gepubliceerd op 09 oktober 2026
Wet houdende diverse bepalingen inzake economie . - Duitse vertaling
7 MEI 2026. - Wet houdende diverse bepalingen inzake economie (II). - Duitse vertaling
De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van de wet van 7 mei 2026 houdende diverse bepalingen inzake economie (II) (Belgisch Staatsblad van 19 mei 2026).
Deze vertaling is opgemaakt door de Centrale dienst voor Duitse vertaling in Malmedy.
FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST WIRTSCHAFT, KMB, MITTELSTAND UND ENERGIE 7. MAI 2026 - Gesetz zur Festlegung verschiedener Bestimmungen im Bereich Wirtschaft (II) PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, Unser Gruß! Die Abgeordnetenkammer hat das Folgende angenommen und Wir sanktionieren es: KAPITEL 1 - Allgemeine Bestimmung
Artikel 1 - Vorliegendes Gesetz regelt eine in Artikel 78 der Verfassung erwähnte Angelegenheit. KAPITEL 2 - Abänderung von Buch XV des Wirtschaftsgesetzbuches
Art. 2 - Artikel XV.60/15 des Wirtschaftsgesetzbuches, eingefügt durch das Gesetz vom 4. November 2020 und abgeändert durch das Gesetz vom 25. Mai 2024, wird wie folgt abgeändert: 1.In Absatz 1 werden zwischen den Wörtern "eine Entscheidung zur Auferlegung einer administrativen Geldbuße" und den Wörtern "oder eine Entscheidung zur Schuldigerklärung" die Wörter ", eine Entscheidung zur öffentlichen Bekanntmachung einer solchen Entscheidung unter Angabe des Namens" eingefügt. 2. Absatz 2 wird durch die Wörter ", mit Ausnahme der Entscheidung zur öffentlichen Bekanntmachung unter Angabe des Namens" ergänzt. Art. 3 - In Artikel XV.60/21 § 2 Absatz 3 desselben Gesetzbuches, eingefügt durch das Gesetz vom 28. November 2021, ersetzt durch das Gesetz vom 5. November 2023 und abgeändert durch das Gesetz vom 21.
November 2023, wird der Satz "Gegen den Beschluss, die Entscheidung zur Auferlegung einer administrativen Geldbuße unter Angabe des Namens öffentlich bekannt zu geben, kann eine Klage wie in Artikel XV.60/15 erwähnt eingereicht werden." durch den Satz "Die Gründe für die öffentliche Bekanntmachung unter Angabe des Namens werden gleichzeitig mit der Entscheidung bekannt gemacht." ersetzt.
Wir fertigen das vorliegende Gesetz aus und ordnen an, dass es mit dem Staatssiegel versehen und durch das Belgische Staatsblatt veröffentlicht wird.
Gegeben zu Brüssel, den 7. Mai 2026 PHILIPPE Von Königs wegen: Der Minister der Wirtschaft D. CLARINVAL Mit dem Staatssiegel versehen: Der Minister der Justiz, A. VERLINDEN