publié le 25 juillet 2014
Arrêté royal modifiant l'arrêté royal du 11 mai 2001 portant création du Service public fédéral Technologie de l'Information et de la Communication. - Traduction allemande
SERVICE PUBLIC FEDERAL TECHNOLOGIE DE L'INFORMATION ET DE LA COMMUNICATION
9 MAI 2012. - Arrêté royal modifiant l'arrêté royal du 11 mai 2001 portant création du Service public fédéral Technologie de l'Information et de la Communication. - Traduction allemande
Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de l'arrêté royal du 9 mai 2012 modifiant l'arrêté royal du 11 mai 2001 portant création du Service public fédéral Technologie de l'Information et de la Communication (Moniteur belge du 4 juin 2012).
Cette traduction a été établie par le Service central de traduction allemande à Malmedy.
FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INFORMATIONS- UND KOMMUNIKATIONSTECHNOLOGIE 9. MAI 2012 - Königlicher Erlass zur Abänderung des Königlichen Erlasses vom 11.Mai 2001 zur Schaffung des Föderalen Öffentlichen Dienstes Informations- und Kommunikationstechnologie BERICHT AN DEN KÖNIG Sire, vorliegender Erlassentwurf bezweckt die Abänderung des Königlichen Erlasses vom 11. Mai 2001 zur Schaffung des Föderalen Öffentlichen Dienstes Informations- und Kommunikationstechnologie.
In Artikel 1 wird die Zuständigkeit für den Föderalen Öffentlichen Dienst Informations- und Kommunikationstechnologie dem für die Informatisierung des Staates zuständigen Minister oder Staatssekretär erteilt. Vorher lag diese Zuständigkeit beim Staatssekretär für die Informatisierung des Staates, was jedoch nicht immer der Realität entspricht.
In Artikel 2 werden die Aufträge des Föderalen Öffentlichen Dienstes Informations- und Kommunikationstechnologie in geringem Umfang angepasst. Der fünfte Auftrag des Föderalen Öffentlichen Dienstes Informations- und Kommunikationstechnologie bestand darin, "Projekte und Dienste zu entwickeln, die potentiell alle föderalen öffentlichen Dienste einschließen und diese gemeinsame Strategie unterstützen".
Vorliegender Erlassentwurf erweitert diesen Auftrag um die Verwaltung solcher Projekte und Dienste. Der Föderale Öffentliche Dienst Informations- und Kommunikationstechnologie verwaltet nämlich auch Dienste wie den föderalen Authentifizierungsdienst und Dienste im Rahmen des Federal Service Bus.
In Artikel 3 wird zu den bestehenden Aufträgen des Föderalen Öffentlichen Dienstes Informations- und Kommunikationstechnologie ein weiterer Auftrag hinzugefügt. Dieser siebte Auftrag besteht darin, "in Zusammenhang mit IKT-Lieferungen und IKT-Dienstleistungen die Durchführung von Beschaffungen zu unterstützen, Gruppenverträge abzuschließen und die Möglichkeit zu bieten, einen oder mehrere dieser Verträge für andere Dienste oder Verwaltungsbehörden zugänglich zu machen oder auszuführen".
Damit wird nicht bezweckt, dass der Föderale Öffentliche Dienst Informations- und Kommunikationstechnologie allein als zentrale IKT-Auftragsstelle auftritt. Der Föderale Öffentliche Dienst Informations- und Kommunikationstechnologie ist nicht vollständig und allein für die Durchführung und Weiterverfolgung gemeinsamer IKT-Beschaffungen verantwortlich, im Gegensatz zu dem, was die Föderale Zentrale Auftragsstelle (FZA) beispielsweise in Bezug auf Standardprodukte und -dienstleistungen macht. Ziel ist es, dass das Auftreten als zentrale Beschaffungsstelle ausgehend von der Bestimmung und Anpassung der Bedürfnisse in der Ständigen IKT-Lenkungsgruppe (PICTS) erfolgt und dass in diesem Zusammenhang für die Beratung in Bezug auf rechtliche Aspekte und Verfahrens-Know-how mit der FZA zusammengearbeitet werden muss. Es wird auch bezweckt, dass Fedict Informationen über öffentliche Aufträge, die im Rahmen des Auftretens von Fedict und/oder einem anderen FÖD oder ÖPD als zentraler Auftragsstelle für IKT-Beschaffungen abgeschlossen werden, zusammenträgt. Wichtig ist dabei, dass das Bestehen und das Angebot der zentralen IKT-Auftragsstellen auf deutliche und transparente Weise mitgeteilt werden, unter anderem über die PICTS. In Artikel 4 wird Artikel 2 § 2 des Königlichen Erlasses vom 11. Mai 2001 zur Schaffung des Föderalen Öffentlichen Dienstes Informations- und Kommunikationstechnologie abgeändert.
Artikel 2 § 2 weist dem Föderalen Öffentlichen Dienst Informations- und Kommunikationstechnologie konkrete Aufgaben zu. Diese Aufgaben stehen in Zusammenhang mit den in Artikel 2 § 1 des Königlichen Erlasses vom 11. Mai 2001 zur Schaffung des Föderalen Öffentlichen Dienstes Informations- und Kommunikationstechnologie aufgezählten Aufträgen. Absatz 1 wird aufgehoben, da die Aufträge in Bezug auf Informations- und Kommunikationstechnologien bereits seit mehr als zehn Jahren vom Föderalen Öffentlichen Dienst Informations- und Kommunikationstechnologie ausgeführt werden.
Der Absatz in Bezug auf FEDENET wird aufgehoben, da FEDENET durch das heutige FEDMAN-Netzwerk ersetzt wurde, das bereits seit 2002 vom Föderalen Öffentlichen Dienst Informations- und Kommunikationstechnologie verwaltet wird.
Eine neue Aufgabe besteht in der Verwaltung des Computer Emergency Response Teams (CERT), das damit beauftragt ist, im Netz vorhandene Sicherheitsprobleme aufzuspüren, zu observieren und zu untersuchen und die Nutzer laufend darüber zu informieren.
In Artikel 5 wird der für die Informatisierung des Staates zuständige Minister oder Staatssekretär mit der Ausführung des Erlasses beauftragt.
Brüssel, den 9. Mai 2012 Wir haben die Ehre, Sire, die ehrerbietigen und getreuen Diener Eurer Majestät zu sein.
Der Vizepremierminister und Minister der Finanzen, und der Nachhaltigen Entwicklung, beauftragt mit dem Öffentlichen Dienst S. VANACKERE Der Staatssekretär für den Öffentlichen Dienst und die Modernisierung der Öffentlichen Dienste H. BOGAERT
9. MAI 2012 - Königlicher Erlass zur Abänderung des Königlichen Erlasses vom 11.Mai 2001 zur Schaffung des Föderalen Öffentlichen Dienstes Informations- und Kommunikationstechnologie ALBERT II., König der Belgier, Allen Gegenwärtigen und Zukünftigen, Unser Gruß! Aufgrund des Artikels 37 der Verfassung;
Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 11. Mai 2001 zur Schaffung des Föderalen Öffentlichen Dienstes Informations- und Kommunikationstechnologie;
Aufgrund der Stellungnahme des Finanzinspektors vom 21. März 2012;
Aufgrund des Einverständnisses des Ministers des Haushalts vom 27.
März 2012;
Auf Vorschlag Unseres Vizepremierministers und Ministers der Finanzen und der Nachhaltigen Entwicklung, beauftragt mit dem Öffentlichen Dienst, und Unseres Staatssekretärs für den Öffentlichen Dienst und die Modernisierung der Öffentlichen Dienste Haben Wir beschloßen und erlassen Wir: Artikel 1 - Artikel 1 des Königlichen Erlasses vom 11. Mai 2001 zur Schaffung des Föderalen Öffentlichen Dienstes Informations- und Kommunikationstechnologie wird wie folgt ersetzt: "Artikel 1 - Der Föderale Öffentliche Dienst Informations- und Kommunikationstechnologie wird unter die Amtsgewalt des für die Informatisierung des Staates zuständigen Ministers oder Staatssekretärs gestellt." Art. 2 - In Artikel 2 § 1 Nr. 5 des Königlichen Erlasses vom 11. Mai 2001 zur Schaffung des Föderalen Öffentlichen Dienstes Informations- und Kommunikationstechnologie werden zwischen den Wörtern "zu entwickeln" und den Wörtern ", die potentiell" die Wörter "und zu verwalten" eingefügt.
Art. 3 - Artikel 2 § 1 des Königlichen Erlasses vom 11. Mai 2001 zur Schaffung des Föderalen Öffentlichen Dienstes Informations- und Kommunikationstechnologie wird wie folgt ergänzt: "7. in Zusammenhang mit IKT-Lieferungen und IKT-Dienstleistungen die Durchführung von Beschaffungen zu unterstützen, Gruppenverträge abzuschließen und die Möglichkeit zu bieten, einen oder mehrere dieser Verträge für andere Dienste oder Verwaltungsbehörden zugänglich zu machen oder auszuführen." Art. 4 - Artikel 2 § 2 des Königlichen Erlasses vom 11. Mai 2001 zur Schaffung des Föderalen Öffentlichen Dienstes Informations- und Kommunikationstechnologie wird wie folgt ersetzt: " § 2 - Der Föderale Öffentliche Dienst Informations- und Kommunikationstechnologie verwaltet den Dienst Computer Emergency Response Team (CERT), der damit beauftragt ist, im Netz vorhandene Sicherheitsprobleme aufzuspüren, zu observieren und zu untersuchen und die Nutzer laufend darüber zu informieren." Art. 5 - Artikel 5 des Königlichen Erlasses vom 11. Mai 2001 zur Schaffung des Föderalen Öffentlichen Dienstes Informations- und Kommunikationstechnologie wird wie folgt ersetzt: "Art. 5 - Der für die Informatisierung des Staates zuständige Minister oder Staatssekretär ist mit der Ausführung des vorliegenden Erlasses beauftragt." Art. 6 - Vorliegender Erlass tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Belgischen Staatsblatt in Kraft.
Gegeben zu Brüssel, den 9. Mai 2012 ALBERT Von Königs wegen: Der Vizepremierminister und Minister der Finanzen und der Nachhaltigen Entwicklung, beauftragt mit dem Öffentlichen Dienst S. VANACKERE Der Staatssekretär für den Öffentlichen Dienst und die Modernisierung der Öffentlichen Dienste H. BOGAERT