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Arrêté Ministériel du 17 mai 2013
publié le 23 octobre 2013

Arrêté ministériel relatif à l'utilisation des Eurocodes comme méthodes de calcul pour l'évaluation de la résistance au feu d'éléments de construction. - Traduction allemande

source
service public federal interieur
numac
2013000673
pub.
23/10/2013
prom.
17/05/2013
ELI
eli/arrete/2013/05/17/2013000673/moniteur
moniteur
https://www.ejustice.just.fgov.be/cgi/article_body(...)
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SERVICE PUBLIC FEDERAL INTERIEUR


17 MAI 2013. - Arrêté ministériel relatif à l'utilisation des Eurocodes comme méthodes de calcul pour l'évaluation de la résistance au feu d'éléments de construction. - Traduction allemande


Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de l'arrêté ministériel du 17 mai 2013 relatif à l'utilisation des Eurocodes comme méthodes de calcul pour l'évaluation de la résistance au feu d'éléments de construction (Moniteur belge du 11 juin 2013).

FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES 17. MAI 2013 - Ministerieller Erlass über die Benutzung der Eurocodes als Methode für die Berechnung des Feuerwiderstands von Bauelementen Die Ministerin des Innern Aufgrund des Gesetzes vom 30.Juli 1979 über die Brand- und Explosionsverhütung sowie über die Haftpflichtversicherung in diesen Fällen, des Artikels 2, ersetzt durch das Gesetz vom 22. Dezember 2003;

Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 7. Juli 1994 zur Festlegung der bei Neubauten zu beachtenden Grundnormen zur Brand- und Explosionsverhütung, des Punkts 2.1 Nr. 2 Buchstabe b) von Anlage 1, ersetzt durch den Königlichen Erlass vom 13. Juni 2007;

Aufgrund der Stellungnahmen des Hohen Rates für Brand- und Explosionsschutz vom 24. Mai 2012 und 21. März 2013;

Aufgrund der Ausführung der in der Richtlinie 98/34/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der Normen und technischen Vorschriften vorgesehenen Formalitäten;

Aufgrund des Gutachtens Nr. 52.715/4 des Staatsrates vom 6. Februar 2013, abgegeben in Anwendung von Artikel 84 § 1 Absatz 1 Nr. 1 der am 12. Januar 1973 koordinierten Gesetze über den Staatsrat; In der Erwägung, dass die Möglichkeiten zur Beurteilung des Feuerwiderstands eines Bauelements, wenn die CE-Kennzeichnung nicht verpflichtend ist, in Punkt 2.1 Nr. 2 von Anlage 1 zum Königlichen Erlass vom 7. Juli 1994 bestimmt worden sind, und dass eines dieser Mittel ein Bemessungsblatt ist, das nach einer zugelassenen Berechnungsmethode erstellt wird;

In der Erwägung, dass Eurocodes europäische Normen sind, die insbesondere Berechnungsmethoden für die Beurteilung des Feuerwiderstands von Bauelementen beschreiben;

In der Erwägung, dass die in vorliegendem Erlass vorgesehenen Berechnungsmethoden eine Auswahl aus den Berechnungsmethoden der Eurocodes darstellen, mit denen der Feuerwiderstand eines der Einheitstemperaturzeitkurve unterliegenden Elements schnell und einfach beurteilt werden kann;

In der Erwägung, dass es für die Beurteilung des Feuerwiderstands andere als die in vorliegendem Erlass beschriebenen Berechnungsmethoden gibt, insbesondere in den Eurocodes;

In der Erwägung, dass darauf hinzuweisen ist, dass letztere Methoden zwar für die Beurteilung des Feuerwiderstands der Bauelemente benutzt werden können, jedoch von vorliegendem Erlass abweichen und daher Gegenstand eines Abweichungsantrags sein müssen, Erlässt: Artikel 1 - Für die Anwendung des vorliegenden Erlasses versteht man unter: 1. Eurocodes: Sammlung europäischer Normen zur Festlegung von Berechnungsmethoden für die Bestimmung der Tragleistung und der Stabilität von Bauelementen im Brandfall, 2.Einheitstemperaturzeitkurve: die üblicherweise zur Abbildung eines voll entwickelten Brands in einem Brandabschnitt benutzte und für die Klassifizierung oder den Nachweis des Feuerwiderstands anerkannte Kurve, wie in Punkt 3.2.1 der Norm NBN EN 1991-1-2:2003 bestimmt, Art. 2 - Wenn die Beurteilung des Feuerwiderstands von Bauelementen, die der Einheitstemperaturzeitkurve unterliegen, anhand einer Berechnung erfolgt, wird diese Berechnung nach einer in Anlage 1 zum vorliegenden Erlass bestimmten Methode vorgenommen.

Art. 3 - Die Beurteilung des Feuerwiderstands der Bauelemente wird in einem Bemessungsblatt beschrieben. Dieses Bemessungsblatt wird nach dem Muster in Anlage 2 zum vorliegenden Erlass erstellt.

Brüssel, den 17. Mai 2013 Frau J. MILQUET

ANLAGE 1 Folgende Teile der Eurocodes werden im Rahmen ihres Anwendungsbereichs und unter Beachtung der dazugehörigen Bauvorschriften als Berechnungsmethoden angewandt.

NBN EN 1991-1-2:2003 + ANB:2008 Eurocode 1: Einwirkungen auf Tragwerke - Teil 1-2: Allgemeine Einwirkungen - Brandeinwirkungen auf Tragwerke: 3.2.1 und 4, NBN EN 1992-1-2:2005 + ANB:2010 Eurocode 2: Bemessung und Konstruktion von Stahlbeton- und Spannbetontragwerken - Teil 1-2: Allgemeine Regeln - Tragwerksbemessung für den Brandfall: 5, 6.2, 6.4.3 und Anhang C und, für statisch bestimmte Platten und Balken, die auf einfache Biegung beansprucht werden (das heißt ohne Normalkraft): 4.2, 6.4.2.2, Anhang A, Anhang B.1 und Anhang E.2, NBN EN 1993-1-2:2005 + ANB:2010 Eurocode 3: Bemessung und Konstruktion von Stahlbauten - Teil 1-2: Allgemeine Regeln - Tragwerksbemessung für den Brandfall: 4.2.2, 4.2.4, 4.2.5.1 und 4.2.5.2, NBN EN 1994-1-2:2005 + ANB:2010 Eurocode 4: Bemessung und Konstruktion von Verbundtragwerken aus Stahl und Beton - Teil 1-2: Allgemeine Regeln - Tragwerksbemessung für den Brandfall: 4.2, NBN EN 1995-1-2:2005 + ANB:2012 Eurocode 5: Bemessung und Konstruktion von Holzbauten - Teil 1-2: Allgemeine Regeln - Tragwerksbemessung für den Brandfall: für Bauelemente mit ungeschützten Oberflächen: 4.2.2, NBN EN 1996-1-2:2005 + ANB:2012 Eurocode 6: Bemessung und Konstruktion von Mauerwerksbauten - Teil 1-2: Allgemeine Regeln -Tragwerksbemessung für den Brandfall: 4.5 und Anhang B. Gesehen, um dem Ministeriellen Erlass vom 17. mai 2013 über die Benutzung der Eurocodes als Methode für die Berechnung des Feuerwiderstands von Bauelementen beigefügt zu werden.

Frau J. MILQUET

ANLAGE 2 Muster des Bemessungsblatts Ein Bemessungsblatt enthält mindestens folgende Angaben: ALLGEMEINE ANGABEN Angaben in Bezug auf das Gebäude Adresse des Gebäudes Beschreibung des Gebäudes Richthöhe des Gebäudes (nach Punkt 1.2.1 in Anlage 1 zum Königlichen Erlass vom 7. Juli 1994 zur Festlegung der bei Neubauten zu beachtenden Grundnormen zur Brand- und Explosionsverhütung) Angaben in Bezug auf den Bauherrn Name und Vorname Eigenschaft innerhalb des Unternehmens beziehungsweise der Einrichtung Name des Unternehmens beziehungsweise der Einrichtung Adresse Telefonnummer E-Mail-Adresse und/oder Faxnummer Angaben in Bezug auf den Architekten Name und Vorname Eigenschaft innerhalb des Unternehmens beziehungsweise der Einrichtung Name des Unternehmens beziehungsweise der Einrichtung Adresse Telefonnummer E-Mail-Adresse und/oder Faxnummer Angaben in Bezug auf die für die Berechnung zuständige Person Name und Vorname Eigenschaft innerhalb des Unternehmens beziehungsweise der Einrichtung Name des Unternehmens beziehungsweise der Einrichtung Adresse Telefonnummer E-Mail-Adresse und/oder Faxnummer Ausbildung oder Fähigkeit, die Berechnungen vorzunehmen ANGABEN PRO STRUKTURELEMENT Beurteilung des Feuerwiderstands Identifizierung des Elements Beschreibung des Elements Erforderlicher Feuerwiderstand Zusätzlicher Brandschutz Statisches Schema Lasten bei Kaltbemessung Lasten bei Heißbemessung Stufe der benutzten Methode Angabe der benutzten Norm und des benutzten nationalen Anhangs sowie ihrer Daten Angabe der in vorerwähnter Norm benutzten Methoden Gesehen, um dem Ministeriellen Erlass vom 17. Mai 2013 über die Benutzung der Eurocodes als Berechnungsmethode für die Beurteilung des Feuerwiderstands von Bauelementen beigefügt zu werden.

Frau J. MILQUET

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