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Vue multilingue de Arrêté Royal du 09/05/2012
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Arrêté royal modifiant l'arrêté royal du 11 mai 2001 portant création du Service public fédéral Technologie de l'Information et de la Communication. - Traduction allemande Koninklijk besluit tot wijziging van het koninklijk besluit van 11 mei 2001 houdende oprichting van de Federale Overheidsdienst Informatie- en Communicatietechnologie. - Duitse vertaling
SERVICE PUBLIC FEDERAL TECHNOLOGIE DE L'INFORMATION ET DE LA COMMUNICATION 9 MAI 2012. - Arrêté royal modifiant l'arrêté royal du 11 mai 2001 portant création du Service public fédéral Technologie de l'Information et de la Communication. - Traduction allemande Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de l'arrêté royal du 9 mai 2012 modifiant l'arrêté royal du 11 mai 2001 portant création du Service public fédéral Technologie de FEDERALE OVERHEIDSDIENST INFORMATIE- EN COMMUNICATIETECHNOLOGIE 9 MEI 2012. - Koninklijk besluit tot wijziging van het koninklijk besluit van 11 mei 2001 houdende oprichting van de Federale Overheidsdienst Informatie- en Communicatietechnologie. - Duitse vertaling De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van het koninklijk besluit van 9 mei 2012 tot wijziging van het koninklijk besluit van 11 mei 2001 houdende oprichting van de Federale Overheidsdienst
l'Information et de la Communication (Moniteur belge du 4 juin 2012). Informatie- en Communicatietechnologie (Belgisch Staatsblad van 4 juni
Cette traduction a été établie par le Service central de traduction 2012). Deze vertaling is opgemaakt door de Centrale Dienst voor Duitse
allemande à Malmedy. vertaling in Malmedy.
FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INFORMATIONS- UND FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INFORMATIONS- UND
KOMMUNIKATIONSTECHNOLOGIE KOMMUNIKATIONSTECHNOLOGIE
9. MAI 2012 - Königlicher Erlass zur Abänderung des Königlichen 9. MAI 2012 - Königlicher Erlass zur Abänderung des Königlichen
Erlasses vom 11. Mai 2001 zur Schaffung des Föderalen Öffentlichen Erlasses vom 11. Mai 2001 zur Schaffung des Föderalen Öffentlichen
Dienstes Informations- und Kommunikationstechnologie Dienstes Informations- und Kommunikationstechnologie
BERICHT AN DEN KÖNIG BERICHT AN DEN KÖNIG
Sire, Sire,
vorliegender Erlassentwurf bezweckt die Abänderung des Königlichen vorliegender Erlassentwurf bezweckt die Abänderung des Königlichen
Erlasses vom 11. Mai 2001 zur Schaffung des Föderalen Öffentlichen Erlasses vom 11. Mai 2001 zur Schaffung des Föderalen Öffentlichen
Dienstes Informations- und Kommunikationstechnologie. Dienstes Informations- und Kommunikationstechnologie.
In Artikel 1 wird die Zuständigkeit für den Föderalen Öffentlichen In Artikel 1 wird die Zuständigkeit für den Föderalen Öffentlichen
Dienst Informations- und Kommunikationstechnologie dem für die Dienst Informations- und Kommunikationstechnologie dem für die
Informatisierung des Staates zuständigen Minister oder Staatssekretär Informatisierung des Staates zuständigen Minister oder Staatssekretär
erteilt. Vorher lag diese Zuständigkeit beim Staatssekretär für die erteilt. Vorher lag diese Zuständigkeit beim Staatssekretär für die
Informatisierung des Staates, was jedoch nicht immer der Realität Informatisierung des Staates, was jedoch nicht immer der Realität
entspricht. entspricht.
In Artikel 2 werden die Aufträge des Föderalen Öffentlichen Dienstes In Artikel 2 werden die Aufträge des Föderalen Öffentlichen Dienstes
Informations- und Kommunikationstechnologie in geringem Umfang Informations- und Kommunikationstechnologie in geringem Umfang
angepasst. Der fünfte Auftrag des Föderalen Öffentlichen Dienstes angepasst. Der fünfte Auftrag des Föderalen Öffentlichen Dienstes
Informations- und Kommunikationstechnologie bestand darin, "Projekte Informations- und Kommunikationstechnologie bestand darin, "Projekte
und Dienste zu entwickeln, die potentiell alle föderalen öffentlichen und Dienste zu entwickeln, die potentiell alle föderalen öffentlichen
Dienste einschließen und diese gemeinsame Strategie unterstützen". Dienste einschließen und diese gemeinsame Strategie unterstützen".
Vorliegender Erlassentwurf erweitert diesen Auftrag um die Verwaltung Vorliegender Erlassentwurf erweitert diesen Auftrag um die Verwaltung
solcher Projekte und Dienste. Der Föderale Öffentliche Dienst solcher Projekte und Dienste. Der Föderale Öffentliche Dienst
Informations- und Kommunikationstechnologie verwaltet nämlich auch Informations- und Kommunikationstechnologie verwaltet nämlich auch
Dienste wie den föderalen Authentifizierungsdienst und Dienste im Dienste wie den föderalen Authentifizierungsdienst und Dienste im
Rahmen des Federal Service Bus. Rahmen des Federal Service Bus.
In Artikel 3 wird zu den bestehenden Aufträgen des Föderalen In Artikel 3 wird zu den bestehenden Aufträgen des Föderalen
Öffentlichen Dienstes Informations- und Kommunikationstechnologie ein Öffentlichen Dienstes Informations- und Kommunikationstechnologie ein
weiterer Auftrag hinzugefügt. Dieser siebte Auftrag besteht darin, "in weiterer Auftrag hinzugefügt. Dieser siebte Auftrag besteht darin, "in
Zusammenhang mit IKT-Lieferungen und IKT-Dienstleistungen die Zusammenhang mit IKT-Lieferungen und IKT-Dienstleistungen die
Durchführung von Beschaffungen zu unterstützen, Gruppenverträge Durchführung von Beschaffungen zu unterstützen, Gruppenverträge
abzuschließen und die Möglichkeit zu bieten, einen oder mehrere dieser abzuschließen und die Möglichkeit zu bieten, einen oder mehrere dieser
Verträge für andere Dienste oder Verwaltungsbehörden zugänglich zu Verträge für andere Dienste oder Verwaltungsbehörden zugänglich zu
machen oder auszuführen". machen oder auszuführen".
Damit wird nicht bezweckt, dass der Föderale Öffentliche Dienst Damit wird nicht bezweckt, dass der Föderale Öffentliche Dienst
Informations- und Kommunikationstechnologie allein als zentrale Informations- und Kommunikationstechnologie allein als zentrale
IKT-Auftragsstelle auftritt. Der Föderale Öffentliche Dienst IKT-Auftragsstelle auftritt. Der Föderale Öffentliche Dienst
Informations- und Kommunikationstechnologie ist nicht vollständig und Informations- und Kommunikationstechnologie ist nicht vollständig und
allein für die Durchführung und Weiterverfolgung gemeinsamer allein für die Durchführung und Weiterverfolgung gemeinsamer
IKT-Beschaffungen verantwortlich, im Gegensatz zu dem, was die IKT-Beschaffungen verantwortlich, im Gegensatz zu dem, was die
Föderale Zentrale Auftragsstelle (FZA) beispielsweise in Bezug auf Föderale Zentrale Auftragsstelle (FZA) beispielsweise in Bezug auf
Standardprodukte und -dienstleistungen macht. Ziel ist es, dass das Standardprodukte und -dienstleistungen macht. Ziel ist es, dass das
Auftreten als zentrale Beschaffungsstelle ausgehend von der Bestimmung Auftreten als zentrale Beschaffungsstelle ausgehend von der Bestimmung
und Anpassung der Bedürfnisse in der Ständigen IKT-Lenkungsgruppe und Anpassung der Bedürfnisse in der Ständigen IKT-Lenkungsgruppe
(PICTS) erfolgt und dass in diesem Zusammenhang für die Beratung in (PICTS) erfolgt und dass in diesem Zusammenhang für die Beratung in
Bezug auf rechtliche Aspekte und Verfahrens-Know-how mit der FZA Bezug auf rechtliche Aspekte und Verfahrens-Know-how mit der FZA
zusammengearbeitet werden muss. Es wird auch bezweckt, dass Fedict zusammengearbeitet werden muss. Es wird auch bezweckt, dass Fedict
Informationen über öffentliche Aufträge, die im Rahmen des Auftretens Informationen über öffentliche Aufträge, die im Rahmen des Auftretens
von Fedict und/oder einem anderen FÖD oder ÖPD als zentraler von Fedict und/oder einem anderen FÖD oder ÖPD als zentraler
Auftragsstelle für IKT-Beschaffungen abgeschlossen werden, Auftragsstelle für IKT-Beschaffungen abgeschlossen werden,
zusammenträgt. Wichtig ist dabei, dass das Bestehen und das Angebot zusammenträgt. Wichtig ist dabei, dass das Bestehen und das Angebot
der zentralen IKT-Auftragsstellen auf deutliche und transparente Weise der zentralen IKT-Auftragsstellen auf deutliche und transparente Weise
mitgeteilt werden, unter anderem über die PICTS. mitgeteilt werden, unter anderem über die PICTS.
In Artikel 4 wird Artikel 2 § 2 des Königlichen Erlasses vom 11. Mai In Artikel 4 wird Artikel 2 § 2 des Königlichen Erlasses vom 11. Mai
2001 zur Schaffung des Föderalen Öffentlichen Dienstes Informations- 2001 zur Schaffung des Föderalen Öffentlichen Dienstes Informations-
und Kommunikationstechnologie abgeändert. und Kommunikationstechnologie abgeändert.
Artikel 2 § 2 weist dem Föderalen Öffentlichen Dienst Informations- Artikel 2 § 2 weist dem Föderalen Öffentlichen Dienst Informations-
und Kommunikationstechnologie konkrete Aufgaben zu. Diese Aufgaben und Kommunikationstechnologie konkrete Aufgaben zu. Diese Aufgaben
stehen in Zusammenhang mit den in Artikel 2 § 1 des Königlichen stehen in Zusammenhang mit den in Artikel 2 § 1 des Königlichen
Erlasses vom 11. Mai 2001 zur Schaffung des Föderalen Öffentlichen Erlasses vom 11. Mai 2001 zur Schaffung des Föderalen Öffentlichen
Dienstes Informations- und Kommunikationstechnologie aufgezählten Dienstes Informations- und Kommunikationstechnologie aufgezählten
Aufträgen. Absatz 1 wird aufgehoben, da die Aufträge in Bezug auf Aufträgen. Absatz 1 wird aufgehoben, da die Aufträge in Bezug auf
Informations- und Kommunikationstechnologien bereits seit mehr als Informations- und Kommunikationstechnologien bereits seit mehr als
zehn Jahren vom Föderalen Öffentlichen Dienst Informations- und zehn Jahren vom Föderalen Öffentlichen Dienst Informations- und
Kommunikationstechnologie ausgeführt werden. Kommunikationstechnologie ausgeführt werden.
Der Absatz in Bezug auf FEDENET wird aufgehoben, da FEDENET durch das Der Absatz in Bezug auf FEDENET wird aufgehoben, da FEDENET durch das
heutige FEDMAN-Netzwerk ersetzt wurde, das bereits seit 2002 vom heutige FEDMAN-Netzwerk ersetzt wurde, das bereits seit 2002 vom
Föderalen Öffentlichen Dienst Informations- und Föderalen Öffentlichen Dienst Informations- und
Kommunikationstechnologie verwaltet wird. Kommunikationstechnologie verwaltet wird.
Eine neue Aufgabe besteht in der Verwaltung des Computer Emergency Eine neue Aufgabe besteht in der Verwaltung des Computer Emergency
Response Teams (CERT), das damit beauftragt ist, im Netz vorhandene Response Teams (CERT), das damit beauftragt ist, im Netz vorhandene
Sicherheitsprobleme aufzuspüren, zu observieren und zu untersuchen und Sicherheitsprobleme aufzuspüren, zu observieren und zu untersuchen und
die Nutzer laufend darüber zu informieren. die Nutzer laufend darüber zu informieren.
In Artikel 5 wird der für die Informatisierung des Staates zuständige In Artikel 5 wird der für die Informatisierung des Staates zuständige
Minister oder Staatssekretär mit der Ausführung des Erlasses Minister oder Staatssekretär mit der Ausführung des Erlasses
beauftragt. beauftragt.
Brüssel, den 9. Mai 2012 Brüssel, den 9. Mai 2012
Wir haben die Ehre, Wir haben die Ehre,
Sire, Sire,
die ehrerbietigen die ehrerbietigen
und getreuen Diener und getreuen Diener
Eurer Majestät zu sein. Eurer Majestät zu sein.
Der Vizepremierminister und Minister der Finanzen, Der Vizepremierminister und Minister der Finanzen,
und der Nachhaltigen Entwicklung, beauftragt mit dem Öffentlichen und der Nachhaltigen Entwicklung, beauftragt mit dem Öffentlichen
Dienst Dienst
S. VANACKERE S. VANACKERE
Der Staatssekretär für den Öffentlichen Dienst Der Staatssekretär für den Öffentlichen Dienst
und die Modernisierung der Öffentlichen Dienste und die Modernisierung der Öffentlichen Dienste
H. BOGAERT H. BOGAERT
9. MAI 2012 - Königlicher Erlass zur Abänderung des Königlichen 9. MAI 2012 - Königlicher Erlass zur Abänderung des Königlichen
Erlasses vom 11. Mai 2001 zur Schaffung des Föderalen Öffentlichen Erlasses vom 11. Mai 2001 zur Schaffung des Föderalen Öffentlichen
Dienstes Informations- und Kommunikationstechnologie Dienstes Informations- und Kommunikationstechnologie
ALBERT II., König der Belgier, ALBERT II., König der Belgier,
Allen Gegenwärtigen und Zukünftigen, Unser Gruß! Allen Gegenwärtigen und Zukünftigen, Unser Gruß!
Aufgrund des Artikels 37 der Verfassung; Aufgrund des Artikels 37 der Verfassung;
Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 11. Mai 2001 zur Schaffung des Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 11. Mai 2001 zur Schaffung des
Föderalen Öffentlichen Dienstes Informations- und Föderalen Öffentlichen Dienstes Informations- und
Kommunikationstechnologie; Kommunikationstechnologie;
Aufgrund der Stellungnahme des Finanzinspektors vom 21. März 2012; Aufgrund der Stellungnahme des Finanzinspektors vom 21. März 2012;
Aufgrund des Einverständnisses des Ministers des Haushalts vom 27. Aufgrund des Einverständnisses des Ministers des Haushalts vom 27.
März 2012; März 2012;
Auf Vorschlag Unseres Vizepremierministers und Ministers der Finanzen Auf Vorschlag Unseres Vizepremierministers und Ministers der Finanzen
und der Nachhaltigen Entwicklung, beauftragt mit dem Öffentlichen und der Nachhaltigen Entwicklung, beauftragt mit dem Öffentlichen
Dienst, und Unseres Staatssekretärs für den Öffentlichen Dienst und Dienst, und Unseres Staatssekretärs für den Öffentlichen Dienst und
die Modernisierung der Öffentlichen Dienste die Modernisierung der Öffentlichen Dienste
Haben Wir beschloßen und erlassen Wir: Haben Wir beschloßen und erlassen Wir:
Artikel 1 - Artikel 1 des Königlichen Erlasses vom 11. Mai 2001 zur Artikel 1 - Artikel 1 des Königlichen Erlasses vom 11. Mai 2001 zur
Schaffung des Föderalen Öffentlichen Dienstes Informations- und Schaffung des Föderalen Öffentlichen Dienstes Informations- und
Kommunikationstechnologie wird wie folgt ersetzt: Kommunikationstechnologie wird wie folgt ersetzt:
"Artikel 1 - Der Föderale Öffentliche Dienst Informations- und "Artikel 1 - Der Föderale Öffentliche Dienst Informations- und
Kommunikationstechnologie wird unter die Amtsgewalt des für die Kommunikationstechnologie wird unter die Amtsgewalt des für die
Informatisierung des Staates zuständigen Ministers oder Informatisierung des Staates zuständigen Ministers oder
Staatssekretärs gestellt." Staatssekretärs gestellt."
Art. 2 - In Artikel 2 § 1 Nr. 5 des Königlichen Erlasses vom 11. Mai Art. 2 - In Artikel 2 § 1 Nr. 5 des Königlichen Erlasses vom 11. Mai
2001 zur Schaffung des Föderalen Öffentlichen Dienstes Informations- 2001 zur Schaffung des Föderalen Öffentlichen Dienstes Informations-
und Kommunikationstechnologie werden zwischen den Wörtern "zu und Kommunikationstechnologie werden zwischen den Wörtern "zu
entwickeln" und den Wörtern ", die potentiell" die Wörter "und zu entwickeln" und den Wörtern ", die potentiell" die Wörter "und zu
verwalten" eingefügt. verwalten" eingefügt.
Art. 3 - Artikel 2 § 1 des Königlichen Erlasses vom 11. Mai 2001 zur Art. 3 - Artikel 2 § 1 des Königlichen Erlasses vom 11. Mai 2001 zur
Schaffung des Föderalen Öffentlichen Dienstes Informations- und Schaffung des Föderalen Öffentlichen Dienstes Informations- und
Kommunikationstechnologie wird wie folgt ergänzt: Kommunikationstechnologie wird wie folgt ergänzt:
"7. in Zusammenhang mit IKT-Lieferungen und IKT-Dienstleistungen die "7. in Zusammenhang mit IKT-Lieferungen und IKT-Dienstleistungen die
Durchführung von Beschaffungen zu unterstützen, Gruppenverträge Durchführung von Beschaffungen zu unterstützen, Gruppenverträge
abzuschließen und die Möglichkeit zu bieten, einen oder mehrere dieser abzuschließen und die Möglichkeit zu bieten, einen oder mehrere dieser
Verträge für andere Dienste oder Verwaltungsbehörden zugänglich zu Verträge für andere Dienste oder Verwaltungsbehörden zugänglich zu
machen oder auszuführen." machen oder auszuführen."
Art. 4 - Artikel 2 § 2 des Königlichen Erlasses vom 11. Mai 2001 zur Art. 4 - Artikel 2 § 2 des Königlichen Erlasses vom 11. Mai 2001 zur
Schaffung des Föderalen Öffentlichen Dienstes Informations- und Schaffung des Föderalen Öffentlichen Dienstes Informations- und
Kommunikationstechnologie wird wie folgt ersetzt: Kommunikationstechnologie wird wie folgt ersetzt:
" § 2 - Der Föderale Öffentliche Dienst Informations- und " § 2 - Der Föderale Öffentliche Dienst Informations- und
Kommunikationstechnologie verwaltet den Dienst Computer Emergency Kommunikationstechnologie verwaltet den Dienst Computer Emergency
Response Team (CERT), der damit beauftragt ist, im Netz vorhandene Response Team (CERT), der damit beauftragt ist, im Netz vorhandene
Sicherheitsprobleme aufzuspüren, zu observieren und zu untersuchen und Sicherheitsprobleme aufzuspüren, zu observieren und zu untersuchen und
die Nutzer laufend darüber zu informieren." die Nutzer laufend darüber zu informieren."
Art. 5 - Artikel 5 des Königlichen Erlasses vom 11. Mai 2001 zur Art. 5 - Artikel 5 des Königlichen Erlasses vom 11. Mai 2001 zur
Schaffung des Föderalen Öffentlichen Dienstes Informations- und Schaffung des Föderalen Öffentlichen Dienstes Informations- und
Kommunikationstechnologie wird wie folgt ersetzt: Kommunikationstechnologie wird wie folgt ersetzt:
"Art. 5 - Der für die Informatisierung des Staates zuständige Minister "Art. 5 - Der für die Informatisierung des Staates zuständige Minister
oder Staatssekretär ist mit der Ausführung des vorliegenden Erlasses oder Staatssekretär ist mit der Ausführung des vorliegenden Erlasses
beauftragt." beauftragt."
Art. 6 - Vorliegender Erlass tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Art. 6 - Vorliegender Erlass tritt am Tag seiner Veröffentlichung im
Belgischen Staatsblatt in Kraft. Belgischen Staatsblatt in Kraft.
Gegeben zu Brüssel, den 9. Mai 2012 Gegeben zu Brüssel, den 9. Mai 2012
ALBERT ALBERT
Von Königs wegen: Von Königs wegen:
Der Vizepremierminister und Minister der Finanzen Der Vizepremierminister und Minister der Finanzen
und der Nachhaltigen Entwicklung, beauftragt mit dem Öffentlichen und der Nachhaltigen Entwicklung, beauftragt mit dem Öffentlichen
Dienst Dienst
S. VANACKERE S. VANACKERE
Der Staatssekretär für den Öffentlichen Dienst Der Staatssekretär für den Öffentlichen Dienst
und die Modernisierung der Öffentlichen Dienste und die Modernisierung der Öffentlichen Dienste
H. BOGAERT H. BOGAERT
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