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Omzendbrief van 26 maart 2015
gepubliceerd op 23 juni 2016

Omzendbrief. - Het federaal geschiktheidsattest voor de toekomstige operationele personeelsleden van de hulpverleningszones. - Duitse vertaling

bron
federale overheidsdienst binnenlandse zaken
numac
2016000381
pub.
23/06/2016
prom.
26/03/2015
staatsblad
https://www.ejustice.just.fgov.be/cgi/article_body(...)
Document Qrcode

FEDERALE OVERHEIDSDIENST BINNENLANDSE ZAKEN


26 MAART 2015. - Omzendbrief. - Het federaal geschiktheidsattest voor de toekomstige operationele personeelsleden van de hulpverleningszones. - Duitse vertaling


De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van de omzendbrief van de Minister van Veiligheid en Binnenlandse Zaken van 26 maart 2015 betreffende het federaal geschiktheidsattest voor de toekomstige operationele personeelsleden van de hulpverleningszones (Belgisch Staatsblad van 16 april 2015).

Deze vertaling is opgemaakt door de Centrale dienst voor Duitse vertaling in Malmedy.

FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES 26. MÄRZ 2015 - Rundschreiben - Föderaler Befähigungsnachweis für künftige Mitglieder des Einsatzpersonals der Hilfeleistungszonen An die Provinzgouverneure An die Zonenkommandanten An die Direktoren der Feuerwehrschulen Vorliegendes Rundschreiben richtet sich an alle Ausbildungszentren und Hilfeleistungszonen, wie in Artikel 14 des Gesetzes vom 15.Mai 2007 über die zivile Sicherheit erwähnt, sowie an den Feuerwehrdienst und Dienst für dringende medizinische Hilfe der Region Brüssel-Hauptstadt.

Für die Anwendung des vorliegenden Rundschreibens fallen unter (Bewerber um Stellen als) Mitglieder des Einsatzpersonals der Hilfeleistungszonen Bewerber um Stellen als Berufsfeuerwehrleute und Bewerber um Stellen als freiwillige Feuerwehrleute. 1. Einleitung Am 1.Januar 2015 sind die meisten kommunal und regional organisierten Feuerwehrdienste endgültig in eine neue Struktur übergegangen: die Hilfeleistungszone. Die verbleibenden Feuerwehrdienste werden bis zum 1. Januar 2016 folgen.Einhergehend mit dieser Umstrukturierung auf Verwaltungsebene und damit verbundenen Auswirkungen treten ebenfalls verschiedene Königliche Erlasse in Kraft, die das Statut des Einsatzpersonals der Hilfeleistungszonen ausformen. So werden in diesen Königlichen Erlassen unter anderem Rechte und Pflichten, Laufbahnperspektiven, Entlohnung usw. bestimmt.

Dies bedeutet insbesondere die Einführung eines föderalen Befähigungsnachweises für Bewerber um Stellen als Mitglieder des Einsatzpersonals der Hilfeleistungszonen im Rahmen von Anwerbungen im Dienstgrad eines Feuerwehrmanns und im Dienstgrad eines Kapitäns.

Der föderale Befähigungsnachweis gibt Zugang zu den Prüfungen für die Anwerbung von Personal im einfachen beziehungsweise höheren Dienst. Er gilt für einen unbestimmten Zeitraum, mit Ausnahme der Prüfungen der körperlichen Eignung, die zwei Jahre gültig sind.

Da es sich hier um einen Befähigungsnachweis handelt, der einen wesentlichen Teil der Laufbahn jedes künftigen Mitglieds des Einsatzpersonals der Hilfeleistungszonen bilden wird, halte ich es für angebracht, diesbezügliche Richtlinien mitzuteilen. 2. Rechtsgrundlage Im neuen Verwaltungsstatut des Einsatzpersonals der Hilfeleistungszonen ist ein föderaler Befähigungsnachweis vorgesehen, den jedes künftige Mitglied der Hilfeleistungszonen erlangen muss, bevor es angeworben werden kann. Gemäß Artikel 35 des Königlichen Erlasses vom 19. April 2014 über das Verwaltungsstatut des Einsatzpersonals der Hilfeleistungszonen organisiert der FÖD Inneres über die Ausbildungszentren für die zivile Sicherheit mindestens einmal im Jahr pro Sprachenregelung und je nach den Bedürfnissen der Zonen spezifische Eignungsprüfungen für das Personal im einfachen und im höheren Dienst.

Jedes Ausbildungszentrum, das daran interessiert ist, Eignungsprüfungen zu organisieren, darf dies tun. Es wird empfohlen, dass möglichst alle Ausbildungszentren diese Prüfungen organisieren, damit eine maximale Anzahl Bewerber diese Prüfungen in der eigenen Provinz ablegen kann. 3. Anwerbungsbedarf & Einschreibungen Das Föderale Fachzentrum für zivile Sicherheit (KCCE) wird alle Hilfeleistungszonen über ihren Bedarf in Bezug auf die Anwerbung von freiwilligen Feuerwehrleuten und von Berufsfeuerwehrleuten befragen. Diese Umfrage wird alle drei Monate stattfinden, damit der FÖD Inneres über den Bedarf in Sachen Anwerbungen bestens informiert bleibt. Dies ermöglicht eine optimale Verteilung der Termine und Orte im Hinblick auf einen Fortbestand der freiwilligen Feuerwehrleute und der Berufsfeuerwehrleute.

Die Organisation der Eignungsprüfungen wird spätestens zwanzig Tage vor dem äußersten Einschreibungsdatum mindestens im Belgischen Staatsblatt sowie auf der Internetseite der Generaldirektion der Zivilen Sicherheit, des FOREM für das Gebiet der Wallonischen Region, des VDAB für das Gebiet der Flämischen Region und des Actiris für das Gebiet der Region Brüssel-Hauptstadt veröffentlicht. Der FÖD Inneres wird zudem eine Mitteilung verschicken, damit alle potenziellen Bewerber über die Termine und Orte der Prüfungen unterrichtet sind.

Diese Kampagne wird schnellstmöglich über verschiedene Kanäle, darunter die Ausbildungszentren und die Hilfeleistungszonen, gestartet.

In der Veröffentlichung sind die zu erfüllenden Bedingungen und das Datum, an dem sie erfüllt sein müssen, die vorgeschriebenen Prüfungen, ihr Inhalt und das äußerste Datum für die Einreichung der Bewerbungen vermerkt.

Um an den Eignungsprüfungen teilnehmen zu können, müssen Bewerber folgende Bedingungen des Königlichen Erlasses vom 19. April 2014 über das Verwaltungsstatut des Einsatzpersonals der Hilfeleistungszonen erfüllen: 1. für den Kader des Personals im einfachen Dienst: die in Artikel 37 § 1 Nr.1 bis 6 vorgesehenen Bedingungen, 2. für den Kader des Personals im höheren Dienst: die in Artikel 38 § 1 Nr.1 bis 6 vorgesehenen Bedingungen.

Die Eignungsprüfungen haben Ausschlusscharakter; ein Bewerber wird für geeignet oder ungeeignet erklärt. Um an den Prüfungen der körperlichen Eignung teilnehmen zu können, müssen Bewerber über ein ärztliches Attest verfügen. Mit diesem Attest, das frühestens drei Monate vor Beginn der Prüfungen ausgestellt werden darf, wird ein Bewerber für tauglich erklärt, die Prüfungen der körperlichen Eignung abzulegen.

Da Ausbildungszentren eine ausreichende Erfahrung in der administrativen Weiterverfolgung von Einschreibungen haben, sind sie mit der Einschreibung der Bewerber beauftragt. 4. Eignungsprüfungen Der FÖD Inneres organisiert über die Ausbildungszentren für die zivile Sicherheit mindestens einmal im Jahr pro Sprachenregelung und je nach den Bedürfnissen der Zonen spezifische Eignungsprüfungen für das Personal im einfachen und im höheren Dienst. Die Bekanntmachung der Organisation dieser Prüfungen erfolgt, wie im vorigen Punkt ausgeführt, über die erwähnten Kanäle und durch eine vom FÖD Inneres organisierte hinreichende Kommunikation über die oben aufgeführten Kanäle, Verbände, sozialen Medien, Hilfeleistungszonen usw.

Zudem sind in Bezug auf die administrative Weiterverfolgung noch ausgewogene Vereinbarungen zu treffen zwischen dem FÖD und den Ausbildungszentren, die die Prüfungen zur Erlangung des föderalen Befähigungsnachweises organisieren.

Bewerber um Stellen als Mitglieder des Einsatzpersonals müssen folgende Eignungsprüfungen in folgender Reihenfolge bestehen: 4.1 Kompetenztest Bei diesem Test wird geprüft, ob die Bewerber für den Kader des Personals im einfachen Dienst über die Kompetenzen des Niveaus des sechsten Jahres des beruflichen Sekundarunterrichts und die Bewerber für den Kader des Personals im höheren Dienst über gleichwertige Kompetenzen wie die für ein Diplom der Stufe A erforderlichen Kompetenzen verfügen.

Für jeden in einem Ausbildungszentrum organisierten Zyklus des föderalen Befähigungsnachweises stellt das Föderale Fachzentrum für zivile Sicherheit (KCCE) dem Ausbildungszentrum 60 Fragen in einem verschlossenen Umschlag bereit. Diese Fragen werden jeweils angepasst, um jeglichem Betrug vorzubeugen.

Die Art und Weise, wie diese Tests durchgeführt werden, ist frei wählbar: Die Ausbildungszentren können den Bewerbern die Inhalte am PC, auf Papier usw. vorlegen.

Die bereitgestellten 60 Fragen sind Multiple-Choice-Fragen. Bei der Korrektur erhalten Bewerber für jede korrekte Antwort 1 Punkt und für jede falsche Antwort wird 1/3 Punkt abgezogen.

Bei diesem Test muss ein befugter Aufseher/Ausbilder anwesend sein, der über eine relevante Erfahrung mit dieser Art Tests verfügt.

Für weitere Informationen über die praktischen Modalitäten verweise ich auf Anlage 1.

Der Kompetenztest umfasst drei Module: 4.1.1. Logik, Rechnen und Textaufgaben Anhand von 25 Fragen werden die analytischen Fähigkeiten und das logische Denken der Bewerber getestet. 4.1.2. Sprache, Allgemeinwissen und räumliches Vorstellungsvermögen Anhand von 25 Fragen werden das Allgemeinwissen und das räumliche Vorstellungsvermögen getestet. Es wird ein allgemeiner Zeitungsartikel beigelegt, über den der Bewerber 5 Fragen beantworten muss, damit sein Leseverständnis beurteilt werden kann. 4.1.3. Wissenschaften Dieser Teil betrifft die Basischemie und Basisphysik. Die Bewerber müssen bestimmte Kenntnisse über Volumen, chemische Symbole und Verhältnis von Formeln haben.

Dieser Teil umfasst 10 Fragen.

Bewerber, die für den gesamten Test 50 Prozent erreichen, haben bestanden.

Bewerber, die diesen Test bestanden haben, können sich für den zweiten Teil der Prüfungen zur Erlangung des föderalen Befähigungsnachweises, das heißt für den Test der handwerklichen Fertigkeiten, einschreiben. 4.2 Test der einsatzbezogenen handwerklichen Fertigkeiten, Für jeden in einem Ausbildungszentrum organisierten Zyklus des föderalen Befähigungsnachweises übermittelt das Föderale Fachzentrum für zivile Sicherheit (KCCE) dem Ausbildungszentrum 4 mögliche Prüfungen der handwerklichen Fertigkeiten in einem verschlossenen Umschlag. Diese Fragen werden jeweils angepasst, um jeglichem Betrug vorzubeugen.

Jedes Ausbildungszentrum wählt unter den 4 möglichen Prüfungen 2 Prüfungen, die von den Bewerbern abzulegen sind. Hierbei wird untersucht, ob die Bewerber die Prüfung verstehen, die korrekten technischen Handlungen ausführen und die Prüfung erfolgreich beenden können.

Für jede Prüfung erhalten die Bewerber ein vom KCCE abgefasstes Anweisungsblatt mit Vermerk des Auftrags, der verfügbaren Mittel, der eventuellen Vorbereitungszeit und der verfügbaren Ausführungszeit. Die Bewertung erfolgt nach einem vom KCCE zur Verfügung gestellten Bewertungsraster.

Bei der Durchführung dieses Tests muss ein befugter Aufseher/Ausbilder anwesend sein, der über eine relevante Erfahrung mit dieser Art Tests verfügt.

Für weitere Informationen über die praktischen Modalitäten dieses Tests verweise ich auf Anlage 2.

Bewerber, die diesen Test bestanden haben, können sich für den dritten Teil der Prüfungen zur Erlangung des föderalen Befähigungsnachweises, das heißt für die Prüfungen der körperlichen Eignung, einschreiben. 4.3 Prüfungen der körperlichen Eignung Die Prüfungen der körperlichen Eignung sind in Anlage 1 zum Königlichen Erlass vom 19. April 2014 über das Verwaltungsstatut des Einsatzpersonals der Hilfeleistungszonen aufgeführt. Die Bewerber müssen 4 Teile bestehen: Fitness-Testreihe, Leitertest, Ausdauertest, Besitz eines Schwimmbrevets für mindestens 100 Meter.

Die Reihenfolge, in der diese 4 Teile abzulegen sind, darf im Einvernehmen mit dem Ausbildungszentrum und der Hilfeleistungszone frei bestimmt werden.

Das KCCE wird eine Videopräsentation erstellen, in der alle Tests der Fitness-Testreihe erläutert und vorgeführt werden.

Bei der Durchführung dieser Prüfungen muss ein befugter Aufseher/Ausbilder anwesend sein, der über eine relevante Erfahrung mit dieser Art Prüfungen verfügt.

Für weitere Informationen über die praktischen Modalitäten dieser Prüfungen verweise ich auf Anlage 3. 4.4 Erlangung des föderalen Befähigungsnachweises Wie im Statut vorgesehen, erhalten Bewerber, die alle Eignungsprüfungen bestehen, einen föderalen Befähigungsnachweis, mit dem sie Zugang zu den Prüfungen für die Anwerbung des Personals im einfachen Dienst beziehungsweise des Personals im höheren Dienst haben. Der föderale Befähigungsnachweis wird binnen einem Monat nach Abschluss des Protokolls über alle Eignungsprüfungen zugestellt. Der föderale Befähigungsnachweis gilt für einen unbestimmten Zeitraum, mit Ausnahme der Prüfungen der körperlichen Eignung, die nach Abschluss des Protokolls über alle Eignungsprüfungen zwei Jahre gültig sind.

Sechs Monate vor Ablauf der Frist von zwei Jahren kann sich ein Bewerber, der die Gültigkeit seines föderalen Befähigungsnachweises für den Teil der Prüfungen der körperlichen Eignung verlängern möchte, für diese Prüfungen einschreiben. 5. Dezentralisierung Alle Tests/Prüfungen können von einem Ausbildungszentrum in einer Hilfeleistungszone organisiert werden. Es ist also möglich, die Prüfungen oder einige Prüfungen zur Erlangung des föderalen Befähigungsnachweises in den Wachen einer Zone zu organisieren. Den Ausbildungszentren obliegt es jedoch weiterhin, Ausbilder und Lehrmaterial zur Verfügung zu stellen, damit sichergestellt ist, dass die Prüfungen Qualität und Niveau haben und in einem gesicherten Umfeld stattfinden. Die Zone und das Ausbildungszentrum verfassen gemeinsam eine Vereinbarung zur Festlegung der praktischen Modalitäten der Zusammenarbeit.

Für die Tests/Prüfungen wird in erster Linie die Infrastruktur der Ausbildungszentren zur Verfügung stehen. Falls die Zone über eine ausreichende Infrastruktur verfügt, um Tests/Prüfungen sowohl der kognitiven Fähigkeiten als auch der handwerklichen Fertigkeiten und der körperlichen Eignung zu organisieren, können diese Tests/Prüfungen ganz oder teilweise in der betreffenden Zone organisiert werden.

Dadurch, dass die Tests/Prüfungen möglichst dezentral organisiert werden, erhält jeder Bewerber die Möglichkeit, die Prüfungen zur Erlangung des föderalen Befähigungsnachweises im eigenen Umfeld abzulegen. 6. Organisation durch die Hilfeleistungszonen Derzeit wird in Erwägung gezogen, den Hilfeleistungszonen zu erlauben, künftig selbst die Prüfungen zur Erlangung des föderalen Befähigungsnachweises zu organisieren und somit die Bescheinigung auszustellen.7. Bewertung Da die Prüfungen zur Erlangung des föderalen Befähigungsnachweises zum ersten Mal organisiert werden, ist es unerlässlich, sie im Hinblick auf die Erfolgsaussichten der Bewerber, den Schwierigkeitsgrad der Tests usw.zu bewerten.

Jedes Ausbildungszentrum, das die Prüfungen zur Erlangung des föderalen Befähigungsnachweises organisiert, muss dem KCCE am Anfang eines Zyklus die vollständige Liste der eingeschriebenen Teilnehmer übermitteln.

Nach Ablauf jedes der drei Teile der Eignungsprüfungen muss das Ausbildungszentrum eine Liste der erfolgreichen Teilnehmer übermitteln.

Mit freundlichen Grüßen J. JAMBON Minister der Sicherheit und des Innern

Anlage 1 - Kompetenztest Der Kompetenztest umfasst 60 Multiple-Choice-Fragen, die für jeden Zyklus des föderalen Befähigungsnachweises vom KCCE bereitgestellt werden. Dieser Test darf auf gleich welche Art und Weise durchgeführt werden: auf Papier, am PC usw. Folgende Bestimmungen sind zu befolgen: - Ein Bewerber muss jederzeit zu einer vorherigen Frage zurückkehren können. - Jeder Bewerber darf den Test im eigenen Rhythmus absolvieren. - Jeder Bewerber verfügt über höchstens anderthalb Stunden, um den Test zu absolvieren.

Folgende praktische Vereinbarungen sind von jedem Ausbildungszentrum bei jedem Test einzuhalten: - Ein Bewerber muss seine Einladung zum Test bei sich führen und sie neben sich legen. - Ein Bewerber muss seinen Personalausweis neben seine Einladung legen, sodass ein Prüfer beide vergleichen kann, um jeglichen Betrug zu verhindern. - Jeder Bewerber erhält einen Fragebogen und ein Antwortformular, die er beide am Ende des Tests abgeben muss. - Jeder Bewerber erhält ein Übungsblatt, das er am Ende des Tests abgeben muss. - Es darf kein Taschenrechner oder Smartphone benutzt werden. - Für jede Frage gibt es vier Antwortmöglichkeiten, von denen nur eine korrekt ist. - Für jede korrekte Antwort erhält ein Bewerber +1 Punkt. - Für jede nicht korrekte Antwort erhält ein Bewerber -1/3 Punkt.

Bewerber, die für den gesamten Test 50 Prozent erreichen, haben bestanden.

Anlage 2 - Test der einsatzbezogenen handwerklichen Fertigkeiten Der Test der einsatzbezogenen handwerklichen Fertigkeiten umfasst 4 mögliche Prüfungen, die für jeden Zyklus des föderalen Befähigungsnachweises vom KCCE bereitgestellt werden. Jedes Ausbildungszentrum wählt unter den 4 möglichen Prüfungen 2 Prüfungen, die von den Bewerbern abzulegen sind.

Die Bewerber müssen diese beiden Prüfungen erfolgreich ablegen, um zu bestehen.

Folgende Bestimmungen sind zu befolgen: - Jeder Bewerber erhält pro Prüfung ein Anweisungsblatt, mit Vermerk des Auftrags, der verfügbaren Mittel, der eventuellen Vorbereitungszeit und der verfügbaren Ausführungszeit. - Der Begleiter erhält ein Bewertungsblatt, mit dem überprüft werden kann, ob ein Bewerber die Prüfung versteht, ob er eine klare Herangehensweise hat oder ob er das geeignete Material und die angemessenen Werkzeuge benutzt usw. - Jeder Begleiter muss ausreichend technisch versiert sein, um die Prüfung korrekt bewerten zu können. - Der Begleiter gibt dem Bewerber bei Beginn der Prüfung ein deutliches Startzeichen.

Anlage 3 - Prüfungen der körperlichen Eignung Die Prüfungen der körperlichen Eignung sind in Anlage 1 zum Königlichen Erlass vom 19. April 2014 über das Verwaltungsstatut des Einsatzpersonals der Hilfeleistungszonen aufgeführt. Die Bewerber müssen 4 Teile bestehen: Fitness-Testreihe, Leitertest, Ausdauertest, Besitz eines Schwimmbrevets für mindestens 100 Meter. 1. Fitness-Testreihe Die Fitness-Testreihe ist aus neun Unterteilen zusammengesetzt.Diese Unterteile dauern jeweils höchstens eine Minute, worauf eine Minute Erholung folgt. Die Minute Erholung wird ergänzt durch die unbenutzte Zeit der Testminute.

Während der Ausführung der Testreihe tragen Bewerber eine fünf Kilogramm schwere Gewichtsweste mit gleichmäßiger Gewichtsverteilung.

Es muss eine Weste benutzt werden. Ein Tauchergürtel oder andere Gewichtsgürtel sind nicht erlaubt.

Ein Bewerber hat bestanden, wenn er bei den neun Unterteilen der Testreihe insgesamt mindestens acht Punkte erzielt und bei keinem der Unterteile ausscheidet.

Ein Bewerber ist nicht verpflichtet, alle neun Tests abzulegen.

Entscheidet er sich dafür, einen Test ohne Ausschlusscharakter nicht abzulegen, um so eine zusätzliche Minute Erholung zu erhalten, so ist dies erlaubt. Der Begleiter muss die Minute, die für die Ausführung der Prüfung vorgesehen war, um die Erholungszeit ergänzen.

Prüfungen, bei denen ein Bewerber ausscheiden kann, müssen immer abgelegt werden.

Das KCCE wird eine Videopräsentation erstellen, in der alle Tests erläutert und vorgeführt werden. Der Film wird über die Website der Zivilen Sicherheit und über andere Kanäle, wie die Ausbildungszentren und die Hilfeleistungszonen, verbreitet. 2. Leitertest Für die Ausführung des erwähnten Leitertests wird eine dreißig Meter lange Drehleiter ohne Stütze in einem Winkel von 70° ausgefahren.Der Bewerber wird vorschriftsmäßig gesichert.

Nach dem Startsignal klettert der Bewerber ohne Hilfe nach oben. Oben angekommen, blickt er nach unten und ruft er auf ein nonverbales Signal des Begleiters hin laut seinen Namen. Dann steigt der Bewerber ohne Hilfe nach unten zurück. Der Test dauert höchstens fünf Minuten.

Das nonverbale Signal zwischen Begleiter und Bewerber muss vor dem Test klar abgesprochen werden und der Begleiter muss den Bewerber auffordern zu bestätigen, ob das Signal deutlich ist.

Die Tests werden für alle Bewerber auf demselben oder einem ähnlichen Gelände und unter vergleichbaren Witterungsverhältnissen organisiert.

Bewerber, die diesen Test nicht bestehen, scheiden aus den Prüfungen der körperlichen Eignung aus.

Die Bewerber müssen die Möglichkeit erhalten, am Tag des Tests das Klettern auf die Drehleiter mit Begleitung und ohne Zeitbegrenzung zu üben. 3. Ausdauertest Der Ausdauertest besteht aus einem Lauftest.Der Bewerber legt binnen zwölf Minuten eine möglichst große Strecke zurück, wobei er mindestens folgende Strecken läuft:

Alter

Männer

Frauen

18-29

2 400 m

2 200 m

30-39

2 300 m

2 000 m

40-49

2 100 m

1 900 m

50-59

2 000 m

1 700 m


Die Tests werden für alle Bewerber auf demselben oder einem ähnlichen Gelände und unter vergleichbaren Witterungsverhältnissen organisiert.

Bewerber, die diesen Test nicht bestehen, scheiden aus den Prüfungen der körperlichen Eignung aus. 4. Schwimmbrevet Die Bewerber müssen Inhaber eines Schwimmbrevets für mindestens 100 Meter sein. Zu Beginn des Zyklus des föderalen Befähigungsnachweises darf ein Bewerber aufgefordert werden, sein Brevet vorzuzeigen. Verfügt er noch nicht über das Brevet, muss vereinbart werden, dass er es vor Ablegen des letzten Teils der Prüfungen der körperlichen Eignung erlangt.

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