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Arrêté Ministériel du 23 janvier 2022
publié le 26 mai 2023

Arrêté ministériel relatif à la dérogation à l'utilisation obligatoire de la ceinture de sécurité ou du dispositif de retenue pour enfants. - Traduction allemande

source
service public federal mobilite et transports
numac
2023015332
pub.
26/05/2023
prom.
23/01/2022
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SERVICE PUBLIC FEDERAL MOBILITE ET TRANSPORTS


23 JANVIER 2022. - Arrêté ministériel relatif à la dérogation à l'utilisation obligatoire de la ceinture de sécurité ou du dispositif de retenue pour enfants. - Traduction allemande


Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de l'arrêté ministériel du 23 janvier 2022 relatif à la dérogation à l'utilisation obligatoire de la ceinture de sécurité ou du dispositif de retenue pour enfants (Moniteur belge du 28 février 2022).

Cette traduction a été établie par le Service central de traduction allemande à Malmedy.

FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST MOBILITÄT UND TRANSPORTWESEN 23. JANUAR 2022 - Ministerieller Erlass über die Abweichung von der Gurtanlegepflicht und von der Pflicht zur Benutzung von Kinderrückhalteeinrichtungen Der Minister der Mobilität, Aufgrund des am 16.März 1968 koordinierten Gesetzes über die Straßenverkehrspolizei, des Artikels 1, abgeändert durch die Gesetze vom 21. Juni 1985, 20. Juli 1997, 5. August 2003, 20. Juli 2005 und 28. April 2010; Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 1. Dezember 1975 zur Festlegung der allgemeinen Ordnung über den Straßenverkehr und die Benutzung der öffentlichen Straße, der Artikel 35.2.1 Nr. 4, eingefügt durch den Königlichen Erlass vom 22. August 2006 und abgeändert durch den Königlichen Erlass vom 23. Januar 2022, und 85.31, eingefügt durch den Königlichen Erlass vom 23. Januar 2022;

Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 11. November 2002 zur Ermächtigung bestimmter Beamter und Bediensteter des Föderalen Öffentlichen Dienstes Mobilität und Transportwesen, die Erkennungsnummer des Nationalregisters der natürlichen Personen zu benutzen;

Aufgrund des Ministeriellen Erlasses vom 22. August 2006 zur Bestimmung der Gewährungsmodalitäten und der Musterbescheinigung für die Abweichungen von der Gurtanlegepflicht und von der Pflicht zur Benutzung der Kinderrückhalteeinrichtung aufgrund ernsthafter ärztlicher Gegenanzeigen;

Aufgrund der Beteiligung der Regionalregierungen;

Aufgrund der Stellungnahme des Finanzinspektors vom 19. November 2020;

Aufgrund des Einverständnisses der Staatssekretärin für Haushalt vom 4. Mai 2021; Aufgrund der Stellungnahme Nr. 113/2021 der Datenschutzbehörde vom 8.

Juli 2021;

Aufgrund des Gutachtens Nr. 70.338/4 des Staatsrates vom 15. Dezember 2021, abgegeben in Anwendung von Artikel 84 § 1 Absatz 1 Nr. 2 der am 12. Januar 1973 koordinierten Gesetze über den Staatsrat, Erlässt: Artikel 1 - Vorliegender Erlass dient der Teilumsetzung der Richtlinie 91/671/EWG des Rates vom 16.Dezember 1991 über die Gurtanlegepflicht und die Pflicht zur Benutzung von Kinderrückhalteeinrichtungen in Kraftfahrzeugen.

Art. 2 - Für die Anwendung des vorliegenden Erlasses versteht man unter "Abweichungsbescheinigung" die in Artikel 35.2.1 Nr. 4 des Königlichen Erlasses vom 1. Dezember 1975 zur Festlegung der allgemeinen Ordnung über den Straßenverkehr und die Benutzung der öffentlichen Straße erwähnte Abweichungsbescheinigung.

Art. 3 - Diese Abweichungsbescheinigung entspricht dem Muster, das sich in der beigefügten Anlage zu vorliegendem Erlass befindet.

Art. 4 - § 1 - Abweichungsbescheinigungen werden elektronisch beim Föderalen Öffentlichen Dienst Mobilität und Transportwesen beantragt, der zu diesem Zweck eine Anwendung auf seiner Website bereitstellt. § 2 - Dem Antrag muss ein ärztliches Attest, das von einem von der betreffenden Person gewählten Arzt ausgestellt wurde, beigefügt werden. Diese Bescheinigung, deren Muster vom Föderalen Öffentlichen Dienst Mobilität und Transportwesen festgelegt wird, ist höchstens zehn Jahre gültig. § 3 - In § 2 erwähnte Bescheinigungen enthalten folgende Angaben: 1. des bescheinigenden Arztes: Name, Vorname, Stempel, Unterschrift, 2.des Antragstellers: Name, Vorname, Geburtsdatum, Adresse, 3. Datum der Ausstellung der Bescheinigung, 4.Dauer der ernsthaften ärztlichen Gegenanzeige. § 4 - In Abweichung von § 1 kann eine Abweichungsbescheinigung schriftlich per Brief an den FÖD Mobilität und Transportwesen, Dienst Führerscheine, Rue du Progrès/Vooruitgangstraat 56, 1210 Brüssel, beantragt werden.

Art. 5 - § 1 - Die Gültigkeitsdauer einer Abweichungsbescheinigung ist auf die auf dem ärztlichen Attest angegebene Dauer begrenzt und beträgt höchstens zehn Jahre. § 2 - Abweichungsbescheinigungen können durch einen Antrag gemäß den Bestimmungen von Artikel 4 erneuert werden. § 3 - Die Ersetzung einer Abweichungsbescheinigung kann auf Vorlage eines gültigen ärztlichen Attests beantragt werden, wenn die Bescheinigung verloren, gestohlen, zerstört oder beschädigt wurde oder unlesbar ist.

Die Ersetzung wird gemäß den Bestimmungen von Artikel 4 beantragt.

Abweichungsbescheinigungen, für die ein Ersatzdokument ausgestellt wurde, verlieren ihre Gültigkeit.

Art. 6 - § 1 - Bei dem in Artikel 4 § 1 erwähnten Antrag erfolgt die Zahlung der Gebühr elektronisch.

Bei dem in Artikel 4 § 3 erwähnten schriftlichen Antrag erfolgt die Zahlung gemäß den Anweisungen der Zahlungsaufforderung. § 2 - Die Gebühr geht zu Lasten des Antragstellers, der für ihre Zahlung verantwortlich ist. Sie muss vor der Ausstellung der Abweichungskarte, auf die sie sich bezieht, vollständig gezahlt werden.

Im Fall eines elektronischen Antrags ist die Gebühr bei Einreichung des Antrags zu zahlen.

Im Fall eines schriftlichen Antrags ist sie gemäß den Anweisungen der Zahlungsaufforderung zu zahlen.

In Ermangelung einer vollständigen Zahlung binnen einer Frist von dreißig Kalendertagen ab dem Datum der Versendung der Zahlungsaufforderung wird der Antrag als vom Antragsteller annulliert angesehen.

Wenn der Antrag annulliert wurde oder als annulliert angesehen wird, muss ein neuer Antrag eingereicht werden, um dennoch eine Abweichungsbescheinigung zu erhalten.

Kosten für unvollständige, unzulässige oder annullierte Anträge werden nicht erstattet.

Art. 7 - Abweichungsbescheinigungen ohne Gültigkeitsdauer, die nicht dem in Artikel 3 erwähnten Muster entsprechen, sind ab dem 1. Januar 2026 nicht mehr gültig. Die Erneuerung kann mit einem gültigen ärztlichen Attest gemäß den Bestimmungen von Artikel 4 beantragt werden.

Art. 8 - Im Hinblick auf die Ausstellung der Abweichungsbescheinigungen verarbeitet der FÖD Mobilität und Transportwesen die folgenden Daten des Antragstellers: 1. Name, 2.Vorname, 3. Geburtsdatum, 4.Nationalregisternummer, 5. Datum, an dem die Gültigkeit des in Artikel 4 § 2 erwähnten ärztlichen Attests abläuft. Diese Daten werden während der Gültigkeitsdauer der ausgestellten Abweichungsbescheinigung aufbewahrt.

Art. 9 - Der Ministerielle Erlass vom 22. August 2006 zur Bestimmung der Gewährungsmodalitäten und der Musterbescheinigung für die Abweichungen von der Gurtanlegepflicht und von der Pflicht zur Benutzung der Kinderrückhalteeinrichtung aufgrund ernsthafter ärztlicher Gegenanzeigen wird aufgehoben.

Art. 10 - Vorliegender Erlass tritt am 1. März 2022 in Kraft.

Brüssel, den 23. Januar 2022 Der Minister der Mobilität G. GILKINET

Pour la consultation du tableau, voir image

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