Etaamb.openjustice.be
Arrêté Royal du 17 décembre 2021
publié le 28 mars 2023

Arrêté royal modifiant l'annexe IIIbis de l'AR/CIR 92 en matière de la dispense de versement du précompte professionnel visée à l'article 2751 du Code des impôts sur les revenus 1992. - Traduction allemande

source
service public federal finances
numac
2023041076
pub.
28/03/2023
prom.
17/12/2021
moniteur
https://www.ejustice.just.fgov.be/cgi/article_body(...)
Document Qrcode

SERVICE PUBLIC FEDERAL FINANCES


17 DECEMBRE 2021. - Arrêté royal modifiant l'annexe IIIbis de l'AR/CIR 92 en matière de la dispense de versement du précompte professionnel visée à l'article 2751 du Code des impôts sur les revenus 1992. - Traduction allemande


Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de l'arrêté royal du 17 décembre 2021 modifiant l'annexe IIIbis de l'AR/CIR 92 en matière de la dispense de versement du précompte professionnel visée à l'article 2751 du Code des impôts sur les revenus 1992 (Moniteur belge du 24 décembre 2021).

Cette traduction a été établie par le Service central de traduction allemande à Malmedy.

FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST FINANZEN 17. DEZEMBER 2021 - Königlicher Erlass zur Abänderung der Anlage 3bis zum KE/EStGB 92 hinsichtlich der in Artikel 2751 des Einkommensteuergesetzbuches 1992 erwähnten Befreiung von der Zahlung des Berufssteuervorabzugs BERICHT AN DEN KÖNIG Sire, für die Anwendung der Befreiung von der Zahlung des Berufssteuervorabzugs müssen die Schuldner des Vorabzugs eine zweite Erklärung zum Berufssteuervorabzug einreichen.In dieser zweiten Erklärung müssen sie anhand der in Anlage 3bis zum KE/EStGB 92 aufgenommenen Codes angeben, welche Maßnahme sie in Anspruch nehmen möchten.

Im Rahmen des Jobdeals wurde die Anzahl Überstunden, für die eine Befreiung von der Zahlung des Berufssteuervorabzugs gewährt werden kann, für die Jahre 2019 und 2020 von hundertdreißig auf hundertachtzig Stunden erhöht (Artikel 2751 Absatz 7 des Einkommensteuergesetzbuches 1992 (EStGB 92), wie durch das Gesetz vom 23. März 2019 zur Abänderung des Einkommensteuergesetzbuches 1992 in Bezug auf die steuerrechtlichen Bestimmungen über den Jobdeal eingefügt).Für die Anwendung dieser Maßnahme wurde ein Verweis auf Artikel 2751 Absatz 7 des EStGB 92 in die Bezeichnung der in Anlage 3bis zum KE/EStGB 92 aufgenommenen Codes 44 und 45 eingefügt, die grundsätzlich für das Grundkontingent von hundertdreißig Stunden Überarbeit verwendet werden (Artikel 1 Nr. 1 und 2 des Königlichen Erlasses vom 29. August 2019 zur Abänderung der Anlage 3bis zum KE/EStGB 92 hinsichtlich der in Artikel 2751 des Einkommensteuergesetzbuches 1992 erwähnten Befreiung von der Zahlung des Berufssteuervorabzugs). Für Entlohnungen, die ab dem 1. Januar 2021 gezahlt oder zuerkannt werden, ist die Erhöhung, die im Rahmen des Jobdeals eingeführt wurde, nicht mehr anwendbar und werden die Codes 44 und 45 erneut nur für das Grundkontingent von hundertdreißig Überstunden verwendet. Durch Artikel 1 Nr. 1 und 2 des vorliegenden Erlasses wird die Bezeichnung der Codes 44 und 45 in diesem Sinne abgeändert.

Für die Befreiung von der Zahlung des Berufssteuervorabzugs für Überarbeit gibt es also fünf Codes: - Code 44 (wie durch Artikel 1 Nr. 1 dieses Erlasses abgeändert) für die ersten hundertdreißig Überstunden mit einer Lohnzulage von 50 oder 100 Prozent, - Code 45 (wie durch Artikel 1 Nr. 2 dieses Erlasses abgeändert) für die ersten hundertdreißig Überstunden mit einer Lohnzulage von 20 Prozent, - Code 51 für fünfzig zusätzliche Überstunden, wenn Immobilienarbeiten auf Baustellen mit einem elektronischen System zur Registrierung der Anwesenheiten ausgeführt werden und eine Lohnzulage von 50 oder 100 Prozent anwendbar ist, - Code 52 für fünfzig zusätzliche Überstunden, wenn Immobilienarbeiten auf Baustellen mit einem elektronischen System zur Registrierung der Anwesenheiten ausgeführt werden und eine Lohnzulage von 20 Prozent anwendbar ist, - Code 55 für zweihundertdreißig zusätzliche Überstunden im Horeca-Sektor.

Durch das Gesetz vom 12. Dezember 2021 zur Ausführung des Sozialabkommens im Rahmen der berufsübergreifenden Verhandlungen für den Zeitraum 2021-2022 ist die Anzahl Überstunden, für die eine Befreiung von der Zahlung des Berufssteuervorabzugs gewährt werden kann, für alle Arbeitnehmer in allen Sektoren erneut vorübergehend von hundertdreißig auf hundertachtzig Stunden erhöht worden, und zwar für Überstunden, die im Zeitraum vom 1. Juli 2021 bis einschließlich 30.

Juni 2023 geleistet werden.

Für die in den Jahren 2021 und 2023 gezahlten oder zuerkannten Entlohnungen wird die Anzahl Überstunden, für die eine Befreiung von der Zahlung des Berufssteuervorabzugs gewährt werden kann, für Arbeitnehmer in allen Sektoren von hundertdreißig auf hundertachtzig Stunden erhöht, sofern diese Überstunden im Zeitraum vom 1. Juli 2021 bis einschließlich 31. Dezember 2021 beziehungsweise im Zeitraum vom 1. Januar 2023 bis einschließlich 30.Juni 2023 geleistet werden. Für die im Jahr 2022 gezahlten oder zuerkannten Entlohnungen gilt die Erhöhung für Überstunden, die während des gesamten Jahres 2022 geleistet werden.

Für die Befreiung von der Zahlung des Berufssteuervorabzugs in Bezug auf diese fünfzig zusätzlichen Überstunden ist Code 58 oder Code 59 zu verwenden, je nachdem, ob es sich um Überstunden mit einer Lohnzulage von 50 oder 100 Prozent oder um Überstunden mit einer Lohnzulage von 20 Prozent handelt. Für die fünfzig zusätzlichen Überstunden, die unter die Maßnahme für Immobilienarbeiten auf Baustellen mit einem elektronischen System zur Registrierung der Anwesenheiten fallen, müssen weiterhin die Codes 51 und 52 verwendet werden, und für die zweihundertdreißig zusätzlichen Überstunden, die unter die Horeca-Maßnahme fallen, muss weiterhin Code 55 verwendet werden. Auf diese Weise lässt sich besser bestimmen, inwieweit von der vorübergehenden Erhöhung der Anzahl der steuerlich vorteilhaften Überstunden im Rahmen des berufsübergreifenden Abkommens für den Zeitraum 2021-2022 Gebrauch gemacht wird.

In Anwendung von Punkt I der Anlage 3ter zum KE/EStGB 92 müssen Arbeitgeber eine namentliche Liste zur Verfügung der Verwaltung bereithalten, die für jeden Arbeitnehmer eine Reihe von Angaben enthält. Eine dieser Angaben ist der Zeitraum des Jahres, in dem dieser Arbeitnehmer Überarbeit geleistet hat. Die Bedeutung der korrekten Aufzeichnung dieser Angaben wird hervorgehoben, da die Erhöhung der Anzahl der steuerlich vorteilhaften Überstunden von hundertdreißig auf hundertachtzig Stunden für alle Sektoren in den Jahren 2021 und 2023 nur für Überstunden gilt, die in einem bestimmten Zeitraum des Jahres geleistet werden (in diesem Fall im Zeitraum vom 1. Juli 2021 bis einschließlich 31.Dezember 2021 und im Zeitraum vom 1. Januar 2023 bis einschließlich 30.Juni 2023).

Die nachstehenden Beispiele veranschaulichen die Codes, die für die Befreiung von der Zahlung des Berufssteuervorabzugs für Überarbeit in der zweiten Erklärung zum Berufssteuervorabzug zu verwenden sind.

Beispiel 1 Ein im Vertriebssektor tätiger Arbeitnehmer leistet im Zeitraum von Januar bis April 2021 hundertdreißig Überstunden, für die eine Lohnzulage von 50 Prozent gezahlt wird. Sein Arbeitgeber wendet für diese Überstunden eine Befreiung von der Zahlung des Berufssteuervorabzugs an. Er verwendet dazu Code 44 in der zweiten Erklärung zum Berufssteuervorabzug. Im Juni 2021 leistet der Arbeitnehmer fünf Überstunden. Diese Stunden kommen nicht für eine Befreiung von der Zahlung des Berufssteuervorabzugs in Betracht.

Allerdings kommen Überstunden, die der Arbeitnehmer ab Juli 2021 leistet, wieder für die Befreiung von der Zahlung des Berufssteuervorabzugs in Betracht, und zwar maximal fünfzig Überstunden. Um diese Befreiung in Anspruch zu nehmen, muss der Arbeitgeber den neuen Code 58 verwenden.

Monat 2021

Anzahl der vom Arbeitnehmer geleisteten Überstunden

In Code 44 zu vermerkende Überstunden

In Code 58 zu vermerkende Überstunden

Januar

30

30

-

Februar

30

30

-

März

30

30

-

April

10

10

-

Mai

30

30

-

Juni

20

-

-

Juli

10

-

10

August

-

-

-

September

10

-

10

Oktober

10

-

10

November

10

-

10

Dezember

20

-

10

Gesamt

210

130

50


Beispiel 2 Eine im IT-Sektor tätige Arbeitnehmerin leistet im Zeitraum von Januar bis Mai 2023 hundertdreißig Überstunden, für die eine Lohnzulage von 50 Prozent gezahlt wird. Ihr Arbeitgeber wendet für diese Überstunden eine Befreiung von der Zahlung des Berufssteuervorabzugs an. In der zweiten Erklärung zum Berufssteuervorabzug verwendet er dazu Code 44.

Im Juni 2023 leistet die Arbeitnehmerin zwanzig Überstunden. Diese Stunden kommen auch für eine Befreiung von der Zahlung des Berufssteuervorabzugs im Rahmen der vorübergehenden Maßnahme in Betracht und der Arbeitgeber verwendet zu diesem Zweck Code 58 in der zweiten Erklärung zum Berufssteuervorabzug.

Die von der Arbeitnehmerin ab Juli 2023 geleisteten Überstunden geben keinen Anspruch mehr auf eine Befreiung von der Zahlung des Berufssteuervorabzugs.

Monat 2023

Anzahl der vom Arbeitnehmer geleisteten Überstunden

In Code 44 zu vermerkende Überstunden

In Code 58 zu vermerkende Überstunden

Januar

30

30

-

Februar

30

30

-

März

30

30

-

April

10

10

-

Mai

30

30

-

Juni

20

-

20

Juli

10

-

-

August

10

-

-

September

10

-

-

Oktober

20

-

-

November

10

-

-

Dezember

-

-

-

Gesamt

210

130

20


Beispiel 3 Ein im Bausektor tätiger Arbeitnehmer leistet im Zeitraum von Januar bis Mai 2021 hundertdreißig Überstunden mit Lohnzulage. Sein Arbeitgeber wendet für diese Überstunden eine Befreiung von der Zahlung des Berufssteuervorabzugs an. In der zweiten Erklärung zum Berufssteuervorabzug verwendet er dazu Code 44/45, je nachdem, ob die gesetzliche Lohnzulage 50 oder 100 Prozent beziehungsweise 20 Prozent beträgt.

Im Juni 2021 leistet der Arbeitnehmer zehn Überstunden auf einer Baustelle mit Anwesenheitsregistrierung: Für diese Überstunden kann der Arbeitgeber eine Befreiung von der Zahlung des Berufssteuervorabzugs im Rahmen der Maßnahme für Immobilienarbeiten mit einem elektronischen System zur Registrierung der Anwesenheiten anwenden und er verwendet dazu Code 51/52 in seiner zweiten Erklärung zum Berufssteuervorabzug. Im Juni 2021 leistet dieser Arbeitnehmer weitere zehn Überstunden auf einer Baustelle ohne Anwesenheitsregistrierung: Diese Überstunden kommen nicht für eine Befreiung von der Zahlung des Berufssteuervorabzugs in Betracht.

In den Monaten Juli und August 2021 leistet der Arbeitnehmer jeweils zehn Überstunden auf einer Baustelle mit Anwesenheitsregistrierung: Der Arbeitgeber kann eine Befreiung von der Zahlung des Berufssteuervorabzugs im Rahmen der Maßnahme für Immobilienarbeiten mit einem elektronischen System zur Registrierung der Anwesenheiten anwenden und verwendet Code 51/52 in seiner zweiten Erklärung zum Berufssteuervorabzug.

In den Monaten Juli und August 2021 leistet der Arbeitnehmer außerdem weitere zehn Überstunden auf einer Baustelle ohne Anwesenheitsregistrierung: Diese Überstunden kommen auch für eine Befreiung von der Zahlung des Berufssteuervorabzugs im Rahmen der vorübergehenden Maßnahme in Betracht und der Arbeitgeber verwendet dazu den neuen Code 58/59 in der zweiten Erklärung zum Berufssteuervorabzug, je nachdem, ob die gesetzliche Lohnzulage 50 oder 100 Prozent beziehungsweise 20 Prozent beträgt.

Zusätzliche Überstunden im Rahmen der Maßnahme für Immobilienarbeiten mit einem elektronischen System zur Registrierung der Anwesenheiten und zusätzliche Überstunden im Rahmen der vorübergehenden Maßnahme dürfen zusammen nicht mehr als fünfzig Stunden betragen.

Monat 2021

Anzahl der vom Arbeitnehmer geleisteten Überstunden

Mit ESRA(1)

In Code 44(2)/45(3) zu vermerkende Überstunden

In Code 51(2)/52(3) zu vermerkende Überstunden

In Code 58(2)/59(3) zu vermerkende Überstunden

Januar

20

ja

20


Februar

20

ja

20


März

30

nein

30


April

15

ja

15


15

nein

15


Mai

30

nein

30


Juni

10

ja

10


10

nein


Juli

10

ja

10


10

nein

10

August

10

ja

10


10

nein

10

September

20

ja


Oktober

20

nein


November

10

ja


Dezember

-

-


Gesamt

240

130

30

20


Für die fünfzig zusätzlichen Überstunden, die unter die Anwendung der bestehenden Erhöhung für Immobilienarbeiten mit einem elektronischen System zur Registrierung der Anwesenheiten fallen, muss die Befreiung von der Zahlung des Berufssteuervorabzugs daher immer noch mit Code 51 beziehungsweise Code 52 beantragt werden.

Beispiel 4 Eine Arbeitnehmerin arbeitet im Horeca-Sektor. Für die zweihundertdreißig zusätzlichen Überstunden, die unter die Anwendung der bestehenden Erhöhung für den Horeca-Sektor fallen, muss die Befreiung von der Zahlung des Berufssteuervorabzugs mit Code 55 beantragt werden.

Monat 2021

Anzahl der vom Arbeitnehmer geleisteten Überstunden

In Code 44 zu vermerkende Überstunden

In Code 55 zu vermerkende Überstunden

Januar

-

-

-

Februar

-

-

-

März

-

-

-

April

-

-

-

Mai

-

-

-

Juni

40

40

-

Juli

40

40

-

August

40

40

-

September

40

10

30

Oktober

20

-

20

November

40

-

40

Dezember

20

-

20

Gesamt

240

130

110


Inkrafttreten Die Anpassung des Verweises auf den einschlägigen Teil von Artikel 2751 des EStGB 92 in der Bezeichnung der in Anlage 3bis zum KE/EStGB 92 aufgenommenen Codes 44 und 45 wird wirksam mit 1. Januar 2021.

Im Einklang mit dem Inkrafttreten von Artikel 19 des Gesetzes vom 12.

Dezember 2021 zur Ausführung des Sozialabkommens im Rahmen der berufsübergreifenden Verhandlungen für den Zeitraum 2021-2022 wird die Einfügung der neuen Codes in Anlage 3bis zum KE/EStGB 92 wirksam mit 1. Juli 2021 und gilt sie für Entlohnungen, die ab dem 1.Juli 2021 gezahlt oder zuerkannt werden (wobei es sich natürlich um Entlohnungen für Überstunden handeln muss, die ab dem 1. Juli 2021 geleistet werden, wie in Artikel 2751 Absatz 7 des EStGB 92 bestimmt, so wie er durch das vorerwähnte Gesetz vom 12. Dezember 2021 abgeändert worden ist).

Soweit, Sire, die Tragweite des Ihnen vorgelegten Erlasses.

Ich habe die Ehre, Sire, der ehrerbietige und treue Diener Eurer Majestät zu sein.

Der Minister der Finanzen V. VAN PETEGHEM _______ Nota's (1) Elektronisches System zur Registrierung der Anwesenheiten.(2) Gesetzliche Lohnzulage von 50 oder 100 Prozent.(3) Gesetzliche Lohnzulage von 20 Prozent. 17. DEZEMBER 2021 - Königlicher Erlass zur Abänderung der Anlage 3bis zum KE/EStGB 92 hinsichtlich der in Artikel 2751 des Einkommensteuergesetzbuches 1992 erwähnten Befreiung von der Zahlung des Berufssteuervorabzugs PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, Unser Gruß! Aufgrund des Einkommensteuergesetzbuches 1992, der Artikel 300 § 1 und 312; Aufgrund des Gesetzes vom 2. Mai 2019 zur Festlegung verschiedener steuerrechtlicher Bestimmungen 2019-I, des Artikels 49;

Aufgrund des KE/EStGB 92;

Aufgrund der Stellungnahme des Finanzinspektors vom 26. November 2021;

Aufgrund des Einverständnisses der Staatssekretärin für Haushalt vom 13. Dezember 2021; Aufgrund der am 12. Januar 1973 koordinierten Gesetze über den Staatsrat, des Artikels 3 § 1;

Aufgrund der Dringlichkeit;

In der Erwägung, dass: - in Ausführung des Sozialabkommens im Rahmen der berufsübergreifenden Verhandlungen für den Zeitraum 2021-2022 die Anzahl Stunden Überarbeit mit Lohnzulage, für die eine Befreiung von der Zahlung des Berufssteuervorabzugs gewährt werden kann, für alle Sektoren vorübergehend von hundertdreißig auf hundertachtzig Stunden pro Jahr erhöht worden ist, - diese Erhöhung für Überarbeit gilt, die ab dem 1. Juli 2021 geleistet wird, - die Schuldner des Berufssteuervorabzugs in der Lage sein müssen, diese Erhöhung der Anzahl Stunden Überarbeit, für die eine Befreiung von der Zahlung des Berufssteuervorabzugs gewährt werden kann, so schnell wie möglich zu berücksichtigen, um die Anzahl der Berichtigungen zu begrenzen, - die Schuldner des Berufssteuervorabzugs davon in Kenntnis gesetzt werden müssen, welchen Code sie für diese Maßnahme in der zweiten Erklärung zum Berufssteuervorabzug benutzen müssen, die sie in Anwendung von Artikel 952 des KE/EStGB 92 einreichen müssen, - vorliegender Erlass folglich in aller Dringlichkeit ergehen muss;

Auf Vorschlag des Ministers der Finanzen Haben Wir beschloßen und erlassen Wir: Artikel 1 - Anlage 3bis zum KE/EStGB 92, eingefügt durch den Königlichen Erlass vom 22. August 2006, ersetzt durch den Königlichen Erlass vom 31. Juli 2009 und zuletzt abgeändert durch den Königlichen Erlass vom 14. März 2021, wird wie folgt abgeändert: 1. Der Code "44 Überarbeit (Art.2751 Absatz 4 zweiter Gedankenstrich und Absatz 7 EStGB 92)" wird durch den Code "44 Überarbeit (Art. 2751 Absatz 4 zweiter Gedankenstrich und Absatz 6 EStGB 92)" ersetzt. 2. Der Code "45 Überarbeit (Art.2751 Absatz 4 erster Gedankenstrich und Absatz 7 EStGB 92)" wird durch den Code "45 Überarbeit (Art. 2751 Absatz 4 erster Gedankenstrich und Absatz 6 EStGB 92)" ersetzt. 3. Die Anlage wird durch zwei Codes mit folgendem Wortlaut ergänzt: "58 Überarbeit (Art.2751 Absatz 4 zweiter Gedankenstrich und Absatz 7 EStGB 92) 59 Überarbeit (Art. 2751 Absatz 4 erster Gedankenstrich und Absatz 7 EStGB 92)".

Art. 2 - Artikel 1 Nr.1 und 2 wird wirksam mit 1. Januar 2021 und ist auf die ab diesem Datum gezahlten oder zuerkannten Entlohnungen anwendbar.

Artikel 1 Nr. 3 wird wirksam mit 1. Juli 2021 und ist auf die ab diesem Datum gezahlten oder zuerkannten Entlohnungen anwendbar.

Art. 3 - Der für Finanzen zuständige Minister ist mit der Ausführung des vorliegenden Erlasses beauftragt.

Gegeben zu Brüssel, den 17. Dezember 2021 PHILIPPE Von Königs wegen: Der Minister der Finanzen V. VAN PETEGHEM

^