publié le 14 septembre 2021
Arrêté royal modifiant l'arrêté royal du 15 décembre 2019 modifiant l'arrêté royal du 8 janvier 1996 portant réglementation de l'immatriculation des plaques commerciales pour véhicules à moteur et remorques. - Traduction allemande
SERVICE PUBLIC FEDERAL MOBILITE ET TRANSPORTS
12 OCTOBRE 2020. - Arrêté royal modifiant l'arrêté royal du 15 décembre 2019 modifiant l'arrêté royal du 8 janvier 1996 portant réglementation de l'immatriculation des plaques commerciales pour véhicules à moteur et remorques. - Traduction allemande
Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de l'arrêté royal du 12 octobre 2020 modifiant l'arrêté royal du 15 décembre 2019 modifiant l'arrêté royal du 8 janvier 1996 portant réglementation de l'immatriculation des plaques commerciales pour véhicules à moteur et remorques (Moniteur belge du 16 octobre 2020).
Cette traduction a été établie par le Service central de traduction allemande à Malmedy.
FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST MOBILITÄT UND TRANSPORTWESEN 12. OKTOBER 2020 - Königlicher Erlass zur Abänderung des Königlichen Erlasses vom 15.Dezember 2019 zur Abänderung des Königlichen Erlasses vom 8. Januar 1996 zur Regelung der Eintragung der Handelskennzeichen für Motorfahrzeuge und Anhänger PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, Unser Gruß! Aufgrund des am 16. März 1968 koordinierten Gesetzes über die Straßenverkehrspolizei, des Artikels 1, abgeändert durch die Gesetze vom 21. Juni 1985 und 28. April 2010;
Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 20. Juli 2001 über die Zulassung von Fahrzeugen;
Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 8. Januar 1996 zur Regelung der Eintragung der Handelskennzeichen für Motorfahrzeuge und Anhänger;
Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 15. Dezember 2019 zur Abänderung des Königlichen Erlasses vom 8. Januar 1996 zur Regelung der Eintragung der Handelskennzeichen für Motorfahrzeuge und Anhänger;
Aufgrund der Beteiligung der Regionalregierungen an der Ausarbeitung des vorliegenden Erlasses;
Aufgrund der Stellungnahme des Finanzinspektors vom 19. August 2020;
Aufgrund des Einverständnisses des Ministers des Haushalts vom 16.
September 2020;
Aufgrund der am 12. Januar 1973 koordinierten Gesetze über den Staatsrat, des Artikels 3 § 1;
Aufgrund der Dringlichkeit;
In Erwägung der Notwendigkeit, die Bürger und Unternehmen so schnell wie möglich darüber zu informieren, dass das Datum des Inkrafttretens vom 1. Oktober 2020 auf den 1. Januar 2021 verschoben wird, so dass es nicht möglich ist, das Gutachten der Gesetzgebungsabteilung des Staatsrates abzuwarten, selbst nicht innerhalb einer verkürzten Frist von fünf Tagen;
In der Erwägung, dass vorliegender Erlass keine Bestimmungen enthält, durch die Gesetzesbestimmungen aufgehoben, ergänzt oder abgeändert werden;
Auf Vorschlag des Ministers der Finanzen und des Ministers der Mobilität Haben Wir beschloßen und erlassen Wir: Artikel 1 - Artikel 7 des Königlichen Erlasses vom 15. Dezember 2019 zur Abänderung des Königlichen Erlasses vom 8. Januar 1996 zur Regelung der Eintragung der Handelskennzeichen für Motorfahrzeuge und Anhänger wird wie folgt ersetzt: "Vorliegender Königlicher Erlass tritt am 1. Januar 2021 in Kraft für Anträge auf Probefahrt- und Händlerzulassung sowie berufliche und nationale Zulassung, die ab dem 1. Januar 2021 eingereicht werden, sowie für Anträge auf Erneuerung von Probefahrt-, Händler- und Berufskennzeichen, die ab dem 1. Januar 2021 eingereicht werden." Art. 2 - Vorliegender Erlass tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Belgischen Staatsblatt in Kraft.
Art. 3 - Die für Finanzen beziehungsweise Straßenverkehr zuständigen Minister sind, jeweils für ihren Bereich, mit der Ausführung des vorliegenden Erlasses beauftragt.
Gegeben zu Brüssel, den 12. Oktober 2020 PHILIPPE Von Königs wegen: Der Vizepremierminister und Minister der Finanzen, beauftragt mit der Bekämpfung der Steuerhinterziehung V. VAN PETEGHEM Der Vizepremierminister und Minister der Mobilität G. GILKINET