publié le 12 août 2024
Arrêté ministériel modifiant l'arrêté ministériel du 8 octobre 2016 fixant les descriptions de fonction du personnel opérationnel des zones de secours. - Traduction allemande
20 OCTOBRE 2022. - Arrêté ministériel modifiant l'arrêté ministériel du 8 octobre 2016 fixant les descriptions de fonction du personnel opérationnel des zones de secours. - Traduction allemande
Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de l'arrêté ministériel du 20 octobre 2022 modifiant l'arrêté ministériel du 8 octobre 2016 fixant les descriptions de fonction du personnel opérationnel des zones de secours (Moniteur belge du 4 novembre 2022).
Cette traduction a été établie par le Service central de traduction allemande à Malmedy.
FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES 20. OKTOBER 2022 - Ministerieller Erlass zur Abänderung des Ministeriellen Erlasses vom 8.Oktober 2016 zur Festlegung der Funktionsbeschreibungen des Einsatzpersonals der Hilfeleistungszonen Die Ministerin des Innern, Aufgrund des Gesetzes vom 15. Mai 2007 über die zivile Sicherheit, des Artikels 106 Absatz 1;
Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 19. April 2014 über das Verwaltungsstatut des Einsatzpersonals der Hilfeleistungszonen, des Artikels 154 Absatz 2 Nr. 1;
Aufgrund des Ministeriellen Erlasses vom 8. Oktober 2016 zur Festlegung der Funktionsbeschreibungen des Einsatzpersonals der Hilfeleistungszonen;
Aufgrund der Stellungnahme des Finanzinspektors vom 17. Mai 2022;
Aufgrund des Protokolls Nr. 2022/04 des Ausschusses der provinzialen und lokalen öffentlichen Dienste vom 16. Juni 2022;
Aufgrund des Gutachtens Nr. 72.239/2 des Staatsrates vom 17. Oktober 2022, abgegeben in Anwendung von Artikel 84 § 1 Absatz 1 Nr. 2 der am 12. Januar 1973 koordinierten Gesetze über den Staatsrat; In der Erwägung des Vorschlags einer Funktionsbeschreibung des Föderalen Fachzentrums für zivile Sicherheit, wie in Artikel 175 des Gesetzes vom 15. Mai 2007 über die zivile Sicherheit erwähnt;
In der Erwägung, dass der Oberst, als höchster Dienstgrad in der zonalen Organisation, eine Reihe von allgemeinen Kompetenzen besitzt, die er in den verschiedenen Kernergebnisbereichen und möglichen Aufgaben zum Ausdruck bringt;
In der Erwägung, dass die Bewertung des Obersts auf der Grundlage aller Elemente der vollständigen Funktionsbeschreibung, einschließlich der allgemeinen Kompetenzen, erfolgen kann. Es ist möglich, sie in der Rubrik "Motivation" des Rasters des in Anlage 4 zum Königlichen Erlass vom 19. April 2014 über das Verwaltungsstatut des Einsatzpersonals der Hilfeleistungszonen erwähnten Bewertungsberichts zu bewerten, Erlässt: Einziger Artikel - Anlage 8 zum Ministeriellen Erlass vom 8. Oktober 2016 zur Festlegung der Funktionsbeschreibungen des Einsatzpersonals der Hilfeleistungszonen wird wie folgt abgeändert: 1. In der ersten Spalte wird zwischen den Rubriken "Beschreibung" und "Kernaufgaben und Aufgabenbereiche" eine neue Rubrik mit folgendem Wortlaut eingefügt: "Allgemeine Kompetenzen".2. In der zweiten Spalte wird die Rubrik "Allgemeine Kompetenzen" wie folgt ergänzt: "1.Die Organisation verstehen: Der Oberst entwickelt eine breite Sicht der verschiedenen Funktionen/Einheiten und schätzt die Auswirkungen der getroffenen Entscheidungen auf andere Bereiche korrekt ein. Er bestimmt die Parameter der internen Organisation entsprechend der Vision und Strategie der Organisation im Hinblick auf die Optimierung der Arbeitsabläufe. 2. Konzepte erstellen: Der Oberst setzt Gedankengänge und abstrakte und allgemeine Konzepte (Werte, Systeme, Prozesse) in praktische Lösungen um.3. Die Organisation managen: Der Oberst entwickelt und implementiert die Verfahren und die Strukturen einheits-/funktionsübergreifend.Er führt die erforderlichen Veränderungen ein und begleitet sie je nach den Umständen. Er überwacht und verwaltet die Haushalte. 4. Den Dienst leiten: Der Oberst schätzt Personen, Mittel, Haushaltsmittel und Zeit effizient ein, verwaltet sie, verfolgt ihre Entwicklung regelmäßig und passt sie entsprechend den zu erreichenden Zielen an.5. Organisieren - planen: Der Oberst setzt die strategischen Leitlinien in konkret messbare Ziele um.Er entwickelt kohärente Pläne, setzt die erforderlichen Mittel korrekt ein und ergreift die zur Überwindung möglicher künftiger Hindernisse notwendigen Maßnahmen. 6. Inspirieren: Der Oberst inspiriert die Mitarbeiter, indem er als Vorbild fungiert und die Vision und die Werte der Organisation vermittelt.7. Teams leiten und befehligen: Der Oberst führt (multidisziplinäre) Teams zu den Zielen der Organisation, indem er sie koordiniert und die Kompetenzen der Personen korrekt beurteilt und nutzt.8. Beziehungen herstellen: Der Oberst baut Beziehungen und Kontaktnetzwerke innerhalb und außerhalb der Organisation, mit Amtskollegen und durch die verschiedenen hierarchischen Ebenen der Organisation hindurch sowie mit Menschen aus verschiedenen Kulturen auf.9. Beeinflussen: Der Oberst hat Einfluss, verhandelt, um eine "Win-Win"-Situation zu erreichen, und überzeugt ein Publikum, indem er seinen Kommunikationsstil anpasst.10. Rechtschaffen, loyal und pflichtbewusst sein: Der Oberst verhält sich rechtschaffen, ehrlich und loyal, gemäß den geltenden sozialen und beruflichen Werten und Normen/Standards.Er arbeitet diszipliniert entsprechend den Erwartungen der Organisation, indem er sein Verhalten an den Werten und Grundsätzen der Organisation ausrichtet und Verantwortung für die Erfüllung des Auftrags und der Ziele der Organisation übernimmt. Er ist ein Vorbild." Gegeben zu Brüssel, den 20. Oktober 2022 A. VERLINDEN