publié le 15 décembre 2001
Arrêté royal établissant la traduction officielle en langue allemande de l'arrêté royal du 1er août 2000 désignant les membres du Conseil consultatif des bourgmestres et de l'arrêté royal du 20 juillet 2001 modifiant cet arrêté
11 OCTOBRE 2001. - Arrêté royal établissant la traduction officielle en langue allemande de l'arrêté royal du 1er août 2000 désignant les membres du Conseil consultatif des bourgmestres et de l'arrêté royal du 20 juillet 2001 modifiant cet arrêté
ALBERT II, Roi des Belges, A tous, présents et à venir, Salut.
Vu la loi du 31 décembre 1983Documents pertinents retrouvés type loi prom. 31/12/1983 pub. 11/12/2007 numac 2007000934 source service public federal interieur Loi de réformes institutionnelles pour la Communauté germanophone. - Coordination officieuse en langue allemande fermer de réformes institutionnelles pour la Communauté germanophone, notamment l'article 76, § 1er, 1°, et § 3, remplacé par la loi du 18 juillet 1990;
Vu les projets de traduction officielle en langue allemande - de l'arrêté royal du 1er août 2000 désignant les membres du Conseil consultatif des bourgmestres, - de l'arrêté royal du 20 juillet 2001 modifiant l'arrêté royal du 1er août 2000 désignant les membres du Conseil consultatif des bourgmestres, établis par le Service central de traduction allemande du Commissariat d'arrondissement adjoint à Malmedy;
Sur la proposition de Notre Ministre de l'Intérieur, Nous avons arrêté et arrêtons :
Article 1er.Les textes figurant respectivement aux annexes 1 et 2 du présent arrêté constituent la traduction officielle en langue allemande : - de l'arrêté royal du 1er août 2000 désignant les membres du Conseil consultatif des bourgmestres; - de l'arrêté royal du 20 juillet 2001 modifiant l'arrêté royal du 1er août 2000 désignant les membres du Conseil consultatif des bourgmestres.
Art. 2.Notre Ministre de l'Intérieur est chargé de l'exécution du présent arrêté.
Donné à Bruxelles, le 11 octobre 2001.
ALBERT Par le Roi : Le Ministre de l'Intérieur, A. DUQUESNE
Annexe 1 - Bijlage 1 MINISTERIUM DES INNERN UND MINISTERIUM DER JUSTIZ 1. AUGUST 2000 - Königlicher Erlass zur Bestellung der Mitglieder des Bürgermeisterbeirats ALBERT II., König der Belgier, Allen Gegenwärtigen und Zukünftigen, Unser Gruss! Aufgrund des Gesetzes vom 7. Dezember 1998 zur Organisation eines auf zwei Ebenen strukturierten integrierten Polizeidienstes, insbesondere des Artikels 8;
Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 6. April 2000 über den Bürgermeisterbeirat;
Aufgrund der Stellungnahme des Generalinspektors der Finanzen vom 10.
Juli 2000;
Aufgrund der im Belgischen Staatsblatt vom 29. April 2000 veröffentlichten Bekanntmachung, in der die Bewerber aufgefordert wurden, ihre Bewerbung binnen einer Frist von einem Monat ab der Veröffentlichung der Bekanntmachung einzureichen;
Aufgrund der eingegangenen Bewerbungen;
Aufgrund der Tatsache, dass einerseits anhand dieser eingegangenen Bewerbungen nicht alle Stellen als Ersatzmitglied besetzt werden können, dass es andererseits aber unbedingt notwendig ist, den Rat so schnell wie möglich zusammenzusetzen, damit er die ihm durch das Gesetz vom 7. Dezember 1998 zuerkannte beratende Funktion ausüben kann;
Dass ein weiterer Aufschub der Zusammensetzung des Rates den Zeitplan in Sachen Polizeireform beeinträchtigen würde;
Dass aus diesem Grund zuerst die ordentlichen Mitglieder bestellt werden; dass die Ersatzmitglieder nach einem weiteren Bewerberaufruf im Belgischen Staatsblatt bestellt werden;
Auf Vorschlag Unseres Ministers des Innern und aufgrund der Stellungnahme Unserer Minister, die im Rat darüber beraten haben, Haben Wir beschlossen und erlassen Wir: Artikel 1 - Folgende acht Bürgermeister der Flämischen Region werden zu Mitgliedern des Bürgermeisterbeirats bestellt: - Bürgermeister aus einer Polizeizone mit weniger als 50 000 Einwohnern: Herr Michel DOOMST, Bürgermeister von Gooik, Herr Willy MINNEBO, Bürgermeister von Zwijndrecht, - Bürgermeister aus einer Polizeizone mit 50 000 bis 100 000 Einwohnern: Frau Anny DE MAGHT-AELBRECHT, Bürgermeisterin von Aalst, Herr Karlos CALLENS, Bürgermeister von Ardooie, Herr Patrick VANKRUNKELSVEN, Bürgermeister von Laakdal, - Bürgermeister aus einer Polizeizone mit mehr als 100 000 Einwohnern: Frau Leona DETIEGE, Bürgermeisterin von Antwerpen, Herr Patrick MOENAERT, Bürgermeister von Brügge, Herr Herman REYNDERS, Bürgermeister von Hasselt.
Folgende sechs Bürgermeister der Wallonischen Region werden zu Mitgliedern des Bürgermeisterbeirats bestellt: - Bürgermeister aus einer Polizeizone mit weniger als 50 000 Einwohnern: Herr Jules DEMOL, Bürgermeister von Rebecq, Herr Willy BORSUS, Bürgermeister von Somme-Leuze, - Bürgermeister aus einer Gemeinde des deutschen Sprachgebietes: Herr Alfred EVERS, Bürgermeister von Eupen, - Bürgermeister aus einer Polizeizone mit 50 000 bis 100 000 Einwohnern: Herr Jean-Paul LEDOUX, Bürgermeister von Durbuy, Herr André GROSJEAN, Bürgermeister von Welkenraedt, - Bürgermeister aus einer Polizeizone mit mehr als 100 000 Einwohnern: Herr Jacques VAN GOMPEL, Bürgermeister von Charleroi.
Folgende zwei Bürgermeister der Brüsseler Region werden zu Mitgliedern des Bürgermeisterbeirats bestellt: Herr Philippe MOUREAUX, Bürgermeister von Molenbeek-Saint-Jean/Sint-Jans-Molenbeek, Herr Georges DESIR, Bürgermeister von Woluwe-Saint-Lambert/Sint-Lambrechts-Woluwe.
Art. 2 - Vorliegender Erlass tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Belgischen Staatsblatt in Kraft.
Art. 3 - Unser Minister des Innern ist mit der Ausführung des vorliegenden Erlasses beauftragt.
Gegeben zu Syrakus, den 1. August 2000 ALBERT Von Königs wegen: Der Minister des Innern A. DUQUESNE Vu pour être annexé à Notre arrêté du 11 octobre 2001.
ALBERT Par le Roi : Le Ministre de l'Intérieur, A. DUQUESNE
Annexe 2 - Bijlage 2 MINISTERIUM DES INNERN 20. JULI 2001 - Königlicher Erlass zur Abänderung des Königlichen Erlasses vom 1.August 2000 zur Bestellung der Mitglieder des Bürgermeisterbeirats ALBERT II., König der Belgier, Allen Gegenwärtigen und Zukünftigen, Unser Gruss! Aufgrund des Gesetzes vom 7. Dezember 1998 zur Organisation eines auf zwei Ebenen strukturierten integrierten Polizeidienstes, insbesondere des Artikels 8;
Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 6. April 2000 über den Bürgermeisterbeirat;
Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 1. August 2000 zur Bestellung der Mitglieder des Bürgermeisterbeirats;
Aufgrund der Stellungnahme des Generalinspektors der Finanzen vom 16.
Juli 2001;
Aufgrund der im Belgischen Staatsblatt vom 29. April 2000 veröffentlichten Bekanntmachung, in der die Bewerber aufgefordert wurden, ihre Bewerbung für die Stellen als ordentliches Mitglied und als Ersatzmitglied binnen einer Frist von dreissig Tagen ab der Veröffentlichung der Bekanntmachung einzureichen;
Aufgrund der Tatsache, dass die Anzahl der nach dem Bewerberaufruf vom 29. April 2000 eingereichten Bewerbungen nicht ausreichte, um gleichzeitig die Stellen der ordentlichen Mitglieder und die der Ersatzmitglieder zu besetzen; Aufgrund der Tatsache, dass durch den Königlichen Erlass vom 1. August 2000 zur Bestellung der Mitglieder des Bürgermeisterbeirats zuerst die Stellen der ordentlichen Mitglieder besetzt wurden, damit der Zeitplan in Sachen Polizeireform nicht beeinträchtigt würde;
Aufgrund der Tatsache, dass der Königliche Erlass vom 1. August 2000 zur Bestellung der Mitglieder des Bürgermeisterbeirats bestimmt, dass die Bestellung der Ersatzmitglieder erst nach einem weiteren Bewerberaufruf vorgenommen wird;
Aufgrund der im Belgischen Staatsblatt vom 5. August 2000 und 10.
April 2001 veröffentlichten Bekanntmachungen, in denen die Bewerber aufgefordert wurden, ihre Bewerbung für die Stellen als ordentliches Mitglied und als Ersatzmitglied binnen einer Frist von dreissig Tagen ab der Veröffentlichung der Bekanntmachung einzureichen;
Aufgrund der Notwendigkeit, Herrn Evers, ehemaliger Bürgermeister von Eupen, durch den Königlichen Erlass vom 1. August 2000 zum ordentlichen Mitglied des Bürgermeisterbeirats bestellt, zu ersetzen;
Aufgrund der durch den Königlichen Erlass vom 6. April 2000 über den Bürgermeisterbeirat festgelegten Verteilungsregeln, gemäss denen unter den Bürgermeistern der Wallonischen Region ein Bürgermeister aus dem deutschen Sprachgebiet stammen muss;
Aufgrund der im Belgischen Staatsblatt vom 10. April 2001 veröffentlichten Bekanntmachung, in der die Bürgermeister der Gemeinden des deutschen Sprachgebietes aufgefordert wurden, ihre Bewerbung binnen einer Frist von dreissig Tagen nach der Veröffentlichung der Bekanntmachung einzureichen;
Aufgrund der Tatsache, dass nur eine Bewerbung rechtsgültig eingereicht worden ist und Herr Alfred Lecerf, Bürgermeister der Gemeinde Lontzen, sich als ordentliches Mitglied beworben hat; dass demnach keine Wahl getroffen werden muss;
Aufgrund der Tatsache, dass die Frauen De Wachter, Beeusaert und Lizin und die Herren De Borger, Vandijck, Verhaegen, Schrauwen, Bertels, Marnef, Dehaene, Verfaillie, Denys, Monset, Pillaert, Eeckhout, Thienpont, Beke, Taylor, De Roo, Denert, Vanvelthoven, Gabriels, Chabot, Paulus, Janssens, Dannemark, Demeyer, Courard, Scharff, Jeanjot, Larcier, Senesael, Detremmerie, Crucke, Van Grootenbrulle, Fournaux und Demannez ihre Bewerbung für die Stelle als Ersatzmitglied rechtsgültig eingereicht haben;
Aufgrund der Tatsache, dass anhand der Anzahl zulässiger Bewerbungen nicht alle Stellen als Ersatzmitglied besetzt werden können; dass es im Hinblick auf das reibungslose Funktionieren des Rates aber wichtig ist, die Ersatzmitglieder zu bestellen;
Aufgrund der Tatsache, dass sich nur zwei Bürgermeister aus einer Polizeizone, die mehr als 100 000 Einwohner zählt und in der Flämischen Region gelegen ist, beworben haben; dass sich kein Bürgermeister aus der Provinz Wallonisch-Brabant und nur ein Bürgermeister aus der Region Brüssel-Hauptstadt beworben hat; dass es also mangels Bewerbern unmöglich ist, alle Stellen als Ersatzmitglied zu besetzen;
Aufgrund der Tatsache, dass unter Anwendung der im Königlichen Erlass vom 6. April 2000 über den Bürgermeisterbeirat vorgesehenen kombinierten Kriterien nur die Bewerbungen der Frauen De Wachter, Beeusaert und Lizin und der Herren Gabriels, Dehaene, Beke, Fournaux, Dannemark, Detremmerie, Courard, Demeyer, Demannez, De Borger, Vandijck, Marnef und Schrauwen berücksichtigt werden konnten;
Aufgrund der Tatsache, dass für die Polizeizone, die weniger als 50 000 Einwohner zählt und in der Flämischen Region gelegen ist, 12 zulässige Bewerbungen eingereicht wurden; dass unter Anwendung der im Königlichen Erlass vom 6. April 2000 über den Bürgermeisterbeirat vorgesehenen kombinierten Kriterien nur die Bewerbungen der Herren De Borger und Vandijck für die zweite Stelle als Ersatzmitglied berücksichtigt werden konnten; dass also unter diesen beiden Bewerbern ausgewählt werden muss;
In der Erwägung, dass aus dem Lebenslauf von Herrn Vandijck hervorgeht, dass er sich aufgrund seiner verschiedenen Stellen innerhalb der Gemeindeverwaltung Löwen auf gute Kenntnisse auf kommunaler Ebene berufen kann; dass er Mitglied des Provinzialrates von Flämisch-Brabant ist; dass er Mitarbeiter eines Föderalministers gewesen ist; dass er Kurse in Bezug auf die Grundsätze des Verfassungs- und Verwaltungsrechts besucht hat; dass all seine Tätigkeiten allgemeine Kenntnisse und eine Arbeitsfähigkeit nachweisen, die für die Stelle als Ersatzmitglied von Nutzen sein können; dass eine solche Erfahrung nicht aus dem Bewerbungsschreiben von Herrn De Borger hervorgeht; dass es also angebracht ist, Herrn Vandijck zum Ersatzmitglied zu bestellen;
Aufgrund der Tatsache, dass für die Polizeizone, die 50 000 bis 100 000 Einwohner zählt und in der Flämischen Region gelegen ist, 7 zulässige Bewerbungen eingereicht wurden; dass unter Anwendung der im Königlichen Erlass vom 6. April 2000 über den Bürgermeisterbeirat vorgesehenen kombinierten Kriterien nur die Bewerbungen der Herren Marnef und Schrauwen für die dritte Stelle als Ersatzmitglied berücksichtigt werden konnten; dass also unter diesen beiden Bewerbern ausgewählt werden muss;
In der Erwägung, dass Herr Schrauwen seine Bewerbung begründet, indem er sein Engagement hervorhebt und sein Vorhaben bekundet, auf lokaler Ebene Unterstützung und Hilfeleistung zu bieten; dass Herr Marnef seine Bewerbung nicht begründet hat; dass es also angebracht ist, Herrn Schrauwen zum Ersatzmitglied zu bestellen;
Auf Vorschlag Unseres Ministers des Innern und aufgrund der Stellungnahme Unserer Minister, die im Rat darüber beraten haben, Haben Wir beschlossen und erlassen Wir: Artikel 1 - In Artikel 1 des Königlichen Erlasses vom 1. August 2000 zur Bestellung der Mitglieder des Bürgermeisterbeirats werden die Wörter « Herr Alfred Evers, Bürgermeister von Eupen, » durch die Wörter « Herr Alfred Lecerf, Bürgermeister von Lontzen, » ersetzt.
Art. 2 - In denselben Königlichen Erlass wird ein Artikel 1bis mit folgendem Wortlaut eingefügt: « Art. 1bis - Folgende sieben Bürgermeister der Flämischen Region werden zu Ersatzmitgliedern des Bürgermeisterbeirats bestellt: - Bürgermeister aus einer Polizeizone mit weniger als 50 000 Einwohnern: Herr Patrick Vandijck, Bürgermeister von Kortenaken, Frau Elsie De Wachter, Bürgermeisterin von Willebroek, - Bürgermeister aus einer Polizeizone mit 50 000 bis 100 000 Einwohnern: Herr Frans Schrauwen, Bürgermeister von Essen, Herr Jef Gabriels, Bürgermeister von Genk, Frau Ria Beeusaert, Bürgermeisterin von Lichtervelde, - Bürgermeister aus einer Polizeizone mit mehr als 100 000 Einwohnern: Herr Luc Dehaene, Bürgermeister von Ypern, Herr Frank Beke, Bürgermeister von Gent.
Folgende fünf Bürgermeister der Wallonischen Region werden zu Ersatzmitgliedern des Bürgermeisterbeirats bestellt: - Bürgermeister aus einer Polizeizone mit weniger als 50 000 Einwohnern: Herr Richard Fournaux, Bürgermeister von Dinant, Frau Anne-Marie Lizin, Bürgermeisterin von Huy, - Bürgermeister aus einer Gemeinde des deutschen Sprachgebietes: Herr Emil Dannemark, Bürgermeister von Bütgenbach, - Bürgermeister aus einer Polizeizone mit 50 000 bis 100 000 Einwohnern: Herr Jean-Pierre Detremmerie, Bürgermeister von Mouscron, Herr Philippe Courard, Bürgermeister von Hotton, - Bürgermeister aus einer Polizeizone mit mehr als 100 000 Einwohnern: Herr Willy Demeyer, Bürgermeister von Lüttich.
Der Bürgermeister der Brüsseler Region, der zum Ersatzmitglied des Bürgermeisterbeirats bestellt wird, ist Herr Demannez, Bürgermeister von Saint-Josse-ten-Noode/Sint-Joost-ten-Node. » Art. 3 - Vorliegender Erlass tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Belgischen Staatsblatt in Kraft.
Art. 4 - Unser Minister des Innern ist mit der Ausführung des vorliegenden Erlasses beauftragt.
Gegeben zu Brüssel, den 20. Juli 2001 ALBERT Von Königs wegen: Der Minister des Innern A. DUQUESNE Vu pour être annexé à Notre arrêté du 11 octobre 2001.
ALBERT Par le Roi : Le Ministre de l'Intérieur, A. DUQUESNE