 St.) gesetzlichen oder operativen Aspekte (4 St.)
3. Teilaspekte und Teilaufträge im Rahmen grösserer Einsätze zur 3. Teilaspekte und Teilaufträge im Rahmen grösserer Einsätze zur
Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung (16 St.) Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung (16 St.)
4. Entwicklung der Politik in Sachen Verkehr (4 St.) 4. Entwicklung der Politik in Sachen Verkehr (4 St.)
5. Entwicklung von Notfallplänen und globale Koordinierung bei 5. Entwicklung von Notfallplänen und globale Koordinierung bei
Katastrophen, Unglücksfällen, Schäden im Rahmen einer Katastrophen, Unglücksfällen, Schäden im Rahmen einer
multidisziplinären Vorgehensweise (4 St.) multidisziplinären Vorgehensweise (4 St.)
Modul 8: Verwaltungsunterstützende polizeiliche Kompetenzen eines Modul 8: Verwaltungsunterstützende polizeiliche Kompetenzen eines
Kommissars in gerichtspolizeilichen Angelegenheiten - 36 St. Kommissars in gerichtspolizeilichen Angelegenheiten - 36 St.
1. Mittel (8 St.) 1. Mittel (8 St.)
2. Besondere Untersuchungsmethoden (6 St.) 2. Besondere Untersuchungsmethoden (6 St.)
3. Leitung eines gerichtspolizeilichen Gesamtproblems bestimmten 3. Leitung eines gerichtspolizeilichen Gesamtproblems bestimmten
Ausmasses und bestimmter Komplexität mit praktischer Ubung (24 St.) Ausmasses und bestimmter Komplexität mit praktischer Ubung (24 St.)
4. Strategischer Ansatz und informationsgesteuerte Polizeiarbeit (8 4. Strategischer Ansatz und informationsgesteuerte Polizeiarbeit (8
St.) St.)
5. Internationale polizeiliche Zusammenarbeit (5 St.) 5. Internationale polizeiliche Zusammenarbeit (5 St.)
Gesehen, um Unserem Königlichen Erlass vom 20. Dezember 2007 zur Gesehen, um Unserem Königlichen Erlass vom 20. Dezember 2007 zur
Ausführung der Artikel XII.VII.15quater § 2 Absatz 1 und Ausführung der Artikel XII.VII.15quater § 2 Absatz 1 und
XII.VII.16quinquies § 2 Absatz 1 des Königlichen Erlasses vom 30. März XII.VII.16quinquies § 2 Absatz 1 des Königlichen Erlasses vom 30. März
2001 zur Festlegung der Rechtsstellung des Personals der 2001 zur Festlegung der Rechtsstellung des Personals der
Polizeidienste beigefügt zu werden Polizeidienste beigefügt zu werden
ALBERT ALBERT
Von Königs wegen: Von Königs wegen:
Die Vizepremierministerin und Ministerin der Justiz Die Vizepremierministerin und Ministerin der Justiz
Frau L. ONKELINX Frau L. ONKELINX
Der Vizepremierminister und Minister des Innern Der Vizepremierminister und Minister des Innern
P. DEWAEL P. DEWAEL
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