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Arrêté ministériel relatif à l'utilisation des Eurocodes comme méthodes de calcul pour l'évaluation de la résistance au feu d'éléments de construction. - Traduction allemande Ministerieel besluit betreffende het gebruik van de Eurocodes als berekeningsmethode voor de brandweerstand van bouwelementen. - Duitse vertaling
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17 MAI 2013. - Arrêté ministériel relatif à l'utilisation des 17 MEI 2013. - Ministerieel besluit betreffende het gebruik van de
Eurocodes comme méthodes de calcul pour l'évaluation de la résistance Eurocodes als berekeningsmethode voor de brandweerstand van
au feu d'éléments de construction. - Traduction allemande bouwelementen. - Duitse vertaling
Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van het ministerieel
l'arrêté ministériel du 17 mai 2013 relatif à l'utilisation des besluit van 17 mei 2013 betreffende het gebruik van de Eurocodes als
Eurocodes comme méthodes de calcul pour l'évaluation de la résistance berekeningsmethode voor de brandweerstand van bouwelementen (Belgisch
au feu d'éléments de construction (Moniteur belge du 11 juin 2013). Staatsblad van 11 juni 2013).
FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES
17. MAI 2013 - Ministerieller Erlass über die Benutzung der Eurocodes 17. MAI 2013 - Ministerieller Erlass über die Benutzung der Eurocodes
als Methode für die Berechnung des Feuerwiderstands von Bauelementen als Methode für die Berechnung des Feuerwiderstands von Bauelementen
Die Ministerin des Innern Die Ministerin des Innern
Aufgrund des Gesetzes vom 30. Juli 1979 über die Brand- und Aufgrund des Gesetzes vom 30. Juli 1979 über die Brand- und
Explosionsverhütung sowie über die Haftpflichtversicherung in diesen Explosionsverhütung sowie über die Haftpflichtversicherung in diesen
Fällen, des Artikels 2, ersetzt durch das Gesetz vom 22. Dezember Fällen, des Artikels 2, ersetzt durch das Gesetz vom 22. Dezember
2003; 2003;
Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 7. Juli 1994 zur Festlegung der Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 7. Juli 1994 zur Festlegung der
bei Neubauten zu beachtenden Grundnormen zur Brand- und bei Neubauten zu beachtenden Grundnormen zur Brand- und
Explosionsverhütung, des Punkts 2.1 Nr. 2 Buchstabe b) von Anlage 1, Explosionsverhütung, des Punkts 2.1 Nr. 2 Buchstabe b) von Anlage 1,
ersetzt durch den Königlichen Erlass vom 13. Juni 2007; ersetzt durch den Königlichen Erlass vom 13. Juni 2007;
Aufgrund der Stellungnahmen des Hohen Rates für Brand- und Aufgrund der Stellungnahmen des Hohen Rates für Brand- und
Explosionsschutz vom 24. Mai 2012 und 21. März 2013; Explosionsschutz vom 24. Mai 2012 und 21. März 2013;
Aufgrund der Ausführung der in der Richtlinie 98/34/EG des Aufgrund der Ausführung der in der Richtlinie 98/34/EG des
Europäischen Parlaments und des Rates über ein Informationsverfahren Europäischen Parlaments und des Rates über ein Informationsverfahren
auf dem Gebiet der Normen und technischen Vorschriften vorgesehenen auf dem Gebiet der Normen und technischen Vorschriften vorgesehenen
Formalitäten; Formalitäten;
Aufgrund des Gutachtens Nr. 52.715/4 des Staatsrates vom 6. Februar Aufgrund des Gutachtens Nr. 52.715/4 des Staatsrates vom 6. Februar
2013, abgegeben in Anwendung von Artikel 84 § 1 Absatz 1 Nr. 1 der am 2013, abgegeben in Anwendung von Artikel 84 § 1 Absatz 1 Nr. 1 der am
12. Januar 1973 koordinierten Gesetze über den Staatsrat; 12. Januar 1973 koordinierten Gesetze über den Staatsrat;
In der Erwägung, dass die Möglichkeiten zur Beurteilung des In der Erwägung, dass die Möglichkeiten zur Beurteilung des
Feuerwiderstands eines Bauelements, wenn die CE-Kennzeichnung nicht Feuerwiderstands eines Bauelements, wenn die CE-Kennzeichnung nicht
verpflichtend ist, in Punkt 2.1 Nr. 2 von Anlage 1 zum Königlichen verpflichtend ist, in Punkt 2.1 Nr. 2 von Anlage 1 zum Königlichen
Erlass vom 7. Juli 1994 bestimmt worden sind, und dass eines dieser Erlass vom 7. Juli 1994 bestimmt worden sind, und dass eines dieser
Mittel ein Bemessungsblatt ist, das nach einer zugelassenen Mittel ein Bemessungsblatt ist, das nach einer zugelassenen
Berechnungsmethode erstellt wird; Berechnungsmethode erstellt wird;
In der Erwägung, dass Eurocodes europäische Normen sind, die In der Erwägung, dass Eurocodes europäische Normen sind, die
insbesondere Berechnungsmethoden für die Beurteilung des insbesondere Berechnungsmethoden für die Beurteilung des
Feuerwiderstands von Bauelementen beschreiben; Feuerwiderstands von Bauelementen beschreiben;
In der Erwägung, dass die in vorliegendem Erlass vorgesehenen In der Erwägung, dass die in vorliegendem Erlass vorgesehenen
Berechnungsmethoden eine Auswahl aus den Berechnungsmethoden der Berechnungsmethoden eine Auswahl aus den Berechnungsmethoden der
Eurocodes darstellen, mit denen der Feuerwiderstand eines der Eurocodes darstellen, mit denen der Feuerwiderstand eines der
Einheitstemperaturzeitkurve unterliegenden Elements schnell und Einheitstemperaturzeitkurve unterliegenden Elements schnell und
einfach beurteilt werden kann; einfach beurteilt werden kann;
In der Erwägung, dass es für die Beurteilung des Feuerwiderstands In der Erwägung, dass es für die Beurteilung des Feuerwiderstands
andere als die in vorliegendem Erlass beschriebenen andere als die in vorliegendem Erlass beschriebenen
Berechnungsmethoden gibt, insbesondere in den Eurocodes; Berechnungsmethoden gibt, insbesondere in den Eurocodes;
In der Erwägung, dass darauf hinzuweisen ist, dass letztere Methoden In der Erwägung, dass darauf hinzuweisen ist, dass letztere Methoden
zwar für die Beurteilung des Feuerwiderstands der Bauelemente benutzt zwar für die Beurteilung des Feuerwiderstands der Bauelemente benutzt
werden können, jedoch von vorliegendem Erlass abweichen und daher werden können, jedoch von vorliegendem Erlass abweichen und daher
Gegenstand eines Abweichungsantrags sein müssen, Gegenstand eines Abweichungsantrags sein müssen,
Erlässt: Erlässt:
Artikel 1 - Für die Anwendung des vorliegenden Erlasses versteht man Artikel 1 - Für die Anwendung des vorliegenden Erlasses versteht man
unter: unter:
1. Eurocodes: Sammlung europäischer Normen zur Festlegung von 1. Eurocodes: Sammlung europäischer Normen zur Festlegung von
Berechnungsmethoden für die Bestimmung der Tragleistung und der Berechnungsmethoden für die Bestimmung der Tragleistung und der
Stabilität von Bauelementen im Brandfall, Stabilität von Bauelementen im Brandfall,
2. Einheitstemperaturzeitkurve: die üblicherweise zur Abbildung eines 2. Einheitstemperaturzeitkurve: die üblicherweise zur Abbildung eines
voll entwickelten Brands in einem Brandabschnitt benutzte und für die voll entwickelten Brands in einem Brandabschnitt benutzte und für die
Klassifizierung oder den Nachweis des Feuerwiderstands anerkannte Klassifizierung oder den Nachweis des Feuerwiderstands anerkannte
Kurve, wie in Punkt 3.2.1 der Norm NBN EN 1991-1-2:2003 bestimmt, Kurve, wie in Punkt 3.2.1 der Norm NBN EN 1991-1-2:2003 bestimmt,
Art. 2 - Wenn die Beurteilung des Feuerwiderstands von Bauelementen, Art. 2 - Wenn die Beurteilung des Feuerwiderstands von Bauelementen,
die der Einheitstemperaturzeitkurve unterliegen, anhand einer die der Einheitstemperaturzeitkurve unterliegen, anhand einer
Berechnung erfolgt, wird diese Berechnung nach einer in Anlage 1 zum Berechnung erfolgt, wird diese Berechnung nach einer in Anlage 1 zum
vorliegenden Erlass bestimmten Methode vorgenommen. vorliegenden Erlass bestimmten Methode vorgenommen.
Art. 3 - Die Beurteilung des Feuerwiderstands der Bauelemente wird in Art. 3 - Die Beurteilung des Feuerwiderstands der Bauelemente wird in
einem Bemessungsblatt beschrieben. Dieses Bemessungsblatt wird nach einem Bemessungsblatt beschrieben. Dieses Bemessungsblatt wird nach
dem Muster in Anlage 2 zum vorliegenden Erlass erstellt. dem Muster in Anlage 2 zum vorliegenden Erlass erstellt.
Brüssel, den 17. Mai 2013 Brüssel, den 17. Mai 2013
Frau J. MILQUET Frau J. MILQUET
ANLAGE 1 ANLAGE 1
Folgende Teile der Eurocodes werden im Rahmen ihres Anwendungsbereichs Folgende Teile der Eurocodes werden im Rahmen ihres Anwendungsbereichs
und unter Beachtung der dazugehörigen Bauvorschriften als und unter Beachtung der dazugehörigen Bauvorschriften als
Berechnungsmethoden angewandt. Berechnungsmethoden angewandt.
NBN EN 1991-1-2:2003 + ANB:2008 NBN EN 1991-1-2:2003 + ANB:2008
Eurocode 1: Einwirkungen auf Tragwerke - Teil 1-2: Allgemeine Eurocode 1: Einwirkungen auf Tragwerke - Teil 1-2: Allgemeine
Einwirkungen - Brandeinwirkungen auf Tragwerke: Einwirkungen - Brandeinwirkungen auf Tragwerke:
3.2.1 und 4, 3.2.1 und 4,
NBN EN 1992-1-2:2005 + ANB:2010 NBN EN 1992-1-2:2005 + ANB:2010
Eurocode 2: Bemessung und Konstruktion von Stahlbeton- und Eurocode 2: Bemessung und Konstruktion von Stahlbeton- und
Spannbetontragwerken - Teil 1-2: Allgemeine Regeln - Spannbetontragwerken - Teil 1-2: Allgemeine Regeln -
Tragwerksbemessung für den Brandfall: Tragwerksbemessung für den Brandfall:
5, 6.2, 6.4.3 und Anhang C 5, 6.2, 6.4.3 und Anhang C
und, für statisch bestimmte Platten und Balken, die auf einfache und, für statisch bestimmte Platten und Balken, die auf einfache
Biegung beansprucht werden (das heißt ohne Normalkraft): 4.2, 6.4.2.2, Biegung beansprucht werden (das heißt ohne Normalkraft): 4.2, 6.4.2.2,
Anhang A, Anhang B.1 und Anhang E.2, Anhang A, Anhang B.1 und Anhang E.2,
NBN EN 1993-1-2:2005 + ANB:2010 NBN EN 1993-1-2:2005 + ANB:2010
Eurocode 3: Bemessung und Konstruktion von Stahlbauten - Teil 1-2: Eurocode 3: Bemessung und Konstruktion von Stahlbauten - Teil 1-2:
Allgemeine Regeln - Tragwerksbemessung für den Brandfall: Allgemeine Regeln - Tragwerksbemessung für den Brandfall:
4.2.2, 4.2.4, 4.2.5.1 und 4.2.5.2, 4.2.2, 4.2.4, 4.2.5.1 und 4.2.5.2,
NBN EN 1994-1-2:2005 + ANB:2010 NBN EN 1994-1-2:2005 + ANB:2010
Eurocode 4: Bemessung und Konstruktion von Verbundtragwerken aus Stahl Eurocode 4: Bemessung und Konstruktion von Verbundtragwerken aus Stahl
und Beton - Teil 1-2: Allgemeine Regeln - Tragwerksbemessung für den und Beton - Teil 1-2: Allgemeine Regeln - Tragwerksbemessung für den
Brandfall: Brandfall:
4.2, 4.2,
NBN EN 1995-1-2:2005 + ANB:2012 NBN EN 1995-1-2:2005 + ANB:2012
Eurocode 5: Bemessung und Konstruktion von Holzbauten - Teil 1-2: Eurocode 5: Bemessung und Konstruktion von Holzbauten - Teil 1-2:
Allgemeine Regeln - Tragwerksbemessung für den Brandfall: Allgemeine Regeln - Tragwerksbemessung für den Brandfall:
für Bauelemente mit ungeschützten Oberflächen: 4.2.2, für Bauelemente mit ungeschützten Oberflächen: 4.2.2,
NBN EN 1996-1-2:2005 + ANB:2012 NBN EN 1996-1-2:2005 + ANB:2012
Eurocode 6: Bemessung und Konstruktion von Mauerwerksbauten - Teil Eurocode 6: Bemessung und Konstruktion von Mauerwerksbauten - Teil
1-2: Allgemeine Regeln -Tragwerksbemessung für den Brandfall: 1-2: Allgemeine Regeln -Tragwerksbemessung für den Brandfall:
4.5 und Anhang B. 4.5 und Anhang B.
Gesehen, um dem Ministeriellen Erlass vom 17. mai 2013 über die Gesehen, um dem Ministeriellen Erlass vom 17. mai 2013 über die
Benutzung der Eurocodes als Methode für die Berechnung des Benutzung der Eurocodes als Methode für die Berechnung des
Feuerwiderstands von Bauelementen beigefügt zu werden. Feuerwiderstands von Bauelementen beigefügt zu werden.
Frau J. MILQUET Frau J. MILQUET
ANLAGE 2 ANLAGE 2
Muster des Bemessungsblatts Muster des Bemessungsblatts
Ein Bemessungsblatt enthält mindestens folgende Angaben: Ein Bemessungsblatt enthält mindestens folgende Angaben:
ALLGEMEINE ANGABEN ALLGEMEINE ANGABEN
Angaben in Bezug auf das Gebäude Angaben in Bezug auf das Gebäude
Adresse des Gebäudes Adresse des Gebäudes
Beschreibung des Gebäudes Beschreibung des Gebäudes
Richthöhe des Gebäudes (nach Punkt 1.2.1 in Anlage 1 zum Königlichen Richthöhe des Gebäudes (nach Punkt 1.2.1 in Anlage 1 zum Königlichen
Erlass vom 7. Juli 1994 zur Festlegung der bei Neubauten zu Erlass vom 7. Juli 1994 zur Festlegung der bei Neubauten zu
beachtenden Grundnormen zur Brand- und Explosionsverhütung) beachtenden Grundnormen zur Brand- und Explosionsverhütung)
Angaben in Bezug auf den Bauherrn Angaben in Bezug auf den Bauherrn
Name und Vorname Name und Vorname
Eigenschaft innerhalb des Unternehmens beziehungsweise der Einrichtung Eigenschaft innerhalb des Unternehmens beziehungsweise der Einrichtung
Name des Unternehmens beziehungsweise der Einrichtung Name des Unternehmens beziehungsweise der Einrichtung
Adresse Adresse
Telefonnummer Telefonnummer
E-Mail-Adresse und/oder Faxnummer E-Mail-Adresse und/oder Faxnummer
Angaben in Bezug auf den Architekten Angaben in Bezug auf den Architekten
Name und Vorname Name und Vorname
Eigenschaft innerhalb des Unternehmens beziehungsweise der Einrichtung Eigenschaft innerhalb des Unternehmens beziehungsweise der Einrichtung
Name des Unternehmens beziehungsweise der Einrichtung Name des Unternehmens beziehungsweise der Einrichtung
Adresse Adresse
Telefonnummer Telefonnummer
E-Mail-Adresse und/oder Faxnummer E-Mail-Adresse und/oder Faxnummer
Angaben in Bezug auf die für die Berechnung zuständige Person Angaben in Bezug auf die für die Berechnung zuständige Person
Name und Vorname Name und Vorname
Eigenschaft innerhalb des Unternehmens beziehungsweise der Einrichtung Eigenschaft innerhalb des Unternehmens beziehungsweise der Einrichtung
Name des Unternehmens beziehungsweise der Einrichtung Name des Unternehmens beziehungsweise der Einrichtung
Adresse Adresse
Telefonnummer Telefonnummer
E-Mail-Adresse und/oder Faxnummer E-Mail-Adresse und/oder Faxnummer
Ausbildung oder Fähigkeit, die Berechnungen vorzunehmen Ausbildung oder Fähigkeit, die Berechnungen vorzunehmen
ANGABEN PRO STRUKTURELEMENT ANGABEN PRO STRUKTURELEMENT
Beurteilung des Feuerwiderstands Beurteilung des Feuerwiderstands
Identifizierung des Elements Identifizierung des Elements
Beschreibung des Elements Beschreibung des Elements
Erforderlicher Feuerwiderstand Erforderlicher Feuerwiderstand
Zusätzlicher Brandschutz Zusätzlicher Brandschutz
Statisches Schema Statisches Schema
Lasten bei Kaltbemessung Lasten bei Kaltbemessung
Lasten bei Heißbemessung Lasten bei Heißbemessung
Stufe der benutzten Methode Stufe der benutzten Methode
Angabe der benutzten Norm und des benutzten nationalen Anhangs sowie Angabe der benutzten Norm und des benutzten nationalen Anhangs sowie
ihrer Daten ihrer Daten
Angabe der in vorerwähnter Norm benutzten Methoden Angabe der in vorerwähnter Norm benutzten Methoden
Gesehen, um dem Ministeriellen Erlass vom 17. Mai 2013 über die Gesehen, um dem Ministeriellen Erlass vom 17. Mai 2013 über die
Benutzung der Eurocodes als Berechnungsmethode für die Beurteilung des Benutzung der Eurocodes als Berechnungsmethode für die Beurteilung des
Feuerwiderstands von Bauelementen beigefügt zu werden. Feuerwiderstands von Bauelementen beigefügt zu werden.
Frau J. MILQUET Frau J. MILQUET
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