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Meertalige weergave van Wet van 07/05/2026
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Wet houdende diverse bepalingen inzake economie . - Duitse vertaling Loi portant dispositions diverses en matière d'économie . - Traduction allemande
7 MEI 2026. - Wet houdende diverse bepalingen inzake economie (II). - 7 MAI 2026. - Loi portant dispositions diverses en matière d'économie
Duitse vertaling (II). - Traduction allemande
De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van de wet van 7 mei Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de la
2026 houdende diverse bepalingen inzake economie (II) (Belgisch loi du 7 mai 2026 portant dispositions diverses en matière d'économie
Staatsblad van 19 mei 2026). (II) (Moniteur belge du 19 mai 2026).
Deze vertaling is opgemaakt door de Centrale dienst voor Duitse Cette traduction a été établie par le Service central de traduction
vertaling in Malmedy. allemande à Malmedy.
FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST WIRTSCHAFT, KMB, MITTELSTAND UND ENERGIE FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST WIRTSCHAFT, KMB, MITTELSTAND UND ENERGIE
7. MAI 2026 - Gesetz zur Festlegung verschiedener Bestimmungen im 7. MAI 2026 - Gesetz zur Festlegung verschiedener Bestimmungen im
Bereich Wirtschaft (II) Bereich Wirtschaft (II)
PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen,
Unser Gruß! Unser Gruß!
Die Abgeordnetenkammer hat das Folgende angenommen und Wir Die Abgeordnetenkammer hat das Folgende angenommen und Wir
sanktionieren es: sanktionieren es:
KAPITEL 1 - Allgemeine Bestimmung KAPITEL 1 - Allgemeine Bestimmung
Artikel 1 - Vorliegendes Gesetz regelt eine in Artikel 78 der Artikel 1 - Vorliegendes Gesetz regelt eine in Artikel 78 der
Verfassung erwähnte Angelegenheit. Verfassung erwähnte Angelegenheit.
KAPITEL 2 - Abänderung von Buch XV des Wirtschaftsgesetzbuches KAPITEL 2 - Abänderung von Buch XV des Wirtschaftsgesetzbuches
Art. 2 - Artikel XV.60/15 des Wirtschaftsgesetzbuches, eingefügt durch Art. 2 - Artikel XV.60/15 des Wirtschaftsgesetzbuches, eingefügt durch
das Gesetz vom 4. November 2020 und abgeändert durch das Gesetz vom das Gesetz vom 4. November 2020 und abgeändert durch das Gesetz vom
25. Mai 2024, wird wie folgt abgeändert: 25. Mai 2024, wird wie folgt abgeändert:
1. In Absatz 1 werden zwischen den Wörtern "eine Entscheidung zur 1. In Absatz 1 werden zwischen den Wörtern "eine Entscheidung zur
Auferlegung einer administrativen Geldbuße" und den Wörtern "oder eine Auferlegung einer administrativen Geldbuße" und den Wörtern "oder eine
Entscheidung zur Schuldigerklärung" die Wörter ", eine Entscheidung Entscheidung zur Schuldigerklärung" die Wörter ", eine Entscheidung
zur öffentlichen Bekanntmachung einer solchen Entscheidung unter zur öffentlichen Bekanntmachung einer solchen Entscheidung unter
Angabe des Namens" eingefügt. Angabe des Namens" eingefügt.
2. Absatz 2 wird durch die Wörter ", mit Ausnahme der Entscheidung zur 2. Absatz 2 wird durch die Wörter ", mit Ausnahme der Entscheidung zur
öffentlichen Bekanntmachung unter Angabe des Namens" ergänzt. öffentlichen Bekanntmachung unter Angabe des Namens" ergänzt.
Art. 3 - In Artikel XV.60/21 § 2 Absatz 3 desselben Gesetzbuches, Art. 3 - In Artikel XV.60/21 § 2 Absatz 3 desselben Gesetzbuches,
eingefügt durch das Gesetz vom 28. November 2021, ersetzt durch das eingefügt durch das Gesetz vom 28. November 2021, ersetzt durch das
Gesetz vom 5. November 2023 und abgeändert durch das Gesetz vom 21. Gesetz vom 5. November 2023 und abgeändert durch das Gesetz vom 21.
November 2023, wird der Satz "Gegen den Beschluss, die Entscheidung November 2023, wird der Satz "Gegen den Beschluss, die Entscheidung
zur Auferlegung einer administrativen Geldbuße unter Angabe des Namens zur Auferlegung einer administrativen Geldbuße unter Angabe des Namens
öffentlich bekannt zu geben, kann eine Klage wie in Artikel XV.60/15 öffentlich bekannt zu geben, kann eine Klage wie in Artikel XV.60/15
erwähnt eingereicht werden." durch den Satz "Die Gründe für die erwähnt eingereicht werden." durch den Satz "Die Gründe für die
öffentliche Bekanntmachung unter Angabe des Namens werden gleichzeitig öffentliche Bekanntmachung unter Angabe des Namens werden gleichzeitig
mit der Entscheidung bekannt gemacht." ersetzt. mit der Entscheidung bekannt gemacht." ersetzt.
Wir fertigen das vorliegende Gesetz aus und ordnen an, dass es mit dem Wir fertigen das vorliegende Gesetz aus und ordnen an, dass es mit dem
Staatssiegel versehen und durch das Belgische Staatsblatt Staatssiegel versehen und durch das Belgische Staatsblatt
veröffentlicht wird. veröffentlicht wird.
Gegeben zu Brüssel, den 7. Mai 2026 Gegeben zu Brüssel, den 7. Mai 2026
PHILIPPE PHILIPPE
Von Königs wegen: Von Königs wegen:
Der Minister der Wirtschaft Der Minister der Wirtschaft
D. CLARINVAL D. CLARINVAL
Mit dem Staatssiegel versehen: Mit dem Staatssiegel versehen:
Der Minister der Justiz, Der Minister der Justiz,
A. VERLINDEN A. VERLINDEN
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