gepubliceerd op 18 november 2003
Omzendbrief CP 1 betreffende Community Policing, definitie van de Belgische interpretatie van toepassing op de geïntegreerde politiedienst, gestructureerd op twee niveaus. - Duitse vertaling
FEDERALE OVERHEIDSDIENST BINNENLANDSE ZAKEN
27 MEI 2003. - Omzendbrief CP 1 betreffende Community Policing, definitie van de Belgische interpretatie van toepassing op de geïntegreerde politiedienst, gestructureerd op twee niveaus. - Duitse vertaling
De hiernavolgende tekst is de Duitse vertaling van de omzendbrief CP 1 van de Minister van Binnenlandse Zaken van 27 mei 2003 betreffende Community Policing, definitie van de Belgische interpretatie van toepassing op de geïntegreerde politiedienst, gestructureerd op twee niveaus (Belgisch Staatsblad van 9 juli 2003), opgemaakt door de Centrale Dienst voor Duitse vertaling van het Adjunct-arrondissementscommissariaat in Malmedy.
27. MAI 2003 - Rundschreiben CP 1 über die Definition der Auslegung des Begriffs Community Policing, die auf den auf zwei Ebenen strukturierten integrierten Polizeidienst anwendbar ist An den Herrn Generalkommissar An die Frau Provinzgouverneurin An die Herren Provinzgouverneure An die Frau Gouverneurin des Verwaltungsbezirks Brüssel-Hauptstadt An die Frauen und Herren Bürgermeister An die Frauen und Herren Vorsitzenden der Polizeikollegien An die Frauen und Herren Korpschefs der lokalen Polizei Zur Information: An den Herrn Minister der Justiz An den Herrn Vorsitzenden des Ständigen Ausschusses für die lokale Polizei Sehr geehrte Damen und Herren, 1.Einleitung Seit Unterzeichnung des Octopus-Abkommens ist beträchtliche Arbeit geleistet worden. Die Ausführung des Gesetzes vom 7. Dezember 1998 zur Organisation eines auf zwei Ebenen strukturierten integrierten Polizeidienstes (nachstehend GIP genannt) stellte eine riesige institutionelle Herausforderung dar. Manchem schien undenkbar, ja unmöglich, dass eine so tiefgreifende Reform in weniger als fünf Jahren verwirklicht werden könnte.
Verschiedene Gesetzesänderungen, zahlreiche Rundschreiben und einige Königliche Erlasse waren nötig, um diese neue Struktur einzurichten.
Für die über 40 000 Menschen unserer integrierten Polizei, Polizisten und Zivilpersonal, waren das manchmal auch Zeiten der Unsicherheit.
Dieser Umstand war daher einer der Hauptgründe, warum ich diese Reform, insbesondere ihren strukturellen Teil, so schnell wie möglich verwirklichen wollte. Das Polizeipersonal hat ein Recht auf Sicherheiten und braucht sie. Ich stelle fest, dass es sich seiner Aufgaben selbst in den schwierigsten Zeiten stets entledigt hat. Die Operativität war nie in Gefahr, obwohl die Neustrukturierung in vollem Gange war. Diese Feststellung zeigt die Qualität und professionelle Einstellung unserer Polizisten.
Jetzt, da der strukturelle Teil der Polizeireform beendet ist, müssen wir uns mit der « weichen Seite » der Dinge beschäftigen. Sicherlich erinnern Sie sich noch, dass ich dieses Konzept in meinem Rundschreiben ZPZ 12 (1) (s. 3.1 « Vorgehensweise auf lange Sicht ») und vor kurzem erneut in meinem Rundschreiben PLP 27 (2) über die Intensivierung und Förderung der interzonalen Zusammenarbeit skizziert habe.
Gleichzeitig habe ich mich intensiv mit der eher « philosophischen Seite » der Polizeigeschichte befasst. Unsere integrierte Polizei bedarf deutlich eines Auftrags, einer Philosophie, durch die ihre Legitimität und Mentalität, aber auch ihre Einbettung und damit ihre Stellung in unserer Gesellschaft wiedergegeben werden. Eine klare Definition des Konzepts « Community Policing » drängt sich also auf. 2. Konzept « Community Policing » Das Community Policing ist zu einer Art « Rahmenkonzept » mit undeutlichem Inhalt und vagen Zielsetzungen geworden.Es hat sich mehr und mehr zu einem Sammelbecken für gleich welche Initiative entwickelt, bei der die Bevölkerung in irgendeiner Weise einbezogen wird.
Daher ist es dringend notwendig geworden, zu entscheiden, wie der Begriff selbst aufzufassen ist, und die Konzepte seiner Auslegung zu vereinheitlichen.
Das Leitmotiv, der rote Faden, mit dem die soziale Auffassung und Ausrichtung, die der Polizei immer zugeschrieben worden sind, vor Ort integriert und implementiert wird, beruht auf: - dem gemeinsamen Streben nach einer höheren Lebensqualität für unsere Landsleute, - dem Streben nach einer hochwertigen qualitativen Dienstleistung zugunsten der Bevölkerung.
Diese beiden Grundprinzipien finden wir in der belgischen Auslegung des « Community Policing », die auf meine Bitte hin von der Direktion der Beziehungen mit der lokalen Polizei (CGL) entwickelt worden ist (3). In der Begründung des GIP wird zudem deutlich angegeben, dass die Polizeireform einen neuen und innovativen kulturellen Rahmen beinhalten muss: das « Community Policing » (4).
Das traditionelle Polizeimodell ist in der Tat gekennzeichnet durch eine reaktive Verhaltensweise (die Polizei reagiert auf die Zwischenfälle, nachdem sie sich zugetragen haben), eine symptombezogene Vorgehensweise (die Polizei packt die Sicherheitsprobleme als isolierte Symptome an und zielt nicht auf die unterschwelligen Ursachen der Unsicherheit ab), die strikte Befolgung des Gesetzes (die Polizei betrachtet die Beachtung des Gesetzes als Selbstzweck und nicht als Mittel zur Förderung der Sicherheit und der Lebensqualität) und die Isolation der Polizei (sie ist nicht in der Gesellschaft integriert und steht auf Abstand zur Bevölkerung).
Durch wissenschaftliche Studien sowohl aus dem Ausland als auch aus Belgien ist klar aufgezeigt worden, dass das traditionelle Polizeimodell in Bezug auf die Beherrschung der Unsicherheit nicht effizient ist. Durch den Rückgang der Beziehungen zur Bevölkerung, insbesondere zu den Minderheiten in der Gesellschaft, kann die Legitimität der Polizei stark sinken.
Auch in Belgien sind bereits verschiedene Versuche unternommen worden, um das Konzept Fuss fassen zu lassen (5). Doch meist fehlte eine deutliche Definition; die praktische Umsetzung und die Auslegung waren oft so unterschiedlich, dass auch die Anwendung und die Ergebnisse stark voneinander abwichen.
Das Konzept « Community Policing » beruht in seiner belgischen Auslegung auf einem umfassenden Approach der Sicherheit und Lebensqualität. Ziel ist eine Polizei, die mehr in die Gesellschaft integriert ist, die dem (den) Bürger(n) zur Verfügung steht und die gemeinsam mit den Gemeinschaften nach Lösungen sucht, mit denen die lokalen Besonderheiten der Ursachen der Unsicherheit berücksichtigt werden.
Das Konzept stützt sich auf fünf Pfeiler, die für eine gemeinschaftsorientierte Polizeifunktion unabdingbar sind: 1. Externe Orientierung Die Polizei steht der Gesellschaft nicht gegenüber, sondern befindet sich in ihrer Mitte;sie ist im Gesellschaftsleben eingegliedert.
Durch diese Einbettung ist sie sich schnell und vollständig dessen bewusst, was in Sachen Sicherheit und Lebensqualität in der Gesellschaft « vor sich geht ». 2. Problemlösendes Vorgehen Dieser Pfeiler bezieht sich auf die Identifizierung und Analyse der potenziellen Ursachen der Kriminalität und der Konflikte in der (den) Gesellschaft(en).Die Polizei reagiert nicht nur auf Probleme, die bereits vorgefallen sind, sondern versucht, deren Ursachen zu identifizieren und (rechtzeitig) darauf einzuwirken. 3. Partnerschaft Dies verweist auf das Bewusstsein der Polizei, dass sie für die Sorge für die Sicherheit und die Lebensqualität nicht alleine verantwortlich ist und es auch nicht sein will.Die Sicherheit wird über eine vernetzte Vorgehensweise angestrebt, bei der die verschiedenen Partner die Netzglieder einer globalen und integrierten Vorgehensweise sind. 4. Verantwortung wahrnehmen Der Pfeiler Verantwortung erfordert die Einsetzung von Mechanismen, durch die die Polizei Rechenschaft ablegen kann in Bezug auf ihre Antworten auf die Fragen und Bedürfnisse der Gesellschaft, in deren Dienst sie sich befindet.5. Empowerment Dies bedeutet, dass sowohl den Polizisten als auch den verschiedenen Bevölkerungsgruppen Möglichkeiten eröffnet werden müssen, damit sie gemeinsam Probleme der Sicherheit und Lebensqualität angehen, Dienste leisten und für Ordnung und Sicherheit sorgen können. Diese Pfeiler ergeben sich aus einer gründlichen Analyse der wissenschaftlichen Literatur über das « Community Policing », insbesondere aus den letzten diesbezüglichen Bewertungen sowie aus den verfügbaren « offiziellen » belgischen Quellen.
Jeder Pfeiler ist eine notwendige Voraussetzung für die gemeinschaftsorientierte Polizeifunktion (6). Die Wechselwirkung zwischen all diesen Pfeilern und ihre gegenseitige Festigung ist noch wichtiger als jeder Pfeiler für sich. Weitere Informationen darüber finden Sie in der im Internet einsehbaren Anlage zum vorliegenden Rundschreiben.
Verstehen Sie mich recht. Ich bin überzeugt, dass viele Polizeikorps diese Philosophie schon verinnerlicht haben und bereits in diesem Auftragsrahmen arbeiten. Es wäre falsch zu behaupten, die Polizei hätte in all diesen Jahren schlecht gearbeitet, ganz im Gegenteil.
Dank der Initiativen, die sie bereits vor Ort ergriffen hat, können wir nun eine eindeutige Definition des Konzepts festlegen. 3. Die belgische Auslegung des Begriffs « Community Policing » Das Konzept, das sich in der Anlage zum vorliegenden Rundschreiben befindet, hat bereits ein gutes Stück Weg zurückgelegt.Es ist das Ergebnis einer in ständiger Absprache zwischen den Akteuren und den Experten vor Ort bestätigten multidisziplinären wissenschaftlichen Vorgehensweise und Reflexion.
Einerseits sind alle Arbeiten des Programms gemeinschaftsorientierte Polizeifunktion der CGL durchgeführt worden in Zusammenarbeit mit: - einem Begleitausschuss, der aus Vertretern aus der Politik, der Justiz, des Hochschulwesens, der Polizei und des sozialen Bereichs zusammengesetzt ist, - einer Lenkungsgruppe, die überwiegend aus Vertretern der Politik und Akteuren des Ministeriums des Innern zusammengesetzt ist, - einer Projektgruppe, in der die lokalen Projektleiter und die Programmkoordinatoren der CGL vertreten sind.
Andererseits wird die Anwendung und Bewertung der vor Ort in Testzonen ergriffenen Initiativen vorgenommen (7). Erst wenn das Programm in diesem Rahmen für gültig erklärt worden ist, wird es in den anderen Polizeizonen angeboten. 4. Unterstützung und Förderung durch die CGL Mit dem Programm « gemeinschaftsorientierte Polizeifunktion » ist zunächst ein Textkonzept für eine Auffassung entwickelt worden (8), um aufzuzeigen, was man in Belgien unter Community Policing verstehen kann.Dieses Konzept ist etwa achtzig gesellschaftlichen Schlüsselfiguren (Vorsitzenden von politischen Parteien, Gouverneuren, Akademikern, Polizisten,...) zur Stellungnahme vorgelegt worden. Ihre Reaktionen sind von der Expertengruppe Kriminologie (9) zusammengetragen und zu dem Text « Les sources du community (oriented) policing et son application en Belgique/De bronnen van community (oriented) policing en de toepassing ervan in België » verarbeitet worden.
Die ausführliche Fassung finden Sie auf der Website www.info-zone.be.
In einer zweiten Phase wird die Direktion der Beziehungen mit der lokalen Polizei ihre Unterstützung anbieten. Alle lokalen Polizeizonen, Institutionen, Akteure und Partner des integrierten Approachs der Sicherheitsphänomene werden die nötige Unterstützung und das pädagogische Material erhalten in Form von: - Broschüren, Leitfäden, CD-ROM, - Durchführung einer ursprünglichen Massnahme: * im Rahmen der Implementierung des Konzepts in den Testzonen (arbeitsablauforientiert), * in Bezug auf die Auswirkungen einer gemeinschaftsorientierten Polizeifunktion, - Entwicklung einer integrierten Arbeitsmethode, - Abhaltung von Diskussions- und Studientagen über Teilaspekte des Konzepts, - Entwicklung eines Ausbildungsangebots in Zusammenarbeit mit einer Lenkungsgruppe. 5. Schlussfolgerung Nach Rücksprache mit meinem Kollegen Marc Verwilghen, Minister der Justiz, bin ich der Überzeugung, dass die Anwendung dieses Konzepts auf die integrierte Polizei zu einer neuen Polizeikultur in Belgien führen kann, die vollständig in der Gesellschaft integriert ist und den Erwartungen und Bedürfnissen der Bevölkerung völlig entspricht. Diese Aufgabe ist gewiss sehr ehrgeizig und erfordert eine langfristige Vorgehensweise, die sich über mehrere Jahre erstrecken kann. Für eine Organisation wie unser Polizeiwesen ist diese Entwicklung jedoch unerlässlich.
Ich habe darauf bestanden, dass dieser Schritt bereits in den Nationalen Sicherheitsplan integriert wird. Meines Erachtens muss die organisatorische Entwicklung der lokalen Ebene ebenfalls eine Priorität der föderalen Ebene sein. So erstreben wir eine bessere Polizeipolitik, eine optimale Qualität und eine möglichst weite Verbreitung der strategischen Informationen auf Ebene der Polizeizonen.
Einziges Ziel dieses Rundschreibens ist es daher, Ihnen in einer ersten Phase die belgische Auslegung des Konzepts Community Policing zu verdeutlichen.
Vorliegendes Rundschreiben ist das erste einer Serie, mit der wir Ihnen sowohl auf strategischer und taktischer als auch auf operativer Ebene eine Unterstützung anbieten möchten.
Diese Aufgabe habe ich bereits der Direktion der Beziehungen mit der lokalen Polizei anvertraut. Die oben erwähnten Organe, insbesondere der Begleitausschuss und die Lenkungsgruppen, werden sie darin unterstützen.
Ich bitte Sie daher, sich zunächst mit dem belgischen Konzept des Community Policing vertraut zu machen.
Der Minister des Innern A. DUQUESNE Der Minister der Justiz M. VERWILGHEN _______ Fussnoten (1) Siehe das Rundschreiben vom 22.Dezember 2000: ZPZ 12 über den allgemeinen Arbeits- und Referenzrahmen der Polizeizonen, B.S. vom 25.
Januar 2001 (Deutsche Übersetzung: B.S. vom 22. August 2001). (2) Siehe das Rundschreiben vom 4.November 2002: PLP 27 - Intensivierung und Förderung der interzonalen Zusammenarbeit, B.S. vom 4. Dezember 2002.(3) Der Königliche Erlass vom 3.September 2000 über den Generalkommissar und die Generaldirektionen der föderalen Polizei bildet die Rechtsgrundlage für die Auslegung des Konzepts « Community Policing » durch die Direktion der Beziehungen mit der lokalen Polizei (CGL). (4) Begründung des GIP: Die lokale Polizei führt ihre Aufträge nach einer integrierten Vorgehensweise aus, die auf dem Community Policing fusst.Seit dem so genannten Pfingstplan vom 5. Juni 1990 hat man sich dafür entschieden, die Sicherheitsphänomene auf integrierte Weise anzugehen. Diese neue Vorgehensweise ist in der Fünfeck-Beratung umgesetzt worden, in der sowohl die Verwaltungs- als auch die Gerichtsbehörden sich mit den Polizeidiensten beratschlagen. Diese Vorgehensweise spricht ebenfalls für eine gemeinschaftsorientierte Polizeifunktion, « Community Policing » genannt. Dazu schreibt die bereits erwähnte Senatskommission, unsere Polizei müsse auf dem Konzept der bürgernahen Polizei gestützt sein, ein Prinzip, das sich in Belgien zu entwickeln beginne. Die wesentliche Voraussetzung für die gute Arbeitsweise eines modernen Polizeidienstes sei die optimale Integrierung der Polizei in die Gesellschaft. Community Policing sei sowohl eine philosophische als auch eine organisatorische Strategie, die eine enge Zusammenarbeit der Polizei mit der lokalen Bevölkerung ermögliche, um Verbrechen und Vergehen aufzuklären und dem Unsicherheitsgefühl, den Beeinträchtigungen des gesellschaftlichen Zusammenlebens und der Kriminalität im Revier vorzubeugen. (5) Siehe zum Beispiel das Rundschreiben IPZ 1 vom 5.Dezember 1995, das die Richtlinien für die Aufteilung des Staatsgebiets in Interpolizeizonen (IPZ) nach Provinzen enthält, insbesondere Anlage 3: Diskussionsunterlage für eine Erneuerung der Arbeitsweise (der Zusammenarbeit) der Polizeidienste. (6) Bezeichnung der belgischen Auslegung des Begriffs « Community Policing ».(7) Flandern: Hoogstraten/Merksplas/Rijkevorsel, Aalst, Herzele/Sint-Lievens-Houtem/Zottegem/Maasmechelen, Heuvelland/Ieper/Langemark-Poelkapelle/Mesen/Moorslede/Poperinge/Staden, Brüssel: Evere/Schaarbeek/Saint-Josse-ten-Noode, Wallonien: Aywaille/Chaudfontaine/Esneux/Sprimont/Trooz, Mons/Quévy, Waterloo.(8) Siehe « Concepttekst over de Belgische Interpretatie van community policing » von Roger Vande Sompel - ehemaliger CGL-Koordinator. (9) Siehe Ponsaers, P., Enhus, E., De Belgische pijlers van Community (Oriented) Policing, Schlussbericht der Universität Gent, wissenschaftliche Untersuchung im Auftrag des Ministers des Innern, 14. Februar 2003.