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Arrêté royal modifiant l'arrêté royal du 11 mai 2001 portant création du Service public fédéral Technologie de l'Information et de la Communication. - Traduction allemande | Koninklijk besluit tot wijziging van het koninklijk besluit van 11 mei 2001 houdende oprichting van de Federale Overheidsdienst Informatie- en Communicatietechnologie. - Duitse vertaling |
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SERVICE PUBLIC FEDERAL TECHNOLOGIE DE L'INFORMATION ET DE LA COMMUNICATION 9 MAI 2012. - Arrêté royal modifiant l'arrêté royal du 11 mai 2001 portant création du Service public fédéral Technologie de l'Information et de la Communication. - Traduction allemande Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de l'arrêté royal du 9 mai 2012 modifiant l'arrêté royal du 11 mai 2001 portant création du Service public fédéral Technologie de | FEDERALE OVERHEIDSDIENST INFORMATIE- EN COMMUNICATIETECHNOLOGIE 9 MEI 2012. - Koninklijk besluit tot wijziging van het koninklijk besluit van 11 mei 2001 houdende oprichting van de Federale Overheidsdienst Informatie- en Communicatietechnologie. - Duitse vertaling De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van het koninklijk besluit van 9 mei 2012 tot wijziging van het koninklijk besluit van 11 mei 2001 houdende oprichting van de Federale Overheidsdienst |
l'Information et de la Communication (Moniteur belge du 4 juin 2012). | Informatie- en Communicatietechnologie (Belgisch Staatsblad van 4 juni |
Cette traduction a été établie par le Service central de traduction | 2012). Deze vertaling is opgemaakt door de Centrale Dienst voor Duitse |
allemande à Malmedy. | vertaling in Malmedy. |
FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INFORMATIONS- UND | FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INFORMATIONS- UND |
KOMMUNIKATIONSTECHNOLOGIE | KOMMUNIKATIONSTECHNOLOGIE |
9. MAI 2012 - Königlicher Erlass zur Abänderung des Königlichen | 9. MAI 2012 - Königlicher Erlass zur Abänderung des Königlichen |
Erlasses vom 11. Mai 2001 zur Schaffung des Föderalen Öffentlichen | Erlasses vom 11. Mai 2001 zur Schaffung des Föderalen Öffentlichen |
Dienstes Informations- und Kommunikationstechnologie | Dienstes Informations- und Kommunikationstechnologie |
BERICHT AN DEN KÖNIG | BERICHT AN DEN KÖNIG |
Sire, | Sire, |
vorliegender Erlassentwurf bezweckt die Abänderung des Königlichen | vorliegender Erlassentwurf bezweckt die Abänderung des Königlichen |
Erlasses vom 11. Mai 2001 zur Schaffung des Föderalen Öffentlichen | Erlasses vom 11. Mai 2001 zur Schaffung des Föderalen Öffentlichen |
Dienstes Informations- und Kommunikationstechnologie. | Dienstes Informations- und Kommunikationstechnologie. |
In Artikel 1 wird die Zuständigkeit für den Föderalen Öffentlichen | In Artikel 1 wird die Zuständigkeit für den Föderalen Öffentlichen |
Dienst Informations- und Kommunikationstechnologie dem für die | Dienst Informations- und Kommunikationstechnologie dem für die |
Informatisierung des Staates zuständigen Minister oder Staatssekretär | Informatisierung des Staates zuständigen Minister oder Staatssekretär |
erteilt. Vorher lag diese Zuständigkeit beim Staatssekretär für die | erteilt. Vorher lag diese Zuständigkeit beim Staatssekretär für die |
Informatisierung des Staates, was jedoch nicht immer der Realität | Informatisierung des Staates, was jedoch nicht immer der Realität |
entspricht. | entspricht. |
In Artikel 2 werden die Aufträge des Föderalen Öffentlichen Dienstes | In Artikel 2 werden die Aufträge des Föderalen Öffentlichen Dienstes |
Informations- und Kommunikationstechnologie in geringem Umfang | Informations- und Kommunikationstechnologie in geringem Umfang |
angepasst. Der fünfte Auftrag des Föderalen Öffentlichen Dienstes | angepasst. Der fünfte Auftrag des Föderalen Öffentlichen Dienstes |
Informations- und Kommunikationstechnologie bestand darin, "Projekte | Informations- und Kommunikationstechnologie bestand darin, "Projekte |
und Dienste zu entwickeln, die potentiell alle föderalen öffentlichen | und Dienste zu entwickeln, die potentiell alle föderalen öffentlichen |
Dienste einschließen und diese gemeinsame Strategie unterstützen". | Dienste einschließen und diese gemeinsame Strategie unterstützen". |
Vorliegender Erlassentwurf erweitert diesen Auftrag um die Verwaltung | Vorliegender Erlassentwurf erweitert diesen Auftrag um die Verwaltung |
solcher Projekte und Dienste. Der Föderale Öffentliche Dienst | solcher Projekte und Dienste. Der Föderale Öffentliche Dienst |
Informations- und Kommunikationstechnologie verwaltet nämlich auch | Informations- und Kommunikationstechnologie verwaltet nämlich auch |
Dienste wie den föderalen Authentifizierungsdienst und Dienste im | Dienste wie den föderalen Authentifizierungsdienst und Dienste im |
Rahmen des Federal Service Bus. | Rahmen des Federal Service Bus. |
In Artikel 3 wird zu den bestehenden Aufträgen des Föderalen | In Artikel 3 wird zu den bestehenden Aufträgen des Föderalen |
Öffentlichen Dienstes Informations- und Kommunikationstechnologie ein | Öffentlichen Dienstes Informations- und Kommunikationstechnologie ein |
weiterer Auftrag hinzugefügt. Dieser siebte Auftrag besteht darin, "in | weiterer Auftrag hinzugefügt. Dieser siebte Auftrag besteht darin, "in |
Zusammenhang mit IKT-Lieferungen und IKT-Dienstleistungen die | Zusammenhang mit IKT-Lieferungen und IKT-Dienstleistungen die |
Durchführung von Beschaffungen zu unterstützen, Gruppenverträge | Durchführung von Beschaffungen zu unterstützen, Gruppenverträge |
abzuschließen und die Möglichkeit zu bieten, einen oder mehrere dieser | abzuschließen und die Möglichkeit zu bieten, einen oder mehrere dieser |
Verträge für andere Dienste oder Verwaltungsbehörden zugänglich zu | Verträge für andere Dienste oder Verwaltungsbehörden zugänglich zu |
machen oder auszuführen". | machen oder auszuführen". |
Damit wird nicht bezweckt, dass der Föderale Öffentliche Dienst | Damit wird nicht bezweckt, dass der Föderale Öffentliche Dienst |
Informations- und Kommunikationstechnologie allein als zentrale | Informations- und Kommunikationstechnologie allein als zentrale |
IKT-Auftragsstelle auftritt. Der Föderale Öffentliche Dienst | IKT-Auftragsstelle auftritt. Der Föderale Öffentliche Dienst |
Informations- und Kommunikationstechnologie ist nicht vollständig und | Informations- und Kommunikationstechnologie ist nicht vollständig und |
allein für die Durchführung und Weiterverfolgung gemeinsamer | allein für die Durchführung und Weiterverfolgung gemeinsamer |
IKT-Beschaffungen verantwortlich, im Gegensatz zu dem, was die | IKT-Beschaffungen verantwortlich, im Gegensatz zu dem, was die |
Föderale Zentrale Auftragsstelle (FZA) beispielsweise in Bezug auf | Föderale Zentrale Auftragsstelle (FZA) beispielsweise in Bezug auf |
Standardprodukte und -dienstleistungen macht. Ziel ist es, dass das | Standardprodukte und -dienstleistungen macht. Ziel ist es, dass das |
Auftreten als zentrale Beschaffungsstelle ausgehend von der Bestimmung | Auftreten als zentrale Beschaffungsstelle ausgehend von der Bestimmung |
und Anpassung der Bedürfnisse in der Ständigen IKT-Lenkungsgruppe | und Anpassung der Bedürfnisse in der Ständigen IKT-Lenkungsgruppe |
(PICTS) erfolgt und dass in diesem Zusammenhang für die Beratung in | (PICTS) erfolgt und dass in diesem Zusammenhang für die Beratung in |
Bezug auf rechtliche Aspekte und Verfahrens-Know-how mit der FZA | Bezug auf rechtliche Aspekte und Verfahrens-Know-how mit der FZA |
zusammengearbeitet werden muss. Es wird auch bezweckt, dass Fedict | zusammengearbeitet werden muss. Es wird auch bezweckt, dass Fedict |
Informationen über öffentliche Aufträge, die im Rahmen des Auftretens | Informationen über öffentliche Aufträge, die im Rahmen des Auftretens |
von Fedict und/oder einem anderen FÖD oder ÖPD als zentraler | von Fedict und/oder einem anderen FÖD oder ÖPD als zentraler |
Auftragsstelle für IKT-Beschaffungen abgeschlossen werden, | Auftragsstelle für IKT-Beschaffungen abgeschlossen werden, |
zusammenträgt. Wichtig ist dabei, dass das Bestehen und das Angebot | zusammenträgt. Wichtig ist dabei, dass das Bestehen und das Angebot |
der zentralen IKT-Auftragsstellen auf deutliche und transparente Weise | der zentralen IKT-Auftragsstellen auf deutliche und transparente Weise |
mitgeteilt werden, unter anderem über die PICTS. | mitgeteilt werden, unter anderem über die PICTS. |
In Artikel 4 wird Artikel 2 § 2 des Königlichen Erlasses vom 11. Mai | In Artikel 4 wird Artikel 2 § 2 des Königlichen Erlasses vom 11. Mai |
2001 zur Schaffung des Föderalen Öffentlichen Dienstes Informations- | 2001 zur Schaffung des Föderalen Öffentlichen Dienstes Informations- |
und Kommunikationstechnologie abgeändert. | und Kommunikationstechnologie abgeändert. |
Artikel 2 § 2 weist dem Föderalen Öffentlichen Dienst Informations- | Artikel 2 § 2 weist dem Föderalen Öffentlichen Dienst Informations- |
und Kommunikationstechnologie konkrete Aufgaben zu. Diese Aufgaben | und Kommunikationstechnologie konkrete Aufgaben zu. Diese Aufgaben |
stehen in Zusammenhang mit den in Artikel 2 § 1 des Königlichen | stehen in Zusammenhang mit den in Artikel 2 § 1 des Königlichen |
Erlasses vom 11. Mai 2001 zur Schaffung des Föderalen Öffentlichen | Erlasses vom 11. Mai 2001 zur Schaffung des Föderalen Öffentlichen |
Dienstes Informations- und Kommunikationstechnologie aufgezählten | Dienstes Informations- und Kommunikationstechnologie aufgezählten |
Aufträgen. Absatz 1 wird aufgehoben, da die Aufträge in Bezug auf | Aufträgen. Absatz 1 wird aufgehoben, da die Aufträge in Bezug auf |
Informations- und Kommunikationstechnologien bereits seit mehr als | Informations- und Kommunikationstechnologien bereits seit mehr als |
zehn Jahren vom Föderalen Öffentlichen Dienst Informations- und | zehn Jahren vom Föderalen Öffentlichen Dienst Informations- und |
Kommunikationstechnologie ausgeführt werden. | Kommunikationstechnologie ausgeführt werden. |
Der Absatz in Bezug auf FEDENET wird aufgehoben, da FEDENET durch das | Der Absatz in Bezug auf FEDENET wird aufgehoben, da FEDENET durch das |
heutige FEDMAN-Netzwerk ersetzt wurde, das bereits seit 2002 vom | heutige FEDMAN-Netzwerk ersetzt wurde, das bereits seit 2002 vom |
Föderalen Öffentlichen Dienst Informations- und | Föderalen Öffentlichen Dienst Informations- und |
Kommunikationstechnologie verwaltet wird. | Kommunikationstechnologie verwaltet wird. |
Eine neue Aufgabe besteht in der Verwaltung des Computer Emergency | Eine neue Aufgabe besteht in der Verwaltung des Computer Emergency |
Response Teams (CERT), das damit beauftragt ist, im Netz vorhandene | Response Teams (CERT), das damit beauftragt ist, im Netz vorhandene |
Sicherheitsprobleme aufzuspüren, zu observieren und zu untersuchen und | Sicherheitsprobleme aufzuspüren, zu observieren und zu untersuchen und |
die Nutzer laufend darüber zu informieren. | die Nutzer laufend darüber zu informieren. |
In Artikel 5 wird der für die Informatisierung des Staates zuständige | In Artikel 5 wird der für die Informatisierung des Staates zuständige |
Minister oder Staatssekretär mit der Ausführung des Erlasses | Minister oder Staatssekretär mit der Ausführung des Erlasses |
beauftragt. | beauftragt. |
Brüssel, den 9. Mai 2012 | Brüssel, den 9. Mai 2012 |
Wir haben die Ehre, | Wir haben die Ehre, |
Sire, | Sire, |
die ehrerbietigen | die ehrerbietigen |
und getreuen Diener | und getreuen Diener |
Eurer Majestät zu sein. | Eurer Majestät zu sein. |
Der Vizepremierminister und Minister der Finanzen, | Der Vizepremierminister und Minister der Finanzen, |
und der Nachhaltigen Entwicklung, beauftragt mit dem Öffentlichen | und der Nachhaltigen Entwicklung, beauftragt mit dem Öffentlichen |
Dienst | Dienst |
S. VANACKERE | S. VANACKERE |
Der Staatssekretär für den Öffentlichen Dienst | Der Staatssekretär für den Öffentlichen Dienst |
und die Modernisierung der Öffentlichen Dienste | und die Modernisierung der Öffentlichen Dienste |
H. BOGAERT | H. BOGAERT |
9. MAI 2012 - Königlicher Erlass zur Abänderung des Königlichen | 9. MAI 2012 - Königlicher Erlass zur Abänderung des Königlichen |
Erlasses vom 11. Mai 2001 zur Schaffung des Föderalen Öffentlichen | Erlasses vom 11. Mai 2001 zur Schaffung des Föderalen Öffentlichen |
Dienstes Informations- und Kommunikationstechnologie | Dienstes Informations- und Kommunikationstechnologie |
ALBERT II., König der Belgier, | ALBERT II., König der Belgier, |
Allen Gegenwärtigen und Zukünftigen, Unser Gruß! | Allen Gegenwärtigen und Zukünftigen, Unser Gruß! |
Aufgrund des Artikels 37 der Verfassung; | Aufgrund des Artikels 37 der Verfassung; |
Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 11. Mai 2001 zur Schaffung des | Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 11. Mai 2001 zur Schaffung des |
Föderalen Öffentlichen Dienstes Informations- und | Föderalen Öffentlichen Dienstes Informations- und |
Kommunikationstechnologie; | Kommunikationstechnologie; |
Aufgrund der Stellungnahme des Finanzinspektors vom 21. März 2012; | Aufgrund der Stellungnahme des Finanzinspektors vom 21. März 2012; |
Aufgrund des Einverständnisses des Ministers des Haushalts vom 27. | Aufgrund des Einverständnisses des Ministers des Haushalts vom 27. |
März 2012; | März 2012; |
Auf Vorschlag Unseres Vizepremierministers und Ministers der Finanzen | Auf Vorschlag Unseres Vizepremierministers und Ministers der Finanzen |
und der Nachhaltigen Entwicklung, beauftragt mit dem Öffentlichen | und der Nachhaltigen Entwicklung, beauftragt mit dem Öffentlichen |
Dienst, und Unseres Staatssekretärs für den Öffentlichen Dienst und | Dienst, und Unseres Staatssekretärs für den Öffentlichen Dienst und |
die Modernisierung der Öffentlichen Dienste | die Modernisierung der Öffentlichen Dienste |
Haben Wir beschloßen und erlassen Wir: | Haben Wir beschloßen und erlassen Wir: |
Artikel 1 - Artikel 1 des Königlichen Erlasses vom 11. Mai 2001 zur | Artikel 1 - Artikel 1 des Königlichen Erlasses vom 11. Mai 2001 zur |
Schaffung des Föderalen Öffentlichen Dienstes Informations- und | Schaffung des Föderalen Öffentlichen Dienstes Informations- und |
Kommunikationstechnologie wird wie folgt ersetzt: | Kommunikationstechnologie wird wie folgt ersetzt: |
"Artikel 1 - Der Föderale Öffentliche Dienst Informations- und | "Artikel 1 - Der Föderale Öffentliche Dienst Informations- und |
Kommunikationstechnologie wird unter die Amtsgewalt des für die | Kommunikationstechnologie wird unter die Amtsgewalt des für die |
Informatisierung des Staates zuständigen Ministers oder | Informatisierung des Staates zuständigen Ministers oder |
Staatssekretärs gestellt." | Staatssekretärs gestellt." |
Art. 2 - In Artikel 2 § 1 Nr. 5 des Königlichen Erlasses vom 11. Mai | Art. 2 - In Artikel 2 § 1 Nr. 5 des Königlichen Erlasses vom 11. Mai |
2001 zur Schaffung des Föderalen Öffentlichen Dienstes Informations- | 2001 zur Schaffung des Föderalen Öffentlichen Dienstes Informations- |
und Kommunikationstechnologie werden zwischen den Wörtern "zu | und Kommunikationstechnologie werden zwischen den Wörtern "zu |
entwickeln" und den Wörtern ", die potentiell" die Wörter "und zu | entwickeln" und den Wörtern ", die potentiell" die Wörter "und zu |
verwalten" eingefügt. | verwalten" eingefügt. |
Art. 3 - Artikel 2 § 1 des Königlichen Erlasses vom 11. Mai 2001 zur | Art. 3 - Artikel 2 § 1 des Königlichen Erlasses vom 11. Mai 2001 zur |
Schaffung des Föderalen Öffentlichen Dienstes Informations- und | Schaffung des Föderalen Öffentlichen Dienstes Informations- und |
Kommunikationstechnologie wird wie folgt ergänzt: | Kommunikationstechnologie wird wie folgt ergänzt: |
"7. in Zusammenhang mit IKT-Lieferungen und IKT-Dienstleistungen die | "7. in Zusammenhang mit IKT-Lieferungen und IKT-Dienstleistungen die |
Durchführung von Beschaffungen zu unterstützen, Gruppenverträge | Durchführung von Beschaffungen zu unterstützen, Gruppenverträge |
abzuschließen und die Möglichkeit zu bieten, einen oder mehrere dieser | abzuschließen und die Möglichkeit zu bieten, einen oder mehrere dieser |
Verträge für andere Dienste oder Verwaltungsbehörden zugänglich zu | Verträge für andere Dienste oder Verwaltungsbehörden zugänglich zu |
machen oder auszuführen." | machen oder auszuführen." |
Art. 4 - Artikel 2 § 2 des Königlichen Erlasses vom 11. Mai 2001 zur | Art. 4 - Artikel 2 § 2 des Königlichen Erlasses vom 11. Mai 2001 zur |
Schaffung des Föderalen Öffentlichen Dienstes Informations- und | Schaffung des Föderalen Öffentlichen Dienstes Informations- und |
Kommunikationstechnologie wird wie folgt ersetzt: | Kommunikationstechnologie wird wie folgt ersetzt: |
" § 2 - Der Föderale Öffentliche Dienst Informations- und | " § 2 - Der Föderale Öffentliche Dienst Informations- und |
Kommunikationstechnologie verwaltet den Dienst Computer Emergency | Kommunikationstechnologie verwaltet den Dienst Computer Emergency |
Response Team (CERT), der damit beauftragt ist, im Netz vorhandene | Response Team (CERT), der damit beauftragt ist, im Netz vorhandene |
Sicherheitsprobleme aufzuspüren, zu observieren und zu untersuchen und | Sicherheitsprobleme aufzuspüren, zu observieren und zu untersuchen und |
die Nutzer laufend darüber zu informieren." | die Nutzer laufend darüber zu informieren." |
Art. 5 - Artikel 5 des Königlichen Erlasses vom 11. Mai 2001 zur | Art. 5 - Artikel 5 des Königlichen Erlasses vom 11. Mai 2001 zur |
Schaffung des Föderalen Öffentlichen Dienstes Informations- und | Schaffung des Föderalen Öffentlichen Dienstes Informations- und |
Kommunikationstechnologie wird wie folgt ersetzt: | Kommunikationstechnologie wird wie folgt ersetzt: |
"Art. 5 - Der für die Informatisierung des Staates zuständige Minister | "Art. 5 - Der für die Informatisierung des Staates zuständige Minister |
oder Staatssekretär ist mit der Ausführung des vorliegenden Erlasses | oder Staatssekretär ist mit der Ausführung des vorliegenden Erlasses |
beauftragt." | beauftragt." |
Art. 6 - Vorliegender Erlass tritt am Tag seiner Veröffentlichung im | Art. 6 - Vorliegender Erlass tritt am Tag seiner Veröffentlichung im |
Belgischen Staatsblatt in Kraft. | Belgischen Staatsblatt in Kraft. |
Gegeben zu Brüssel, den 9. Mai 2012 | Gegeben zu Brüssel, den 9. Mai 2012 |
ALBERT | ALBERT |
Von Königs wegen: | Von Königs wegen: |
Der Vizepremierminister und Minister der Finanzen | Der Vizepremierminister und Minister der Finanzen |
und der Nachhaltigen Entwicklung, beauftragt mit dem Öffentlichen | und der Nachhaltigen Entwicklung, beauftragt mit dem Öffentlichen |
Dienst | Dienst |
S. VANACKERE | S. VANACKERE |
Der Staatssekretär für den Öffentlichen Dienst | Der Staatssekretär für den Öffentlichen Dienst |
und die Modernisierung der Öffentlichen Dienste | und die Modernisierung der Öffentlichen Dienste |
H. BOGAERT | H. BOGAERT |