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Arrêté Royal du 15 mars 2023
publié le 06 août 2024

Arrêté royal visant à permettre l'envoi électronique des propositions de déclarations simplifiées aux contribuables. - Traduction allemande

source
service public federal finances
numac
2024007375
pub.
06/08/2024
prom.
15/03/2023
moniteur
https://www.ejustice.just.fgov.be/cgi/article_body(...)
Document Qrcode

15 MARS 2023. - Arrêté royal visant à permettre l'envoi électronique des propositions de déclarations simplifiées aux contribuables. - Traduction allemande


Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de l'arrêté royal du 15 mars 2023 visant à permettre l'envoi électronique des propositions de déclarations simplifiées aux contribuables (Moniteur belge du 24 mars 2023).

Cette traduction a été établie par le Service central de traduction allemande à Malmedy.

FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST FINANZEN 15. MÄRZ 2023 - Königlicher Erlass zur Ermöglichung der elektronischen Versendung von Vorschlägen der vereinfachten Erklärung an Steuerpflichtige PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, Unser Gruß! Aufgrund des Einkommensteuergesetzbuches 1992, des Artikels 302; Aufgrund des Gesetzes vom 27. Juni 2021 zur Festlegung verschiedener steuerrechtlicher Bestimmungen und zur Abänderung des Gesetzes vom 18.

September 2017 zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung und zur Beschränkung der Nutzung von Bargeld, der Artikel 86 und 96;

Aufgrund des Gesetzes vom 21. Dezember 2022 zur Festlegung verschiedener steuerrechtlicher Bestimmungen, des Artikels 32;

Aufgrund des Königlichen Erlasses zur Ausführung des Einkommensteuergesetzbuches 1992, der Überschrift des Abschnitts 2bis von Kapitel 3;

Aufgrund des Antrags auf Begutachtung binnen einer Frist von dreißig Tagen, der am 10. Februar 2023 beim Staatsrat eingereicht worden ist, in Anwendung von Artikel 84 § 1 Absatz 1 Nr. 2 der am 12. Januar 1973 koordinierten Gesetze über den Staatsrat;

In der Erwägung, dass kein Gutachten binnen dieser Frist übermittelt worden ist;

Aufgrund von Artikel 84 § 4 Absatz 2 der am 12. Januar 1973 koordinierten Gesetze über den Staatsrat;

Aufgrund von Artikel 8 des Gesetzes vom 15. Dezember 2013 zur Festlegung verschiedener Bestimmungen in Sachen administrative Vereinfachung ist vorliegender Erlass von der Auswirkungsanalyse beim Erlass von Vorschriften befreit, da es sich um Selbstregulierungsbestimmungen handelt;

Aufgrund der Stellungnahme des Finanzinspektors vom 9. Januar 2023;

Aufgrund des Einverständnisses der Staatssekretärin für Haushalt vom 8. Februar 2023; Auf Vorschlag des Ministers der Finanzen Haben Wir beschloßen und erlassen Wir: KAPITEL 1 - Festlegung des Inkrafttretens von Artikel 86 des Gesetzes vom 27. Juni 2021 zur Festlegung verschiedener steuerrechtlicher Bestimmungen und zur Abänderung des Gesetzes vom 18. September 2017 zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung und zur Beschränkung der Nutzung von Bargeld

Artikel 1 - In Ausführung von Artikel 96 des Gesetzes vom 27. Juni 2021 zur Festlegung verschiedener steuerrechtlicher Bestimmungen und zur Abänderung des Gesetzes vom 18. September 2017 zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung und zur Beschränkung der Nutzung von Bargeld wird das Datum des Inkrafttretens von Artikel 86 desselben Gesetzes, abgeändert durch das Gesetz vom 21. Dezember 2022 zur Festlegung verschiedener steuerrechtlicher Bestimmungen, auf den zehnten Tag nach der Veröffentlichung des vorliegenden Königlichen Erlasses im Belgischen Staatsblatt festgelegt.

KAPITEL 2 - Abänderung des Königlichen Erlasses zur Ausführung des Einkommensteuergesetzbuches 1992

Art. 2 - In Kapitel 3 des Königlichen Erlasses zur Ausführung des Einkommensteuergesetzbuches 1992 wird die Überschrift von Abschnitt 2bis wie folgt ersetzt: "Abschnitt 2bis - Zurverfügungstellung von Steuerbescheiden und Vorschlägen der vereinfachten Erklärung anhand eines Verfahrens, bei dem Informatiktechniken verwendet werden".

Art. 3 - Der für Finanzen zuständige Minister ist mit der Ausführung des vorliegenden Erlasses beauftragt.

Gegeben zu Brüssel, den 15. März 2023 PHILIPPE Von Königs wegen: Der Minister der Finanzen V. VAN PETEGHEM


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